chelsea91 1 8 9 9 Geschrieben 17. März 2015 (bearbeitet) Was sagst du zu den ganzen Fanutensilien die verboten waren aber mit reingenommen und präsentiert wurden?Ich glaube ja, dass dies der einzige Grund für die Strafe ist. Das der Heimblock gemeinsam auf einem Tribünenbereich steht und supported war mmn nicht der Strafgrund. Nur die Frage ist halt, wie verhältnismäßig eine Strafe von 15000 ist, bei einer verbotenen zu großen Fahne und ein oder zwei Spendenboxen, welche dann als Trommeln verwendet wurden.Wenn man wegen so etwas anfängt zu strafen, auch wenn es verboten war, dann sollte man annehmen, dass die Bundesliga keine anderen Sorgen hat. bearbeitet 17. März 2015 von chelsea91 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wir sind ja nicht zum Spaß hier Posting-Maschine Geschrieben 17. März 2015 (bearbeitet) wer sich ein paar minuten vom kampf gegen die bundesliga ablenken lassen möchte: https://www.youtube.com/embed/OP-JfHLLvVs?vndapp=youtube_mobile&vndclient=mv-google&vndel=watch&vnddnc=1 Vielleicht wird ja mal, wenn alles ganz "familienfreundlich" im Stadion ist, und nur mehr der Ernesto und zwei, drei andere sich das anschauen, auch mal ein Bericht eines ausländischen Fernsehteams übers Derby gemacht. bearbeitet 17. März 2015 von Wir sind ja nicht zum Spaß hier 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 17. März 2015 Was sagst du zu den ganzen Fanutensilien die verboten waren aber mit reingenommen und präsentiert wurden? Ich hoffe der Verein wird irgendwann klüger und bekommt die Probleme in den Griff. Auch wenn die finanziellen Strafen nicht so hoch ausfallen, hemmt es doch die Entwicklung des Vereins. Auch das hätte man sich sparen können, man hat auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass es ohne Megaphon und große Fahnen geht. Ich finde es trotzdem lächerlich, wegen dem jetzt einen Zirkus zu veranstalten und Rapid hart zu bestrafen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 17. März 2015 Auch das hätte man sich sparen können, man hat auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass es ohne Megaphon und große Fahnen geht. Ich finde es trotzdem lächerlich, wegen dem jetzt einen Zirkus zu veranstalten und Rapid hart zu bestrafen.Positiv ist halt doch, dass es mit der Strafe dann eigentlich mit der Derby-Geschichte vorbei ist und dieser Rattenschwanz jetzt mal abgeschnitten wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 17. März 2015 Welche und wie viele waren das? Eine große Fahne der TR und ein (oder zwei?) Megaphon(e). Sonst noch was? Vl. hab ich das Urteil falsch verstanden, aber: Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpultes im gesamten Stadion im gesamten Stadionbereich untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals. Wenn ich mir dann nachfolgendes Bilkd ansehe, zähl ich mindestens 20 Dinge die man sehen kann und die verboten waren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 17. März 2015 Vl. hab ich das Urteil falsch verstanden, aber:Urteil != Presseaussendung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 17. März 2015 (bearbeitet) Auch das hätte man sich sparen können, man hat auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass es ohne Megaphon und große Fahnen geht. Ich finde es trotzdem lächerlich, wegen dem jetzt einen Zirkus zu veranstalten und Rapid hart zu bestrafen. Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert. Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung. Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga. Urteil != Presseaussendung. Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159 bearbeitet 17. März 2015 von Splinta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucifer i am the god of Hell fire Geschrieben 17. März 2015 Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert. Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung. Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga. Danke, wo finde ich das Urteil? Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159 Nun die Fans haben sich an das gehalten was Rapid Ihnen erlaubt hat, wenn dann musst du dieses Mal den Schuldigen beim Verein selbst suchen, denn dieser hat sich aus seiner Sicht an die Satzgebungen der Bundesliga bzgl. Anderer Sektoren gehalten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 17. März 2015 Und hier steht das selbe, ebenso unter dem Titel "Urteil.." http://www.bundesliga.at/index.php?id=561351&resource=576011 Nun die Fans haben sich an das gehalten was Rapid Ihnen erlaubt hat, wenn dann musst du dieses Mal den Schuldigen beim Verein selbst suchen, denn dieser hat sich aus seiner Sicht an die Satzgebungen der Bundesliga bzgl. Anderer Sektoren gehalten! Da bin ich bei dir, ich beschuldige eh den Verein und nicht die Fanszene. Bei der hab ich wenig Hoffnung auf Besserung. Der Verein als Unternehmen ist da in der Erstverantwortung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleex_12 Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 17. März 2015 Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert. Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung. Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga. Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159 das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht. "Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1." und was unter diesen Paragraphen fällt, habe ich damals schon gepostet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 17. März 2015 das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht. Aber das Urteil, dass die Bundesliga auf ihrer offiziellen Webpräsenz veröffentlich hat unter dem Titel: Senat 1 – Urteil betreffend Pyrotechnik beim Spiel RAP-RIE vom 14.02.2015 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucifer i am the god of Hell fire Geschrieben 17. März 2015 Und hier steht das selbe, ebenso unter dem Titel "Urteil.." http://www.bundesliga.at/index.php?id=561351&resource=576011 Da bin ich bei dir, ich beschuldige eh den Verein und nicht die Fanszene. Bei der hab ich wenig Hoffnung auf Besserung. Der Verein als Unternehmen ist da in der Erstverantwortung. Nun ich glaube es handelt sich hierbei um juristische Grauzonen... Rapid hat aus seiner Sicht, und wir haben sehr gute Juristen in unseren Reihen, diese Grauzonen ausgebützt! Und dafür werden wir bestraft, diese I Tüpferl Reiterei geht mir schon an Arsch 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 17. März 2015 das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht. "Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1." und was unter diesen Paragraphen fällt, habe ich damals schon gepostet. Danke, das wollte ich auch posten. Anscheinend gibt es da ein Urteil, in dem auf die Paragraphen verwiesen wird. Ist ja auch oft genug so, dass eine Pressemitteilung mit der Strafe rauskommt und die Vereine sich noch nicht dazu äußern, weil sie erst die Begründung und das genaue Urteil zugesandt bekommen. Bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heinrich_VIII ASB-Gott Geschrieben 17. März 2015 Ich glaube ja, dass dies der einzige Grund für die Strafe ist. Das der Heimblock gemeinsam auf einem Tribünenbereich steht und supported war mmn nicht der Strafgrund. Nur die Frage ist halt, wie verhältnismäßig eine Strafe von 15000 ist, bei einer verbotenen zu großen Fahne und ein oder zwei Spendenboxen, welche dann als Trommeln verwendet wurden. Wenn man wegen so etwas anfängt zu strafen, auch wenn es verboten war, dann sollte man annehmen, dass die Bundesliga keine anderen Sorgen hat. das ist halt eine dehr eigentümliche rechtsauffassung, sorry. Verboten ist verboten. Wo ist dann nämlich die grenze bei deiner sichtweise? In einer 30iger zone ist auch 30ig die grenze, über der gestraft wird...und nicht 35ig, weil der huber franzl meint das es bis 34ig eh auch ok ist. Das mit einem "wenn man da schon straft, hat man keine anderen sorgen" abzutuen geht am eigentlichen problem vorbei und ist eigentlich nur ablenkung mmn.Ausserdem gab es ja auch noch die block-fetzen, die zwar nur gehalten wurden, aber trotzdem da waren.Wie gesagt, man hat versucht die intention dieser strafe zu umschiffen und die bl will sich das nicht gefallen lassen. Wobei man ganz klar sagen muss, das in diesem speziellen fall sich rapid ganz fest selbst an der nase nehmen darf. Mit der aussendung hat man die szene auch noch angespornt sich nicht daran zu halten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 17. März 2015 Im Rahmen des Spiels sind nach dem Beschluss des Senates neben der Sperre auch folgende Vorgaben vom SK Rapid umzusetzen, wie die Liga am Montag auch per Presseaussendung mitteilte. Zitat: "Es obliegt der Verantwortung des SK Rapid Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein 'alternativer Heimfansektor' - vergleichbar mit der 'Heimfankurve' - in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals." Der SK Rapid nimmt diesen Beschluss nach dem Widerruf der bedingten Sperre des Heimsektors nach wiederholtem widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik, von dem sich der Verein bereits wiederholt deutlich distanziert hat, zur Kenntnis und hat jedenfalls das Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors, das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser und hat daher die Bundesliga wie folgt informiert: "Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt." Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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