Bitcoin & andere Kryptowährungen


oberkampf

Recommended Posts

ASB-Legende

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html

Zitat

378. § 6 Z 2 lit. c, § 20 Abs. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 4a und Abs. 8, § 27a Abs. 1 Z 1, Abs. 2 Z 1, Abs. 3 Z 4, Abs. 4 und Abs. 6, § 27b, § 93 Abs. 2 Z 3, Abs. 4a, Abs. 5 und Abs. 7, § 94 Z 7, § 95 Abs. 2 Z 3, § 96 Abs.1 Z 3 und Abs. 4 Z 3 und § 97 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022, treten mit 1. März 2022 in Kraft und sind erstmals auf Kryptowährungen anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug für Einkünfte aus Kryptowährungen gilt erstmals für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für im Kalenderjahr 2022 anfallende Kapitalerträge kann freiwillig eine Kapitalertragsteuer einbehalten werden; die §§ 93 bis 97 gelten diesfalls sinngemäß.

ich hoffe da ist ein tippfehler, sonst ist das wirklich oasch, würde bedeuten, dass die haltefrist für alle gekauften kryptos nach dem 28.2.2021 nicht gilt. und somit alle zu versteuern wären, auch wenn ich sie länger als ein jahr halten würde. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

jung, dynamisch, erfolglos
falcomitdemkoks schrieb vor 14 Minuten:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html

ich hoffe da ist ein tippfehler, sonst ist das wirklich oasch, würde bedeuten, dass die haltefrist für alle gekauften kryptos nach dem 28.2.2021 nicht gilt. und somit alle zu versteuern wären, auch wenn ich sie länger als ein jahr halten würde. 

loooooool, am Pensionssystem darf man bis in alle ewigkeit nichts ändern, weil wohlerworbene Rechte. Und hier werden die Regeln im Nachhinein geändert. Betrifft mich zwar nicht, aber ich glaube einige würden es drauf ankommen lassen und nicht bezahlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

All hail groundhog supremacy!
Neocon schrieb vor 48 Minuten:

Eigentlich eher als langfristige Anlage als Teil einer Gesamtstrategie mit ETF etc. Denke 10% würden da für Kryptos schon Sinn machen. Dementsprechend brauch ich jetzt auch nicht extreme Wertsteigerungen.

Okay, das macht die Sache etwas komplizierter, da das für mich keine Option ist... Im nächsten Jahr werden wohl so ca. 90% der Altcoins den Bearmarket nicht überleben und BTC könnte wohl ein weiteres Mal 60-70% des Wertes verlieren. Heißt, BTC könnte man Ende 2022 bzw im Laufe 2023 auch irgendwo um die 30k wiederfinden, was beim aktuellen Stand ein Minus von 50% bedeuten würde. Ob es sich da auszahlt Coins über den Bullmarket hinaus zu halten weiß ich nicht... aber kaufen und mit einer Stop-loss Order, die man mit Steigen des Kurses mit nach ob verschiebt, absichern, sollte schon funktionieren. Ansonsten einfach den Bearmarket abwarten und dann günstig einkaufen.

Gibt mehrere Börsen, die das haben, ich bin zB auf Binance und auf Kucoin und hatte bisher bei keiner der beiden Börsen Probleme. Binance halte ich persönlich aber für übersichtlicher und "sympathischer" und sie ist zugleich auch die größte Kryptobörse. 

Kannst dir aber eh mal beide ansehen. Funktionieren sehr ähnlich und sich auch sehr ähnlich aufgebaut.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Tausenderklub
falcomitdemkoks schrieb vor einer Stunde:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html

ich hoffe da ist ein tippfehler, sonst ist das wirklich oasch, würde bedeuten, dass die haltefrist für alle gekauften kryptos nach dem 28.2.2021 nicht gilt. und somit alle zu versteuern wären, auch wenn ich sie länger als ein jahr halten würde. 

Ich muss sagen, ich hab mit so einer Aktion schon fast gerechnet. Fühlt man sich wieder mal richtig verarscht. Hab das Dokument jetzt schnell mal überflogen und zwei zusätzliche Punkte sind hängen geblieben.

1. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar. (Seite 5)


2. Besteht die Leistung zur Transaktionsverarbeitung im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen (Staking) oder werden Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für  lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen, ist für die erhaltenen Kryptowährungen von Anschaffungskosten von Null auszugehen.. (Seite 5)

Soweit ich das verstehe wird in diesem Fall der Anschaffungswert mit Null beziffert und bei einem Verkauf wird der Gesamterlös der durch Staking erworbenen Coins/Tokens mit der KESt besteuert.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

StunningSteve schrieb vor 8 Minuten:

Ich muss sagen, ich hab mit so einer Aktion schon fast gerechnet. Fühlt man sich wieder mal richtig verarscht. Hab das Dokument jetzt schnell mal überflogen und zwei zusätzliche Punkte sind hängen geblieben.

1. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung stellt keine Realisierung dar. (Seite 5)

 

Das ist dann anders als bisher

aktuell zählt es Realisierung, oder?

bearbeitet von forza_rossoneri

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

StunningSteve schrieb vor 26 Minuten:

Ja ist anders. Bisher galt auch einTausch als Realisierung und löste eine Steuerverpflichtung aus, sofern die Haltedauer unter einem Jahr war.

Naja, das ist dann aber eine ordentliche Verbesserung zumindest für mich 

bearbeitet von forza_rossoneri

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

falcomitdemkoks schrieb vor 3 Stunden:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html

ich hoffe da ist ein tippfehler, sonst ist das wirklich oasch, würde bedeuten, dass die haltefrist für alle gekauften kryptos nach dem 28.2.2021 nicht gilt. und somit alle zu versteuern wären, auch wenn ich sie länger als ein jahr halten würde. 

Das würde zu unserem Oaschlochland passen :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dachte der worst-case ist der 6.10. wo der Entwurf erschienen ist und man kann keinen früheren Termin setzen. Wäre ja so, als würde man rückwirkend 100km/h auf der Autobahn einführen und nun alle strafen die 130 gefahren sind.....

Vermutlich hat Blümel am 27.2. das letzte Mal groß investiert

 

https://www.eventbrite.com/e/die-osterreichische-steuerreform-fur-kryptowahrungen-tickets-207199177317 

bearbeitet von Sirus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

legende
falcomitdemkoks schrieb vor 13 Stunden:

aber dürfte ja nicht rechtens sein oder? falls es wirklich kein tippfehler ist, man weiß ja nie, wird es da sicher sammelklagen geben. 

warum soll das nicht rechtesn sein?

die ImmoESt wurde seinerzeit 10 jahre rückwirkend eingeführt wenn ich mich jetzt richtig erinnere.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Relii schrieb vor 7 Minuten:

warum soll das nicht rechtesn sein?

die ImmoESt wurde seinerzeit 10 jahre rückwirkend eingeführt wenn ich mich jetzt richtig erinnere.

:o oh echt, dachte rückwirkend darf nicht sein weil man ja dann anders gehandelt hätte usw.?! bei den aktien war es ja auch so. 

bearbeitet von falcomitdemkoks

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
falcomitdemkoks schrieb vor 32 Minuten:

:o oh echt, dachte rückwirkend darf nicht sein weil man ja dann anders gehandelt hätte usw.?! bei den aktien war es ja auch so. 

Das Rückwirkungsverbot ist sehr komplex. Grundsätzlich geht es nicht, aber es gibt Ausnahmemöglichkeiten. Das ist wohl auch der Grund, warum man hier so lange herum eiert. Schlussendlich wird das ziemlich sicher bei den Höchstgerichten landen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.