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V.I.P.
-grünweiß- schrieb Gerade eben:

 

Ich finde nicht, daß das ein Umgehen ist. Wenn die etwas vorlegen, was von den Behörden akzeptiert wird trifft Sturm hier keine Schuld. Umgehen ist hier der falsche Ausdruck!

Die Behörde kann aber nicht einfach eine Bundesverordnung ignorieren.

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb Gerade eben:

Die Behörde kann aber nicht einfach eine Bundesverordnung ignorieren.

Dann ist im Endeffekt die Behörde schuld und nicht Sturm, welche den Antrag genehmigt bekommen haben.

bearbeitet von -grünweiß-

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V.I.P.
-grünweiß- schrieb Gerade eben:

Dann ist im Endeffekt die behörde Schuld und nicht Sturm, welche den Antrag genehmigt bekommen haben.

Das mag ja schon sein. Trotzdem ist und bleibt Sturm Veranstalter, der damit gegen geltende Bestimmungen verstößt.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
-grünweiß- schrieb vor 3 Minuten:

 

Ich finde nicht, daß das ein Umgehen ist. Wenn die etwas vorlegen, was von den Behörden akzeptiert wird trifft Sturm hier keine Schuld. Umgehen ist hier der falsche Ausdruck!

Zitat

Mit 1. August 2020 sind abweichend von Abs. 3 Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.

Sturm ist natürlich nur Nutznießer, wenn die Behörde hier eine doch relativ eindeutige Formulierung ignoriert. Mein "Zorn" richtet sich also sicher nicht gegen Sturm, sondern gegen die, die diesen Verstoß beim Konzept des Vereins absegnen.

Edit: Dass das Gesundheitsministerium da keine Freude hat und das wohl indirekt auf alle Fußballvereine zurückfallen kann, kommt dann auch noch dazu. Bevor da ein Grazer glaubt, dass ich damit sage, dass Sturm für restriktivere Verordnungen verantwortlich sein wird: Nein, es wird sicher nicht nur wegen diesem Vorfall etwas passieren. Aber hilfreich ist es sicher auch nicht.

bearbeitet von Silva

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Postinho
sulza schrieb vor 2 Minuten:

Die Behörde kann aber nicht einfach eine Bundesverordnung ignorieren.

Nur weil das ministerium wieder mal keine logisch schlüssigen Regelungen erlassen kann ist es noch lange kein Fehler der Grazer Behörden.

Warum sollten abgetrennte Bereiche nicht möglich sein. Die willkürliche Grenze  für alle ist eher vollkommener Humbug.

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V.I.P.
mido456 schrieb Gerade eben:

Nur weil das ministerium wieder mal keine logisch schlüssigen Regelungen erlassen kann ist es noch lange kein Fehler der Grazer Behörden.

Warum sollten abgetrennte Bereiche nicht möglich sein. Die willkürliche Grenze  für alle ist eher vollkommener Humbug.

Weil die Verordnung Sportveranstaltungen eben auf 1250 Personen beschränkt. Mich würde interessieren, wie die Behörde diese massive Überschreitung argumentiert. 5000 Ordner braucht es dann wohl doch nicht. Ein abgetrennter Bereich ist gut und schön, macht daraus aber keine zwei Veranstatlungen bzw. erhöht so eine Maßnahme auch nicht die in der LVO festgelegte Kapazitätsgrenze.

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mido456 schrieb vor 7 Minuten:

Nur weil das ministerium wieder mal keine logisch schlüssigen Regelungen erlassen kann ist es noch lange kein Fehler der Grazer Behörden.

Ich kritisiere ja gerne die Gesetzestexte in den letzten Monaten. Aber was ist daran logisch unschlüssig?

Zitat

(4) Mit 1. August 2020 sind abweichend von Abs. 3 Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Mit 1. September 2020 sind abweichend von Abs. 3 Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 10000 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters. In diesem Verfahren sind auch folgende Umstände als Voraussetzung für die Bewilligung zu berücksichtigen:

  1. die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet der Veranstaltung,
  2. die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde im Falle einer notwendigen Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung.

Es wird klar von Veranstaltungen gesprochen, das Cup-Spiel ist eine Veranstaltung. Würde mir schwer fallen das anders zu interpretieren.

bearbeitet von Silva

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Postinho
sulza schrieb vor 2 Minuten:

Weil die Verordnung Sportveranstaltungen eben auf 1250 Personen beschränkt. Mich würde interessieren, wie die Behörde diese massive Überschreitung argumentiert. 5000 Ordner braucht es dann wohl doch nicht. Ein abgetrennter Bereich ist gut und schön, macht daraus aber keine zwei Veranstatlungen bzw. erhöht so eine Maßnahme auch nicht die in der LVO festgelegte Kapazitätsgrenze.

Ja schön für die Verordnung. Wichtig wäre, dass verordnungen auch Gesetzmäßig sind.

Kann mir doch keiner erklären warum die absolute Zahl in dem Kontext Sinn macht. Bei einem Dorfplatz ist die Begrenzung sinnvoll. In einem Stadion mit 20000 sitzplätzen in denen die Abstände gewahrt werden und in denen es keinen austausch zwischen den Fans gibt macht das keinen Sinn. Wären 10 videoübertragungen mit jeweils 1000 getrennten personen ok? Warum sind es dann nicht getrennte bereiche im stadion?

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mido456 schrieb vor 1 Minute:

Ja schön für die Verordnung. Wichtig wäre, dass verordnungen auch Gesetzmäßig sind.

Kann mir doch keiner erklären warum die absolute Zahl in dem Kontext Sinn macht. Bei einem Dorfplatz ist die Begrenzung sinnvoll. In einem Stadion mit 20000 sitzplätzen in denen die Abstände gewahrt werden und in denen es keinen austausch zwischen den Fans gibt macht das keinen Sinn. Wären 10 videoübertragungen mit jeweils 1000 getrennten personen ok? Warum sind es dann nicht getrennte bereiche im stadion?

Es ist halt dennoch ein absolutes Wagnis der Grazer, diese Grenze zu überschreiten. Dass die Behörden diesen Plan auch noch bestätigen ist vollkommen irre.

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Postinho
Silva schrieb vor 7 Minuten:

Ich kritisiere ja gerne die Gesetzestexte in den letzten Monaten. Aber was ist daran logisch unschlüssig?

Es wird klar von Veranstaltungen gesprochen, das Cup-Spiel ist eine Veranstaltung. Würde mir schwer fallen das anders zu interpretieren.

Die verordnung ist klar formuliert.

Sie ergibt halt keinen Sinn, weil sie eben willkürliche Grenzen setzt.

Die 400m² grenze zum einkaufen war auch klar und wurde schlussendlich alsnicht gesetzmäßig qualifiziert.

Was ist jetzt das Problem daran wenn es 6 Veranstaltungen gibt bei dem sich die Personen nicht über den Weg laufen?

sulza schrieb vor 4 Minuten:

Es ist halt dennoch ein absolutes Wagnis der Grazer, diese Grenze zu überschreiten. Dass die Behörden diesen Plan auch noch bestätigen ist vollkommen irre.

Das passt schon so.

Irsinn ist, dass die absolute Grenze bei uns mit 10000 genauso hoch ist wie beim wac oder bei hartberg.

Wir haben viel mehr Platz im Stadion und können daher auch viel besser ansteckungen verhindern. 

Wenn wir uns schon nichts dazu überlegen dann müssen wir den Grazern für ihre Kreativität danken.

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Gast mostbartl
mido456 schrieb vor 23 Minuten:

 

Irsinn ist, dass die absolute Grenze bei uns mit 10000 genauso hoch ist wie beim wac oder bei hartberg.

Wir haben viel mehr Platz im Stadion und können daher auch viel besser ansteckungen verhindern. 

 

?? beim wac dürfen max. 3000 rein und auch nur weil eine behelfstribüne auf der nordseite aufgestellt wird und sitze auf der west auf die ost unterrang kommen und in die gästekurve/sektor.

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Postinho
mostbartl schrieb vor 26 Minuten:

?? beim wac dürfen max. 3000 rein und auch nur weil eine behelfstribüne auf der nordseite aufgestellt wird und sitze auf der west auf die ost unterrang kommen und in die gästekurve/sektor.

Auch im herbst?

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