Footballhead Hobbyjournalist Geschrieben 24. November 2015 Habe diese Frage bereits in einem anderen Thread deponiert, aber hier passt sie vermutlich eher rein: Das Gehäuse meines linken Außenspiegels ist durch das Kollidieren mit einem anderen Auto leider abgebrochen und beschädigt, während der Spiegel selbst nach wie vor intakt ist und sich verstellen lässt. Wisst ihr, ob das Auto demnach auch ohne Gehäuse fahrtüchtig ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 24. November 2015 Habe diese Frage bereits in einem anderen Thread deponiert, aber hier passt sie vermutlich eher rein: Das Gehäuse meines linken Außenspiegels ist durch das Kollidieren mit einem anderen Auto leider abgebrochen und beschädigt, während der Spiegel selbst nach wie vor intakt ist und sich verstellen lässt. Wisst ihr, ob das Auto demnach auch ohne Gehäuse fahrtüchtig ist? § 23 KFG Rückblickspiegel und andere Einrichtungen für die indirekte Sicht Kraftfahrzeuge müssen mit geeigneten, entsprechend großen Rückblickspiegeln und erforderlichenfalls anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein, die so angebracht sind, dass der Lenker von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn dieses voll besetzt oder beladen ist. Kannst weiterhin damit fahren, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Ob's beim Pickerl durchgeht, ist eine andere Frage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 24. November 2015 Kleb zumindest mit gewebeband alles ab wo scharfe kanten o.ä. sind. Kann sonst bei einer verkehrskontrolle blöd enden wegen verletzungsgefahr (fußgänger) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Geschrieben 12. Januar 2016 weiß jemand wie das ist, wenn im mietvertrag ein befristetes mietverhältnis vereinbart worden ist, mit dem zusatz, dass dieses automatisch auslaufe, ohne dass bescheid gegeben werden muss? ein verwandter von mir ist makler und hatte zweifel, ob so ein zusatz rechtens ist. muss ihn dann noch tangieren, dass er mir da vielleicht mehr infos dazu einholt, aber vielleicht weiß hier im asb auch jemand bescheid? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hibenosa Weltklassecoach Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Ein Befristetes Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Frist ab, wenn der Vermieter ausrücklich (in deinem Fall schriftlich) schriftlich vereinbart , dass der Hauptmietvertrag durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt und mindestens 3 Jahre Vertragsdauer bestand. (§29 MRG und Judikatur) bearbeitet 12. Januar 2016 von Hibenosa 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Geschrieben 12. Januar 2016 gut, bzw. orsch danke jedenfalls, so etwas konkretes habe ich gesucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Falls der Mietvertrag für einen Zeitraum von weniger als drei Jahren abgeschlossen wurde wird der befristete Mietvertrag zu einem unbefristeten. bearbeitet 12. Januar 2016 von syndicate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Geschrieben 12. Januar 2016 auch nicht der fall, so gescheit war der makler leider hehe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 12. Januar 2016 Ein Befristetes Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Frist ab, wenn der Vermieter ausrücklich (in deinem Fall schriftlich) schriftlich vereinbart , dass der Hauptmietvertrag durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt und mindestens 3 Jahre Vertragsdauer bestand. (§29 MRG und Judikatur) Also wenn der Ablauf nach 3 Jahren ausdrücklich im Vertrag steht, wäre eine konkludente Verlängerung nicht möglich? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hibenosa Weltklassecoach Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Eine konkludente (zB Mieter bleibt drinnen, Vermieter verlangt weiter die Miete) wäre ja eine einvernehmliche Änderung des Vertrages, daher dieVerlängerung möglich. Beim ersten Mal auf weitere 3 Jahre, beim zweiten mal unbefristet. bearbeitet 12. Januar 2016 von Hibenosa 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Januar 2016 Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Geschrieben 12. Januar 2016 (bearbeitet) Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden. Tippe auf folgendes: Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss. Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen... bearbeitet 12. Januar 2016 von sulza 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Januar 2016 Tippe auf folgendes: Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss. Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen... Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 12. Januar 2016 Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal. wenn man es zitiert, darf mans glaub ich schon. abdrucken nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 29. Februar 2016 Frage zum Mietrecht: Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so? PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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