Das Team 2017/2018 Diskussionsthread


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Postinho
Gstieß schrieb vor 3 Stunden:

Wo ist juristisch in meinem Posting was falsch?

Jeder Richter an einem Arbeitsgericht wird daraufhin Monschein fragen, ob der Arbeitgeber das Recht hat, ihn so einzusetzen wie er es für notwendig hält und ob im Arbeitsvertrag drinnensteht, das der Arbeitgeber ihn einsetzen kann wo er will und wann er will. Da muß Monschein zweimal mit Ja antworten und schon ist er geliefert. Im Mattersburger Fall lehnte der Spieler die Annahme des gesamten Gehaltes ab und wurde trotzdem nicht sanktioniert. Monschein hätte also die Gehaltserhöhung zurückweisen müssen und niemand hätte ihm damit Porbleme gemacht. Punkt.

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Baltic Cup Champion

In St.Pölten haben sich 2 Spieler sogar in die Trainingsgruppe der Profimannschaft geklagt, obwohl die Vorgesetzten (Trainer und Sportdirektor) sie dort nicht mehr haben wollten. Vor Gericht weiß man nie was rauskommt, deswegen versteh ich zwar, dass es Menschen gibt die so vorgehen wie Sand/Michorl/Monschein, aber ich kann nicht verstehen warum sich ein doch relativ renommierter Klub auf so ein Spielchen einlässt und dabei gleichzeitig die bisher guten Geschäftsbeziehungen zu einem anderen Klub völlig vernichtet.

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halbe südfront schrieb vor 18 Minuten:

Die Admira hätte keine Handhabe gehabt Monschein bei Verletzung wieder aus dem Vertrag zu bekommen,

Wenn die Option nicht rechtens wäre, müsste diese ja auch aus unserer Sicht auflösbar sein :ratlos: wenns auch letztklassig wäre

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Baltic Cup Champion
Admira Fan schrieb Gerade eben:

Wenn die Option nicht rechtens wäre, müsste diese ja auch aus unserer Sicht auflösbar sein :ratlos: wenns auch letztklassig wäre

 

Mit welchem Argument? Wenn Admira die Option zieht und Monschein (weil doppelter Kreuzbandriss) nicht dagegen meckert, wie soll man dann auf die Idee kommen, dass der Vertrag/die Option ungültig wäre? Admira war und ist ja der Meinung, dass diese gültig ist. Nur deswegen wurde diese ja in den Vertrag eingebaut und schließlich gezogen.

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Postinho
halbe südfront schrieb vor 10 Minuten:

In St.Pölten haben sich 2 Spieler sogar in die Trainingsgruppe der Profimannschaft geklagt, obwohl die Vorgesetzten (Trainer und Sportdirektor) sie dort nicht mehr haben wollten. Vor Gericht weiß man nie was rauskommt, deswegen versteh ich zwar, dass es Menschen gibt die so vorgehen wie Sand/Michorl/Monschein, aber ich kann nicht verstehen warum sich ein doch relativ renommierter Klub auf so ein Spielchen einlässt und dabei gleichzeitig die bisher guten Geschäftsbeziehungen zu einem anderen Klub völlig vernichtet.

In St. Pölten konnten sie sich reinklagen, weil sie zu den Amateuren versetzt werden sollten, aber das war in ihren Profiverrtägen nicht vorgesehen. Den üblichen Einsatz bei den Amateuren konnten sie nicht verweigern. Bei Monschein wäre das genauso. Man kann ihn nicht zu den Juniors versetzen, aber man muß ihn nicht in den Spielen verwenden, nicht einmal als Reservist. Bei Punkt Zwei hast du recht. Es ist eines gro0ßen Vereines nicht würdig, solche Tricksereine zu betreiben.

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halbe südfront schrieb Gerade eben:

 

Mit welchem Argument? Wenn Admira die Option zieht und Monschein (weil doppelter Kreuzbandriss) nicht dagegen meckert, wie soll man dann auf die Idee kommen, dass der Vertrag/die Option ungültig wäre? Admira war und ist ja der Meinung, dass diese gültig ist. Nur deswegen wurde diese ja in den Vertrag eingebaut und schließlich gezogen.

Vielleicht wäre ja irgendein schlauer (event die Versicherung) drauf gekommen, dass das drinnen wäre :ratlos: und vielleicht ist man sich ja bewusst das die Option schwammig ist und kommuniziert das anders, fragen über fragen ;)

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Baltic Cup Champion
Admira Fan schrieb vor 3 Minuten:

Vielleicht wäre ja irgendein schlauer (event die Versicherung) drauf gekommen, dass das drinnen wäre :ratlos: und vielleicht ist man sich ja bewusst das die Option schwammig ist und kommuniziert das anders, fragen über fragen ;)

 

Übrig bleibt, dass die Admira glaubhaft machen kann, dass sie mit Monschein bis Sommer 2019 zusammenarbeiten wollte - auch im Verletzungsfall, während Monschein - eben im Gegenteil zu Onisiwo - mit Sicherheit nicht glaubhaft machen kann, dass er auch aus dem Vertrag aussteigen hätte wollen, wenn ihm dieses zum Nachteil gereicht hätte.

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Postinho

Anscheinend sind 3 Testspieler beim Training dabei. Einer ist den meisten wohl bekannt. Marcel Holzmann von SKN. 

Der Zweite ist Armend Kabashi, ein 21 jähriger deutsch-finne. -  https://www.transfermarkt.de/armend-kabashi/profil/spieler/225622

Der Dritte junge Mann ist Kroate, 20 Jahre alt, spielt im Sturm und war zuletzt in der 2. belgischen Liga unter Vertrag. Sein Name ist Marin Jakolis. - https://www.transfermarkt.de/marin-jakolis/profil/spieler/261963

Quelle: http://meinfussball.at/Bewerbe/Herren/Tipico-Bundesliga/Berichte/Ein-Trio-am-Admira-Pruefstand.html

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Sehr bekannt im ASB
halbe südfront schrieb vor 2 Stunden:

@Gstieß

Das ist wohl Sache der Auslegung und deswegen halte ich das alles nach wie vor für offen und spannend.
Für mich ist der Hauptpunkt eben, dass Monschein den Vorteil der Absicherung bei Verletzung oder Invalidität konsumierte. Bei den paar Euro mag zutreffen was du meinst. Aber bei eben dieser Absicherung ist das nicht möglich. Die Admira hätte keine Handhabe gehabt Monschein bei Verletzung wieder aus dem Vertrag zu bekommen, Mattersburg hätte dies Möglichkeit bei Onisiwo sehr wohl gehabt, da dieser sofort bei Zug der Option schriftlich die Gültigkeit des Vertrages bestritten hat.

Nach Kollektivvertrag ist für die Bewertung der Gleichwertigkeit der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Daß die Option schon 3 Monate vor Ablauf gezogen wird, war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geregelt. Daher ist es auch für die Beurteilung der Option irrelevant. Anders wäre es nur, wenn schon im Vertrag steht, daß die Option schon im Februar gezogen werden muss, das wäre dann ein – wenn auch geringer – Vorteil für den Spieler und für die Optionsgültigkeit zu berücksichtigen.

 

charley schrieb vor 2 Stunden:

Jeder Richter an einem Arbeitsgericht wird daraufhin Monschein fragen, ob der Arbeitgeber das Recht hat, ihn so einzusetzen wie er es für notwendig hält und ob im Arbeitsvertrag drinnensteht, das der Arbeitgeber ihn einsetzen kann wo er will und wann er will. Da muß Monschein zweimal mit Ja antworten und schon ist er geliefert. Im Mattersburger Fall lehnte der Spieler die Annahme des gesamten Gehaltes ab und wurde trotzdem nicht sanktioniert. Monschein hätte also die Gehaltserhöhung zurückweisen müssen und niemand hätte ihm damit Porbleme gemacht. Punkt.

Es geht in meinem Beispiel für das Arbeitsgericht nicht darum, ob der Verein das Recht hat, einen Spieler auf der Ersatzbank oder der Tribüne versauern zu lassen oder das Recht hat, einen Spieler in Trainingsgruppe II Parkbäume umrunden zu lassen. Es geht darum, ob der Spieler sagen kann, daß er derartige Reaktionen von den Vereinsverantwortlichen befürchtet hat und deshalb vorerst nicht auf die Optionsziehung inklusive Gehaltserhöhung reagiert hat. Und das nur als Beispiel dafür, was der Spieler sagen kann. Er könnte etwa auch sagen, daß nach dem Vertrag die Gehaltserhöhung für den Fall der Optionsziehung erst für die Verlängerungszeit (also ab Juli oder so) zustehen sollte und er daher ein höheres Gehalt im Februar usw. gar nicht mit der Option in Verbindung bringen konnte. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Admira hat im Fall Monschein ziemlich schlechte Karten. Nachdem sie professionell beraten sind, werden sie wahrscheinlich noch rechtzeitig die Kurve kriegen und ohne weiteren Schaden (Prozesskosten) aus der Sache aussteigen.

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Tribünenzierde

Der springende Punkt in der Causa Monschein ist und bleibt, trotz sämtlicher hypothetischer Annahmen, daß sowohl die Vertragsunterzeichnung bei, beziehungsweise die Untervertragnahme von den Zuckerbäckern, völlig unabhängig davon, wie es im Endeffekt ausgehen möge, ohne justizielle Verhandlung, geschweige denn Urteil eine absolute und abgrundtiefe Oaschlochaktion ist und bleibt, wenn auf justiziellem Wege, trotz der Causa Onisiwo unter Berücksichtung eines doch durchwegs differierendem Tatbestandes keine einhellige Expertise bestehen dürfte, und eben, und dies wiegt weitaus schwerer, kein Urteil vorliegt! Auf die Ausführungen des Senat 2 kann man in diesem Fall aufgrund der Befangenheit involvierter Akteure sowieso nichts setzen, sprich es wird wohl oder übel durch mehrere justiziellen Instanzen laufen... Oder hat das OGH-Urteil im Fall Onisiwo, der nach wie vor als Einzelfall unter Berücksichtigung aller Fehler die dem SVM in Bezug auf Optionsziehung und Sideletter passiert sind per se, auch wenn es EU-Recht bei Dienstverhältnissen, und ich denke da gibt es durchaus auch von der UEFA-motivierte Gesetzmäßigkeiten, die zwar im Fall Onisiwo aufgrund schwerwiegender Fehler seitens des Vereins, beziehungsweise der prompten Anfechtung des Spielers begründet waren, schlagend wurden, aber wohl kaum widersprechen sollte ausgesagt, daß Optionen in diesem Rahmen und dieser Verhältnismäßigkeit inakzeptabel, ergo obsolet wären?????

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