Limited Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 30. Juni 2010 So bin grad dabei den Schein zumachen und hab mir daweil das L-Taferl gholt. Nun die Frage dürfen dann im Auto nur der Fahrer und der Beifahrer sein, wenn ich mim L-Taferl fahr? Oder auch mehrere? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Beitrag melden Geschrieben 30. Juni 2010 So bin grad dabei den Schein zumachen und hab mir daweil das L-Taferl gholt. Nun die Frage dürfen dann im Auto nur der Fahrer und der Beifahrer sein, wenn ich mim L-Taferl fahr? Oder auch mehrere? Du kannst die gesamte Familie einpacken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
para Seit 1902 Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2010 wenn sie freiwillig einsteigen schon ;-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2010 ... so wenns schonmal einen einfachen "Führerschein-Thread" gibt, hab ich auch mal eine Frage die mich seit längerem beschäftigt. Wofür genau berechtigt einen der Führerschein "EzB"? Im Grunde darf ich ja jetzt mit den einfachen B auch einen normalen Hänger ziehen?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2010 Mit dem normalen B darfst du einen Anhänger bis 750 kg ziehen( bei Einhaltung aller anderen Dinge wie z.b. Stützlast) Mit EzB darfst du auch Anhänger ziehen die schwerer als 750 kg zGG sind. Diese müssen dann allerdings wieder bestimmte Anforderungen erfüllen( bzw. das Auto) wie z.b. eine Auflaufbremse oder das Gewicht des Autos im Verhältnis zum Anhänger muss passen. Genaue Gewichte gibt's sicher nachzulesen. Hab zwar B C und E aber diese Fragen hab ich auswendig gelernt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2010 Also dürfte ich damit theoretisch mit einen PKW einen Anhänger, auf den sich ebenfalls ein PKW befindet, ziehen? Eben natürlich unter Einhaltung sämtlicher Anforderungen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2010 Wenn du EzB hast dann ja, wenn es ein "normales" Auto ist was du transportieren willst. Allerdings brauchst halt auch ein dem entsprechendes Zugfahrzeug und Anhänger dazu. Mein Nachbar hat einen Nissan Pathfinder mit Autoanhänger den hab ich mir mal geliehen und war dann mit Sicherheit überladen. Bin damit quer durch Wien und wurde kein einziges mal aufgehalten. Rezept: Ladungssicherung. Brauchst nur mit den Spanngurten nicht sparen dann hast auch keine Probleme damit. Würd das Internet allerdings zu rate ziehen und Zulassungsscheine kontrollieren und schauen ob du damit fahren darfst, bist immer auf der sicheren Seite. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 OK danke! Dann werd ich mich mal über die Kosten schlau machen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 Mit dem normalen B darfst du einen Anhänger bis 750 kg ziehen( bei Einhaltung aller anderen Dinge wie z.b. Stützlast) Mit EzB darfst du auch Anhänger ziehen die schwerer als 750 kg zGG sind. Diese müssen dann allerdings wieder bestimmte Anforderungen erfüllen( bzw. das Auto) wie z.b. eine Auflaufbremse oder das Gewicht des Autos im Verhältnis zum Anhänger muss passen. Genaue Gewichte gibt's sicher nachzulesen. Hab zwar B C und E aber diese Fragen hab ich auswendig gelernt gibt's dieses EzB schon länger oder ist das ein neuer schmäh? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 gibts eh schon länger. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 hätt ich heut am verkehrsamt fragen können. Aber am antrag war dieses kürzel jedenfalls nicht vorhanden. Und nachdem ich dazu in der fahrschule nichts gehört habe, gehe ich davon aus, dass das nur die jüngeren kollegen betrifft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xardas_2.6 A.E.I.O.U. Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 hätt ich heut am verkehrsamt fragen können. Aber am antrag war dieses kürzel jedenfalls nicht vorhanden. Und nachdem ich dazu in der fahrschule nichts gehört habe, gehe ich davon aus, dass das nur die jüngeren kollegen betrifft. Naja, da wird halt E gestanden sein. EzB = Klasse E zusätzlich zu B; im Führerschein eingetragen wäre dann wohl B und E 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 sodala, so sieht's aus: •Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)•Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn ◦Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet ◦Die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg ausmacht insofern kein bedarf an irgendetwas mehr als einfach nur B. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rooster Mostly harmless Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 (bearbeitet) Mit dem neuen EU-Führerschein ab 2013 kommt diesbezüglich übrigens eine Neuerung: Die Pkw-Anhängerbestimmungen werden vereinfacht:In Zukunft ist jede Kombination erlaubt, bei der das Gespann nicht mehr als 4,25 Tonnen Gesamtmasse übersteigt. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird lediglich ein Zusatztraining und/oder eine kürze Prüfung nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der FS-Klasse B+E. Quelle: ÖAMTC bearbeitet 19. Juli 2010 von Rooster 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 19. Juli 2010 Hey, danke Rooster! Also im Klartext: Wenn ich den EzB jetzt gerade nicht zwingend brauche, empfiehlt es sich eher zu warten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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