forvert Postinho Geschrieben 8. April 2020 haben gestern mit unserem vermieter gesprochen (dem gehört aber nur unsere wohnung). der meinte, dass die vorigen mieter auch ständig probleme mit ihm hatten. unser vermieter klärte uns auf, dass der nachbar früher eigentümer des ganzen hauses war und erst vor einigen jahren alle wohnungen, außer der eigenen, verkauft hat. er sieht sich wohl immer noch als "blockwart" und will seine macht spielen lassen. mit den anderen parteien (allesamt eigentümer) hat er keinerlei probleme, scheinbar also nur mit untermieter. schuhregal stell ich lieber nicht auf - da gehts dann richtung sperriger gegenstand. wir haben ohnehin nur "schnelle" schuhe stehen mit denen wir halt den gang zum müll machen, wo man halt schnell reinschlupft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 8. April 2020 zerenato schrieb vor 8 Stunden: dem zerdrückten Gras kann er in jedem Fall scheissen gehen Der Nachbar vermutlich schon, aber wenn der Besitzer der Rasenfläche auf seinen Zug aufspringt, kann eher derjenige mim Handtuch scheissen gehen forvert schrieb vor 1 Stunde: wir haben ohnehin nur "schnelle" schuhe stehen mit denen wir halt den gang zum müll machen, wo man halt schnell reinschlupft. Warum gerade die am Gang? Dreckige Schuhe von was weiß ich, würd ich ja noch verstehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 8. April 2020 Admira Fan schrieb vor 2 Stunden: Der Nachbar vermutlich schon, aber wenn der Besitzer der Rasenfläche auf seinen Zug aufspringt, kann eher derjenige mim Handtuch scheissen gehen Warum gerade die am Gang? Dreckige Schuhe von was weiß ich, würd ich ja noch verstehen? wenn es mir gestattet ist, dort eine Liege hinzustellen, möchte ich die Argumentation sehen, die mir ein Liegen auf einem Handtuch verbietet. Außerdem stand da "gemeinschaftsgarten" also würde ich das gerne sehen, wie auf gemeinschaftlichen Grund das liegen mit einem Handtuch oder gar einer Decke untersagt wird. Oder anders gesagt: "Wos is, bitte?" 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 8. April 2020 forvert schrieb am 7.4.2020 um 19:08 : Prinzipiell hätte ich gesagt, ihn auch bei der Hausverwaltung melden, aber das ist dann schon zu kindisch. Bei uns im Haus, haben sie tatsächlich mal einen "Reinwasch" gemacht und den Leute tatsächlich wegen vor der Tür stehenden Schuhe und Blumen im Stiegenhaus Briefe geschickt, aber das ist jetzt auch nur mehr eine Empfehlung. Mich stört es eh nicht, jeder ist mit einem Hirn ausgestattet. Muss selber wissen, was intelligent ist und was nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 9. April 2020 Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen. Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist. Widersprechen sich die Punkte nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 9. April 2020 mido456 schrieb vor 4 Minuten: Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen. Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist. Widersprechen sich die Punkte nicht? Klar widersprechen sich die. Die Regelung ist halt in jedem Bundesland anders. In der Steiermark muss man gar nix bezahlen, weil das Land einspringt. In Kärnten soll auf Vorschag des LH auf 50% reduziert werden, wobei das wohl rechtlich nicht halten dürfte, aber ist zumindest besser als nix. Wenn sie ein Kind nicht nehmen, dürfen sie dafür dann auch nicht kassieren. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 9. April 2020 AlexR schrieb vor 8 Stunden: Prinzipiell hätte ich gesagt, ihn auch bei der Hausverwaltung melden, aber das ist dann schon zu kindisch. Bei uns im Haus, haben sie tatsächlich mal einen "Reinwasch" gemacht und den Leute tatsächlich wegen vor der Tür stehenden Schuhe und Blumen im Stiegenhaus Briefe geschickt, aber das ist jetzt auch nur mehr eine Empfehlung. Mich stört es eh nicht, jeder ist mit einem Hirn ausgestattet. Muss selber wissen, was intelligent ist und was nicht. mit den briefen dokumentiert die hausverwaltung, dass sie die feuerpolizeilichen bestimmungen ernst nimmt und jeder darauf hingewiesen wurde. im ernstfall sind sie damit aus dem schneider, nicht aber die bewohner, die sich nicht daran halten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 9. April 2020 mido456 schrieb vor 18 Minuten: Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen. Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist. Widersprechen sich die Punkte nicht? Du musst halt aufpassen, dass die nicht den Vertrag kündigen, obwohl sie eigentlich dazu keine Berechtigung hätten. Weil viele Krabbelstuben/Kindergärten argumentieren, dass bei Nichtzahlung das Kind einfach abgemeldet wird. Wenn es jetzt nicht z.B. das letzte Kindergartenjahr ist und man den Platz im Herbst nicht mehr braucht, könnte es bisserl kompliziert werden, da du den Platz benötigen wirst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Geschrieben 9. April 2020 DonFetzo schrieb vor 5 Minuten: Du musst halt aufpassen, dass die nicht den Vertrag kündigen, obwohl sie eigentlich dazu keine Berechtigung hätten. Weil viele Krabbelstuben/Kindergärten argumentieren, dass bei Nichtzahlung das Kind einfach abgemeldet wird. Wenn es jetzt nicht z.B. das letzte Kindergartenjahr ist und man den Platz im Herbst nicht mehr braucht, könnte es bisserl kompliziert werden, da du den Platz benötigen wirst. Werde natürlich weiterzahlen. Sind nur am überlegen unseren sohn dich manchmal Vormittags hinzugeben, weil das mit Home-Office wirklich schwierig ist und er auch schon sehr traurig ist, immer alleine spielen zu müssen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 9. April 2020 raumplaner schrieb vor 10 Stunden: mit den briefen dokumentiert die hausverwaltung, dass sie die feuerpolizeilichen bestimmungen ernst nimmt und jeder darauf hingewiesen wurde. im ernstfall sind sie damit aus dem schneider, nicht aber die bewohner, die sich nicht daran halten. eh, ich bin halt davon ausgegangen, dass die leute auch so intelligent sind und das dann auch beherzigen. hat, auch, wenn man nicht immer sofort daran denkt, schon seinen sinn nicht das halbe schuhwerk im hausgang zu stehen und im halbstock die blumen. anyway.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gw1100 ASB-Legende Geschrieben 22. April 2020 So hab auch mal wieder eine Frage an die Herrscher des Rechtes im ASB. Wir haben ein Mobilheim gepachtet, welches aufgrund des momentan herrschenden Gesetzes im Bgld. nicht betreten werden darf. Natürlich haben wir aber auch schon die volle Pacht 03'2020 - 03'2021 bezahlt. Mit 27.04.20 sollte es wieder Betreten werden dürfen, sprich im Zeitrahmen vom 16.03.20 - 26.04.20 durfte ich es nicht betreten ergo auch nicht nutzen. Kann ich diesen Zeitraum von der Pacht zurückverlangen? Zieht hier AGBG §1104? Oder einfach, Pech? Vielen Dank für die Hilfe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 22. April 2020 gw1100 schrieb vor 1 Minute: So hab auch mal wieder eine Frage an die Herrscher des Rechtes im ASB. Wir haben ein Mobilheim gepachtet, welches aufgrund des momentan herrschenden Gesetzes im Bgld. nicht betreten werden darf. Natürlich haben wir aber auch schon die volle Pacht 03'2020 - 03'2021 bezahlt. Mit 27.04.20 sollte es wieder Betreten werden dürfen, sprich im Zeitrahmen vom 16.03.20 - 26.04.20 durfte ich es nicht betreten ergo auch nicht nutzen. Kann ich diesen Zeitraum von der Pacht zurückverlangen? Zieht hier AGBG §1104? Oder einfach, Pech? Vielen Dank für die Hilfe da stellen sich zuerst multiple Fragen: ist es überhaupt ein Pachtvertrag? (Was genau ist der nutzen von dem Mobilheim? Einfach nur „Ferienhaus“? Ich tendiere ja zu Mietvertrag mit falschem Label) Wie lange läuft der Pachtvertrag, wenn es einer wäre? befindet sich das Mobilheim am Neusiedler See bzw. in der Sperrzone die Dosko verordnet hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gw1100 ASB-Legende Geschrieben 22. April 2020 (bearbeitet) BuchiRapid schrieb vor 19 Minuten: da stellen sich zuerst multiple Fragen: ist es überhaupt ein Pachtvertrag? (Was genau ist der nutzen von dem Mobilheim? Einfach nur „Ferienhaus“? Ich tendiere ja zu Mietvertrag mit falschem Label) Wie lange läuft der Pachtvertrag, wenn es einer wäre? befindet sich das Mobilheim am Neusiedler See bzw. in der Sperrzone die Dosko verordnet hat? Das Wohnmobilheim ist ein Zweitwohnsitz Lt. Rechnung wird es als ein Benützungsentgelt geführt von 01.04.20 - 31.03.21, Pacht ist aber über 10 Jahre abgeschlossen (sprich unser Vertrag läuft von 2019-2029, zahlen jedoch jährlich das Benützungsentgelt) Mobilheim befindet sich nicht am Neusiedlersee und auch nicht in der Sperrzone bearbeitet 22. April 2020 von gw1100 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 22. April 2020 Es handelt sich um einen klassischen Mietvertrag... Wenn § 1104 ABGB nicht ausgeschlossen wurde, musst du für den Zeitraum der Unbenützbarkeit keinen Mietzins zahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 22. April 2020 unnerum schrieb vor 5 Stunden: Es handelt sich um einen klassischen Mietvertrag... Wenn § 1104 ABGB nicht ausgeschlossen wurde, musst du für den Zeitraum der Unbenützbarkeit keinen Mietzins zahlen. Mietvertrag: stimme zu. § 1104 ABGB ist wohl nach überwiegender Ansicht einschlägig, dem stimme ich zu, aber ich denke nicht, dass das Mobilheim unbenützbar ist. Es gibt keinen Grund es nicht nutzen zu, das ist von keiner Verordnung umfasst mE. daher wird hier wenn dann nur eine Anteile Minderung und da auch keine all zu hohe zustehen. happy to discuss andere Argumente, aber man darf ja raus und man darf auch in Zweitwohnsitze fahren, solange man Abstand hält zu fremden oder sich eh im selben Haushalt aufhält. gw1100 schrieb vor 13 Stunden: Das Wohnmobilheim ist ein Zweitwohnsitz Lt. Rechnung wird es als ein Benützungsentgelt geführt von 01.04.20 - 31.03.21, Pacht ist aber über 10 Jahre abgeschlossen (sprich unser Vertrag läuft von 2019-2029, zahlen jedoch jährlich das Benützungsentgelt) Mobilheim befindet sich nicht am Neusiedlersee und auch nicht in der Sperrzone 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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