karlson

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  1. up the Bohs gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  2. van der Kitz gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  3. hunzi gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  4. Lensch gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  5. CockneyReject gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  6. gazelle1894 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  7. kim gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  8. Roche gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143694-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-20232024-bzw-alles-%C3%BCber-die-frauen-1-b-mannschaft/?do=findComment&comment=14077649 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen Bundesliga Saison 2023/2024 bzw. alles über die Frauen 1 b Mannschaft)   
    Die Voraussetzungen für die kommende Saison sind schon aufgrund der mehreren, schwerer verletzten Spielerinnen getrübt. Hinzu kommt zudem auch noch, dass vom 31. August bis 22. September die U20-WM in Kolumbien stattfindet, sodass mit Cavic, Gutmann, Höcherl, Schneiderbauer, Schönwetter und Seidl weitere 6 Spielerinnen ziemlich sicher in der Vorbereitung, beim CL-Quali-Turnier und möglicherweise auch zum Ligastart fehlen werden. Es werden zahlreiche Spielerinnen neu kommen oder hochgezogen werden müssen, damit sich zu Saisonstart mal eine Elf + Ersatzbank ausgeht. Da qualifiziert sich das Frauen-Team so eindrucksvoll für die CL-Quali, und dann wird der Großteil der für diesen Erfolg verantwortlichen Spielerinnen dieses Highlight verpassen und die Vienna vermutlich nur mit einem "Rumpfteam" (zu mehr fehlt mir grad die Fantasie) auflaufen können. Es ist wirklich so schade...
  9. Yuzu gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
    https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/
  10. Bepperl gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
    https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/
  11. Bongripper gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  12. jigoro gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  13. sigur rocks gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  14. marini gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  15. misfit gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  16. inko gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
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  17. gazelle1894 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
    https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/
  18. sk79 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/134460-die-fussballfrauen-des-fvfc-1894-frauen-bundesliga-saison-202223/?do=findComment&comment=12616076 von einen Beitrag im Thema in Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)   
    Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 
    Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:
    Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 
    Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.
    In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.
    https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/