Probleme mit Airlines


forvert

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Posting-Pate
Lucky Luke schrieb am 10.11.2018 um 18:42 :

Wie lange sollte man denn sinnvollerweise warten, bis man ein Fluggastportal einschaltet? Mein Fall mit der TAP ist jetzt ein halbes Jahr her, vor drei Monaten hat dann auch das Europäische Verbraucherzentrum die Sache übernommen, aber es kommt nichts zurück.

Besteht da noch realistische Hoffnung, dass die von sich aus einlenken?

Bei mir ist zuletzt ein kleines Wunder passiert: nach knapp 3 Jahren und nachdem auch Flightright nichts erreicht hat (Anwälte wurden nicht beauftragt) hat sich das Verbraucherzentrum gemeldet, dass TAP jetzt doch zahlen will. 2x 600 € wurden auch tatsächlich ein paar Tage später überwiesen :v:

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cmburns schrieb vor 5 Stunden:

Einspruch zum Einspruch zurückgewiesen. Aus die Maus. Nix Geld. Wenigstens ein Ende. 

na bumm.

 

bei mir könnte sich übrigens auch ein kleines wunder anbahnen: montenegro air gibt's ja nicht mehr, aber ich hab die apf dann auf die aua hingewiesen und die haben sich sofort bereit erklärt die kosten des flugscheins zu erstatten. vielleicht hatten's angst, dass da sogar ausgleichszahlungen fällig werden könnte (sie sind ja ausführende fluglinie und ich wurde von der flugabsage nicht informiert), ist mir aber eh egal, ich wollte von vorherein immer nur das geld des tickets aber eben das geld und keinen gutschein (wenngleich gutschein der aua zumindest sinnvoller als gutschein von montenegro air, selbst wenn sie noch fliegen täte). zur info v.a. an @DonFetzo

geld ist allerdings noch nicht am konto, insofern mal abwarten.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
aurinko schrieb vor 6 Minuten:

Mit welcher Begründung?

Ziemlich langes Blabla, im Endeffekt ginge darum ob die Streichung der Vorrotation von Wien nach NY in war oder nicht und ob das Fluggerät tauglich gewesen wäre oder nicht. Am Ende wohl sowas wie nur die AUA hatt die Daten und wir haben keine  eigenen vorgelegt.

Ich fand die Begründung irgendwie lächerlich, wie soll der Fluggast die Kommunikation und genauen Fakten aus NY bekommen etc.

Zumal ich, was ich auch dem RA gesagt habe, davon ausgehe, dass das Personal wegen danach angekündigten Streiks "krank" war, war aber in den Abschriften nie erwähnt wurde. War auch nicht ganz mit anderen Angaben/Formulierungen des RA einverstanden.

Aber da es über die Rechtsschutzversicherung gelaufen ist und ich bei 1200 Euro jetzt nicht zuviel Energie/Zeit usw. investieren wollte um 25mal die Strategie zu verbessern bzw. bessere Argumente einzufordern (die waren ja ok, aber für mich nicht alle ausreichen dargelegt, siehe Streik), zumal ich ja kein Fachmensch bin. Das wäre hier wohl alles sinnlose Energieverschwendung gewesen.

Die Zusammenfassung vom RA:

 

Zusammengefasst begründet das Berufungsgericht die Entscheidung damit, dass aufgrund der vom Erstgericht getroffenen Feststellungen die rechtliche Beurteilung nicht stichhaltig bekämpft werden kann, wobei dies letztlich darauf zurückzuführen ist, dass über konkrete Informationen zu den Witterungsbedingungen, bzw. den von der beklagten Partei getroffenen Maßnahmen nur diese selbst verfügen konnte und Sie dazu keine Angaben machen konnten, sodass zwangsläufig auch eine Beweisführung für abweichende Feststellungen, welche zu einer Verneinung des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände führen hätten können, nicht möglich waren.

 

Ich find halt die Begründung:"du Fluggast musst alle Daten selbst recherchieren, sonst hat die Airline automatisch recht bzw brauchst die Daten der Airline von damals" etwas dubios, aber gut. 

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ASB-Legende

@cmburns soweit ich mich noch erinnern kann, habe ich dir bereits vor der Klage gesagt, dass du das nicht gewinnst, aber bei bestehender RS-Versicherung war es zumindest kostentechnisch wurscht. Bei dem damaligen Wetterchaos war abzusehen, dass das nix wird. 

@raumplaner freut mich, dass es da offensichtlich doch noch Geld zurück gibt.

@LuckyLuke ja TAP gehört neben Alitalia zu den schlimmsten Fluglinien, was die Abwicklung von Ansprüchen betrifft. Habe bereits mehrfach Antworten erst nach 10 Monaten bekommen und die haben dann oft nicht einmal wirklich zum Sachverhalt gepasst. Da darf man sich dann nicht wundern, dass es solche Fluglinien finanziell aufstellt. Wobei man das so pauschal auch nicht sagen kann, denn THAI Airways fand ich in der Abwicklung immer 1a und die sind auch im Sanierungsverfahren.

Da ich im Moment auch wieder einige TAP-Fälle am Tisch habe, in den Fällen vom Reisebüro auch ein Hotel dazu verkauft wurde, probiere ich es mit Ansprüchen gegen das Reisebüro aufgrund von falscher Aufklärung bei verbundenen Reiseleistungen. Macht vielleicht mehr Sinn als gegen TAP selbst, denn da müsste bei der Fallkonstellation in Venedig oder in Lissabon geklagt werden und das kann man gleich vergessen.

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Posting-Pate

Der sehr nette Herr vom Verbraucherzentrum war auch wirklich überrascht, dass sich die TAP plötzlich gemeldet hat :D Ich persönlich bin etwas erstaunt darüber, dass Flightright zwar die Beauftragung ihrer Anwälte empfohlen hat, sich dann aber jetzt seit eineinhalb Jahre dazu nicht mehr gemeldet hat, bei einem Fall, der eigentlich leicht zu gewinnen sein müsste, weil eindeutig Verschulden der Airline. Ich habe dazwischen einmal bei denen nachgefragt, wurde aber nur vertröstet.

Aber soll mir recht sein, jetzt sind jedenfalls die kleinen Verluste, die ich Covid- bedingt mit Spicejet hinnehmen musste, mehr als herinnen. Die haben einen Gutschein ausgestellt, einlösbar bis März 21.....naja, da hat man halt keinerlei rechtliche Handhabe. Sonst habe ich aus dem letzten Jahr alles zurückbekommen, Emirates hat die Ticketkosten rückerstattet, bei Wizz den Gutschein akzeptiert und schon eingelöst und TAROM hat nach Einschalten der apf auch rückgezahlt.

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  • 4 weeks later...
Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 5 Minuten:

https://orf.at/stories/3210159/  <-- EuGH-Urteil zu Flugumleitung bei Austrian Airlines im Zusammenhang mit einer begehrten Ausgleichszahlung

Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet.

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 7 Minuten:

Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet.

Für mich auch, daher frage ich mich, wieso das überhaupt bis zum EuGH ging. Dass die Kosten für den Transport zum eigentlichen Flughafen ggf. übernommen werden müssen, ist sowieso schon davor klar gewesen.

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Postinho
Neocon schrieb vor 9 Minuten:

Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet.

Und laut dem Bericht war zusätzlich noch Wetter der Auslöser. Wundere mich, dass dies überhaupt einen Artikel wert ist. 

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ASB-Gott

Zwischen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld ist ja jetzt auch nicht ein gravierender Unterschied.

Was anderes wäre es, wenn man statt in Innsbruck in München landet (kommst so 1-2x/Winter aufgrund von dichtem Hochnebel vor). 

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Wien nur du allein!
aurinko schrieb vor 17 Stunden:

Zwischen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld ist ja jetzt auch nicht ein gravierender Unterschied.

Was anderes wäre es, wenn man statt in Innsbruck in München landet (kommst so 1-2x/Winter aufgrund von dichtem Hochnebel vor). 

Da kann man sicherlich drüber diskutieren und spannend wäre in dieser Hinsicht, was der EuGH diesbezüglich unter einer "Region" versteht. Meiner Ansicht nach ist aber auch das kein Grund für eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-VO, sofern man maximal 3 Stunden nach der geplanten Ankunft am Ziel ist. Die Verordnung ist da eigentlich recht klar.

Eventuell könnte man Preisminderung auf Grund von Gewährleistung geltend machen, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie die Fluggastrechte-VO in Konkurrenz zu sonstigen Ansprüchen steht. @DonFetzo vielleicht?

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Neocon schrieb vor 22 Stunden:

Da kann man sicherlich drüber diskutieren und spannend wäre in dieser Hinsicht, was der EuGH diesbezüglich unter einer "Region" versteht. Meiner Ansicht nach ist aber auch das kein Grund für eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-VO, sofern man maximal 3 Stunden nach der geplanten Ankunft am Ziel ist. Die Verordnung ist da eigentlich recht klar.

Eventuell könnte man Preisminderung auf Grund von Gewährleistung geltend machen, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie die Fluggastrechte-VO in Konkurrenz zu sonstigen Ansprüchen steht. @DonFetzo vielleicht?

naja, auch bei der gewährleistung gibt es ja das recht des verkäufers nachzubessern (ohne dass der käufer dafür etwas bekommt außer eben die beim kauf zugesicherte ware).

verspätungen im kleinen rahmen (und da sind die 3h ja definiert) sind definitiv zumutbar.

wenn dein zug ausfällt und du deswegen mit dem bus transportiert wirst und mit zumutbarer verspätung ankommst (wobei das bei zugreisen ja schon ab 1h greifen kann), bekommst du auch nichts erstattet, nur weil zugfahren viel besser ist als ein grindiger bus.

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