Lizenz 2018/19


flucky

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
schallvogl schrieb vor 2 Minuten:

Alles andere, diese ganze Diskussion von der Vermietung einer leeren Betonhülle, ist einfach ein Unsinn.

korrekt. das können wir somit gerne im skn-channel belassen.

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Experte für eh alles
schallvogl schrieb vor 21 Minuten:

Das Sportland muß als Vermieter dem WNSC eine Stromzufuhr (im Sinne meines obigen Posts) und auch alles andere, was für den Betrieb nötig ist, zur Verfügung stellen. Wie er das macht, wie er sich das mit dem SKN ausschnapst, ist seine Sache.

interessant, dass du offenbar mehr Infos hast als der Sportland-Geschäftsführer selbst. Denn der erklärte genau das Gegenteil

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Botaniker
SKN-Fan schrieb Gerade eben:

interessant, dass du offenbar mehr Infos hast als der Sportland-Geschäftsführer selbst. Denn der erklärte genau das Gegenteil

Der wird auch nicht dafür bezahlt, in der Öffentlichkeit Dinge zu sagen, die die Verhandlungsposition seiner Chefs schwächen würden.

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Postinho
SKN-Fan schrieb vor 2 Minuten:

interessant, dass du offenbar mehr Infos hast als der Sportland-Geschäftsführer selbst. Denn der erklärte genau das Gegenteil

geh bitte. St.pölten kann dem WNSC die Nutzung der Gläser und die bestimmte Gastro Einrichtungen etc verbieten, aber der Rest von wegen Strom etc. ist ja kompletter Humbug.

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V.I.P.

ich bin ja immer froh, dass solche vorkommnisse immer derart große experten und insider hervorbringt.
der eine meint, dass man mit einem vertrag ganz einfach irgendwelche stromkabeln abzwacken und notstromaggregate dranhängen kann und der andere weiß als admira fan, was in den verträgen von wiener neustadt, st pölten und dem sportland steht.

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Botaniker
AlexR schrieb vor 5 Minuten:

der andere weiß als admira fan, was in den verträgen von wiener neustadt, st pölten und dem sportland steht.

Sagen wir mal so:

Entweder der Vertrag zwischen WNSC und Sportland ist ein Standardvertrag, dann sind diese Betriebsvoraussetzungen inkludiert (so wie ich in einen Standardmietvertrag für eine Wohnung nicht extra reinschreiben muß, daß die Wohnung funktionierende Strom- und Wasserleitungen und dichte Fenster enthält)

 

Oder es ist kein Standardvertrag, sondern es steht dezidiert drin, daß diese Leistungen rein vom Goodwill des SKN abhängen, dann hätte der WNSC nie die Lizenz bekommen dürfen (und wohl auch nicht bekommen).

 

Für diese Feststellung brauch ich kein Insider sein.

bearbeitet von schallvogl

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Experte für eh alles
schallvogl schrieb vor 23 Minuten:

Der wird auch nicht dafür bezahlt, in der Öffentlichkeit Dinge zu sagen, die die Verhandlungsposition seiner Chefs schwächen würden.

ok, hast recht mit deinem Fachwissen und den internen Infos über SKN und Sportland, ich werd dazu nix mehr schreiben. :facepalm:

bearbeitet von SKN-Fan

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
SKN-Fan schrieb vor 3 Minuten:

ich werd dazu nix mehr schreiben. :facepalm:

das wäre schön. diese vertragsinterpretationen sind wirklich komplett uninteressant. von beiden seiten.

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Postinho
schallvogl schrieb vor 12 Minuten:

Sagen wir mal so:

Entweder der Vertrag zwischen WNSC und Sportland ist ein Standardvertrag, dann sind diese Betriebsvoraussetzungen inkludiert (so wie ich in einen Standardmietvertrag für eine Wohnung nicht extra reinschreiben muß, daß die Wohnung funktionierende Strom- und Wasserleitungen und dichte Fenster enthält)

 

Oder es ist kein Standardvertrag, sondern es steht dezidiert drin, daß diese Leistungen rein vom Goodwill des SKN abhängen, dann hätte der WNSC nie die Lizenz bekommen dürfen (und wohl auch nicht bekommen).

 

Für diese Feststellung brauch ich kein Insider sein.

Wobei ich im Lizenzhadnbuch über die Kriterien des Ausweichstadions nur gefunden habe:
- Es muß die BL-Zulassung besitzen
- Es darf nicht mehr als eine weitere Nennung eines Vereins als Ausweichstadion vorliegen.
- Es sollte im eigenen Bundesland liegen (ohne Entfernungslimit). Wenn nicht
- nicht mehr sla 150 KM vom Standort entfernt sein.
ALs Zulassung gilt die Lizenz des Heimvereins, in dem die Inrfastruktur genau vorgeschrieben ist.
Wenn wer mehr gefunden hat, bitte posten.

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Leistungsträger
schallvogl schrieb vor einer Stunde:

Sie sind prinzipiell davon abhängig, als daß eine vermietete Wohnung Stromzufuhr (i.S. von "die technische Möglichkeit Strom zu beziehen, wenn ich als Mieter dafür zahlen möchte") zur Verfügung stellen muß, wenn nichts anderes im Mietvertrag angegeben ist.

Nein es ging mir darum, dass man durchaus ein Objekt mieten kann/darf, ohne aufrechten Stromvertrag (Energievertrag). Also man kann auch priv. eine Wohnung vermieten wo man nichts weiteres anbietet, nur den Anschluss an zb Strom und/oder Gasnetz. Ohne dieses auch jemals in Rechnung zu stellen, so wie wir in Wien. Da ist es dem Vermiter völlig egal ob wir Stromanschluss haben oder nicht, bzw. den Nutzen oder nicht - die LastMile kannst dir sowieso schon aussuchen.

D.h. du kannst eine Wohnung mieten, aber nicht unbediengt wird dir jemand den Stromlieferanten vorschreiben. Ob du nun den Strom zahlst oder nicht, oder über welchen Energieträger du den bekommst, ist dem Vermieter schnurz egal. Das meinte ich.

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Postinho
charley schrieb vor 8 Minuten:

Wobei ich im Lizenzhadnbuch über die Kriterien des Ausweichstadions nur gefunden habe:
- Es muß die BL-Zulassung besitzen
- Es darf nicht mehr als eine weitere Nennung eines Vereins als Ausweichstadion vorliegen.
- Es sollte im eigenen Bundesland liegen (ohne Entfernungslimit). Wenn nicht
- nicht mehr sla 150 KM vom Standort entfernt sein.
ALs Zulassung gilt die Lizenz des Heimvereins, in dem die Inrfastruktur genau vorgeschrieben ist.
Wenn wer mehr gefunden hat, bitte posten.

Zitat

a) Der Wechsel des genannten Heimstadions nach rechtskräftiger Lizenzerteilung bis zum Ende der lizenzierten Spielzeit ist einmal möglich, sofern das neue Heimstadion auf Grund von Um- bzw. Neubauarbeiten erst im Laufe der lizenzierten Spielzeit benutzbar ist oder im genannten Heimstadion mit Um- bzw. Neubauarbeiten begonnen wird. Ein diesbezüglicher Antrag ist bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zu stellen.

WNSC könnte theoretisch auch das Heimstadion wechseln.

dgollubits schrieb vor 1 Minute:

Nein es ging mir darum, dass man durchaus ein Objekt mieten kann/darf, ohne aufrechten Stromvertrag (Energievertrag). Also man kann auch priv. eine Wohnung vermieten wo man nichts weiteres anbietet, nur den Anschluss an zb Strom und/oder Gasnetz. Ohne dieses auch jemals in Rechnung zu stellen, so wie wir in Wien. Da ist es dem Vermiter völlig egal ob wir Stromanschluss haben oder nicht, bzw. den Nutzen oder nicht - die LastMile kannst dir sowieso schon aussuchen.

D.h. du kannst eine Wohnung mieten, aber nicht unbediengt wird dir jemand den Stromlieferanten vorschreiben. Ob du nun den Strom zahlst oder nicht, oder über welchen Energieträger du den bekommst, ist dem Vermieter schnurz egal. Das meinte ich.

Das hat doch schalli eh geschrieben :ratlos:. Die Verkabelung etc. ist ja im Besitz des Eigentümers. Welcher Stromanbeiter dann liefert ist Sache des Mieters.

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Leistungsträger
Atonal schrieb vor 3 Minuten:

WNSC könnte theoretisch auch das Heimstadion wechseln.

Das hat doch schalli eh geschrieben :ratlos:. Die Verkabelung etc. ist ja im Besitz des Eigentümers. Welcher Stromanbeiter dann liefert ist Sache des Mieters.

OK, dann hab ich das falsch verstanden SORRY !

 

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Postinho
raumplaner schrieb vor 20 Minuten:

das wäre schön. diese vertragsinterpretationen sind wirklich komplett uninteressant. von beiden seiten.

eigentlich das beste "saure - gurken - zeit" thema seit langem. und wen es nicht interessiert ........

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