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Rapid. Immer. Überall.
Admira Fan schrieb vor 41 Minuten:

Das wird wohl vom Inhalt des Servitutvertrages abhängen

Du solltest sogar schon auf den Vertrag zugriff haben! Zumindest in Nö gibts schon paar Grundbücher die alles digitalisiert haben

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

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BuchiRapid schrieb vor 14 Minuten:

vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

Puh, ich bild mir ein letztens einen abgerufen zu haben der fix schon älter war :ratlos:

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BuchiRapid schrieb vor einer Stunde:

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

Das was im Landesarchiv abgelegt ist, ist in Kurrentschrift. Soviel weiß ich. Da tut man sich mitn Lesen schwer. Was digital und im Grundbuch ist weiß ich nicht.

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Devil Jin schrieb vor 4 Stunden:

Muss man Autokennzeichen auf YouTube unkenntlich machen? Es geht um ein Panorama-Video, wo nix spezielles ohne Hilfsmittel gefilmt wird, sondern nur der öffentliche Raum.  

Wenn man es klar und deutlich erkennt würd ich es schon machen. 

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V.I.P.
Devil Jin schrieb vor 4 Stunden:

Muss man Autokennzeichen auf YouTube unkenntlich machen? Es geht um ein Panorama-Video, wo nix spezielles ohne Hilfsmittel gefilmt wird, sondern nur der öffentliche Raum.  

Fast alle YouTuber verpixeln die Kennzeichen mittlerweile. Würde ich dir auch raten, nachdem ohne Pixelung eigentlich fast schon eine eindeutige Rückverfolgbarkeit möglich wäre.

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Eierschaukelverzichter
BuchiRapid schrieb am 19.1.2020 um 17:09 :

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

2005 sonst Urkundensammlung am BG 

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ASB-Legende

Ich habe für ein Telefonat nach München roaminggebühren bezahlt wobei meine Nachbarn ihren Sohn in München anrufen und nichts extra bezahlen. Ich habe drei als Anbieter. Gibt es noch roaminggebühren zwischen Deutschland und at?

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Chefjugo am Platz

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

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ASB-Legende
Hutz schrieb vor einer Stunde:

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

Aso Danke. 

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Wien nur du allein!
Martinovic schrieb vor 10 Minuten:

Aber FaceTime und WhatsApp Anrufe sind eh gratis wenn ich im wlan bin?

Ja, alles was über die Internetverbindung läuft braucht lediglich Datenvolumen. Wohin ist dabei egal.

Zum Rest hat Hutz schon alles richtig gesagt:

Hutz schrieb vor 2 Stunden:

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

 

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USER OF THE YEAR 2020

einige LASK fans haben für das spiel in alkmaar karten für den sektor neben den auswärtssektor gekauft. dies war nur mit einem holländischen bankkoto möglich. daher haben sich diejenigen ein holländisches konto online angelegt und sich so karten gekauft.

alkmaar hat jetzt alle diese karten storniert, die von nicht holländischen staatsbürgern für diesen sektor gekauft wurden, und jetzt generell eingestellt, dass es nur holländern möglich ist, karten außerhalb des auswärtssektors zu kaufen.

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

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Wien nur du allein!
Much1 schrieb vor 2 Stunden:

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

Ist grundsätzlich richtig und stellt eine Diskrimierung im Sinne des EU-Rechts dar.

ABER: Eine Diskrimierung ist zulässig, wenn diese der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" dient. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist oder ob es nicht auch gelindere Maßnahmen geben würde, müsste im Endeffekt der EuGH entscheiden. Soweit ich weiß hat dieser in ähnlichen Fällen aber bereits entschieden, dass derartige Beschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Muss wie gesagt immer im Einzelfall geprüft werden, würde allerdings nicht drauf wetten, dass der EuGH hier eine unzulässige Diskrimierung sieht (Fußballfans sind ja alle ganz böse).

Edit: Rechtliche Grundlage ist dabei das Vertragsrecht. Als Veranstalter kannst du festlegen, zu welchen Konditionen Tickets gekauft werden können (z.B. nur online, nur gegen Vorlage eines Ausweises etc.). Einschränkung auf Staatsbürgerschaft ist eben auch eine Möglichkeit, verstößt aber in der Regel gegen das Diskrimierungsverbot (siehe oben).

bearbeitet von Neocon

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Ich fordere drakonische Strafen.
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Ist grundsätzlich richtig und stellt eine Diskrimierung im Sinne des EU-Rechts dar.

ABER: Eine Diskrimierung ist zulässig, wenn diese der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" dient. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist oder ob es nicht auch gelindere Maßnahmen geben würde, müsste im Endeffekt der EuGH entscheiden. Soweit ich weiß hat dieser in ähnlichen Fällen aber bereits entschieden, dass derartige Beschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Muss wie gesagt immer im Einzelfall geprüft werden, würde allerdings nicht drauf wetten, dass der EuGH hier eine unzulässige Diskrimierung sieht (Fußballfans sind ja alle ganz böse).

Edit: Rechtliche Grundlage ist dabei das Vertragsrecht. Als Veranstalter kannst du festlegen, zu welchen Konditionen Tickets gekauft werden können (z.B. nur online, nur gegen Vorlage eines Ausweises etc.). Einschränkung auf Staatsbürgerschaft ist eben auch eine Möglichkeit, verstößt aber in der Regel gegen das Diskrimierungsverbot (siehe oben).

Generelle Beschränkung dass nur Inländer erlaubt sind, geht da durch ? Würde mich doch stark wundern.

bearbeitet von Der Athletiker

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