Wintertransferthread 2015/2016


#Black#

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Posting-Pate

Die Vetragssituation zwischen Onisiwo und Mattersburg hat doch nichts mit der Spielberechtigung von Onisiwo zu tun :ratlos:

Und bitte nicht schon wieder der Bundesliga den schwarzen Peter zuschieben. Hier ist einzig und alleine der Hr. Pucher schuldig.

Hab ich auch nicht. War eine generelle Aussage, dass die Bundesliga, nicht der Verein Bundesliga, teilweise an Lächerlichkeit nicht zu überbieten ist.

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Postinho

Die Vetragssituation zwischen Onisiwo und Mattersburg hat doch nichts mit der Spielberechtigung von Onisiwo zu tun :ratlos:

Naja, eine Spielberechtigung wird nur bei einem gültigen Vertrag erteilt. Der Verband sollte doch die Verträge haben, oder? D.h. der Verband müsste die Spielgenehmigung erteilt haben, ohne gültigen Vertrag?! :ratlos: Bin schon gespannt, was da rauskommt.

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Naja, eine Spielberechtigung wird nur bei einem gültigen Vertrag erteilt. Der Verband sollte doch die Verträge haben, oder? D.h. der Verband müsste die Spielgenehmigung erteilt haben, ohne gültigen Vertrag?! :ratlos: Bin schon gespannt, was da rauskommt.

Der Vertrag ist er seit dem Urteil nicht gültig - und das Rückwirkend. Die Bundesliga konnte das nicht damals nicht wissen.

bearbeitet von adihuetter

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Postinho

Bin mal gespannt was sich bei uns noch so tut in der Transferphase ;)Den Belgier könnt ma schon nehmen! Hab den zufälligerweise mal gesehen bei einem Spiel von Lüttich..kann man sich ein bisserl sowie Ilsanker vorstellen.

Hoffe aber tdz auch noch auf einen Iv und Außenspieler!

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Style und das Geld

Wenn wir von einem Kaufvertrag ausgehen, der ex tunc aufgehoben wurde, müssen nach der Aufhebung, die Leistungen rückerstattet werden. Bei einem nichtigen Arbeitsvertrag erfolgt die Auflösung ebenfalls rechtlich gesehen ex tunc. Jedoch wäre diese Rückerstattung der Leistungen nahezu unmöglich. Deshalb werden erfolgreich angefochtene Arbeitsverträgen, für die Zeit bis zur Anfechtung, als Wirksam behandelt. Heißt Onisiwo hat bis Heute ein gültiges Arbeitsverhältnis mit Mattersburg.

bearbeitet von syndicate

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Wenn wir von einem Kaufvertrag ausgehen, der ex tunc aufgehoben wurde, müssen nach der Aufhebung, die Leistungen rückerstattet werden. Bei einem nichtigen Arbeitsvertrag erfolgt die Auflösung ebenfalls rechtlich gesehen ex tunc. Jedoch wäre diese Rückerstattung der Leistungen nahezu unmöglich. Deshalb werden erfolgreich angefochtene Arbeitsverträgen, für die Zeit bis zur Anfechtung, als Wirksam behandelt. Heißt Onisiwo hat bis Heute ein gültiges Arbeitsverhältnis mit Mattersburg.

in der laola-Diskussion dazu schreibt jemand, Onisowo haette das - zu niedrige - Gehalt jedes Monat zurueck ueberwiesen. Die Leistungen waeren demnach alle samt rueckerstattet.

Eigentlich haette der SVM-Manager daraus seine Schluesse ziehen muessen, aber trotzdem kann man wohl davon ausgehen, dass SVM nicht bestraft wird.

Klar darf kein Spieler ohne gueltigen Vertrag auflaufen, aber zu diesem Zeitpunkt konnte SVM zurecht (naja) davon ausgehen, dass alles rechtens waere.

bearbeitet von aneuling

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Style und das Geld

Na wenns ein User auf Laola1 sagt :lol: Onisiwo hat also ein halbes Jahr von Luft und Liebe gelebt :love:

Das zurückzahlen der Gehälter ändert ja nichts an der Judikatur zu nichtigen Arbeitsverträgen. Desweiteren hat er ja nicht nur das Gehalt als Leistung erhalten. Aber das wird jetzt schon extrem off topic.

bearbeitet von syndicate

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"El Loco Chefe"

Der Pucher lebt auch hinter dem Mond. Eigentlich ein Wahnsinn, dass so etwas noch im im Jahre 2016 vorkommt

Die "Erste Liga" ist ja auch hinter'm Mond. :davinci: In der Bundesliga schaut's da anders aus :D

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optimistischer Realist

Na wenns ein User auf Laola1 sagt :lol: Onisiwo hat also ein halbes Jahr von Luft und Liebe gelebt :love:

Das zurückzahlen der Gehälter ändert ja nichts an der Judikatur zu nichtigen Arbeitsverträgen. Desweiteren hat er ja nicht nur das Gehalt als Leistung erhalten. Aber das wird jetzt schon extrem off topic.

Das er sein Gehalt nach Erhalt zurück überweist wurde bereits im Herbst bekannt. Es ging in etwa darum, dass er kein Geld für einen, von ihm aus gesehen, ungültigen Vertrag annimmt.

bearbeitet von BIacky

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Style und das Geld

Das er der Verlängerung nicht zustimmen wollte ergibt schon mehr Sinn, hat aber dann nichts mit der Rückabwicklung zu tun. Desweiteren wäre sein Vertrag doch eh bis 2016 gegangen, oder habe ich das falsch in Erinnerung?

Edit: Wieso editiert denn mittlerweile jeder seine Beiträge :fuckthat:

bearbeitet von syndicate

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Gast
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