Recommended Posts

Steht ja eh da dass das Verfahren eingestellt wurde weil der daraus erlittene Schaden quasi zu gering ist um weiter verfolgt zu werden. 

Schnitt mit einer Glasflasche kann halt von kleinem Kratzerl bis zur offenen Wunde alles bedeuten. 
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Juristendeutsch für "Die Suppe ist zu dünn".

Hätte man damals bei mir auch so anwenden können. Nächstes Mal argumentiere ich damit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Juristendeutsch für "Die Suppe ist zu dünn".

Hätte man damals bei mir auch so anwenden können. Nächstes Mal argumentiere ich damit.

:ears:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor einer Stunde:

:ears:

Ach, nach einem Zusammenstoß mit einem Moped hatte der andere ein paar Schürfwunden. Und ich einen Prozess wegen Körperverletzung am Hals. Ist eh nix dabei rausgekommen, aber mit der Begründung hätte man sich das ganze von Anfang an sparen können. Aber das entscheidet halt die Staatsanwaltschaft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
firewhoman schrieb vor 4 Stunden:

Ach, nach einem Zusammenstoß mit einem Moped hatte der andere ein paar Schürfwunden. Und ich einen Prozess wegen Körperverletzung am Hals. Ist eh nix dabei rausgekommen, aber mit der Begründung hätte man sich das ganze von Anfang an sparen können. Aber das entscheidet halt die Staatsanwaltschaft.

d.h. ihr seid dann beide auf den prozesskosten sitzen geblieben, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 36 Minuten:

d.h. ihr seid dann beide auf den prozesskosten sitzen geblieben, oder?

Nein, es war ja kein Zivil- sondern ein Strafprozess.

120,- Prozesskosten hab ich schon zahlen müssen. Aber war im Vergleich trotzdem nicht viel. Die Staatsanwaltschaft hätte mir eine Diversion angeboten, damit sie das Verfahren einstellt ... 600,-!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
firewhoman schrieb vor 36 Minuten:

Nein, es war ja kein Zivil- sondern ein Strafprozess.

120,- Prozesskosten hab ich schon zahlen müssen. Aber war im Vergleich trotzdem nicht viel. Die Staatsanwaltschaft hätte mir eine Diversion angeboten, damit sie das Verfahren einstellt ... 600,-!

Da fragt man sich ja schon warum dann überhaupt prozessiert wird. Aber du warst wohl als Autofahrer unterwegs, oder?

bearbeitet von Iniesta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 10 Stunden:

Da fragt man sich ja schon warum dann überhaupt prozessiert wird. Aber du warst wohl als Autofahrer unterwegs, oder?

Ja. Polizei hat eine Anzeige gemacht, musste sie, und Staatsanwaltschaft schickte mir zuerst ein Diversionsangebot. Als ich das nicht angenommen habe, eröffnete sie das Strafverfahren. Die Richterin entschied dann das Verfahren wegen meiner Unbescholtenheit und Geständigkeit zuerst auf ein Jahr auszusetzen und dann ganz einzustellen.

Hätte man mit dem obigen Paragraphen auch gleich machen können, hätte mir die Gerichtskosten erspart. (Und Ärger mit meinem Dienstgeber.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Für immer und dich!

Frage bez. Verlassenschaftssache.

Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen?

Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben?

BITTE, DANKE! :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

NativeRon schrieb vor 3 Minuten:

Frage bez. Verlassenschaftssache.

Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen?

Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben?

BITTE, DANKE! :)

Natürlich muss das schriftlich festgehalten werden dass du auf das Erbe verzichtest.
Einfach nicht kommen wird nicht ausreichen 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
NativeRon schrieb vor 3 Minuten:

Frage bez. Verlassenschaftssache.

Wenn eine Person vom Notar eine Ladung erhält, diese Person aber absolut vom Verstorbenem nichts erben mag, der Grund ist ja egal. Einfach nicht erscheinen? Kann dieser geladenen Person da was rechtlich negatives entstehen?

Oder eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben?

BITTE, DANKE! :)

Gibt es andere Erben? Dann kann man sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.

Einfach mal mit dem Notar in Verbindung setzen, würde ich sagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Für immer und dich!
ooeveilchen schrieb vor 36 Minuten:

Natürlich muss das schriftlich festgehalten werden dass du auf das Erbe verzichtest.
Einfach nicht kommen wird nicht ausreichen 

Von sich aus was aufsetzen und eingeschrieben an den Notar sollte dann hoffentlich reichen?

Oder gibt es da vorgefertigte zum ausfüllen?

firewhoman schrieb vor 35 Minuten:

Gibt es andere Erben? Dann kann man sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.

Einfach mal mit dem Notar in Verbindung setzen, würde ich sagen.

Ja, gibt noch ca. 5 oder 6 Personen. Es geht nicht um sich vertreten zu lassen, die Erbin will nix, auch will sie diese 5 bis 6 nichtmal sehen, und hat halt Bedenken, dass irgendwann später noch was auf sie zukommen kann.

In Verbindung setzen ist seit Tagen telefonisch zweimal probiert worden, jedesmal hieß es, Magister ruft retour. Termin ist Anfang Juni, also nicht mehr in allzu weiter Zukunft.

 

Jetzt bissi gegoogelt.

Würde meinen, Ausschlagen des Erbes, aber wie passiert sowas am besten?

Geht wohl nur beim Notar, oder täusche ich mich da? Da wäre wohl ein Termin vor dem Ladungstermin am Besten, aber wenn der Magister bis jetzt nichtmal retour ruft, wird das mit einem Termin wohl noch schwieriger..... :(

bearbeitet von NativeRon

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Der erste Termin ist noch relativ harmlos und entscheidet gar nichts. Das hab ich jetzt grad hinter mir. Da werden nur die persönlichen Daten sowohl des/der Verstorbenen aufgenommen und abgeglichen, dann die Vermögenswerte, Aktive und Passiva angegeben. Und natürlich die Erbberechtigten, ob es ein Testament gibt usw.

Da kann man ruhig hinkommen, weil mehr als das passiert einmal nicht. Und dann kann man sich auch gleich persönlich informieren wie das mit Ausschlagen des Erbes ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eierschaukelverzichter
NativeRon schrieb vor 2 Stunden:

Von sich aus was aufsetzen und eingeschrieben an den Notar sollte dann hoffentlich reichen?

Oder gibt es da vorgefertigte zum ausfüllen?

Ja, gibt noch ca. 5 oder 6 Personen. Es geht nicht um sich vertreten zu lassen, die Erbin will nix, auch will sie diese 5 bis 6 nichtmal sehen, und hat halt Bedenken, dass irgendwann später noch was auf sie zukommen kann.

In Verbindung setzen ist seit Tagen telefonisch zweimal probiert worden, jedesmal hieß es, Magister ruft retour. Termin ist Anfang Juni, also nicht mehr in allzu weiter Zukunft.

 

Jetzt bissi gegoogelt.

Würde meinen, Ausschlagen des Erbes, aber wie passiert sowas am besten?

Geht wohl nur beim Notar, oder täusche ich mich da? Da wäre wohl ein Termin vor dem Ladungstermin am Besten, aber wenn der Magister bis jetzt nichtmal retour ruft, wird das mit einem Termin wohl noch schwieriger..... :(

 Erbverzichtserklärung ist abzugeben (Notariatsakt!)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.