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Wahnsinniger Poster

Logisch, wer hat in der Küche schon Internet.

Mein Kühlschrank - SmartFridge

Wenn Gorgon geht, haben wir 2/3 unseres offensiven Mittelfelds nicht mehr. Ganz abgesehen von der Leistung, tut es dem Spielgefüge ganz und gar nicht gut :/

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Logisch, wer hat in der Küche schon Internet.

So weit kommts noch, Frauen im ASB...

Was kommt als nächstes? Wahlrecht für Frauen? Führerschein für Frauen?

Oida... bist du in den letzten 50 Jahren nur im Wirtshaus gesessen, oder warum sind die Schmähs solche Einfahrer? :facepalm:

Naja, egal. Gorgon wird uns ordentlich abgehen, als Spieler und als Integrationsfigur. Wer das nicht glaubt, ist ein Ei. :p

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V.I.P.

kannst du das näher erläutern? für mich ist dieses urteil absolut logisch.

der verein hat eine option. die ist aber ungültig, wenn der spieler keine kündigungsmöglichkeit hat. was ist daran logisch? was bringt dann noch eine option?

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RIP mein bester Freund

der verein hat eine option. die ist aber ungültig, wenn der spieler keine kündigungsmöglichkeit hat. was ist daran logisch? was bringt dann noch eine option?

Seh ich ganz genau so. Theoretisch könnte es uns passieren, dass wir im Sommer mit einer Handvoll Spieler dastehen, wenn eine vereinseitige Option nicht mehr ausreicht...

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der verein hat eine option. die ist aber ungültig, wenn der spieler keine kündigungsmöglichkeit hat. was ist daran logisch? was bringt dann noch eine option?

logisch ist, dass optionen jeher kritisch waren und nur dem verein den vorteil der flexibilität bieten, dass dieses vorgehen arbeitsrechtlich nicht ok ist sollte klar sein. um das zu entschärfen wurde bei solchen optionen üblicher weise das gehalt erhöht, was die option aus spieler sich etwas entschärft. wenn man in mattersburg so dumm ist eine option auf einen spieler mit potential ohne gehaltserhöhung umzusetzen sollte man sich nicht wundern wenn geklagt wird.

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V.I.P.

logisch ist, dass optionen jeher kritisch waren und nur dem verein den vorteil der flexibilität bieten, dass dieses vorgehen arbeitsrechtlich nicht ok ist sollte klar sein. um das zu entschärfen wurde bei solchen optionen üblicher weise das gehalt erhöht, was die option aus spieler sich etwas entschärft. wenn man in mattersburg so dumm ist eine option auf einen spieler mit potential ohne gehaltserhöhung umzusetzen sollte man sich nicht wundern wenn geklagt wird.

es geht nicht um eine fehlende gehaltserhöhung. beim ersten vertrag ist der spieler mit der option einverstanden. es gibt auch spielerseitige optionen

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Posting-Maschine

logisch ist, dass optionen jeher kritisch waren und nur dem verein den vorteil der flexibilität bieten, dass dieses vorgehen arbeitsrechtlich nicht ok ist sollte klar sein. um das zu entschärfen wurde bei solchen optionen üblicher weise das gehalt erhöht, was die option aus spieler sich etwas entschärft. wenn man in mattersburg so dumm ist eine option auf einen spieler mit potential ohne gehaltserhöhung umzusetzen sollte man sich nicht wundern wenn geklagt wird.

das kann nicht der grund sein. da muss es um andere dinge gehen wie z.b sie haben den stichtag des ziehens der option verpasst etc.

denn wenn sie das nicht haben und der vertrag nicht gilt wäre das die größte neuerung seit bosman und vereinsseitige optionen geschichte. weil dann jeder bei dem die option gezogen wird weil er einschlagt (also jeder bei dem die option sinnvoll wird) sich rausklagen kann und das kanns nicht sein und ich kann mir auch nicht vorstellen dass man den österreichischen fussball derart schwächt indem man nur bei uns optionen abdreht wo sie aber überall sonst auf der welt stattfinden. wäre nur zum schaden der österreichischen clubs auch wenns mich im fall mattersburg freut wegen dem pucher.

außerdem treffen nicht alle arbeitsrechtlichen reglungen dies sonst gibt auf den fussball zu also kann man ned sagen eine option ist von vornherein ungültig ...dann wären alle vereine die das machen idioten. abgesehen davon gäbe es dann noch das argument "geschäftsübliche praxis" usw usw. sowas wäre nur dann ungültig wenn es gröblich benachteiligend für den spieler wäre und ist es nicht so dass er mit dem neuen vertrag nur noch ein 10tel oder die hälfte bekommt dann ist das nicht der fall (schon gar nicht bei selbem gehalt...allein schon wegen der nachweisbarkeit ...wie willst du nachweisen was ein spieler verdienen muss oder dass er jetzt das doppelte wert ist?).

das ergibt alles sowas von überhaupt keinen sinn. diese kettenvertragsregelung gibts bei fussballern ja z.b auch nicht. oder abfindung...etc.

fussball ist nunmal ein spekulationsgeschäft-....sowohl von spieler- als auch von vereinsseite. hier würde man rechtlich die spieler massiv bevorzugen. allein schon weil einige bestehende verträge automatisch ungültig wären.(auf die die betroffenen rechtssubjekte vertrauen durften). das wäre wie wenn eine arbeitsrechtliche regelung kommt dass nur noch 4 jahresverträge gemacht werden dürfen und alle die verträge aller spieler die kürzer sind gelten damit nicht. irrsinn.

abgesehen davon würde sich österreich mit so einer vertrottelten auslegung ja negativ wettbewerbsverzerren. gut kann man bei unseren hellen köpfen haben aber schwer vorstellbar.

aufgrund von all dem behaupte ich dass nicht eine vereinsseitige option per se rechtswidrig ist sondern es im fall onisiwo an anderen dingen gelegen hat - alles andere ist nicht realistisch. und würde wahrscheinlich vorm int. sportgerichtshof auch nach keinen 2 tagen aufgehoben werden.

wenns echt an der option liegt: ade rechtssicherheit.

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es geht nicht um eine fehlende gehaltserhöhung. beim ersten vertrag ist der spieler mit der option einverstanden. es gibt auch spielerseitige optionen

ich habe nicht geschrieben dass es um die gehaltserhöhung geht sondern dass sie die generell zu hinterfragenden optionen etwas entschärft. verträge haben die aufgabe rechtssicherheit zu schaffen, zb wenn ich einem spieler einen vertrag über 5 jahre gebe hat er die gewissheit, dass er 5 jahre bezahlt wird. bei einer einseitigen option ist der spieler alleine vom verein abhängig wie seine zukunft aussieht. wie blöd war es zb für stankovic, bis am letzten tag warten zu müssen, ob der verein verlängert oder nicht? ich denke dass mit einer verbesserung des vertrages ein gerichtsurteil anders ausfallen könnte. die nächste instanz wird jedenfalls interessant. prinzipiell werden nur wenige spieler gegen di eoption klagen, weil es ihrem ruf schadet, es würde mich aber nicht wundern, wenn die praxis der optionen etwas eingeschränkt wird nach so einem urteil.

Wenn ein Spieler gegen so eine Option ist, dann soll er den Vertrag nicht unterschreiben und nicht danach jammern.

sehe ich auch so, viele haben ja nicht geklagt bisher. aber man sollte nicht onisiwo, der viele möglichkeiten hat, als standard nehmen.

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Kategrie D - Hooligan

Vielleicht kann man argumentieren dass das Gehalt von Haus aus besser ist wenn ein Spieler für 2+1 unterschreibt als es bei bei einem bloßen 2 Jahresvertrag gewesen wäre?

Das Urteil empfinde ich jedenfalls fern der Realität im Fußball.

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das kann nicht der grund sein. da muss es um andere dinge gehen wie z.b sie haben den stichtag des ziehens der option verpasst etc.

denn wenn sie das nicht haben und der vertrag nicht gilt wäre das die größte neuerung seit bosman und vereinsseitige optionen geschichte. weil dann jeder bei dem die option gezogen wird weil er einschlagt (also jeder bei dem die option sinnvoll wird) sich rausklagen kann und das kanns nicht sein und ich kann mir auch nicht vorstellen dass man den österreichischen fussball derart schwächt indem man nur bei uns optionen abdreht wo sie aber überall sonst auf der welt stattfinden. wäre nur zum schaden der österreichischen clubs auch wenns mich im fall mattersburg freut wegen dem pucher.

außerdem treffen nicht alle arbeitsrechtlichen reglungen dies sonst gibt auf den fussball zu also kann man ned sagen eine option ist von vornherein ungültig ...dann wären alle vereine die das machen idioten. abgesehen davon gäbe es dann noch das argument "geschäftsübliche praxis" usw usw. sowas wäre nur dann ungültig wenn es gröblich benachteiligend für den spieler wäre und ist es nicht so dass er mit dem neuen vertrag nur noch ein 10tel oder die hälfte bekommt dann ist das nicht der fall (schon gar nicht bei selbem gehalt...allein schon wegen der nachweisbarkeit ...wie willst du nachweisen was ein spieler verdienen muss oder dass er jetzt das doppelte wert ist?).

das ergibt alles sowas von überhaupt keinen sinn. diese kettenvertragsregelung gibts bei fussballern ja z.b auch nicht. oder abfindung...etc.

fussball ist nunmal ein spekulationsgeschäft-....sowohl von spieler- als auch von vereinsseite. hier würde man rechtlich die spieler massiv bevorzugen. allein schon weil einige bestehende verträge automatisch ungültig wären.(auf die die betroffenen rechtssubjekte vertrauen durften). das wäre wie wenn eine arbeitsrechtliche regelung kommt dass nur noch 4 jahresverträge gemacht werden dürfen und alle die verträge aller spieler die kürzer sind gelten damit nicht. irrsinn.

abgesehen davon würde sich österreich mit so einer vertrottelten auslegung ja negativ wettbewerbsverzerren. gut kann man bei unseren hellen köpfen haben aber schwer vorstellbar.

aufgrund von all dem behaupte ich dass nicht eine vereinsseitige option per se rechtswidrig ist sondern es im fall onisiwo an anderen dingen gelegen hat - alles andere ist nicht realistisch. und würde wahrscheinlich vorm int. sportgerichtshof auch nach keinen 2 tagen aufgehoben werden.

wenns echt an der option liegt: ade rechtssicherheit.

Laut meinen Infos liegt es daran, das Mburg eine Gehaltserhöhung inkl einer Prämie im Rahmen der vereinsseitigen Option auf Vertragsverlängerung nicht geleistet hat. Ob das Absicht war oder ob das Pucher Mädl das verschwitzt/ nicht kapiert hat, ist noch unklar...

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Austr(al)ia!
aufgrund von all dem behaupte ich dass nicht eine vereinsseitige option per se rechtswidrig ist sondern es im fall onisiwo an anderen dingen gelegen hat - alles andere ist nicht realistisch. und würde wahrscheinlich vorm int. sportgerichtshof auch nach keinen 2 tagen aufgehoben werden.

Ohne das gesamte Urteil als Originaltext gelesen zu haben, ist jede Mutmaßung nichts weiter als Kaffeesudleserei (inkl. diverser Interpretationen in den Medien). Wovon ich allerdings ausgehe ist, dass es nicht um Optionen an sich gegangen ist, weil der Prozess sonst wesentlich mehr Aufmerksamkeit bekommen hätte, würde er doch tatsächlich ähnliche Auswirkungen wie Bosman haben.

Den CAS wirst du in diesem Fall aber trotzdem vergessen können. Eine rechtskräftige zivilrechtliche Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes in Österreich, kann der CAs natürlich in keinster Weise beseitigen (wäre ja auch noch schöner, wenn ein ausländisches Privatgericht über der Jurisdiktion eines Staates stehen könnte)..

Wenn ein Spieler gegen so eine Option ist, dann soll er den Vertrag nicht unterschreiben und nicht danach jammern.

Das gilt aber in vielen anderen Bereichen auch. Vom Arbeitnehmer, über den Konsumenten, bis zum Mieter. Alles mündige Menschen, die sich im Nachhinein nicht an das halten müssen, was sie vorher unterschreiben. Danke Nanny-Staat, samt Nanny-Judikatur.

Laut meinen Infos liegt es daran, das Mburg eine Gehaltserhöhung inkl einer Prämie im Rahmen der vereinsseitigen Option auf Vertragsverlängerung nicht geleistet hat. Ob das Absicht war oder ob das Pucher Mädl das verschwitzt/ nicht kapiert hat, ist noch unklar...

Klingt zwar nach einer plausiblen Möglichkeit, würde dann aber (eben deshalb muss man das Urteil selbst lesen) nichts mit dem oben zitierten Artikel (und der dort erwähnten Kündigungsfreiheit) zu tun haben.

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Oida... bist du in den letzten 50 Jahren nur im Wirtshaus gesessen, oder warum sind die Schmähs solche Einfahrer? :facepalm:

Naja, egal. Gorgon wird uns ordentlich abgehen, als Spieler und als Integrationsfigur. Wer das nicht glaubt, ist ein Ei. :p

100% richtig.

das gibts aber nur bei uns, dass der topscorer, kapitän und längst dienende zum teufel gejagt wird. Im mangelnde motivation vorzuwerfen setzt dem ganzen dann die krönung auf, gogos einstellung, sich bis zur letzten sekunde die lunge aus dem leib zu laufen, bräuchten viele andere.

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Posting-Maschine

ich habe nicht geschrieben dass es um die gehaltserhöhung geht sondern dass sie die generell zu hinterfragenden optionen etwas entschärft. verträge haben die aufgabe rechtssicherheit zu schaffen, zb wenn ich einem spieler einen vertrag über 5 jahre gebe hat er die gewissheit, dass er 5 jahre bezahlt wird. bei einer einseitigen option ist der spieler alleine vom verein abhängig wie seine zukunft aussieht. wie blöd war es zb für stankovic, bis am letzten tag warten zu müssen, ob der verein verlängert oder nicht? ich denke dass mit einer verbesserung des vertrages ein gerichtsurteil anders ausfallen könnte. die nächste instanz wird jedenfalls interessant. prinzipiell werden nur wenige spieler gegen di eoption klagen, weil es ihrem ruf schadet, es würde mich aber nicht wundern, wenn die praxis der optionen etwas eingeschränkt wird nach so einem urteil.

sehe ich auch so, viele haben ja nicht geklagt bisher. aber man sollte nicht onisiwo, der viele möglichkeiten hat, als standard nehmen.

ist nicht ganz richtig. denn wenn ich dem spieler von haus aus nur 2 jahre vertrag gebe/anbiete hat er auch nur sicherheit für 2 jahre. so ist es auch bei 2+1 verträgen. 2 jahre fix, eines wenn er gut ist. ähnlich einer provision oder sonstigen vertragsverlängerungen die an zielerfolge gekoppelt sind. enttäuschung kann nur entstehen wenn der spieler so blöd ist bei einem 3+2 vertrag von automatisch 5 jahren auszugehen und das kann man dem verein nicht anlasten. weil es einem mündigen menschen zumutbar ist sowas zu wissen.

bei spielern mit option ist die situation so dass sie nie und nimmer 5 jahre vertrag bekommen hätten. sondern nur 3. das ist ja eig gut für den spieler weil es die spekulation die hauptsächlich der verein zu tragen hat (der spieler hat es in den eigenen beinen) minimiert und sein gehalt oder überhaupt einen job erzeugt. oder einen den er sonst nicht hätte.

Laut meinen Infos liegt es daran, das Mburg eine Gehaltserhöhung inkl einer Prämie im Rahmen der vereinsseitigen Option auf Vertragsverlängerung nicht geleistet hat. Ob das Absicht war oder ob das Pucher Mädl das verschwitzt/ nicht kapiert hat, ist noch unklar...

na also da haben wirs schon. alles andere würde nie und nimmer sinn ergeben. wie ich vermutet habe: die mburger haben irgendeinen fehler beim ziehen gemacht und onisiwo kann das jetzt nutzen um sich aus dem vertrag zu drehen. das ist logisch....alles andere nicht. wäre das ende der optionen.

Ohne das gesamte Urteil als Originaltext gelesen zu haben, ist jede Mutmaßung nichts weiter als Kaffeesudleserei (inkl. diverser Interpretationen in den Medien). Wovon ich allerdings ausgehe ist, dass es nicht um Optionen an sich gegangen ist, weil der Prozess sonst wesentlich mehr Aufmerksamkeit bekommen hätte, würde er doch tatsächlich ähnliche Auswirkungen wie Bosman haben.

Den CAS wirst du in diesem Fall aber trotzdem vergessen können. Eine rechtskräftige zivilrechtliche Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes in Österreich, kann der CAs natürlich in keinster Weise beseitigen (wäre ja auch noch schöner, wenn ein ausländisches Privatgericht über der Jurisdiktion eines Staates stehen könnte)..

Das gilt aber in vielen anderen Bereichen auch. Vom Arbeitnehmer, über den Konsumenten, bis zum Mieter. Alles mündige Menschen, die sich im Nachhinein nicht an das halten müssen, was sie vorher unterschreiben. Danke Nanny-Staat, samt Nanny-Judikatur.

Klingt zwar nach einer plausiblen Möglichkeit, würde dann aber (eben deshalb muss man das Urteil selbst lesen) nichts mit dem oben zitierten Artikel (und der dort erwähnten Kündigungsfreiheit) zu tun haben.

spielmacher hats eh schon "aufgeklärt". das haben wohl einige sehr naiv verstanden/interpretiert.

eig hab ich keine zeit mehr und wollte auf die sache mit dem CAS später antworten aber ich schreibs halt noch schnell:

ganz sicher bin ich mir da nicht. in dem fall würde ja auch nichts über dem staat stehen. es würde nur verhindern dass staaten ihre eigene suppe machen. beispiel: russland braucht geld und erklärt aufgrund von neuen regelungen dass alle fussballerverträge nichtig sind und jeder fussballer seinem verein 10 mio schuldet bei sonstiger haftstrafe. usw.

in dem fall würde zwar eher der eugh schlichten aber was ich meine ist denk ich klar...es kann bei so einer int. organisation wie dem fussball oder bei so einem geschäft die souveränität des staates nicht vollständig erhalten bleiben und das ist (siehe beispiel) auch gut so.

außerdem bin ich mir auch deshalb nicht sicher weil so eine entscheidung ja keine groben auswirkungen hätte. es ist ein unterschied ob z.b der CAS befindet du als verein musst dem und dem spieler jetz 10 mio zahlen (also bricht das öst. recht in der weise dass ein öst verein zahlen muss) oder ob der cas entscheidet dass ein vertrag eines spielers der einer int. community/organisation oder unter der schirmherrschaft dieser sein geld verdient, nicht gültig ist und du ihn somit nicht bei dir/in deinem land festhalten kannst. (vlt. gibts auch statuten die besagen dass bei streitigkeiten der gerichtsstand dieses und jenes land ist oder int. fussballrecht gilt oder dass jeder verein der mitgleid sein will sich dem int. recht oder CAS-recht beugen muss...dann wäre zwar das nationale recht gebrochen aber man wäre sonst ausgeschlossen ect).

ist auch bissl idipfalreiterei...welches gericht oder schiedsstelle das klären würde ist eher nebensächlich...es ging mir darum dass sowas im fussball nie sein könnte. weil die auswirkungen fatal wären.

bearbeitet von FCSpartaWien

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der letzte wagen ist immer ein kombi

Laut meinen Infos liegt es daran, das Mburg eine Gehaltserhöhung inkl einer Prämie im Rahmen der vereinsseitigen Option auf Vertragsverlängerung nicht geleistet hat. Ob das Absicht war oder ob das Pucher Mädl das verschwitzt/ nicht kapiert hat, ist noch unklar...

korrekt

es geht auch nicht um optionen ja/nein oder ansich sondern nur um den punkt mit der verlängerung ohne "gegenleistung" - sobald man eine vorher geregelte gegenleistung zb in form von prämie oder mehr gehalt erhält besteht imo kein anspruch auf vertragsauflösung oder dergleichen bei ziehung einer einseitigen option.

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