Außerordentliche Hauptversammlung


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persönliche hoffnung oder insider infos :)?

was ma so hört, stimmt das mit sponsor ...

was ist eigentlich der letztstand zum thema kapitalgesellschaft? wird dies bzgl. morgen auch etwas entschieden oder warum dauert das evtl. doch noch länger (wie beim stadion mal auf das neue präsidium warten?)?

diese entscheidung kann eigentlich nur das neue präsidium treffen und zur abstimmung bringen.

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Info von Rapidbinich zu unseren Anträgen:

Diese beiden Anträge haben wir zurückgezogen und werden sie neu überdacht und formuliert bei der ordentlichen HV im November erneut einbringen. Wir haben auch aufgrund mancher Kritik erkannt, dass sie nicht ausreichen durchdacht waren und haben auch kein Problem damit einen Fehler einzugestehen und zu korrigieren.

Antrag 8

Ich stelle folgenden Antrag zu Tagesordnungspunkt 4. „Präsentation der Geschäftsberichte“:: Die Hauptversammlung möge beschließen:

„Das Präsidium hat vor Beginn des laufenden Geschäftsjahres den ordentlichen Mitgliedern einen Budgetplan für das kommende Geschäftsjahr vorzulegen.“

Antrag 9

Ich stelle folgenden Antrag zu Tagesordnungspunkt 7. „Allfälliges“: Die Hauptversammlung möge beschließen:

„Das Präsidium hat vor der Auslagerung des Profispielbetriebes in eine Kapitalgesellschaft das gesamte Modell der Hauptversammlung zu präsentieren und deren Zustimmung einzuholen.

Die Kontrolle dieser Kapitalgesellschaft durch die ordentlichen Mitglieder und die Informationspflicht gegenüber den ordentlichen Mitgliedern ist zu gewährleisten.“

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Dauer-ASB-Surfer

Info von Rapidbinich zum Thema Stadion-Antrag: Wir haben diesen unterstehenden Antrag aus zwei Gründen zurückgezogen.

Die sofortige Gründung einer Arbeitsgruppe für das Stadion unter Einbeziehung der aktiven Szene, eines Spielervertreters und Faninitiativen wurde bei der abschließenden Sitzung der Reformkommission am 16.09. beschlossen. Diese Gruppe wird geleitet von Stefan Singer von IR2020 und Thomas Urbanek von Rapidbinich. Damit wurde eine wesentliche Forderung erfüllt.

Außerdem haben wir uns mit IR2020 auf einen gemeinsamen Antrag bezüglich Stadion geeinigt, der von den Vertretern von IR2020 eingebracht wird und morgen zur Abstimmung kommt, der auch den Standort Hütteldorf sichern soll. Man sieht also, wir arbeiten durchaus zusammen.

Antrag 5

Ich stelle folgenden Antrag zu Tagesordnungspunkt 6. „Informationen zum Stadionprojekt“:: Die Hauptversammlung möge beschließen:

„Das Präsidium hat unverzüglich eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der aktiven Szene, Faninitiativen und einem Spielervertreter für das Stadionprojekt ins Leben zu rufen, die dieses Projekt voranzutreiben hat.

Der Standort Hütteldorf ist beizubehalten. “

Nicht verschweigen wollen wir allerdings, dass wir inzwischen erfahren haben, dass es weitergehende Neuigkeiten bezüglich Stadion gibt, die der Reformkommission leider verschwiegen wurden. Vielleicht ist morgen der Tag der Wahrheit.

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Dauer-ASB-Surfer

Ich denke, wir sollten Euch auch die Stellungnahme unseres Vereinsjuristen zum Antrag auf Abesetzung von GM Kuhn nicht vorenthalten. Wir haben diese Stellungnahme ergebnisoffen angefragt.

Es ist richtig, dass die Hauptversammlung nicht für die Bestellung und Abberufung des Leiters der Geschäftsstelle (des Managers) zuständig ist – die Hauptversammlung kann daher nicht selbst diese Handlungen vornehmen, da sie damit eine Kompetenz an sich ziehen würde, die ihr gemäß der Vereinssatzung nicht zukommt. Dies beabsichtigen Sie mit diesem Antrag jedoch auch nicht.

Von der Frage der Kompetenzverteilung ist die Frage zu unterscheiden, ob die Hauptversammlung dem Leitungsorgan Weisungen erteilen kann. Und diese Frage ist klar zu bejahen, was wir auch im Buch „Das Recht der Vereine“ auf Seite 111 tun. Selbst wenn sich die Statuten über ein Weisungsrecht ausschweigen, folgt die Abhängigkeit des Leitungsorgans von Weisungen der Mitgliederversammlung, die das oberste Willensbildungsorgan im Verein ist, schon aus der Struktur des Vereins. Die Mitgliederversammlung kann dem Leitungsorgan Weisungen erteilen und, sofern diese Weisung weder gesetz- noch statutenwidrig ist, hat das Leitungsorgan diese auch zu befolgen.

Auch Heinz Keinert schlägt in die selbst Kerbe: In seinem Buch „Mitgliederversammlung des Vereins“ (S. 135) vertritt er ebenfalls die Meinung, dass manche Aufgaben der Mitgliederversammlung auch ohne ausdrückliche Nennung schon kraft Gesetzes zustehen. Mangels gegenteiliger Statutenbestimmung steht der Mitgliederversammlung auch das Recht zu, jederzeitige Anweisungen gegenüber anderen Organen (praktisch dem Leitungsorgan) in grundsätzlich allen Angelegenheiten zu erteilen.

Da also der Antrag nicht darauf abzielt, dass die Mitgliederversammlung selbst das Dienstverhältnis mit dem Manager beendet, sondern als Weisung an das Präsidium formuliert ist, greift die Mitgliederversammlung nicht in die Kompetenz des Präsidiums ein. Der Antrag ist daher zuzulassen.

Bei der Durchsetzung des Antragsrechts gibt es jedoch zwei Probleme: Werden von der Versammlungsleitung rechtzeitig eingebrachte Anträge nicht zur Abstimmung gebracht (womit wohl zu rechnen ist), muss sich der Antragsteller zunächst an das vereinsinterne Schiedsgericht wenden und erst danach kann er zu Gericht gehen; dass dies ein langwieriger Prozess ist, haben wir ja bereits erläutert. Selbst wenn die Versammlungsleitung den Antrag zulässt, können die Mitglieder die Befolgung der Weisung nicht unmittelbar durchsetzen. Weisungswidrig handelnde Organwalter werden jedoch schadenersatzpflichtig, wenn ihr Handeln zu Nachteilen für den Verein führt – dies wird jedoch schwer zu beweisen sein und kann auch nur im Nachhinein erfolgen. Unmittelbar bleibt den Mitgliedern zur Durchsetzung von Weisungen nur die Möglichkeit der Abwahl, aber dass das bei der momentanen Satzung von Rapid nur ein schwacher Trost ist, ist uns natürlich auch klar.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Kralik

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG A-1070 Wien, Mariahilfer Straße 20

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Schefoasch

Weil's kurz aufgekommen ist: Nicht IR2020 hat RBI angegriffen, sondern ein einzelner User, der halt zufällig Mitglied bei IR2020 ist, hat seine Privatmeinung kundgetan. Das war mit uns anderen Mitgliedern nicht abgesprochen und spiegelt keineswegs die Meinung der gesamten Gruppe wider. Also bitte nicht alle(s) über einen Kamm scheren, relaxen und ein bisserl runterkommen vom ständigen Beißreflex und persönlichem Beleidigtsein.

Meine Meinung: Es ist alles leiwand, wir haben morgen eine große Chance und wir brauchen da jetzt weder nervös, noch aufgebracht sein.

Jeder Rapid-Fan muss morgen hellwach sein, jede Entscheidung ganz gründlich überdenken und dann führen wir den Klub gemeinsam in eine positive Zukunft.

Bzgl. des Kommentars bzgl. IR2020 vorhin: Wir sind nicht zu sanft, zu hart, zu eng am Verein oder sonst irgendwas, wir sind einfach konstruktiv. In der Reformkommission diente unser ausgearbeitetes Konzept als Arbeitsgrundlage und wir schauen ausschließlich nach vorne. Wenn man RBI und IR2020 vergleichen will, dann kann man es mMn am ehesten so machen, dass RBI aufklärungsorientiert und IR2020 lösungsorientiert ist. Das sind zwei verschiedene, jeweils völlig legitime Herangehensweisen an die Probleme in unserem Verein und zugleich mMn beides in Ordnung. Weil einige Leute immer wieder einen schiefen Haussegen zwischen den beiden Initiativen vermuten oder hineininterpretieren wollen: Nein, das ist sicher nicht der Fall. Im Gegenteil: Auch wenn unsere Herangehensweisen andere sind, haben wir uns in den wesentlichen Punkten geeinigt und ich kann von unserer Seite sagen, dass niemand irgendwem was neidig ist. RBI hat mit der Erzwingung der aoHV einen großen Dienst erwiesen, die IR2020 sorgte in weiterer Folge für die ausgearbeiteten Inhalte und jetzt gilt es, das bisher Erreichte gemeinsam zu einem (vorläufigen?) Ende zu bringen.

Und weil's auch letztens wieder aufgekommen ist: Ja, wir haben lange Zeit im Hintergrund gearbeitet und das war auch gut so. Wir haben auf diese Art einfach viel mehr weitergebracht und viel mehr erreicht. Medienkampagne gab's eine kurze, einfach um die Öffentlichkeit auch kurz und bündig über uns (IR2020) zu informieren. Dazu gab's Berichterstattungen auf abseits.at, Ballesterer, Kurier, Laola und einigen anderen Medien. Das erachten wir als ausreichend. Diejenigen, die mich und meine Möglichkeiten und Kanäle kennen wissen, dass medienmäßig so ziemlich alles möglich gewesen wäre. Aber wir haben es nicht für sinnvoll erachtet, dass wir uns im großen Stil in der Öffentlichkeit präsentieren. Es geht nicht um einzelne Personen oder Gruppen, sondern um die Sache und die wurde meines Erachtens ausreichend kommuniziert.

Dass wir uns nicht total auf Öffentlichkeitsarbeit stürzen, Shirts und Schals produzieren, Flyer verteilen und in Politiker-Manier auf die Leute zugehen, ist halt nicht Teil unserer Philosophie. Dass RBI das macht, ist ja absolut in Ordnung und das Engagement ist sicher zu honorieren, aber nur weil unsere zwei Jahre dauernde Arbeit nicht so greifbar ist, heißt das noch nicht, dass wir in irgendeiner Weise dubios oder unvertrauenswürdig sind. Jeder kann und soll nach "außen" gehen, wie er will...

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Schefoasch

Übrigens: Wenn morgen ans Wahlkomitee geht: Ich kann euch wirklich nur Manfred Hofmann ans Herz legen. Einer der gescheitesten, fußball- und businessaffinsten Leute mit denen ich bisher zusammenarbeiten durfte und sowas sage ich nicht leichtfertig. Er wäre für Rapid eine gewaltige Bereicherung und sollte unbedingt im Komitee sitzen!!

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21.11., 22.11., 28.11.08

Übrigens: Wenn morgen ans Wahlkomitee geht: Ich kann euch wirklich nur Manfred Hofmann ans Herz legen. Einer der gescheitesten, fußball- und businessaffinsten Leute mit denen ich bisher zusammenarbeiten durfte und sowas sage ich nicht leichtfertig. Er wäre für Rapid eine gewaltige Bereicherung und sollte unbedingt im Komitee sitzen!!

+1. mit der wahl macht man sehr wenig falsch und sehr viel richtig. intelligenter mann, rapidler wie er im buche steht und könnte in unserem interesse sicher einiges bewegen.

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V.I.P.

Info von Rapidbinich zu unseren Anträgen:

Diese beiden Anträge haben wir zurückgezogen und werden sie neu überdacht und formuliert bei der ordentlichen HV im November erneut einbringen. Wir haben auch aufgrund mancher Kritik erkannt, dass sie nicht ausreichen durchdacht waren und haben auch kein Problem damit einen Fehler einzugestehen und zu korrigieren.

Antrag 9

Ich stelle folgenden Antrag zu Tagesordnungspunkt 7. „Allfälliges“: Die Hauptversammlung möge beschließen:

„Das Präsidium hat vor der Auslagerung des Profispielbetriebes in eine Kapitalgesellschaft das gesamte Modell der Hauptversammlung zu präsentieren und deren Zustimmung einzuholen.

Die Kontrolle dieser Kapitalgesellschaft durch die ordentlichen Mitglieder und die Informationspflicht gegenüber den ordentlichen Mitgliedern ist zu gewährleisten.“

Wieso möchte man diesen, durchaus wichtigen Antrag zurückziehen? Hat jetzt aber für mich keine Eile, weil ich ja nicht Mitglied bin und diesen Channel nur aus Interesse verfolge.

(Nein, Mitgliedschaft ist keine Möglichkeit, ich habe mein Herz schon einem Verein geschenkt)

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Ergänzungsspieler

Die Erklärung steht in der Einleitung -

Die Anträge wurden zurückgezogen, weil sie noch nachjustiert werden müssen und zum Teil erst die Grundlage dafür geschaffen werden muss.

Aber diese Themen sind deshalb nicht weniger wichtig, ganz im Gegenteil, nur ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt.

Nur ein Beispiel:

Beim Budget wird eher ein Ausblick in Form einer Ergänzung zum jährlichen Finanzbericht klüger sein - einfach weil der Herbst aussagekräftiger ist als das Frühjahr.

(ausserdem müssen wir selbst erst sehen, wie dieser Finanzbericht prinzipiell aussehen wird.

Auch beim AG-Modell sind Anträge sinnvoller, wenn es etwas konkreter wird, einfach weil man besser auf die Details eingehen kann.

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