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  • 3 weeks later...
Junior Vizepräsident

Ich hab mir eine paysafecard im Wert von € 50,- gekauft und wollte anschließend online bezahlen. Die Karte wurde allerdings aus irgendwelchen Sicherheitsgründen gesperrt. Jetzt wollen die Heinis meine Daten (inkl. Ausweis) für eine Rücküberweisung, aber das sehe ich nicht nein, denn ich wollte weder an einer dubiosen Seite einkaufen, noch hab ich die paysafecard an Dritte weitergegeben. Zudem hab ich die paysafecard auf legale Weise erworben und kann dies auch belegen. Außerdem brauch ich nicht, dass meine Daten, mit denen man Identitätsdiebstahl betreiben kann, auf einem Server in London gespeichert sind. In Deutschland kann man sich aufs BDGS bzw. GG berufen, wie sieht es in Österreich aus?

bearbeitet von Devil Jin

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Fröhliches Mäxchen

Da ichs gerade gelesen habe. Sind bei uns solche Mangas,wie hier beschrieben, eigentlich verboten ? Mich hätte noch nie ein Comic (und mehr isses ja nicht) irgendwie erregt :lol:

http://orf.at/stories/2234581/2234591/

Nein, wirklichkeitsnahe Abbildungen sind verboten, dazu zählen aber jetzt keine Mangas, man möge mich aber korrigieren wenn sich wieder was geändert hätte

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Naturbua

Mal eine Geschichte von mir: Samstag gegen 15 Uhr haben die Freundin und ich uns zum ersten Mal im Leben aus der Wohnung ausgesperrt, zwar ihren Schlüssel mitgehabt, aber meiner steckte innen an der Tür. Wir klingeln beim Nachbarn, der sucht uns einen Aufsperrdienst aus dem Netz. Wir rufen an und fragen, was es kostet. Dame am Telefon sagt, es wird +/- 150 Euro kosten (da Wochenend-Zuschlag, Anfahrt etc) und er wäre in 20 bis 40 Min vor Ort. Gewartet haben wir 1h30min, und als er dann da war, musste ich zuerst unterschreiben, dass ich die Kosten übernehme. Er kam auf einen Preis von ingesamt 285 (!) Euro. Nachdem wir eine brennende Kerze in der Wohnung hatten (da wir nur schnell Sachen in den Keller getragen haben) und mit den Nerven fertig waren, hab ich unterschrieben, weil er sonst gedroht hat, wieder zu fahren. Bin dann zum Bankomaten und hab das Geld geholt, die Rechnung bekommen und war angefressen.

Beinahe jeder, mit dem ich seither gesprochen habe, hat gemeint, dass dies Wucher ist und man die Rechnung unbedingt der Arbeiterkammer zeigen sollte, aber macht das überhaupt Sinn? War ich dumm, das zu bezahlen?

Falls es jemanden interessiert: War bei der AK/Konsumentenschutz deswegen. Solche Praktiken sind ihnen bekannt, jedoch bekommen sie innerhalb Wiens regelmäßig Beschwerden von Rechnungen, die bis zu 700 (!) Euro raufgehen. Hat ein bisschen arrogant gemeint dass ich froh sein soll, nicht mehr bezahlt zu haben. Schon irr, dass die die Preise nach Gutdünken wählen können, aber ist halt ein freier Markt.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Falls es jemanden interessiert: War bei der AK/Konsumentenschutz deswegen. Solche Praktiken sind ihnen bekannt, jedoch bekommen sie innerhalb Wiens regelmäßig Beschwerden von Rechnungen, die bis zu 700 (!) Euro raufgehen. Hat ein bisschen arrogant gemeint dass ich froh sein soll, nicht mehr bezahlt zu haben. Schon irr, dass die die Preise nach Gutdünken wählen können, aber ist halt ein freier Markt.

warst du da unten in der beratungszone und/oder braucht man da einen termin?

und hast du schlussendlich mit denen auch mal geredet:

http://www.keo.at/

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für leiwand, gegen oasch.

Falls es jemanden interessiert: War bei der AK/Konsumentenschutz deswegen. Solche Praktiken sind ihnen bekannt, jedoch bekommen sie innerhalb Wiens regelmäßig Beschwerden von Rechnungen, die bis zu 700 (!) Euro raufgehen. Hat ein bisschen arrogant gemeint dass ich froh sein soll, nicht mehr bezahlt zu haben. Schon irr, dass die die Preise nach Gutdünken wählen können, aber ist halt ein freier Markt.

Das Problem ist halt, dass die Preise marktüblich sind und du folglich so gut wie keine Handhabe dagegen hast. Wäre der Gestzgeber gefragt dem einen Riegel vorzuschieben, aber das wird so schnell sicher nicht passieren.

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AAAAlte Zeiten

ich hau es mal da rein:

wenn in der bewerbung steht:

Auf § 43 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, wonach Frauen, die gleich geeignet wie

männliche Bewerber sind, bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt werden, wird

verwiesen.

-----------------------------------

§43:

  • 3. Abschnitt

    Verweisungen

    § 43. Wird in anderen Bundesgesetzen auf dieses Bundesgesetz in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2004 geltenden Fassung verwiesen, sind diese Verweisungen auf dieses Bundesgesetz in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung und die neuen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung zu beziehen. Sehen diese Verweisungen die Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2004 geltenden Fassung auf Arbeitnehmer einer ausgegliederten Einrichtung, auf die dieser zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Beamten oder auf Bewerber um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Rechtsverhältnis zu dieser Einrichtung vor, finden auf den durch die Verweisung erfassten Personenkreis dieser Einrichtung auch die Bestimmungen über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung dieses Bundesgesetzes in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung Anwendung.

was genau heißt das jetzt? wenn sie den § angeben meinen sie einfach dieses gesetz und ich darf mir jetzt den richtigen § raussuchen sofern es mich halt interessiert?

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Beruf: ASB-Poster

Wer kennt sich mit STVO Gesetze aus, wobei hier gehts wohl mehr um Tankstellen Grund.

Da die Frage vielleicht kommen wird, ja die hatte um die zeit noch offen und nein ich war nicht tanken oder im Shop was kaufen.

post-41873-0-37901500-1404346038_thumb.j


Dann wollte ich die Fotos sehen:

Seine Mail inkl Fotos:

In der Anlage übermitteln wir Ihnen wunschgemäß einen Teil der betreffenden Fotos, aus denen ersichtlich ist, dass Sie über einen längeren Zeitraum mehrmalig das Tankstellengelände aufgesucht haben, Ihr Fahrzeug widerrechtlich, entgegen den Nutzungsbestimmungen in einer Verbotszone abgestellt haben.

post-41873-0-81001100-1404346137_thumb.j post-41873-0-49331800-1404346146_thumb.j

Werde morgen mal mit dem Rechtsschutz sprechen, einfach so werd ich keine 180€ bezahlen.

Ich bin auch nicht durchgehen dort gestanden.

bearbeitet von Scarface0664

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ASB-Legende

Wer kennt sich mit STVO Gesetze aus, wobei hier gehts wohl mehr um Tankstellen Grund.

Da die Frage vielleicht kommen wird, ja die hatte um die zeit noch offen und nein ich war nicht tanken oder im Shop was kaufen.

attachicon.gifStrafe_0001.jpg

Dann wollte ich die Fotos sehen:

Seine Mail inkl Fotos:

In der Anlage übermitteln wir Ihnen wunschgemäß einen Teil der betreffenden Fotos, aus denen ersichtlich ist, dass Sie über einen längeren Zeitraum mehrmalig das Tankstellengelände aufgesucht haben, Ihr Fahrzeug widerrechtlich, entgegen den Nutzungsbestimmungen in einer Verbotszone abgestellt haben.

attachicon.gif(1).jpg attachicon.gif(2).jpg

Werde morgen mal mit dem Rechtsschutz sprechen, einfach so werd ich keine 180€ bezahlen.

Ich bin auch nicht durchgehen dort gestanden.

Da wirst nix machen können. Wenn das Privatgrund ist, du dort nicht stehen darfst und das auch so ausgeschildert ist, dann ist das leider so. Ich hab selber zwei ähnliche Fälle mitbekommen; das eine Mal bei einem Parkplatz in Baden im Helenental, hinter dem Hotel Sacher wer's kennt. Dort gibt es einen öffentlichen Platz und dahinter, kaum sichtbar getrennt vom Rest, einen weiteren Platz, der aber in Privatbesitz ist. Irgendwann hat der Besitzer Hinweiszettel aufgehängt, in zwei Meter Höhe, so dass es keiner sieht, und dann haben alle Post vom Anwalt bekommen. Und der andere Fall war der Merkurparkplatz in Wr. Neustadt, der an Sonntagen nicht genutzt werden darf. Auch nicht von Matchbesuchern...

Also, sie haben Fotos als Beweise, du bist dort gestanden, da kannst nix machen.

und was hast du dort gemacht?

Das ist völlig wurscht.

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Posting-Pate

Am 01.07. den Brief schreiben und am 07.07. soll das Geld schon eingelangt sein finde ich aber auch ein bisschen sehr rasch...

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