Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Auch das hätte man sich sparen können, man hat auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass es ohne Megaphon und große Fahnen geht. Ich finde es trotzdem lächerlich, wegen dem jetzt einen Zirkus zu veranstalten und Rapid hart zu bestrafen.

Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert.

Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung.

Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga.

Urteil != Presseaussendung.

Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: :ratlos: :ratlos:

http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159

bearbeitet von Splinta

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Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert.

Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung.

Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga.

Danke, wo finde ich das Urteil?

Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: :ratlos: :ratlos:

http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159

Nun die Fans haben sich an das gehalten was Rapid Ihnen erlaubt hat, wenn dann musst du dieses Mal den Schuldigen beim Verein selbst suchen, denn dieser hat sich aus seiner Sicht an die Satzgebungen der Bundesliga bzgl. Anderer Sektoren gehalten!

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Und hier steht das selbe, ebenso unter dem Titel "Urteil.."

http://www.bundesliga.at/index.php?id=561351&resource=576011


Nun die Fans haben sich an das gehalten was Rapid Ihnen erlaubt hat, wenn dann musst du dieses Mal den Schuldigen beim Verein selbst suchen, denn dieser hat sich aus seiner Sicht an die Satzgebungen der Bundesliga bzgl. Anderer Sektoren gehalten!

Da bin ich bei dir, ich beschuldige eh den Verein und nicht die Fanszene. Bei der hab ich wenig Hoffnung auf Besserung. Der Verein als Unternehmen ist da in der Erstverantwortung.

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Im ASB-Tausenderklub

Schön, dass zumindest hier (bei dir) Einsicht existiert.

Ich versteh nicht ganz was daran lächerlich ist. Über die Höhe der Strafe kann man diskutieren, aber es wurden Vorgaben ausgegeben, gegen diese wurde verstoßen und daraufhin wird man bestraft. Das ist das 1 Mal 1 der REchtssprechung.

Wo kommen wir hin, wenn Vereine/Fans machen dürfen was sie wollen und sich nicht mehr an ligaweite Regeln halten? Ich will keine Sonderbehandlung für Rapid, auf sowas kann ich verzichten. Der Verein muss Verantwortung übernehmen und wenn er das nicht schafft zahlt er. Ich find das scheisse vom Verein und kritisiere ihn dafür und nicht die Bundesliga.

Ich hab das von der Bundesligaseite und da steht "Urteile - Strafsenat der Öst. BL" :ratlos: :ratlos: :ratlos:

http://www.bundesliga.at/index.php?id=576159

das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht.

"Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1."

und was unter diesen Paragraphen fällt, habe ich damals schon gepostet.

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das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht.

Aber das Urteil, dass die Bundesliga auf ihrer offiziellen Webpräsenz veröffentlich hat unter dem Titel:

Senat 1 – Urteil betreffend Pyrotechnik beim Spiel RAP-RIE vom 14.02.2015

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Und hier steht das selbe, ebenso unter dem Titel "Urteil.."

http://www.bundesliga.at/index.php?id=561351&resource=576011

Da bin ich bei dir, ich beschuldige eh den Verein und nicht die Fanszene. Bei der hab ich wenig Hoffnung auf Besserung. Der Verein als Unternehmen ist da in der Erstverantwortung.

Nun ich glaube es handelt sich hierbei um juristische Grauzonen... Rapid hat aus seiner Sicht, und wir haben sehr gute Juristen in unseren Reihen, diese Grauzonen ausgebützt! Und dafür werden wir bestraft, diese I Tüpferl Reiterei geht mir schon an Arsch

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das ist zwar nicht das Urteil selbst, aber Rapid hat das auf der HP veröffentlicht.

"Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1."

und was unter diesen Paragraphen fällt, habe ich damals schon gepostet.

Danke, das wollte ich auch posten. Anscheinend gibt es da ein Urteil, in dem auf die Paragraphen verwiesen wird. Ist ja auch oft genug so, dass eine Pressemitteilung mit der Strafe rauskommt und die Vereine sich noch nicht dazu äußern, weil sie erst die Begründung und das genaue Urteil zugesandt bekommen. Bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

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Ich glaube ja, dass dies der einzige Grund für die Strafe ist. Das der Heimblock gemeinsam auf einem Tribünenbereich steht und supported war mmn nicht der Strafgrund. Nur die Frage ist halt, wie verhältnismäßig eine Strafe von 15000 ist, bei einer verbotenen zu großen Fahne und ein oder zwei Spendenboxen, welche dann als Trommeln verwendet wurden.

Wenn man wegen so etwas anfängt zu strafen, auch wenn es verboten war, dann sollte man annehmen, dass die Bundesliga keine anderen Sorgen hat.

das ist halt eine dehr eigentümliche rechtsauffassung, sorry. Verboten ist verboten. Wo ist dann nämlich die grenze bei deiner sichtweise? In einer 30iger zone ist auch 30ig die grenze, über der gestraft wird...und nicht 35ig, weil der huber franzl meint das es bis 34ig eh auch ok ist. Das mit einem "wenn man da schon straft, hat man keine anderen sorgen" abzutuen geht am eigentlichen problem vorbei und ist eigentlich nur ablenkung mmn.

Ausserdem gab es ja auch noch die block-fetzen, die zwar nur gehalten wurden, aber trotzdem da waren.Wie gesagt, man hat versucht die intention dieser strafe zu umschiffen und die bl will sich das nicht gefallen lassen.

Wobei man ganz klar sagen muss, das in diesem speziellen fall sich rapid ganz fest selbst an der nase nehmen darf. Mit der aussendung hat man die szene auch noch angespornt sich nicht daran zu halten.

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same shit - different day.

Im Rahmen des Spiels sind nach dem Beschluss des Senates neben der Sperre auch folgende Vorgaben vom SK Rapid umzusetzen, wie die Liga am Montag auch per Presseaussendung mitteilte. Zitat: "Es obliegt der Verantwortung des SK Rapid Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein 'alternativer Heimfansektor' - vergleichbar mit der 'Heimfankurve' - in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals."

Der SK Rapid nimmt diesen Beschluss nach dem Widerruf der bedingten Sperre des Heimsektors nach wiederholtem widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik, von dem sich der Verein bereits wiederholt deutlich distanziert hat, zur Kenntnis und hat jedenfalls das Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors, das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser und hat daher die Bundesliga wie folgt informiert:

"Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt."

Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1.

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Nun ich glaube es handelt sich hierbei um juristische Grauzonen...

Also für mich ist dieser Beschluss/dieses Urteil recht eindeutig. Diverse Dinge dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden. Sie wurden aber mitgenommen.

Aber ich kein Jurist.

Ich wette, dass Rapid im Endeffekt die Strafe bezahlen wird, genauso wie bisher alle(?) Strafen bezahlt wurden.

Im Rahmen des Spiels sind nach dem Beschluss des Senates neben der Sperre auch folgende Vorgaben vom SK Rapid umzusetzen, wie die Liga am Montag auch per Presseaussendung mitteilte. Zitat: "Es obliegt der Verantwortung des SK Rapid Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein 'alternativer Heimfansektor' - vergleichbar mit der 'Heimfankurve' - in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals."

Der SK Rapid nimmt diesen Beschluss nach dem Widerruf der bedingten Sperre des Heimsektors nach wiederholtem widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik, von dem sich der Verein bereits wiederholt deutlich distanziert hat, zur Kenntnis und hat jedenfalls das Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors, das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser und hat daher die Bundesliga wie folgt informiert:

"Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt."

Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1.

Danke.

In meinen Augen lächerlich, dass man rechtliche Schlupflöcher sucht, die anscheinend nicht hingehaut haben, anstatt sich um die Probleme der Fanszene zu kümmern.

Aber wir werden ja sehen, was noch rauskommt.

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Danke.

In meinen Augen lächerlich, dass man rechtliche Schlupflöcher sucht, die anscheinend nicht hingehaut haben, anstatt sich um die Probleme der Fanszene zu kümmern.

Aber wir werden ja sehen, was noch rauskommt.

Aus dem Text wird halt klar, dass die Pressemitteilung nicht das komplette Urteil war. Ob Rapid im Recht ist, das wird sich zeigen, aber es gibt auf jeden Fall mehr als diese 20 Zeilen auf der Bundesliga-HP.

Edit: Es kam aber auf jeden Fall zu Verletzungen des Urteiles, egal welche Variante.

bearbeitet von Silva

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Im ASB-Tausenderklub

Also für mich ist dieser Beschluss/dieses Urteil recht eindeutig. Diverse Dinge dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden. Sie wurden aber mitgenommen.

Aber ich kein Jurist.

Ich wette, dass Rapid im Endeffekt die Strafe bezahlen wird, genauso wie bisher alle(?) Strafen bezahlt wurden.

Danke.

In meinen Augen lächerlich, dass man rechtliche Schlupflöcher sucht, die anscheinend nicht hingehaut haben, anstatt sich um die Probleme der Fanszene zu kümmern.

Aber wir werden ja sehen, was noch rauskommt.

würdest du freiwillig auf etwas verzichten, obwohl es erlaubt ist?

Edit: Es kam aber auf jeden Fall zu Verletzungen des Urteiles, egal welche Variante.

Das ist richtig. Trotzdem mMn viel zu hoch, wenn man diese mit anderen Strafen vergleicht

bearbeitet von Aleex_12

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In meinen Augen lächerlich, dass man rechtliche Schlupflöcher sucht, die anscheinend nicht hingehaut haben, anstatt sich um die Probleme der Fanszene zu kümmern.

Aber wir werden ja sehen, was noch rauskommt.

Oida, das war im Vorhinein mit dem Verein abgesprochen, da gibt's ein Problem mit der Fanszene, auch wenn du's heraufbeschwören willst ;)

Das einzige Problem in dieser Causa ist Rechtsauffassung Rapid vs Rechtsauffassung ÖBL

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C O Y G

Danke, darauf habe ich angespielt. Damit sind wir wieder bei einer verbotenen Fahne und dem Megaphon. Was ist daran lächerlich, wenn die Bundesliga selbst in Ihrem Urteil auf einen bestimmten Paragraphen verweist, in welchem erlaubte Gegenstände aufgelistet sind und daher von Rapid entsprechend genehmigt wurden? Lächerlich ist eher, wenn die Liga das scheinbar selbst nicht ausreichend bedacht hat und dann aus Trotz trotzdem eine extrem unverhältnismäßige Strafe ausspricht.

Aber für die Fanszene ist das Verhalten der Liga eigentlich ein Segen. Konnten bisher wohl doch viele "normale" Fans das Verbot und die Strafen der Liga für Pyrotechnik nachvollziehen, erntet man durch dieses Vorgehen vom Großteil nur noch Unverständnis und Ärger und die Stimmung kippt wieder eher Richtung Zusammenhalt gegen die Liga...

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