🧾 1. Unterschied: Stadionverbot vs. Meldeauflage
Stadionverbot
Wird in der Regel vom Veranstalter oder Verein (z. B. dem DFB, der DFL oder einem Fußballverein) ausgesprochen.
Es ist ein privatrechtliches Hausverbot.
Gilt meist für alle Stadien im deutschen Profifußball.
Dauer: typischerweise 6 bis 36 Monate.
Grundlage: Hausrecht (§ 903 BGB).
Meldeauflage bei der Polizei
Wird von einer Behörde oder Polizei angeordnet – häufig auf Basis des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes.
Betroffene müssen sich während bestimmter Spiele oder Veranstaltungen bei der Polizei melden, um ihre Abwesenheit vom Stadion nachzuweisen.
Diese Maßnahme ist nicht privatrechtlich, sondern verwaltungsrechtlich oder polizeirechtlich.
Sie dient der Gefahrenabwehr bei sogenannten „Risikospielen“.
⚖️ 2. Rechtliche Grundlage der Meldepflicht
Die Meldeauflage kann auf Grundlage von Bestimmungen zur Gefahrenabwehr ausgesprochen werden, z. B.:
In NRW: § 12 PolG NRW
In Bayern: Art. 17 PAG
In anderen Ländern mit ähnlichen Regelungen
Voraussetzung:
Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person bei bestimmten Spielen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen könnte.
Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.
⏰ 3. Ablauf und Umsetzung
Betroffene erhalten eine schriftliche Verfügung.
Darin steht:
Wann und wo man sich zu melden hat
Welche Spiele oder Veranstaltungen betroffen sind
Dauer der Maßnahme
Bei Verstoß drohen Bußgelder oder sogar Ordnungshaft.