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Institut für genoppte Gurken
Hammerwerfer schrieb am 7.1.2020 um 19:47 :

Ab welcher Größenordnung ist man verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren, dass man zuviel Gehalt überwiesen bekam? :D

Bei uns wird das Gehalt detailiert angezeigt.

Angenommen 3000€ Brutto. Wenn ich keine Überstunden oder sonstiges habe steht nur Gehalt 3000€

Wenn ich aber z.B. einen Tag Urlaub hatte dann steht

Gehalt 3500€ weniger Urlaubseinheiten x Stundensatz.
Urlaubsverbrauch Urlaubseinheiten x Stundensatz

Also unterm Strich kommen dann wieder die 3500€ Brutto raus. So ist es halt übersichtlich, wieviele Einheiten Urlaub man abgezogen bekommen hat. Das selbe wenn man im Krankenstand ist, dann halt mit Krankenstandseinheiten.

Und seit einem halben Jahr bekomme ich immer wenn ich im Urlaub/Krankenstand bin noch folgendes ausbezahlt:

"Sch Urlaub Pf". Das soll also Schicht Urlaub Pflicht heißen. Also die Schichtzulage... Ich bin aber nicht schichteln und habs in der Firma noch nie getan. :D

In den ersten Monaten waren dass immer nur 0,15€/Stunde. Also defacto nix und vernachlässigbar. Jetzt hatte ich am Lohnzettel wieder die Schichtzulage, und da aber statt den 0,15€ waren es über 5€/Stunde und bei den letzten Tagen Urlaub im alten Jahr kommt da ganz schön was zusammen. :D

Natürlich renn ich nicht ins Personalbüro weil ich zuviel bekommen hab. ;) Dass ich wegen der 0,15€/Stunde nichts sagen muss ist mir klar, weil ein zu kleiner Betrag der mir nicht auffallen muss. Aber bei den +5€ wirds dann schon schwer zum Argumentieren falls mal fragen. :D 

Fall bei uns in der Firma: MA Hat zuviel ausgezahlt bekommen (anderer MA mit selben Nachnahmen, einfache verwechslung).

Er hats dem Chef unumwunden gemeldet, und der hat ihm als Dank für die Ehrlichkeit gleich das Gehalt erhöht, und zwar nich nur ein bisschen.

Ehrlich währt am längsten, merk dir das :RiedWachler:

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Hakuna Matata Arena schrieb vor 23 Stunden:

Ehrlich währt am längsten, merk dir das :RiedWachler:

Würd ich auch so sehen.

Defacto hast du Geld für eine Leistung bekommen die du so nie erbracht hast und dir deshalb nicht zusteht. Alleine aus moralischer Sicht ja schon fast ein Diebstahl.
Dazu besteht ja immer das Risiko dass das im Betrieb dann auch mal irgendwem auffällt und du eventuell darauf angesprochen wirst.
Rechtlich mögen sie zwar nichts in der Hand haben gegen dich, aber ob das so ein gutes Licht auf dich wirft wenn du die Firma bescheisst :ratlos:

Ich würd einfach mal zum Vorgesetzten gehen und sagen du kannst nicht nachvollziehen wie sich diese Gehaltsauszahlung zusammensetzt. Dann wird sich eh herausstellen ob das wirklich ein Versehen war. Zumindest leidet dein Ansehen darunter nicht.

Du musst dir denken umgekehrt wärst du wohl sofort am nächsten Tag um 08:00 vor der Bürotüre der PA wenn man dir zu wenig überwiesen hat.

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get the fuck in!
ooeveilchen schrieb vor einer Stunde:

Defacto hast du Geld für eine Leistung bekommen die du so nie erbracht hast und dir deshalb nicht zusteht. Alleine aus moralischer Sicht ja schon fast ein Diebstahl.
Dazu besteht ja immer das Risiko dass das im Betrieb dann auch mal irgendwem auffällt und du eventuell darauf angesprochen wirst.
Rechtlich mögen sie zwar nichts in der Hand haben gegen dich, aber ob das so ein gutes Licht auf dich wirft wenn du die Firma bescheisst :ratlos:

 

wtf :lol:

hast du meine Antwort auch gelesen? ich würde nach den Schilderungen davon ausgehen, dass das alles passt.

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Maulinho schrieb vor einer Stunde:

wtf :lol:

hast du meine Antwort auch gelesen? ich würde nach den Schilderungen davon ausgehen, dass das alles passt.

Jap. Sollte so sein wie du gemeint hast. Habs selbst auch noch nachgelesen und der volatile Stundensatz passt hier auch gut ins Muster zu Überstunden & Co.

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legende
Hammerwerfer schrieb am 8.1.2020 um 01:47 :

 

"Sch Urlaub Pf"

Ich würd nix sagen, allein schon aus dem grund damit der arbeitgeber vielleicht auf die idee kommt nicht irgendwelche beschissenen kürzel zu verwenden, bei denen niemand eine ahnung hat, was sie bedeuten. 

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Wien nur du allein!

Geht um Vermietung/Verpachtung einer Wohnung:

Die Wohnung wird als Gästewohnung für Bekannte/Verwandte genutzt. Zwischendurch soll sie aber auch an Fremde vermietet werden, hauptsächlich um die laufenden Kosten (Miete, Strom) zu decken, aber auch ein bisschen etwas zu verdienen. Ich hab mir das jetzt angesehen und genau genommen fällt man dabei ziemlich schnell in die gewerbliche Vermietung (insbesondere wenn man auf Online-Plattformen wirbt).

Jetzt stellt sich die Frage, was man bei der Anmeldung eines freien Gewerbes alles bedenken muss (Ortstaxe und Meldepflicht sind dann wieder ein anderes Thema)

- Anmeldung bei Gewerbehörde sollte recht unkompliziert möglich sein

- Einkommen bleibt unter 5.000€ also werden keine SVA-Beiträge fällig

- Umsatz unter 30.000€ also keine USt

- Einnahmen werden mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt und im Rahmen der Steuererklärung zum unselbstständigen Einkommen hinzugerechnet

- Mitgliedschaft/Beiträge WKO?

- sonst noch etwas?

bearbeitet von Neocon

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Jetzt stellt sich die Frage, was man bei der Anmeldung eines freien Gewerbes alles bedenken muss (Ortstaxe und Meldepflicht sind dann wieder ein anderes Thema)

- Anmeldung bei Gewerbehörde sollte recht unkompliziert möglich sein

- Einkommen bleibt unter 5.000€ also werden keine SVA-Beiträge fällig

- Umsatz unter 30.000€ also keine USt

- Einnahmen werden mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt und im Rahmen der Steuererklärung zum unselbstständigen Einkommen hinzugerechnet

- Mitgliedschaft/Beiträge WKO?

- sonst noch etwas?

Du musst zunächst einmal eine Rechtsform wählen. Ich gehe davon aus, dass du dich hier für ein Einzelunternehmen entscheiden wirst, was ich auch empfehlen würde.

 

- Einzelunternehmer/Gewerbeanmeldung:

Die Gründung eines Einzelunternehmens kann vollends online über das Gründungsportal https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/egruendung/269403.html durchgeführt werden. Prinzipiell ist bei allen Anmeldungen der Antrag auf Ausnahme von der Kleinunternehmerregelung deaktiviert, sicherheitshalber solltest du aber überprüfen, ob das Häkchen wirklich nicht aufscheint.

- SVA:

Hier musst du unbedingt im Gründerportal die Ausnahme von der SVA beantragen. Jedenfalls zahlst du aber zumindest den Unfallversicherungsbeitrag von ca. € 120 pro Jahr.

- WKÖ:

Im ersten Jahr fällt hier kein Mitgliedsbeitrag an, im zweiten Jahr bezahlst du aber den von der Fachgruppe des Bundeslandes vorgeschriebenen Betrag, der sich - je nach Gewerbe - zwischen € 100 und € 400 bewegt. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über das Gründerportal.

- Finanzamt:

Für das Finanzamt ist noch ein Formular auszufüllen, in dem du die Eröffnung deines Unternehmens bekannt gibst. Leider kann ich mich nicht mehr an dessen Bezeichnung erinnern, da solltest du nochmals nachfragen.

- EAR:

Solltest du im Normalfall mit geringem Aufwand selber erstellen können, wenn du dich ein bisschen damit auskennst. Deine Erträge und Aufwände bzw. letztendlich der Gewinn sind dann - sofern du überhaupt einen ESt-Bescheid erhältst - in die Formulare E1 u. E1a einzutragen. Wie du richtig erkannst hast, gelten diese Einnahmen dann als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb.

 

Edit: Allerdings kommt es im Rahmen der gewerbsmäßigen Vermietung immer auf den Umfang der Leistung an. Eventuell fällt dein Vorhaben gar nicht unter eine gewerbliche Tätigkeit. Dazu würde ich am besten höflichst in der WKÖ bzw. eher beim Gründerservice der WKÖ nachfragen und die Vermietung inklusive Umfang genau beschreiben.

 

Edit 2: Zusätzlich würde ich ein Konto eröffnen, mit dem alle Ein- und Auszahlungen deines Unternehmens getätgit werden. N26 kann ich hier auch aufgrund des kostenlosen Paketes empfehlen. Nutzt du dein Privatkonto, musst du nämlich sämtliche Auszüge dieses Kontos sieben Jahre lang aufbewahren, auch wenn sie nicht mit der Vermietung in Verbindung stehen.

bearbeitet von sulza

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Wien nur du allein!
sulza schrieb vor einer Stunde:

Du musst zunächst einmal eine Rechtsform wählen. Ich gehe davon aus, dass du dich hier für ein Einzelunternehmen entscheiden wirst, was ich auch empfehlen würde.

 

- Einzelunternehmer/Gewerbeanmeldung:

Die Gründung eines Einzelunternehmens kann vollends online über das Gründungsportal https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/egruendung/269403.html durchgeführt werden. Prinzipiell ist bei allen Anmeldungen der Antrag auf Ausnahme von der Kleinunternehmerregelung deaktiviert, sicherheitshalber solltest du aber überprüfen, ob das Häkchen wirklich nicht aufscheint.

- SVA:

Hier musst du unbedingt im Gründerportal die Ausnahme von der SVA beantragen. Jedenfalls zahlst du aber zumindest den Unfallversicherungsbeitrag von ca. € 120 pro Jahr.

- WKÖ:

Im ersten Jahr fällt hier kein Mitgliedsbeitrag an, im zweiten Jahr bezahlst du aber den von der Fachgruppe des Bundeslandes vorgeschriebenen Betrag, der sich - je nach Gewerbe - zwischen € 100 und € 400 bewegt. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über das Gründerportal.

- Finanzamt:

Für das Finanzamt ist noch ein Formular auszufüllen, in dem du die Eröffnung deines Unternehmens bekannt gibst. Leider kann ich mich nicht mehr an dessen Bezeichnung erinnern, da solltest du nochmals nachfragen.

- EAR:

Solltest du im Normalfall mit geringem Aufwand selber erstellen können, wenn du dich ein bisschen damit auskennst. Deine Erträge und Aufwände bzw. letztendlich der Gewinn sind dann - sofern du überhaupt einen ESt-Bescheid erhältst - in die Formulare E1 u. E1a einzutragen. Wie du richtig erkannst hast, gelten diese Einnahmen dann als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb.

 

Edit: Allerdings kommt es im Rahmen der gewerbsmäßigen Vermietung immer auf den Umfang der Leistung an. Eventuell fällt dein Vorhaben gar nicht unter eine gewerbliche Tätigkeit. Dazu würde ich am besten höflichst in der WKÖ bzw. eher beim Gründerservice der WKÖ nachfragen und die Vermietung inklusive Umfang genau beschreiben.

 

Edit 2: Zusätzlich würde ich ein Konto eröffnen, mit dem alle Ein- und Auszahlungen deines Unternehmens getätgit werden. N26 kann ich hier auch aufgrund des kostenlosen Paketes empfehlen. Nutzt du dein Privatkonto, musst du nämlich sämtliche Auszüge dieses Kontos sieben Jahre lang aufbewahren, auch wenn sie nicht mit der Vermietung in Verbindung stehen.

Vielen vielen Dank!

Bezüglich der gewerblichen Vermietung hab ich mir auch schon die Rechtsprechung angesehen und die ist da recht streng. Wenn du nicht selbst in der Wohnung wohnst und auch kurze Mietdauer anbietest, fällst du eigentlich sofort ins gewerbliche. Ich werd mir das noch überlegen aber wenn der finanzielle und organisatorische Aufwand im Rahmen bleibt, dann würde ich es gleich ordentlich machen.

Ich hab nämlich auch die Befürchtung/Vermutung, dass die Behörden bei solchen Vermietungen sehr genau hinsehen (und über die Portale ist man ja auch sehr öffentlich)

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Vielen vielen Dank!

Bezüglich der gewerblichen Vermietung hab ich mir auch schon die Rechtsprechung angesehen und die ist da recht streng. Wenn du nicht selbst in der Wohnung wohnst und auch kurze Mietdauer anbietest, fällst du eigentlich sofort ins gewerbliche. Ich werd mir das noch überlegen aber wenn der finanzielle und organisatorische Aufwand im Rahmen bleibt, dann würde ich es gleich ordentlich machen.

Ich hab nämlich auch die Befürchtung/Vermutung, dass die Behörden bei solchen Vermietungen sehr genau hinsehen (und über die Portale ist man ja auch sehr öffentlich)

Prinzipiell bleibt der laufende organisatorische Aufwand absolut im Rahmen. Ich würde den auf max. 2 h/Woche inkl. Kundenakquise etc. beziffern. Ansonsten bleibt eigentlich nur noch die Aktualisierung der EAR übrig und das Unterfangen dauert wohl nichtmal eine Stunde im Monat.

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Mal ein anderes Thema für die Rechtsexperten des Holy ASB: Wegrecht!

Meine Tante wohnt mit meiner Großmutter in einem abgelegenen Sacherl. Die Zufahrtsstraße ist ein ca. 400m langer Privatweg. Der Grund dieses Privatwegs gehört 2 Nachbarn. Auf beiden Seiten der Straße sind einfach nur Felder und die Straße hat sogar noch einen "Hufschlag" (in der mitte Gras, da wo die Reifen fahren Erde/Schotter).

Seit Jahrzehnten geht bei den Nachbarn kein Steig zu Ihnen, dass sie den Grund für die Straße an die Gemeinde ausscheiden. Das ist schon eine generationsübergreifende Sache alá "Mein Vater war auch schon dagegen, dass wir den Grund abtreten".

Die Straße ist immer ziemlich schlecht beinander. Den Winterdienst erledigt immer die Gemeinde (auf gut will eigentlich, weil die Gemeinde müsste bei einem Privatweg gar nichts machen) bzw. repariert die Gemeinde auch immer wieder die Straße (also bissl Schotter in die Schlaglöcher) - besser wird die Straße dadurch aber nie, weil das Können oder die Motivation bei den Gemeindemitarbeitern fehlt.

Das Wegrecht ist definitiv vorhanden und auch irgendwo niedergeschrieben (das Sacherl gibts schon seit 1770).

Eigentlich wärs für die Nachbarn auch eine Erleichterung wenn sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden, immerhin räumt der Schneepflug den ganzen Schotter & Dreck in deren Felder neben der Straße bzw. ist die Straße - aufgrund fehlender Befestigung - in den letzten Jahrzehnten auch schon um eine Meter nach links/rechts gewandert.

 

Wie siehts da rechtlich so aus? Solange die Nachbarn nicht mal darauf einsteigen, dass sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden lassen wird sich nichts machen lassen?

Nachsatz: Natürlich könnte meine Tante mit den beiden Nachbarn auch mal anders reden alá "eigentlich müsstet ihr jährlich für die Instandhaltung + Winterdienst aufkommen, weil Privatweg - aber bei soetwas den richtigen Ton zu finden ist nicht gerade ihre Stärke damit es zum Erfolg führt. Ich und alle anderen wohnen nicht dort und können uns somit auch nicht wirklich bei den Nachbarn einmischen.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Posting-Maschine
Hammerwerfer schrieb am 14.1.2020 um 21:06 :

Mal ein anderes Thema für die Rechtsexperten des Holy ASB: Wegrecht!

Meine Tante wohnt mit meiner Großmutter in einem abgelegenen Sacherl. Die Zufahrtsstraße ist ein ca. 400m langer Privatweg. Der Grund dieses Privatwegs gehört 2 Nachbarn. Auf beiden Seiten der Straße sind einfach nur Felder und die Straße hat sogar noch einen "Hufschlag" (in der mitte Gras, da wo die Reifen fahren Erde/Schotter).

Seit Jahrzehnten geht bei den Nachbarn kein Steig zu Ihnen, dass sie den Grund für die Straße an die Gemeinde ausscheiden. Das ist schon eine generationsübergreifende Sache alá "Mein Vater war auch schon dagegen, dass wir den Grund abtreten".

Die Straße ist immer ziemlich schlecht beinander. Den Winterdienst erledigt immer die Gemeinde (auf gut will eigentlich, weil die Gemeinde müsste bei einem Privatweg gar nichts machen) bzw. repariert die Gemeinde auch immer wieder die Straße (also bissl Schotter in die Schlaglöcher) - besser wird die Straße dadurch aber nie, weil das Können oder die Motivation bei den Gemeindemitarbeitern fehlt.

Das Wegrecht ist definitiv vorhanden und auch irgendwo niedergeschrieben (das Sacherl gibts schon seit 1770).

Eigentlich wärs für die Nachbarn auch eine Erleichterung wenn sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden, immerhin räumt der Schneepflug den ganzen Schotter & Dreck in deren Felder neben der Straße bzw. ist die Straße - aufgrund fehlender Befestigung - in den letzten Jahrzehnten auch schon um eine Meter nach links/rechts gewandert.

 

Wie siehts da rechtlich so aus? Solange die Nachbarn nicht mal darauf einsteigen, dass sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden lassen wird sich nichts machen lassen?

Nachsatz: Natürlich könnte meine Tante mit den beiden Nachbarn auch mal anders reden alá "eigentlich müsstet ihr jährlich für die Instandhaltung + Winterdienst aufkommen, weil Privatweg - aber bei soetwas den richtigen Ton zu finden ist nicht gerade ihre Stärke damit es zum Erfolg führt. Ich und alle anderen wohnen nicht dort und können uns somit auch nicht wirklich bei den Nachbarn einmischen.

Grundsätzliche Frage: ist das Servitut im Grundbuch eingetragen? Aber unabhängig davon meine ich dass man da nicht viel mache kann wenn jemand den Grund nicht abtreten will. Ich meine auch, dass du einem Irrglauben unterliegst, dass der Grundbesitzer alleine für die Instandhaltung und Winterdienst zuständig wäre. Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht. da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

Oft ist es auch so dass Gemeinden solche Wege nur übernehmen wenn sie bereits asphaltiert sind. 

Verstehen kann ich den Zugang meist nicht warum man den Grund nicht hergeben will, anderweitig verwenden kann man ihn eh nicht (sofern das Servitut festgeschrieben ist) und man spart sich einen Haufen Arbeit wenn der Weg in der Verantwortung der Gemeinde ist.

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Honsai The Bonsai schrieb vor 11 Stunden:

Grundsätzliche Frage: ist das Servitut im Grundbuch eingetragen? Aber unabhängig davon meine ich dass man da nicht viel mache kann wenn jemand den Grund nicht abtreten will. Ich meine auch, dass du einem Irrglauben unterliegst, dass der Grundbesitzer alleine für die Instandhaltung und Winterdienst zuständig wäre. Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht. da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

Oft ist es auch so dass Gemeinden solche Wege nur übernehmen wenn sie bereits asphaltiert sind. 

Verstehen kann ich den Zugang meist nicht warum man den Grund nicht hergeben will, anderweitig verwenden kann man ihn eh nicht (sofern das Servitut festgeschrieben ist) und man spart sich einen Haufen Arbeit wenn der Weg in der Verantwortung der Gemeinde ist.

Danke für deine Antwort!

Das Wegrecht ist niedergeschrieben und liegt in Linz am Landesarchiv auf. Also schätze ich, dass es auch im Grundbuch sein wird.

Zwecks Instandhaltung bin ich mir selbst auch nicht mehr sicher. In der Verwandtschaft hat sich mal jemand bei einem Anwalt informiert und da hieß es, dass der Besitzer dafür verantwortlich ist. Im Internet habe ich jetzt auf die schnelle das Gegenteilige gefunden, dass der Wegnutzer in der Pflicht ist.

Früher als mein Großvater noch lebte, hat er sich gemeinsam mit den beiden Nachbarn 1x im Jahr die Kosten für die Reparatur der Straße (neuen Schotter usw..) immer mit Ihnen geteilt.

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Rapid. Immer. Überall.
Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde:

Das Wegrecht ist niedergeschrieben und liegt in Linz am Landesarchiv auf. Also schätze ich, dass es auch im Grundbuch sein wird.

Wennst mir eine PN schickst mit Einlagezahl und Katastralgemeinde, dann kann ich dir am Montag einen aktuellen GBA schicken. :) 

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Junior Vizepräsident

Muss man Autokennzeichen auf YouTube unkenntlich machen? Es geht um ein Panorama-Video, wo nix spezielles ohne Hilfsmittel gefilmt wird, sondern nur der öffentliche Raum.  

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Honsai The Bonsai schrieb am 16.1.2020 um 06:40 :

Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht.

Das wird wohl vom Inhalt des Servitutvertrages abhängen

BuchiRapid schrieb am 16.1.2020 um 20:08 :

Wennst mir eine PN schickst mit Einlagezahl und Katastralgemeinde, dann kann ich dir am Montag einen aktuellen GBA schicken. :) 

Du solltest sogar schon auf den Vertrag zugriff haben! Zumindest in Nö gibts schon paar Grundbücher die alles digitalisiert haben

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