Rata Im ASB-Olymp Geschrieben 9. Februar 2010 - Jeder Besucher der den OST-Vorplatz betritt (z. B. Shop, Pub, Kassen, Zugang ins Stadion) muß einen gültigen Lichtbildausweis bei sich haben – Eltern haften für Minderjährige (bis 11. Lebensjahr) Wenn ich jetzt den 11 jährigen Bruder meiner Freundin mitnehme, was passiert dann? Dei Eltern sind nicht mit dabei und ich bin weder der Bruder noch sonst irgendein Verwandter des Jungen. Reicht es dann wenn er einen Schülerausweiß mithat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berti Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 9. Februar 2010 - Jeder Besucher der den OST-Vorplatz betritt (z. B. Shop, Pub, Kassen, Zugang ins Stadion) muß einen gültigen Lichtbildausweis bei sich haben – Eltern haften für Minderjährige (bis 11. Lebensjahr) Wenn ich jetzt den 11 jährigen Bruder meiner Freundin mitnehme, was passiert dann? Dei Eltern sind nicht mit dabei und ich bin weder der Bruder noch sonst irgendein Verwandter des Jungen. Reicht es dann wenn er einen Schülerausweiß mithat? Naja, Schülerausweis wird schon ok sein. Ps.: Wennst mal sein Schwager bist dann bist doch irgendwie mit ihm verwandt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuxxx Im ASB-Olymp Geschrieben 9. Februar 2010 (bearbeitet) interessant wäre was man mit den zig tausenden ausweiskopien so alles antstellt, wie und wo die verwahrt werden, wer dazu zutritt hat, wann und wie diese vernichtet werden. wenn mk mir das heute nicht punkt für punkt erklären kann, wird mich mein abo heute offiziell zum sitzplatzschwein machen. ich will es nicht riskieren, und kann mir es alleine beruflich schon nicht erlauben irgendwann irgendwo zufälligerweise in irgendeiner hooligandatei aufzutauchen, nur weil irgendein hoher beamter sich bei irgendwelchen politikern profilieren muss/will. (alles schon dagewesen..) Reicht es dann wenn er einen Schülerausweiß mithat? schüler/studentenausweis reicht, e-card nicht.. bearbeitet 9. Februar 2010 von fuxxx 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Owls HALA MADRID Geschrieben 9. Februar 2010 Ich hab das auch so verstanden, man muss ihn immer herzeigen. Wenns stichkontrollen machen dann find ich das in Ordnung und da wird es auch keine längeren Wartezeiten geben. Das wird dann eher Leute treffen die sich vielleicht auffällig verhalten oder schwarz gekleidet sind 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
trabocher Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 9. Februar 2010 Glaubt ein Herr Kraetschmer wirklich, dass diese Aktionen zielführend sind? Erwarte hier eher Gegenteiliges, besonders auswärts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jack Bauer Superkicker Geschrieben 9. Februar 2010 Da fällt mir noch eine ganz einfache Frage ein, vielleicht kann sie ja jeder mal für sich beantworten und vielleicht lassen uns manche teilhaben. Wovor habt ihr die große Angst wenn ihr einen Ausweis DABEIHABEN müsst? Wäre echt spannend. Was für dich spannend is, is für andere Schikane und auch Hausrecht, setzt sich nicht über geltendes Recht hinweg. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cap0 1911% Geschrieben 9. Februar 2010 Ich hab das auch so verstanden, man muss ihn immer herzeigen. Wenns stichkontrollen machen dann find ich das in Ordnung und da wird es auch keine längeren Wartezeiten geben. Das wird dann eher Leute treffen die sich vielleicht auffällig verhalten oder schwarz gekleidet sind Hmm oder vielleicht doch grün? Spass beiseite, ich denke mal die Farbe der Kleidung sollte kein Kriterium sein nachdem man die "Stichproben" durchführt! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 9. Februar 2010 Da fällt mir noch eine ganz einfache Frage ein, vielleicht kann sie ja jeder mal für sich beantworten und vielleicht lassen uns manche teilhaben. Wovor habt ihr die große Angst wenn ihr einen Ausweis DABEIHABEN müsst? Wäre echt spannend. Was für dich spannend is, is für andere Schikane und auch Hausrecht, setzt sich nicht über geltendes Recht hinweg. abgesehen davon, dass ich das bloße dabeihabenmüssen eines ausweises noch nicht als schikane sehe (hab ich sowieso eingesteckt) wüsste ich gerne, wer sich wie über welches geltende recht hinwegsetzt? bevor ich mir wirklich eine meinung bilde möchte ich mal am samstag sehen wie das tatsächlich abläuft... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berti Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 9. Februar 2010 (bearbeitet) Sollte man nicht generell einen Lichtbildausweis bei sich haben egal ob wegen einer Kontrolle am Vorplatz der Ost oder sonstige Arten einer Kontrolle?! Sicherheitspolizeigesetz Identitätsfeststellung § 35. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt, 1. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über einen solchen Angriff Auskunft erteilen; 2. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort a) mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder b) flüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige verbergen; 3. wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung erforderlich scheint; 4. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind; 5. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle sich a) um einen abgängigen Minderjährigen (§ 146b ABGB) oder b) um einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder c) um einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat. 6. wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze überschritten oder werde sie überschreiten; 7. wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind. (2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen. (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen, deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden. Jedoch gilt: Österreichische Staatsbürger sind nicht verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu haben. Im Zweifel aber musst du dein Alter nachweisen können, daher ist es vorteilhaft, einen Ausweis mitzunehmen. Stehst du im Verdacht einer Verwaltungsübertretung, so bildet die mangelnde Feststellbarkeit deiner Personalien für die Polizei einen vorläufigen Anhaltungsgrund. Jeder Lichtbildausweis kann als Altersnachweis dienen. bearbeitet 9. Februar 2010 von Berti 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doppla Bester Mann im Team Geschrieben 9. Februar 2010 Ich hab das auch so verstanden, man muss ihn immer herzeigen. Wenns stichkontrollen machen dann find ich das in Ordnung und da wird es auch keine längeren Wartezeiten geben. Das wird dann eher Leute treffen die sich vielleicht auffällig verhalten oder schwarz gekleidet sind Hmm oder vielleicht doch grün? Spass beiseite, ich denke mal die Farbe der Kleidung sollte kein Kriterium sein nachdem man die "Stichproben" durchführt! nach dem bisherigen vorgehen des vereins würde mich ein solches verhalten allerdings nicht wundern... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucarelli99 V.I.P. Geschrieben 9. Februar 2010 Falls dieser Artikel noch nicht bekannt ist, bitte sehr: Bruchlandung des Austria-Pilotprojekts Das »Fanprojekt« der Wiener Austria ist Geschichte. Die Maßnahmen nach der Eskalation im Spiel gegen Bilbao setzten dem erhofften Vorzeigemodell ein abruptes Ende. Der ballesterer hinterfragt die hochgesteckten Erwartungen. http://www.ballesterer.at/?art_id=1344 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuxxx Im ASB-Olymp Geschrieben 9. Februar 2010 (bearbeitet) Falls dieser Artikel noch nicht bekannt ist, bitte sehr: Bruchlandung des Austria-Pilotprojekts Das »Fanprojekt« der Wiener Austria ist Geschichte. Die Maßnahmen nach der Eskalation im Spiel gegen Bilbao setzten dem erhofften Vorzeigemodell ein abruptes Ende. Der ballesterer hinterfragt die hochgesteckten Erwartungen. http://www.ballesterer.at/?art_id=1344 danke! Gerade noch die »Pflichtleistungen«, etwa den Verkauf von Auswärtstickets, will die Austria gemäß den Bundesliga-Richtlinien gegenüber den eigenen Fans erfüllen. leuteleute, der schuss geht kräftig nach hinten los.. »Wenn man fliegen will, muss man sich auch den Kontrollen unterziehen. Und jetzt kommt auch noch der Nacktscanner.« bearbeitet 9. Februar 2010 von fuxxx 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jack Bauer Superkicker Geschrieben 9. Februar 2010 abgesehen davon, dass ich das bloße dabeihabenmüssen eines ausweises noch nicht als schikane sehe (hab ich sowieso eingesteckt) wüsste ich gerne, wer sich wie über welches geltende recht hinwegsetzt? bevor ich mir wirklich eine meinung bilde möchte ich mal am samstag sehen wie das tatsächlich abläuft... Lemminge wie du, lassen sich wahrscheinlich auch am Schädel scheissen und sagen noch danke, weils es das Recht des Hausherrn is, hinzuscheissen wo er will. Geltendes Recht ist zum Beispiel, dass der Verein kein Recht hat, meinen Ausweis zu kopieren, siehe auch Bundeskanzleramt-Verfassungdienst: Unmittelbare Drittwirkung des Grundrechts auf Datenschutz Zunächst ist daran zu erinnern, dass das Grundrecht auf Datenschutz sich insoweit von anderen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten unterscheidet, als es jedermann sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Privaten zukommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Owls HALA MADRID Geschrieben 9. Februar 2010 abgesehen davon, dass ich das bloße dabeihabenmüssen eines ausweises noch nicht als schikane sehe (hab ich sowieso eingesteckt) wüsste ich gerne, wer sich wie über welches geltende recht hinwegsetzt? bevor ich mir wirklich eine meinung bilde möchte ich mal am samstag sehen wie das tatsächlich abläuft... Lemminge wie du, lassen sich wahrscheinlich auch am Schädel scheissen und sagen noch danke, weils es das Recht des Hausherrn is, hinzuscheissen wo er will. Geltendes Recht ist zum Beispiel, dass der Verein kein Recht hat, meinen Ausweis zu kopieren, siehe auch Bundeskanzleramt-Verfassungdienst: Unmittelbare Drittwirkung des Grundrechts auf Datenschutz Zunächst ist daran zu erinnern, dass das Grundrecht auf Datenschutz sich insoweit von anderen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten unterscheidet, als es jedermann sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Privaten zukommt. Passiert aber derzeit schon > siehe Tageskartenkauf für die Ost 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guest2229 Geschrieben 9. Februar 2010 abgesehen davon, dass ich das bloße dabeihabenmüssen eines ausweises noch nicht als schikane sehe (hab ich sowieso eingesteckt) wüsste ich gerne, wer sich wie über welches geltende recht hinwegsetzt? bevor ich mir wirklich eine meinung bilde möchte ich mal am samstag sehen wie das tatsächlich abläuft... Lemminge wie du, lassen sich wahrscheinlich auch am Schädel scheissen und sagen noch danke, weils es das Recht des Hausherrn is, hinzuscheissen wo er will. Geltendes Recht ist zum Beispiel, dass der Verein kein Recht hat, meinen Ausweis zu kopieren, siehe auch Bundeskanzleramt-Verfassungdienst: Unmittelbare Drittwirkung des Grundrechts auf Datenschutz Zunächst ist daran zu erinnern, dass das Grundrecht auf Datenschutz sich insoweit von anderen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten unterscheidet, als es jedermann sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Privaten zukommt. Wenn du dich damit einverstanden erklärst dann schon. Wenn du eine Karte kaufst wirst vorher gefragt um den Ausweis mit Hinweis dass er kopiert wird. Willst das nicht, zwingt dich keiner. Also freier Wille. Vergelichbar mit dem Abschluss eines Handyvertrags. Oder dürfen die meinen Ausweis auch nicht kopieren ? Richtig, sie dürfen, und zwar, weil ich mich damit einverstanden erkläre und das als Teil der Vertragsabwicklung akzeptiere. Bei den Kontrollen selbst gibts, meines Wissens nach, kein Scannen und kopieren, da eben rechtlich nicht möglich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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