austria-wien Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 17. April 2018 tifoso vero schrieb vor einer Stunde: Der Aufsichtsrat, das sind natürlich unterschiedliche Personen, wie es sich in einer AG oder in einem Verein gehört. Nein, 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Groovee Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 austria-wien schrieb vor 11 Stunden: Nein, Doch http://www.fk-austria.at/de/klub/ag/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
L3g0l4s Fußball kann so schön sein :) Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 austria-wien schrieb vor 11 Stunden: Nein, Groovee schrieb vor 11 Minuten: Doch http://www.fk-austria.at/de/klub/ag/ 7 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 Groovee schrieb vor 43 Minuten: Doch http://www.fk-austria.at/de/klub/ag/ Haha, wollte mir die Mühe dann doch nicht antun (weil eh egal) und den Post eigentlich nicht absenden. Jetzt bleibt mir natürlich nix anderes über: Richtigerweise kann MK (als Vorstand) alleine Personalentscheidungen wie die Bestellung FW treffen. Freilich kann (uzw wenn von Satzung vorgesehen oder vom AR angeordnet) es sein, dass er dafür die Zustimmung des Aufsichtsrat braucht. Grundsätzlich würde aber selbst eine fehlende Zustimmung des AR an der Gültigkeit des Anstellungsvertrags mit FW nichts ändern. (anderes würde gelten, wenn FW Vorstandsmitglied wäre, aber das ist er ja bekanntlich nicht) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
t.m. Veilchen! Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 austria-wien schrieb vor 1 Stunde: Haha, wollte mir die Mühe dann doch nicht antun (weil eh egal) und den Post eigentlich nicht absenden. Jetzt bleibt mir natürlich nix anderes über: Richtigerweise kann MK (als Vorstand) alleine Personalentscheidungen wie die Bestellung FW treffen. Freilich kann (uzw wenn von Satzung vorgesehen oder vom AR angeordnet) es sein, dass er dafür die Zustimmung des Aufsichtsrat braucht. Grundsätzlich würde aber selbst eine fehlende Zustimmung des AR an der Gültigkeit des Anstellungsvertrags mit FW nichts ändern. (anderes würde gelten, wenn FW Vorstandsmitglied wäre, aber das ist er ja bekanntlich nicht) Irrelevant! Kann er´n ausse hauen auch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Groovee Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 t.m. schrieb vor 3 Minuten: Irrelevant! Kann er´n ausse hauen auch? Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab: Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates. Sollte deine Frage beantworten. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
the dude Veilchen Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 Groovee schrieb vor 1 Minute: Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab: Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates. Sollte deine Frage beantworten. So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Groovee Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 (bearbeitet) the dude schrieb vor 3 Minuten: So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. Das ist nicht nur die Theorie.... Natürlich kannst du in der Satzung auch bestimmte Regeln und Vereinbarungen treffen...die ich leider nicht kenne...es könnte dort z.B. stehen, dass der Vorstand bestimmte Positionen (Personen) nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates von ihren Aufgaben entbinden kann...der Dienstvertrag wäre dann aber weiter aufrecht. Er würde seine Position verlieren aber den Dienstvertrag behalten...oder mit entsprechender Kündigungsfrist gekündigt werden. bearbeitet 18. April 2018 von Groovee 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 18. April 2018 Groovee schrieb vor 7 Stunden: Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab: Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates. Sollte deine Frage beantworten. Sry für den abermaligen Widerspruch, aber wohl eher nicht: befristetes Angestelltenverhältnis, daher grundsätzlich keine Kündigung ohne wichtigen Grund. PS: Ob die bisherigen "Erfolge" Wohlfahrts nicht vielleicht als Unfähigkeit, "die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6) zu leisten", durchgeht, sollen andere beurteilen... PPS: hau das Skript weg, hier lernst mehr 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
poisontw ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 19. April 2018 the dude schrieb vor 21 Stunden: So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. Leider hast du Recht. Aufsichtsrat ist grds. ein Kontrollorgan, das sich nicht in das operative Geschäft einmischt. Aber ein AR besteht eben aus Menschen und manche davon nehmen sich wichtig und manche sind sogar wichtig im Sinne von einflussreich. Da kannst du dich dann als Vorstand nicht hinstellen und sagen: Hey, ihr seid ja nur Kontrollorgan. Üblicherweise ist der AR auch den Gesellschaftern näher als dem Vorstand, sodass der Wille des AR meist dem der Gesellschafter entspricht. Lange Rede kurzer Sinn als Vorstand kannst du Entscheidung nur in jenem Rahmen treffen, der dir von AR und Gesellschaftern vorgegeben wird. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ezio ASB-Süchtige(r) Beitrag melden Geschrieben 21. April 2018 Umbruch jetzt! bei dem Herren bitte beginnen, bei 5 EL Plätzen nicht in die EL zu kommen ist LÄCHERLICH. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vaas Sauprolet Beitrag melden Geschrieben 21. April 2018 S C H L E I C H D I C H C H L E I C H D I C H BITTE 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ignite Postaholic Beitrag melden Geschrieben 21. April 2018 Es ist Zeit für einen Rücktritt... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MaxPower Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 21. April 2018 Rip Austria wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austrianer48 ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 21. April 2018 Ezio schrieb vor 1 Minute: Umbruch jetzt! bei dem Herren bitte beginnen, bei 5 EL Plätzen nicht in die EL zu kommen ist LÄCHERLICH. Wenn du bei ihm beginnst, wer sucht dann den Nachfolger? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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