“Vor Gericht trafen sich bereits Anfang Juli Ex-Sportvorstand Jürgen Werner als Kläger und Zagiczek. Der erreichte einen Vergleich, musste sich aber verpflichten, einige Äußerungen über Werner, etwa die, dass der kriminelle Vergehen zu verantworten angedroht habe, ihn beruflich und wirtschaftlich zu vernichten, zu unterlassen. Zagiczek räumte ein, gelegentlich Blödsinn zu reden.”
Viel spannender ist doch, dass der Vergleich offenbar keine Unterlassungspflicht für sämtliche Aussagen enthält, sondern eben nur "einige Äußerungen". War an der Aufzählung offenbar schon was dran, hm?