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Junior Vizepräsident

Nicht aktuell, aber immer wiederkehrend: Ein fremdes Auto steht vor der Einfahrt. Die Einfahrt zur Garage ist mit einer Auffahrt, Verbotsschild und Tor gekennzeichnet. Wenn man rein fahren will, muss man den Gehsteig überqueren, also der Grund ist komplett abgegrenzt. Parkt man vor der Einfahrt, dann steht man auf öffentlichem Grund. (Es sind nicht gekennzeichnete Parkplätze parallel zum Gehsteig. Baum - Auffahrt - nicht gekennzeichneter Parkplatz - Baum, also ein Auto kann normal parken ohne, dass etwas blockiert wird. Die Auffahrt unterscheidet sich durch Pflastersteine zu den anderen Parkplätzen.) Was kann ich jetzt tun, wenn mir ein Auto die Zu- oder Ausfahrt versperrt?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

ich hab mal gehört, dass es einen großen unterschied macht, ob einem die einfahrt oder die ausfahrt verhindert wird (auch irgendwie logisch, kommst du mit dem auto nicht raus, ist's schlimmer, als wenn du dein auto kurzfristig woanders hinstellen musst).

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Wien nur du allein!

Nicht aktuell, aber immer wiederkehrend: Ein fremdes Auto steht vor der Einfahrt. Die Einfahrt zur Garage ist mit einer Auffahrt, Verbotsschild und Tor gekennzeichnet. Wenn man rein fahren will, muss man den Gehsteig überqueren, also der Grund ist komplett abgegrenzt. Parkt man vor der Einfahrt, dann steht man auf öffentlichem Grund. (Es sind nicht gekennzeichnete Parkplätze parallel zum Gehsteig. Baum - Auffahrt - nicht gekennzeichneter Parkplatz - Baum, also ein Auto kann normal parken ohne, dass etwas blockiert wird. Die Auffahrt unterscheidet sich durch Pflastersteine zu den anderen Parkplätzen.) Was kann ich jetzt tun, wenn mir ein Auto die Zu- oder Ausfahrt versperrt?

Wenn der Gehsteig bei der Einfahrt abgeschrägt ist, handelt es sich in aller Regel um eine wirkliche Einfahrt und du kannst z.B. beim nächsten Wachzimmer anrufen und die Polizei kann ihn dann abschleppen lassen.

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Junior Vizepräsident

Das wird in den deutschen Foren geschrieben und dort wird auch gesagt, dass es praktisch sich nicht lohnt da einzuschreiten, was ich irgendwie nicht glauben kann.

Wenn der Gehsteig bei der Einfahrt abgeschrägt ist, handelt es sich in aller Regel um eine wirkliche Einfahrt und du kannst z.B. beim nächsten Wachzimmer anrufen und die Polizei kann ihn dann abschleppen lassen.

Es ist alles klar gekennzeichnet. Sowohl die Auffahrt (Pflastersteine und diese kleine Rampe) als auch der Gehsteig. (Rillen drinnen, damit man es sieht.)

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Wien nur du allein!

Hatte das Problem schon öfters, hab dann einfach am Wachzimmer angerufen, die sind gekommen und haben einen Strafzettel ausgestellt bzw. das Abschleppen veranlasst (kann aber auch etwas dauern) Zuerst sollte man aber auf alle Fälle mal hupen und kurz abwarten was passiert, oft ist der Fahrer ja wirklich in der Nähe und kann dann gleich wegfahren.

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1369817%2C%2C

Was darf/kann er tun?

a) Die umliegenden Gärten abklappern und den Lenker suchen? JEIN. Muss er nicht; aber menschenfreundlich wäre es allemal.

b) Die Polizei verständigen und die Abschleppung anregen? JA.

c) Ein Taxi nehmen und dieses Herrn B. verrechnen? JA.

d) Ein privates Abschleppunternehmen beauftragen? NEIN. Dies wäre selbst bei Privatgrund nur sehr eingeschränkt zulässig, aber hier keinesfalls: Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche (von jedermann benutzbar, Schranken oder „Privat-Tafel“ nicht vorhanden).

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Junior Vizepräsident

So, ich hab noch ein Bild gefunden:

hzdj38iv.jpg

Rechts sieht man eh noch das Auto und links kann man nicht parken, weil dort ein Baum steht. Also eine Bodenmarkierung kriegt man dafür? Das wäre interessant.

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Wien nur du allein!

Rechts sieht man eh noch das Auto und links kann man nicht parken, weil dort ein Baum steht. Also eine Bodenmarkierung kriegt man dafür? Das wäre interessant.

Brauchst nicht mal eine Bodenmarkierung, eine Einfahrt (und das ist ganz klar eine) darf nicht verstellt werden. Wie gesagt am besten die Nummer vom Wachzimmer einspeichern, nach einer Zeit kennen die dich eh schon ;)

(aber wie gesagt, das kann immer etwas dauern wenn sie gerade einige Einsätze haben)

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  • 3 weeks later...

Ich war die zweite Hälfte des Dezembers nicht zu Hause und konnte deshalb die Betriebskosten für die Dezemberrechnung erst am 31.12. an die Hausverwaltung überweisen. Jetzt habe ich gleich für die Jännerrechnung eine 1. Mahnung mit Spesen, in Höhe von 5,90€ bekommen :wos?:. Leider bietet die Hausverwaltung auch keinen Einziehungsauftrag an. Wie soll ich vorgehen?

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Wie was? Du hast mit der Jännerrechnung schon mal vorsorglich eine Mahnung mitbekommen?

Nein sorry, war eh gesplittet. Eine Mahnung mit Dezemberrechnung + Spesen + die Jännerrechnung mit den Mahnspesen.

Noch dazu wurden in der Zeit, unsere Postkästen gewechselt und ich musste mir erst den Schlüssel von der Hausverwaltung holen.

Edit: Ich find's halt lächerlich, da ich die Dezemberrechnung eh am 31.12. überwiesen habe.

bearbeitet von SirWux

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Nein sorry, war eh gesplittet. Eine Mahnung mit Dezemberrechnung + Spesen + die Jännerrechnung mit den Mahnspesen.

Noch dazu wurden in der Zeit, unsere Postkästen gewechselt und ich musste mir erst den Schlüssel von der Hausverwaltung holen.

Edit: Ich find's halt lächerlich, da ich die Dezemberrechnung eh am 31.12. überwiesen habe.

ist auch lächerlich³

was sagen die dazu??

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was sagen die dazu??

Die Trotteln ruf ich sicher nicht an :p.

Ich werd jetzt mal die Jännerrechnung ohne den Mahnspesen überweisen und abwarten, was der Februar bringt ;)

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