Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 2. November 2015 Wenn du genaue Antworten haben willst musst du halt auch genaue Angaben machen. Wie Alt ist das Auto? Wie viele Kilometer? Wie teuer? Hat der Verkäufer irgendetwas bezüglich den Bremsen gesagt?Ähm, ich hab schon eine genaue Antwort vom ÖAMTC erhalten und diese hier gepostet, damit ich das Thema abschließe. Aber damit das auch hier steht: Bj. 2012, 13000€, nein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 2. November 2015 (bearbeitet) Also wie Raumplaner bereits richtig gesagt kann dir die Beweislast wurst sein. Der Händler muss den Gegenbeweis antreten. Bei der Gewährleistung haftet der Verkäufer nur dafür, dass das Auto einen dem Alter entsprechenden Gesamtzustand aufweist. Heist, der Händler haftet nicht für Verschleißerscheinungen die bei einem Auto in diesem Zustand (Alter, Kilometer, Preis) normal sind. Bei einem Auto das knapp drei Jahre alt ist, kann man nicht davon ausgehen, dass die Bremsen derart im Arsch sind. Außer das Auto hat bereits eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Kilometer hinter sich. Mein Tipp: Wenn es sich bei deinem Auto nicht um einen Porsche Cayenne oder ein ähnliches Ungetüm handelt, würde ich mich noch einmal mit dem Händler in Verbindung setzen. bearbeitet 2. November 2015 von syndicate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4nt1c0r3 Banklwärmer Geschrieben 2. November 2015 Frage zur Wohnbauförderung NÖ (informier mich eh über mehrere Kanäle, hier gehts eventuell schneller): Haben jetzt den "Schuldschein" von der Förderstelle bekommen und unserer Vorrangeinräumungserklärung retour - jetzt steht auf einem unübersichtlichen Kaszettel fürs weitere Vorgehen: Eintragung am Bezirksgericht ins Grundbuch und notarielle Beglaubigung bzw. gerichtliche - die Vorrangeinräumungserklärung ist doch eh schon von der Bank/deren Notar beglaubigt oder brauchts da noch a 2te und wenn ja geht das dann in einem Aufwaschen beim Bezirksgericht, also hingehen einreichen und passt? Und dann zahlens endlich aus? wir sind mit dem ganzen klumpert zum notar, der hat dann gewusst was noch zu tun ist. eine unterschrift und ca. 2 wochen später war die kohle dann da. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
N1ce *nd Sl0w We love the Rapid, we do.. Geschrieben 2. November 2015 yo leute, hab heute ne parkstrafe nach hause bekommen per post (48 euro) da mir wohl irgendein gfrast (oder für gutmenschen "der wind" ) den erlagschein aus dem auto genommen hat der ja normalerweisse "nur" 36 euronen kostet.. strafe ist wohl in ordnung, war zur besagten zeit am besagten ort aber die 12 euro extra machen mich unrund. hat man da irgendeine chance!? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 2. November 2015 yo leute, hab heute ne parkstrafe nach hause bekommen per post (48 euro) da mir wohl irgendein gfrast (oder für gutmenschen "der wind" ) den erlagschein aus dem auto genommen hat der ja normalerweisse "nur" 36 euronen kostet.. strafe ist wohl in ordnung, war zur besagten zeit am besagten ort aber die 12 euro extra machen mich unrund. hat man da irgendeine chance!? Da hast du wohl keine Chance, außer du kannst die Strafe per se beeinspruchen, was ja auch mitunter geht. Abschreiben, und nicht darüber nachdenken. Es sind eh "nur" 12 Euro, jeglicher Ärger deinerseits macht's nicht besser, sondern deine Lebensqualität nur noch schlechter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 2. November 2015 (bearbeitet) wir sind mit dem ganzen klumpert zum notar, der hat dann gewusst was noch zu tun ist. eine unterschrift und ca. 2 wochen später war die kohle dann da. Schuldschein muss noch beglaubigt werden, nochmal nachgelesen und laut anderer Info geht das beim eintragen am Bezirksgericht gleich auch - wer andere Infos? Najo wenns nur mehr 1Weg zum Gericht is und dann passts, opfere ich eiben Vormittag anstatt dem Notar einmal Steirereck zu finanzieren. bearbeitet 2. November 2015 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 3. November 2015 Schuldschein muss noch beglaubigt werden, nochmal nachgelesen und laut anderer Info geht das beim eintragen am Bezirksgericht gleich auch - wer andere Infos? Najo wenns nur mehr 1Weg zum Gericht is und dann passts, opfere ich eiben Vormittag anstatt dem Notar einmal Steirereck zu finanzieren. Österreich - kompliziert. Folgende Fragen tun sich noch auf, laut Bezirksgericht geht Schuldscheinbeglaubigung und Eintragung ins Grundbuch vorort, passt. Laut deren Auskunft muss die Vorrangeinräumungserklärung von einem Notar eingetragen werden, die haben wir ja schon notariell von der Bank bekommen, ist es damit schon eingetragen oder muss mans wenns vom Land retour gekommen ist nochmal eintragen lassen bzw. gehts erst dann, weil deren Stempel jetzt auch drauf ist? (habe eh wieder 2-3 Quellen informiert und warte auf Antworten) Im einen Fall ginge es gebührenfrei am Gericht, mit Vorrangeinräumungserklärung gehts wieder nur übern Notar...mühsam... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vaas Sauprolet Geschrieben 3. November 2015 Da hast du wohl keine Chance, außer du kannst die Strafe per se beeinspruchen, was ja auch mitunter geht. Abschreiben, und nicht darüber nachdenken. Es sind eh "nur" 12 Euro, jeglicher Ärger deinerseits macht's nicht besser, sondern deine Lebensqualität nur noch schlechter. Ist aber trotzdem "org". Wenn der Parksheriff den Zettel z.B. 10 Mal am Tag schlampert befestigt, oder a paar lustige Trotteln die Scheine entfernen.. Würd ich z.B. überhaupt nicht einsehen. Hab aber auch einmal zahlen müssen, obwohl ich einen gültigen Parkschein hatte (Handy Parken), jedoch ein Leerzeichen oder so am Ende des eingegebenen Kennzeichens zuviel war. Hab auch drauf gschissn und den Bledsinn nach kurzer Streiterei einzahlt. Wenn wir schon beim Thema sind: Was kostet es, wenn ich über eine rote Ampel fahre (OHNE wen zu gefährden)? Wurde auf frischer Tat ertappt und musste 30€ gleich bezahlen. Möchte nur wissen, ob ich dem Kiwara wirklich sympathisch war, oder ob das immer ca. soviel kostet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
deklischee Superkicker Geschrieben 3. November 2015 Ist aber trotzdem "org". Wenn der Parksheriff den Zettel z.B. 10 Mal am Tag schlampert befestigt, oder a paar lustige Trotteln die Scheine entfernen.. Würd ich z.B. überhaupt nicht einsehen. Hab aber auch einmal zahlen müssen, obwohl ich einen gültigen Parkschein hatte (Handy Parken), jedoch ein Leerzeichen oder so am Ende des eingegebenen Kennzeichens zuviel war. Hab auch drauf gschissn und den Bledsinn nach kurzer Streiterei einzahlt. Wenn wir schon beim Thema sind: Was kostet es, wenn ich über eine rote Ampel fahre (OHNE wen zu gefährden)? Wurde auf frischer Tat ertappt und musste 30€ gleich bezahlen. Möchte nur wissen, ob ich dem Kiwara wirklich sympathisch war, oder ob das immer ca. soviel kostet. http://autorevue.at/bussgeldrechner http://www.oeamtc.at/media.php?id=%2C%2C%2C%2CZmlsZW5hbWU9ZG93bmxvYWQlM0QlMkYyMDA5LjA5LjExJTJGMTMyNTk1My5wZGYmcm49c3RyYWZlbmthdGFsb2cucGRm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 3. November 2015 Ist aber trotzdem "org". Wenn der Parksheriff den Zettel z.B. 10 Mal am Tag schlampert befestigt, oder a paar lustige Trotteln die Scheine entfernen.. Würd ich z.B. überhaupt nicht einsehen. Hab aber auch einmal zahlen müssen, obwohl ich einen gültigen Parkschein hatte (Handy Parken), jedoch ein Leerzeichen oder so am Ende des eingegebenen Kennzeichens zuviel war. Hab auch drauf gschissn und den Bledsinn nach kurzer Streiterei einzahlt. Wenn wir schon beim Thema sind: Was kostet es, wenn ich über eine rote Ampel fahre (OHNE wen zu gefährden)? Wurde auf frischer Tat ertappt und musste 30€ gleich bezahlen. Möchte nur wissen, ob ich dem Kiwara wirklich sympathisch war, oder ob das immer ca. soviel kostet. normalerweise 70€.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vaas Sauprolet Geschrieben 3. November 2015 thx. dann wars ein guter deal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 3. November 2015 thx. dann wars ein guter deal Hast wahrscheinlich für Gelblicht gezahlt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 6. November 2015 Folgendes: wir wohnen in einem Wohnbau mit 48 Wohnungen, alle 6 Monate oder so gibts eine Brandschutzbegehung im Auftrag der Genossenschaft - jedes mal gibts anschließend ein Schreiben mit Fotodokumentation mit nicht erlaubter Lagerung in der Garage neben den Kellern etc! Reagiert eigentlich niemand darauf es gibt auch keine Konsequenzen seitens der Genossenschaft! Frage - was ist jetzt wenns doch mal zu einem Brand kommen sollte, und warum auch immer stellt sich heraus das die Lagerungen auf welche hingewiesen wurden, daran Schuld sind ist der Verursacher dann haftbar, steigt die Versicherung aus? Fragen über Fragen! Muss sagen da gehts um nix gefährliches (In da Garage kleines Kasterl mit Scheibenreiniger & Co, im Keller ebenfalls ein Kasten, der 30cm daneben auch in einem Abteil steht wo er kein Problem ist) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 6. November 2015 Wenn es harmlos wäre, dann gäbe es nichts zu bemängeln oder? Und warum sollte die Versicherung zahlen? Kommt mir wie ein Hundebesitzer vor, der vorm Biss "Keine Sorge, der ist ein ganz Lieber und beißt nicht." sagt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 6. November 2015 Folgendes: wir wohnen in einem Wohnbau mit 48 Wohnungen, alle 6 Monate oder so gibts eine Brandschutzbegehung im Auftrag der Genossenschaft - jedes mal gibts anschließend ein Schreiben mit Fotodokumentation mit nicht erlaubter Lagerung in der Garage neben den Kellern etc! Reagiert eigentlich niemand darauf es gibt auch keine Konsequenzen seitens der Genossenschaft! Frage - was ist jetzt wenns doch mal zu einem Brand kommen sollte, und warum auch immer stellt sich heraus das die Lagerungen auf welche hingewiesen wurden, daran Schuld sind ist der Verursacher dann haftbar, steigt die Versicherung aus? Fragen über Fragen! Muss sagen da gehts um nix gefährliches (In da Garage kleines Kasterl mit Scheibenreiniger & Co, im Keller ebenfalls ein Kasten, der 30cm daneben auch in einem Abteil steht wo er kein Problem ist) 1) Wer ist denn Versicherungsnehmer des Feuerversicherungsvertrages? Da es ein Haus der Genossenschaft ist gehe ich mal davon aus, daß diese auch der Versicherungsnehmer ist, oder? 2) Prinzipiell ist beim Schaden auf die Kausalität zu achten. So, wie du das schilderst ist die Gefahr einer kausalen Ursache durch diese Sachen für den Feuerschaden eher gering. 3) Selbst wenn eine Kausalität vorhanden wäre: Eine leichte Fahrlässigkeit wäre auf jeden Fall in der Feuerversicherung gedeckt, eine grobe Fahrlässigkeit nur dann nicht versichert, wenn diese vom Versicherungsnehmer begangen wurde. Daher meine erste Frage. Grobe Fahrlässigkeit nicht vom VN begangen ist versichert. (Leider ein häufiger Irrglaube der allermeisten in der Branche tätigen Personen) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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