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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 3 Stunden:

Wie Buchi schon geschrieben hat bzw. auch der Name "Prozessprogrammerörterung" aussagt, wird da nicht all zu viel passieren und es kein Urteil geben. Ist in der Regel auch nur für 30 Minuten angesetzt. Der Richter wird vor allem versuchen, einen Vergleich zu erreichen, um die zeit- und kostenintensive zu vermeiden. Wenn daraus nichts wird, wird ein neuer Termin angesetzt wo Zeugen vorgeladen werden etc.

Edit: Ist dafür gar nicht das Handelsgericht Wien zuständig?

ad Edit: hab mich auch gewundert. Offenbar gehts da scheinbar um Klage am Erfüllungsort, aber ich brauch da eigentlich keine internationale Zuständigkeit mMn.. aber vll kennen wir da einfach eine lex specialis nicht. Aber wenn dann müsste das ganze doch wegen Streitwert vors BGHS und nicht HG ;)

@cmburns vll kannst du uns anhand des Schriftsatzes deines RAs erhellen, wieso BG Schwechat zuständig ist. gern per PN!

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ASB-Halbgott
BuchiRapid schrieb vor 7 Stunden:

ad Edit: hab mich auch gewundert. Offenbar gehts da scheinbar um Klage am Erfüllungsort, aber ich brauch da eigentlich keine internationale Zuständigkeit mMn.. aber vll kennen wir da einfach eine lex specialis nicht. Aber wenn dann müsste das ganze doch wegen Streitwert vors BGHS und nicht HG ;)

@cmburns vll kannst du uns anhand des Schriftsatzes deines RAs erhellen, wieso BG Schwechat zuständig ist. gern per PN!

Bei Bagatellverfahren sind die Bezirksgerichte zuständig, nur im europäischen Mahnverfahren gibts die Eigenzuständigkeit des BGHS... Ganz abgesehen davon könnte man ja auch eine lange Klage beim BG Schwechat einbringen...

bearbeitet von schmechi
typo

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Rapid. Immer. Überall.
schmechi schrieb vor 38 Minuten:

Bei Bagatellverfahren sind die Bezirksgerichte zustände, nur im europäischen Mahnverfahren gibts die Eigenzuständigkeit des BGHS... Ganz abgesehen davon könnte man ja auch eine lange Klage beim BG Schwechat einbringen...

schande über mein haupt, macht natürlich sinn :facepalm:

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
BuchiRapid schrieb vor 31 Minuten:

schande über mein haupt, macht natürlich sinn :facepalm:

Weiß nicht wo ichs rauslese, aber die Entgegnung hams ans BG Schwechat geschickt die von der AUA bzw. mein RA eingereicht, der von der Versicherung vorgeschlagen wurde, sollte dann Spezialist für Flugrecht etc sein.:D

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Wien nur du allein!
cmburns schrieb vor 13 Minuten:

Weiß nicht wo ichs rauslese, aber die Entgegnung hams ans BG Schwechat geschickt die von der AUA bzw. mein RA eingereicht, der von der Versicherung vorgeschlagen wurde, sollte dann Spezialist für Flugrecht etc sein.:D

Grundsätzlich macht Schwechat schon Sinn, da die Beklagte, die AUA, ja dort ihren Firmensitz hat oder?

Mich wundert es nur etwas, da fast alle reiserechtlichen Entscheidungen vom Handelsgericht Wien stammen. Hab das aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich hinterfragt.

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Chefjugo am Platz
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Grundsätzlich macht Schwechat schon Sinn, da die Beklagte, die AUA, ja dort ihren Firmensitz hat oder?

Mich wundert es nur etwas, da fast alle reiserechtlichen Entscheidungen vom Handelsgericht Wien stammen. Hab das aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich hinterfragt.

Der eingetragene Firmensitz ist in Wien

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ASB-Legende
Hutz schrieb am 3.1.2019 um 18:11 :

Der eingetragene Firmensitz ist in Wien

Man kann es sich mit der Klage laut Fluggastrechteverordnung ja aussuchen. In dem Fall dann Wien, Schwechat oder New York. Der Anwalt hat sich offenbar für den Abflughafen in Schwechat entschieden und nicht für den Firmensitz, sofern der der AUA wirklich in Wien ist.

bearbeitet von DonFetzo

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Wien nur du allein!

War auch schon mal Thema bei Gericht:h https//diepresse.com/home/recht/rechtwirtschaft/391512/Wo-sind-die-Austrian-Airlines-zu-Hause

Müsste jetzt eindeutiger sein. Wobei ich auch nicht ganz weiß, ob es für den Flughafen nicht irgendwelche Sonderregeln gibt (im Hinblick auf Zuständigkeit)

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Mir is ois...

Nach Eingreifen der europäischen Schlichtungsstelle eine erste Antwort von Bulgaria Air:

Zitat

Dear ufo05,

We write further to your complaint /our reference XYZ /, concerning your compensation claim regarding the delay of flight FB807 from Sofia to  Athens on September 28th, 2017. We would like to offer you our most sincere apologies for the caused inconvenience and we would like to assure you that we do everything possible to prevent such delays of our flights.

You are entitled to a financial compensation in accordance with article 6 and article 7 1) (a) of EU Regulation 261/2004.

Kind Regards,

Complaints and Claims Department

 

Das kann wohl noch lange dauern bei solch tollen Antworten :lol: Naja, wenigstens hab ich mal das Zugeständnis schwarz auf weiß.  

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Oasch
ufo05 schrieb vor 59 Minuten:

Nach Eingreifen der europäischen Schlichtungsstelle eine erste Antwort von Bulgaria Air:

 

Das kann wohl noch lange dauern bei solch tollen Antworten :lol: Naja, wenigstens hab ich mal das Zugeständnis schwarz auf weiß.  

Sollte nicht mehr lange dauern, nach meinem Empfinden. Denke, dass dich als Nächstes jemand von der Finanzabteilung kontaktieren wird zwecks Überweisung, alles andere wäre ja absurd. 

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  • 5 weeks later...
ASB-Gott

Habe einen Flug Wien - Dublin - Glasgow mit einer Stunde umsteigezeit in Dublin, habe jetzt 50mins Verspätung und werde den anderen Flug natürlich net erwischen.... 

 

Müssen die mich auch auf eine andere Fluglinie umbuchen? Wie geh ich jetzt am besten vor? Muss um 18.00 spätestens in Glasgow sein, was wenn sie das net schaffen? 

bearbeitet von LarsUlrich

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same shit - different day.
LarsUlrich schrieb vor 20 Minuten:

Habe einen Flug Wien - Dublin - Glasgow mit einer Stunde umsteigezeit in Dublin, habe jetzt 50mins Verspätung und werde den anderen Flug natürlich net erwischen.... 

 

Müssen die mich auch auf eine andere Fluglinie umbuchen? Wie geh ich jetzt am besten vor? Muss um 18.00 spätestens in Glasgow sein, was wenn sie das net schaffen? 

müssen dich nicht auf eine andere fluglinie umbuchen, können dir auch einfach den nächsten flug von ihrer linie geben.

naja in dublin zur airline information :D

wenn du 3h (?) später als geplant in glasgow ankommst, bekommst kohle.

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Postaholic
LarsUlrich schrieb vor 35 Minuten:

Habe einen Flug Wien - Dublin - Glasgow mit einer Stunde umsteigezeit in Dublin, habe jetzt 50mins Verspätung und werde den anderen Flug natürlich net erwischen.... 

 

Müssen die mich auch auf eine andere Fluglinie umbuchen? Wie geh ich jetzt am besten vor? Muss um 18.00 spätestens in Glasgow sein, was wenn sie das net schaffen? 

Hast du alles auf einem Ticket gebucht oder getrennt?

Da du spätestens um 18 Uhr in Glasgow sein musst: Das ist danach nicht die Schuld der Airline (meine Erfahrung) durch unser Unternehmen.

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ASB-Gott
admirana111 schrieb vor 12 Minuten:

Hast du alles auf einem Ticket gebucht oder getrennt?

Da du spätestens um 18 Uhr in Glasgow sein musst: Das ist danach nicht die Schuld der Airline (meine Erfahrung) durch unser Unternehmen.

Gemeinsam gebucht (erster Flug Laudamotion, zweiter Flug Ryanair)

sundaydriver schrieb vor 28 Minuten:

müssen dich nicht auf eine andere fluglinie umbuchen, können dir auch einfach den nächsten flug von ihrer linie geben.

naja in dublin zur airline information :D

wenn du 3h (?) später als geplant in glasgow ankommst, bekommst kohle.

Würde das eben lieber schon in Wien klären aber da is halt keiner zuständig :lol: 

 

müssen nicht, aber können oder wie? Tun sie das erfahrungsgemäß?

 

edit: wenn ich nach 18.00 komme, brauche ich eigentlich den Flug nicht mehr antreten weil ich dann das Fußballspiel für das ich hinfliege verpasse ... sollte ich aber dennoch um etwaiges Geld zu bekommen nehme ich an oder?

bearbeitet von LarsUlrich

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Postaholic
LarsUlrich schrieb vor 4 Minuten:

Gemeinsam gebucht (erster Flug Laudamotion, zweiter Flug Ryanair)

Kenne mich mit denen leider nicht aus.

Aber wir hatten damit mal ein irrsinniges Problem, wer für was veratnwortlich ist (es ging um die Kosten eines Mitarbeiters). Das war etwa so:

Unternehmen 1: Der MA hat einen Vortrag in Paris. Unternehmen 2 hat dafür gezahlt.

Flug: Klagenfurt - Wien, Wien - Paris. Der erste Flug hatte Verspätung, zweite konnte nicht angetreten werden, erst am nächsten Tag zu Mittag.

Problem: Vortrag war am nächsten Tag am Vormittag.

Fall: Unternehmen 2 will von Unternehmen 1 das Geld zurück. Unternehmen 1 sagt nein, weil der MA auf Reisen war, da Airline geschlampt hat (warum auch immer (kein Streik, kein schlechtes Wetter) sind die Schuld.

Ich weiß nicht wie es ausgegangen ist, jedenfalls kurios. :D

Viel Glück für dich, ich hoffe es ist unkompliziert!

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