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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Much1 schrieb vor 6 Stunden:

einige LASK fans haben für das spiel in alkmaar karten für den sektor neben den auswärtssektor gekauft. dies war nur mit einem holländischen bankkoto möglich. daher haben sich diejenigen ein holländisches konto online angelegt und sich so karten gekauft.

alkmaar hat jetzt alle diese karten storniert, die von nicht holländischen staatsbürgern für diesen sektor gekauft wurden, und jetzt generell eingestellt, dass es nur holländern möglich ist, karten außerhalb des auswärtssektors zu kaufen.

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

welche adresse haben's denn angegeben? 

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Wien nur du allein!
Der Athletiker schrieb vor 12 Stunden:

Generelle Beschränkung dass nur Inländer erlaubt sind, geht da durch ? Würde mich doch stark wundern.

Nur Inländer vielleicht nicht. Es lässt sich sachlich wohl kaum rechtfertigen, wieso ein deutscher Groundhopper das Spiel nicht besuchen darf. Bei Österreichern, welche wohl zu 99% LASK-Fans sind, kann man hingegen durchaus argumentieren, dass man diese aus Sicherheitsgründen nicht außerhalb des Auswärtssektors haben möchte.

Der Rechtsweg ist halt auch sehr mühsam. Nachdem du dich durch die niederländische Justiz gekämpft hast, kannst du dich an den EuGH wenden (außer ein niederländisches Gericht wendet sich gleich direkt an den). Ein EuGH-Urteil wirst du aber wohl frühestens in zwei Jahren erhalten, davon hat man dann nicht mehr all zu viel. Präjudizwirkung für andere Fälle ist wohl auch nur sehr begrenzt, da die Entscheidung auch immer von den Umständen rundherum abhängig ist. Welcher Verein spielt wo, gab es davor schon Vorfälle etc.

bearbeitet von Neocon

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Oasch
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Nur Inländer vielleicht nicht. Es lässt sich sachlich wohl kaum rechtfertigen, wieso ein deutscher Groundhopper das Spiel nicht besuchen darf. Bei Österreichern, welche wohl zu 99% LASK-Fans sind, kann man hingegen durchaus argumentieren, dass man diese aus Sicherheitsgründen nicht außerhalb des Auswärtssektors haben möchte.

Der Rechtsweg ist halt auch sehr mühsam. Nachdem du dich durch die niederländische Justiz gekämpft hast, kannst du dich an den EuGH wenden (außer ein niederländisches Gericht wendet sich gleich direkt an den). Ein EuGH-Urteil wirst du aber wohl frühestens in zwei Jahren erhalten, davon hat man dann nicht mehr all zu viel. Präjudizwirkung für andere Fälle ist wohl auch nur sehr begrenzt, da die Entscheidung auch immer von den Umständen rundherum abhängig ist. Welcher Verein spielt wo, gab es davor schon Vorfälle etc.

Es müsste einfach einmal ein ausländischer Alkmaar-Fan z.B. klagen. Oder wird das einfach als "kleineres Übel" vom Gericht dann weggewischt?

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Wien nur du allein!
revo schrieb vor einer Stunde:

Es müsste einfach einmal ein ausländischer Alkmaar-Fan z.B. klagen. Oder wird das einfach als "kleineres Übel" vom Gericht dann weggewischt?

Und er würde vermutlich Recht bekommen (wenn ihm überhaupt der Einlass verwerht wird). Ein Österreicher hätte von dieser Entscheidung aber nichts (wenn sein Team künftig nochmal in Alkmaar spielt).

Der ÖFB hat das bei Länderspielen übrigens auch schon gemacht und massenhaft Tickets storniert, welche z.B. von Serbien gekauft wurden. Gut, Serbien ist nicht EU und daher ist der Fall etwas anders gelagert. War aber bei Polen glaub ich ähnlich.

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Oasch
Neocon schrieb vor 43 Minuten:

Und er würde vermutlich Recht bekommen (wenn ihm überhaupt der Einlass verwerht wird). Ein Österreicher hätte von dieser Entscheidung aber nichts (wenn sein Team künftig nochmal in Alkmaar spielt).

Der ÖFB hat das bei Länderspielen übrigens auch schon gemacht und massenhaft Tickets storniert, welche z.B. von Serbien gekauft wurden. Gut, Serbien ist nicht EU und daher ist der Fall etwas anders gelagert. War aber bei Polen glaub ich ähnlich.

Naja, zumindest die Sperre nach IP/Nationalität müssten's dann aufheben und manuell stornieren. Wie soll der ausländische Fan sonst zu seinem Ticket kommen? Beim Schalter geht's ja im EC kaum, weil's selten Restkarten gibt in der K.O.-Phase

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  • 2 weeks later...
#27 Branko Boskovic

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

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flanders schrieb vor 10 Minuten:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Anzeigen, würde mir aber nicht zu viel erwarten -> und auch willhaben melden

bearbeitet von Admira Fan

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flanders schrieb vor 9 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Willhaben wird doch wohl einen Support für solche Fälle haben, die werden dir schon sagen ob du zur Polizei gehen sollst oder nicht. 

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FAK, in guten wie in schlechten Zeiten.....
flanders schrieb vor 21 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Naja wär ja noch schöner wenn man sich dann einfach brausen gehen kann. Das wär ja eine regelrechte Einladung einfach wahllos Geld zu kassieren und nie die Ware zu verschicken .

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flanders schrieb vor 21 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

zuerst mit willhaben in kontakt treten, ob denen bereits etwas bekannt ist.

danach anzeige bei der polizei mit allen daten, die du vom "verkäufer" hast. ausgedruckte screenshots (inserat, emails, banküberweisung) sind dabei von vorteil.

und du kannst auch deine bank kontaktieren, dass sie die überweisung zurückfordern. das wird natürlich noch weniger bringen, aber aus prinzip schon anzudenken. vorher aber abklären, ob/welche spesen anfallen, damit der finanzielle verlust nicht noch höher wird.

grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen, dass du nicht zuviel nachdenkst, was es bringt, sondern wirklich energie aufwenden einfach aus schutz deiner mitmenschen vor diesem betrüger bzw. dieser masche (siehe auch das posting von deus). wenn du das gemacht hast, dann können die mühlen langsam mahlen (schnell geht sicher nichts), dann kannst du dich zurücklehnen und die 70 euro mal abhaken, ist ja keine katastrophe. und vielleicht gibt's ja ein happy end.

ich hab übrigens das wort betrüger verwendet, das ist schon durchaus eine aussage, darauf wird man dich bei der polizei auch hinweisen. es kann nämlich genausogut sein, dass der verkäufer einen unfall hatte und einfach daher nicht reagieren kann. es gibt genug situationen, in denen dann ein willhabenverkauf das letzte ist, an das der verkäufer oder seine angehörigen denken. auch deswegen ist der erste schritt die kontaktaufnahme mit willhaben und zuerst einmal einfach nur den fall schildern.

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Postinho

Ich schreib´s mal hier herein:

Freundin hat vor kurzem eine Befähigungsprüfung an der WKO abgelegt. Nachdem sie negativ beurteilt wurde, wollte Sie Einsicht nehmen, was aber dann ein wenig kurios wurde:

Zuerst wollten Sie ihr die Einsicht verweigern ("dass dürfen sie nicht herzeigen"), nach langer Diskussion durfte Sie doch ihre Arbeit ansehen. Dabei war aber nur aufgeschlüsselt, wie viele Punkte sie für das Beispiel tatsächlich bekam, nicht wie viele Punkte dafür zu vergeben wären. Das war auch schon bei der Prüfung nicht angeführt, man wusste nicht, welches Beispiel wie viele Punkte bringt. Auf die Frage, wer die Prüfung benotet hat (aus Ihrer Sicht gab´s einige fragwürdigen Korrekturen), kam ein "das muss ich Ihnen nicht sagen" bzw. "wenn´s ein Problem gibt, dürfen´s beim Ministerium anrufen". Dazu immer das Argument, die WKO müsse keine Auskunft geben, "weil das so in der Prüfungsordnung drin steht". Ich habe mir besagte Prüfungsordnung angesehen, da steht nichts über diese Themen drin, sondern nur allgemeine Punkte. 

Meine Frage: Gibt´s "allgemeine Regeln", wie eine Prüfung auszusehen hat und welche "Rechte" man hat? In der Prüfungsordnung ist nichts angeführt. Ich hätte noch keine Prüfung erlebt, wo man nicht weiß, wie viele Punkte ein Beispiel bringt und wo eine Einsichtnahme dermaßen verhindert wird. Die Punkte für die Beispiele können aus meiner Sicht willkürlich vergeben werden, weil man die Gewichtung der Beispiele im Nachhinein einfach ändern kann.

Oder anders: Gibt´s eine Beschwerdestelle bei der WKO? :davinci: Dieser Verein ist den Erzählungen nach ein zml Sauhaufen. 

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Institut für genoppte Gurken

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

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Jahrhunderttalent
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

Bin kein Rechtsexperte aber diese Daten gehören meiner Meinung nach zu den schützenswerten Daten nach DSGVO und haben somit nichts in einem Excel File - das für alle einsehbar ist - zu suchen!

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