Probleme mit Airlines


forvert

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
p1 schrieb vor 18 Minuten:

Hatte ja über 4 Stunden Verspätung bei meinem Flug (Zürich -) Istanbul - Bangkok mit Turkish. Haben nun leider drei verschiedene Anbieter abgelehnt, mir das Geld einzuklagen, obwohl alle meinten, dass es mir zusteht. Ein Anbieter gleich, die anderen zwei nachdem Turkish einer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist und die bei einem Prozess in Zürich dort keine Partneranwälte hätten. 

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

bearbeitet von cmburns

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Im ASB-Olymp
cmburns schrieb vor 10 Stunden:

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

Dachte ich mir zuerst auch, aber greift auch dort, darum auch die Bestätigung der drei Unternehmen dass mir an sich das Geld zusteht.

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ASB-Legende
cmburns schrieb vor 11 Stunden:

Naja, Schweiz ist ja nicht EU und die Turkish auch nicht. Wird wohl daran liegen. Da greift EU Recht wohl nicht.

Noch nix gehört von meinem Prozessmeeting am 11 Februar. Ich warte mal ab, der RA wird sich schon melden.

 

 

p1 schrieb vor einer Stunde:

Dachte ich mir zuerst auch, aber greift auch dort, darum auch die Bestätigung der drei Unternehmen dass mir an sich das Geld zusteht.

Der Artkel zu dem Thema ist meiner Ansicht nach der fundierteste. Am Flughafen Basel muss die Fluggastrechteverordnung sowieso gelten, weil der in Frankreich liegt. Bei den anderen Flughäfen wie z.B. Zürich eigentlich auch, die Schweizer Gerichte sehen das aber bisserl anders. Deshalb minimieren die Portale das Kostenrisiko und fordern nur mit Schreiben zur Zahlung auf. Sollte die dann nicht erfolgen, klagen die Portale auch nicht, weil sie trotz Anspruchs die Verfahren in den Unterinstanzen verlieren.

http://fluggastrecht.blogspot.com/2014/03/gilt-die-eu-fluggastrechteverordnung.html

 

bearbeitet von DonFetzo

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 53 Minuten:

Der Artkel zu dem Thema ist meiner Ansicht nach der fundierteste. Am Flughafen Basel muss die Fluggastrechteverordnung sowieso gelten, weil der in Frankreich liegt. Bei den anderen Flughäfen wie z.B. Zürich eigentlich auch, die Schweizer Gerichte sehen das aber bisserl anders. Deshalb minimieren die Portale das Kostenrisiko und fordern nur mit Schreiben zur Zahlung auf. Sollte die dann nicht erfolgen, klagen die Portale auch nicht, weil sie trotz Anspruchs die Verfahren in den Unterinstanzen verlieren.

Gerichtsverfahren in der Schweiz sind auch sehr sehr teuer, das wird sich wohl nicht auszahlen. 

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ASB-Legende

Bei einem Downgrade (z.B. Business auf Premium Eco) bekommt man laut Verordnung (Art. 10) bei einer Entfernung von über 3.500km (Überseeflüge) 75% des Flugscheinpreises ersetzt. Fluglinie bietet nun nur Differenz von Business auf Premium Eco an. Das ist auf alle fälle falsch, denn dann wären die Fluggäste den Fluglinien ausgeliefert und die könnten herumbuchen, wie sie gerade wollten.

 

Ich würde Flugscheinpreis aber so verstehen, dass damit nicht das gesamte Ticket gemeint ist, sondern vom Wortlaut jeweils pro Richtung zu verstehen ist. Wenn also nur eine Richtung betroffen ist, müsste ich nach meinem Verständnis den Ticketpreis zuerst durch 2 teilen und davon dann 75%. Müssen Steuern und Gebühren davor gesondert abgezogen werden oder zählen die zum Flugscheinpreis? Wer Erfahrungen damit?

bearbeitet von DonFetzo

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 11 Minuten:

Ich würde Flugscheinpreis aber so verstehen, dass damit nicht das gesamte Ticket gemeint ist, sondern vom Wortlaut jeweils pro Richtung zu verstehen ist. Wenn also nur eine Richtung betroffen ist, müsste ich nach meinem Verständnis den Ticketpreis zuerst durch 2 teilen und davon dann 75%. Müssen Steuern und Gebühren davor gesondert abgezogen werden oder zählen die zum Flugscheinpreis? Wer Erfahrungen damit?

Aus Kolba/Steurer, Praxishandbuch Reiserecht, S.80:

Zitat

Als Berechnungsgrundlage für die vorgesehene Erstattung ist laut EuGH nur der Preis des Fluges, auf dem der Fluggast herabgestuft wurde, und nicht der Gesamtpreis der Beförderung heranzuziehen. Sofern im Flugschein leidglich der Gesamtpreis angegeben wird, ist auf den Teil des Flugscheinpreises abzustellen, der dem Verhältnis zwischen der betroffenen Flugstrecke und der Gesamtstrecke entspricht. Außerdem ist bei der Ermittlung der geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen. Dies gilt aber nur, wenn die Steuern und Gebühren weder dem Grund noch der Höhe nach von der Beförderungsklasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde. - EuGH 22.6.2016, C-255/15, Mennens, Rn 29 ff, 43

Im Ergebnis würde ich also sagen, Nettopreis durch zwei teilen und dann 75%. Den letzten Satz würd ich nur für Ausnahmen heranziehen, wenn es z.B. eigene Steuern für Business-Class-Tickets gäbe.

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Aus Kolba/Steurer, Praxishandbuch Reiserecht, S.80:

Im Ergebnis würde ich also sagen, Nettopreis durch zwei teilen und dann 75%. Den letzten Satz würd ich nur für Ausnahmen heranziehen, wenn es z.B. eigene Steuern für Business-Class-Tickets gäbe.

Danke, so hätte ich das auch interpretiert. Das mit der Steuer wusste ich nicht, das muss dann aber eh die Fluglinie nachweisen, wenn es unterschiedliche Steuern geben würde.

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ist das für den passagier eigentlich immer gut, wenn's 75% sind? kann diese schere zwischen eco und business beispielsweise bei flügen in die usa nicht sogar größer sein?

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Oasch
raumplaner schrieb vor 1 Stunde:

ist das für den passagier eigentlich immer gut, wenn's 75% sind? kann diese schere zwischen eco und business beispielsweise bei flügen in die usa nicht sogar größer sein?

Auf Premium Eco wohl kaum.

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Postinho
DonFetzo schrieb vor 20 Stunden:

 

Ich würde Flugscheinpreis aber so verstehen, dass damit nicht das gesamte Ticket gemeint ist, sondern vom Wortlaut jeweils pro Richtung zu verstehen ist. Wenn also nur eine Richtung betroffen ist, müsste ich nach meinem Verständnis den Ticketpreis zuerst durch 2 teilen und davon dann 75%. Müssen Steuern und Gebühren davor gesondert abgezogen werden oder zählen die zum Flugscheinpreis? Wer Erfahrungen damit?

Ja es ist pro Richtung gemeint und man kann den Ticketpreise auch nicht einfach durch 2 teilen.
Es kann ja nämlich z.B. sein, dass man beim Hinflug eine teure Business Flexibel Klasse hatte und beim vom Downgrade betroffenen Rückflug eine günstigere Business Basic Klasse oder umgekehrt.

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Mr_Rotten schrieb vor 17 Minuten:

Ja es ist pro Richtung gemeint und man kann den Ticketpreise auch nicht einfach durch 2 teilen.
Es kann ja nämlich z.B. sein, dass man beim Hinflug eine teure Business Flexibel Klasse hatte und beim vom Downgrade betroffenen Rückflug eine günstigere Business Basic Klasse oder umgekehrt.

Das gilt aber sicherlich nur, wenn es auf der Rechnung auch so ausgewiesen ist.

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Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Das gilt aber sicherlich nur, wenn es auf der Rechnung auch so ausgewiesen ist.

die aua führt zumindest bei klassischer h+r-buchung jedenfalls nur einen gesamtpreis über beide flüge an. 

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Wahnsinniger Poster
DonFetzo schrieb vor 17 Minuten:

Keine Ahnung, ob es dafür einen eigenen Thread gibt, ich poste es mal hier rein. 

 

Ethiopian Airlines Maschine ist kurz nach dem Start abgestürzt. Bin bis jetzt immer mit deren Dreamliner geflogen und war sehr zufrieden. Absturzmaschine war eine 737. 

https://orf.at/stories/3114628/

Die zweite nigelnagelneue B-737 Max binnen kurzer Zeit... Ich denke, Boeing hat ein Problem...

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