Das Team 2017/2018 Diskussionsthread


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Postinho
Admira Fan schrieb vor 8 Stunden:

Weißt du mehr oder reine Vermutung das Bajrami nicht verlängern wollte?

Vermutung?

Bajrami hat schon im Herbst angedeutet, dass er sich möglicherweise was neues sucht. Wäre sein Abschied schon zum Saisonende sicher gewesen, hätte man ihn mit Wessely und Vastic verabschiedet. Ich habe nicht mehr Infos, schließe aber aus diesen Informationen, dass nach Saisonende noch versucht wurde ihn zu halten. 

Die Namen habe ich aus den Medien. Baumeister war auch bei mehreren Spielen von BW Linz und hat vermutlich Goiginger beobachtet. Beide Spieler haben schon wo anders unterschrieben. 

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Postaholic
pazzoragazzo schrieb vor 26 Minuten:

Lt. heutiger Krone sollten nach Strauss die zuletzt nicht fitten Wostry, Starkl, Lackner und Sax diese Woche voll in die Vorbereitung einsteigen.

Endlich wieder einmal eine gute Nachricht.

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limerskin schrieb vor einer Stunde:

ich hoff nur dass man in zukunft jede geschäftliche beziehung mit dem unsportlichen und charakterlosen "verein" aus favoriten auf ein minimum reduziert - keine einzige karte mehr als vorgeschrieben für die auswärtsfans usw.

:lol: das stellst dir wie vor?

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Bunter Hund im ASB

Das sollte hoffentlich bald beendet sein. Eigentlich ist viel interessanter ob es jetzt noch neue Leute gibt. Wen will man anstatt Monschein. Und kommt wer statt Wessely oder Bajrami? Gibt oder gab es da schon wem beim Probetraining als Schick und Drazan?

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Sehr bekannt im ASB
halbe südfront schrieb am 24.6.2017 um 16:36 :

 

Das Onisiwo Urteil stellt für weitere Fälle eigentlich gar nichts fest, abgesehen von der Tatsache, dass die Vorteile für Verein und Spieler gleichwertig sein müssen. Weder eine Vertragsdauer noch eine Erhöhung des Gehalts wird in diesem Urteil geregelt und wurde auch nach dem Urteil nicht im KV geregelt. Wie z.B. Dr.Flick anmerkte kann der Vorteil für den Spieler auch ganz wo anders liegen. Z.B. eine bessere Ausbildung, Entwicklungsmöglichkeiten, Präsentationsplattform, etc.. In beiden Fällen käme auch die Absicherung des Spielers zu tragen (Verletzungen, Berufsunfähigkeit, etc.) - und die ist SEHR wertvoll. Onisiwo hat auf diese verzichtet, hat das Geld zurücküberwiesen und den Vertrag sofort bei Zug der Option abgelehnt. Somit hätte sich Mattersburg von dem Spieler im Falle einer schweren Verletzung auch trennen können. Dies hat Monschein aber verabsäumt. Die Aufkündigung des Vertrages kam erst als er gewußt hat, dass er verletzungsfrei durch die Saison gekommen ist und er somit fix bei einem anderen Klub unterkommt. Ich sehe keine Möglichkeit wie er da das Gegenteil belegen will. Somit hat er einen großen Vorzug der Vertragsverlängerung bereits konsumiert, ohne die Möglichkeit diesen irgendwie auszugleichen, wenn der Vertrag nun ungültig wäre. Die paar Euro Gehaltserhöhung kann er immer noch rücküberweisen, die gebotene Absicherung lässt sich aber nicht mit Geld aufwiegen.

Die Bewertung, ob die Bedingungen gleichwertig sind, hat nach dem Kollektivvertrag für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erfolgen. Ob lange nach Vertragsschluss ein Spieler ein paar Hunderter auf seinem Konto liegen lässt oder nicht, ist von vornherein für die Frage der Gültigkeit der Option irrelevant. Dass die Option nicht gültig vereinbart ist, davon geht offenkundig selbst die Admira aus.

Der ganze Vorgang könnte nur auf der zweiten juristischen Ebene interessant werden, und zwar der Frage, ob Monschein durch reaktionslose Annahme des Mehrbetrages über einige Monate hinweg einer Vertragsverlängerung auf Basis der Optionsvereinbarung zugestimmt hat. Juristisch nennt sich das konkludente/schlüssige/stillschweigende Zustimmung zu einem Vertragsangebot. Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen ein strenger Maßstab anzulegen; es darf kein vernünftiger Grund für Zweifel daran übrig bleiben, dass der Wille vorliegt, eine Rechtsfolge in einer bestimmten Richtung (in unserem Fall: Zustimmung zu einem Vertrag auf weitere zwei Jahre mit der Admira) herbeizuführen. Monschein braucht nur etwa zu behaupten, dass er die Gefahr gesehen hat, nicht mehr eingesetzt zu werden oder in einer Trainingsgruppe II zu verschwinden (so wie es beides im österreichischen Profifußball schon vorgekommen ist), wenn er seinen Standpunkt zur (Un-) Gültigkeit der Option zu früh bekannt gibt, und er deshalb das Geld nicht zurücküberwiesen hat. Diese Variante ist von vorneherein viel plausibler für ein Arbeitsgericht als die Annahme, dass er damit seine Entscheidung, den Vertrag mit der Admira zu verlängern, ausdrücken wollte.

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Postinho
Gstieß schrieb vor 16 Minuten:

Die Bewertung, ob die Bedingungen gleichwertig sind, hat nach dem Kollektivvertrag für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erfolgen. Ob lange nach Vertragsschluss ein Spieler ein paar Hunderter auf seinem Konto liegen lässt oder nicht, ist von vornherein für die Frage der Gültigkeit der Option irrelevant. Dass die Option nicht gültig vereinbart ist, davon geht offenkundig selbst die Admira aus.

Der ganze Vorgang könnte nur auf der zweiten juristischen Ebene interessant werden, und zwar der Frage, ob Monschein durch reaktionslose Annahme des Mehrbetrages über einige Monate hinweg einer Vertragsverlängerung auf Basis der Optionsvereinbarung zugestimmt hat. Juristisch nennt sich das konkludente/schlüssige/stillschweigende Zustimmung zu einem Vertragsangebot. Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen ein strenger Maßstab anzulegen; es darf kein vernünftiger Grund für Zweifel daran übrig bleiben, dass der Wille vorliegt, eine Rechtsfolge in einer bestimmten Richtung (in unserem Fall: Zustimmung zu einem Vertrag auf weitere zwei Jahre mit der Admira) herbeizuführen. Monschein braucht nur etwa zu behaupten, dass er die Gefahr gesehen hat, nicht mehr eingesetzt zu werden oder in einer Trainingsgruppe II zu verschwinden (so wie es beides im österreichischen Profifußball schon vorgekommen ist), wenn er seinen Standpunkt zur (Un-) Gültigkeit der Option zu früh bekannt gibt, und er deshalb das Geld nicht zurücküberwiesen hat. Diese Variante ist von vorneherein viel plausibler für ein Arbeitsgericht als die Annahme, dass er damit seine Entscheidung, den Vertrag mit der Admira zu verlängern, ausdrücken wollte.

Soviel pseudojuristisches tut weh.

pazzoragazzo schrieb vor 2 Stunden:

Lt. heutiger Krone sollten nach Strauss die zuletzt nicht fitten Wostry, Starkl, Lackner und Sax diese Woche voll in die Vorbereitung einsteigen.

Ein Freund von mir hat Sax letze Woche in einer Apotheke in Baden getroffen. Sax habe gemeint, er fühle sich topfit.

bearbeitet von charley

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Baltic Cup Champion

@Gstieß

Das ist wohl Sache der Auslegung und deswegen halte ich das alles nach wie vor für offen und spannend.
Für mich ist der Hauptpunkt eben, dass Monschein den Vorteil der Absicherung bei Verletzung oder Invalidität konsumierte. Bei den paar Euro mag zutreffen was du meinst. Aber bei eben dieser Absicherung ist das nicht möglich. Die Admira hätte keine Handhabe gehabt Monschein bei Verletzung wieder aus dem Vertrag zu bekommen, Mattersburg hätte dies Möglichkeit bei Onisiwo sehr wohl gehabt, da dieser sofort bei Zug der Option schriftlich die Gültigkeit des Vertrages bestritten hat.

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