Präsident/Präsidium


Splinta

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Ergänzungsspieler

Ich hab die Frage zur Sicherheit an den Vereinsjuristen weitergeleitet (leider für heute etwas spät) - seinerzeit teilte er unsere Rechtsmeinung (aber wie gesagt, es fehlt die Übergangsbestimmung - mit voller Absicht, um das Werk nicht zu überfrachten) - vielleicht muss er es noch kommunizieren, bzw. musste er seine Meinung nach Gesprächen mit der Vereinsbehörde revidieren.

Ich hoffe ich kann Euch zeitnah Bescheid geben.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Muss man Blumenau hoch anrechnen, dass er einen "Fehler" eingesteht.

Edit bzgl. Wahlrecht: Imho sagt die Satzung klar aus, dass jeder wählen darf, der 18 ist und zumindest 3 Jahre Mitglied ist. Da wird nicht unterschieden zwischen Jugendmitglied und "normalen".

bearbeitet von Silva

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Europaklassespieler

Die alte Satzung war doch die von 2007 oder? Weil die gibt nicht einmal eine Altersbeschränkung für die HV her, geschweige eine Beschränkung, dass nur Mitgliedszeit nach dem 18. Geburtstag zählt. Das gilt dort nur für Ehrenmitglieder in Bezug auf die nötige 10-jährige Tätigkeit für den Verein als Spieler oder Funktionär.

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Ergänzungsspieler

Ja, aber wir haben jetzt die neue Satzung, wo eben auch genau das repariert werden sollte. Ist es auch - es könnte aber in der Übergangszeit Unklarheiten geben - zumindest hier gibt es die :o)

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Europaklassespieler

Ja, aber wir haben jetzt die neue Satzung, wo eben auch genau das repariert werden sollte. Ist es auch - es könnte aber in der Übergangszeit Unklarheiten geben - zumindest hier gibt es die :o)

Was reparieren? Lt. der alten Satzung gabs gar keine Beschränkungen in Bezug auf das Alter. Da hätte man auch mit 16 zur HV gehen können, was man nach der "Reparatur" nicht mehr kann. Genauso beim Stimmrecht, ausschlaggebend waren damals wie heute 3 ununterbrochene Mitgliedsjahre. Vom nötigen Alter steht nirgends was, ausser bei den Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft. Ich versteh den Sinn dieser sogenannten Reparatur nicht.

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Wien nur du allein!

Was reparieren? Lt. der alten Satzung gabs gar keine Beschränkungen in Bezug auf das Alter. Da hätte man auch mit 16 zur HV gehen können, was man nach der "Reparatur" nicht mehr kann. Genauso beim Stimmrecht, ausschlaggebend waren damals wie heute 3 ununterbrochene Mitgliedsjahre. Vom nötigen Alter steht nirgends was, ausser bei den Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft. Ich versteh den Sinn dieser sogenannten Reparatur nicht.

Hab mir auch beide Satzungen nochmal angesehen und muss sagen, dass da für mich keine deutliche Änderung zu sehen ist.

Hätte aber bei der alten Satzung schon gemeint, dass die Jugendzeit hinzugerechnet werden kann. Schließlich heißt es, dass man bei der HV ordentliches Mitglied sein und dem Verein seit 3 Jahren angehören muss. Von 3 Jahre lang ordentliches Mitglied steht in beiden Satzungen nichts.

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Hab mir auch beide Satzungen nochmal angesehen und muss sagen, dass da für mich keine deutliche Änderung zu sehen ist.

Hätte aber bei der alten Satzung schon gemeint, dass die Jugendzeit hinzugerechnet werden kann. Schließlich heißt es, dass man bei der HV ordentliches Mitglied sein und dem Verein seit 3 Jahren angehören muss. Von 3 Jahre lang ordentliches Mitglied steht in beiden Satzungen nichts.

Also ich würde bei den alten Satzungen eigentlich nicht mal rauslesen, dass ein Jugendmitglied kein ordentliches Mitglied ist. Da steht nur, dass der Beitrag gesenkt werden kann, wenn erforderlich (Jugend, Senioren, sonstige Gründe), aber nicht, dass damit auch ein Verlust von Rechten einhergeht. :ratlos:

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Wien nur du allein!

Also ich würde bei den alten Satzungen eigentlich nicht mal rauslesen, dass ein Jugendmitglied kein ordentliches Mitglied ist. Da steht nur, dass der Beitrag gesenkt werden kann, wenn erforderlich (Jugend, Senioren, sonstige Gründe), aber nicht, dass damit auch ein Verlust von Rechten einhergeht. :ratlos:

Ist jetzt nur eine Vermutung, aber vlt. sind nach dem Vereinsgesetz nur Vollzahler ordentliche Mitglieder.

Edit:

Obwohl ich da auf die schnelle jetzt auch nix gefunden hab

bearbeitet von Neocon

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Ist jetzt nur eine Vermutung, aber vlt. sind nach dem Vereinsgesetz nur Vollzahler ordentliche Mitglieder.

Gibt genug Vereine wo keine Zahlungen nötig sind um Mitglied zu werden, also das kann nicht der Grund sein.

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Weltklassecoach

Also ich würde bei den alten Satzungen eigentlich nicht mal rauslesen, dass ein Jugendmitglied kein ordentliches Mitglied ist. Da steht nur, dass der Beitrag gesenkt werden kann, wenn erforderlich (Jugend, Senioren, sonstige Gründe), aber nicht, dass damit auch ein Verlust von Rechten einhergeht. :ratlos:

Stimmt, wurde von der Vereinsleitung aber immer so ausgelegt.

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Stimmt, wurde von der Vereinsleitung aber immer so ausgelegt.

Theoretisch hätte man das Wahlrecht ja einklagen können, oder? Denn diese Auslegung war von den Statuen absolut nicht gestützt.

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