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raumplaner schrieb vor 3 Minuten:

wenn's eine richtige untervermietung ist und nicht de facto eine weitervermietung, dürfte nichts dagegen sprechen.

Soll eine richtige Untervermietung werden. Ich möchte die Wohnung als WG nutzen.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Wie is es bei einem Pflichtteil bei einer Erbschaft mit zukünftig auftauchenden Aktiva/Passiva? Alles beim testamentarischen Erben oder zahlen dann alle etwaig auftauchende Schulden bzw. wenn Geld auftaucht wird's wie gehabt aufgeteilt unter den Pflichtteilern und dem Erben?

bearbeitet von cmburns

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Herr Max schrieb vor 20 Minuten:

Kommt drauf an obs eine bedingte oder unbedingte Einantwortung gab.

Kurz, derjenige kann sich's aussuchen beim Erbverfahren?

Und theoretische Frage aus Interesse, wenn alle Ablehnen und Schulden auftauchen, bleibt derjenige auf seinen Forderungen sitzen, weil zu spät? Aktiva fallen dann nehm ich an dem Staat zu?

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Fröhliches Mäxchen
cmburns schrieb vor einer Stunde:

Kurz, derjenige kann sich's aussuchen beim Erbverfahren?

Und theoretische Frage aus Interesse, wenn alle Ablehnen und Schulden auftauchen, bleibt derjenige auf seinen Forderungen sitzen, weil zu spät? Aktiva fallen dann nehm ich an dem Staat zu?

Ja, das kannst du dir aussuchen natürlich, wobei auch bei einer bedingten Erbantrittserklärung ein Sachverständiger die Erbschaftshöhe und alles genau schätzt, was auch wieder was kostet und sich zeitlich recht ziehen kann.

Also wenn du weißt, dass die Schulden höher sind als der Nachlass, würde ich das Erbe einfach ausschlagen, du hast dann keinerlei Probleme und das was in der Verlassenschaft ist, wird dann ähnlich wie in einem Konkursverfahren zwischen den Gläubigern aufgeteilt.

 

Eine unbedingte Einantwortung ist zwar verlockend und einfach, würde ich aber nie riskieren weil man nie weiß, das vl alles noch auftaucht.

bearbeitet von Herr Max

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Fröhliches Mäxchen
Scarface0664 schrieb vor 3 Stunden:

@Herr Max

Kennst du dich aus mit Erbrecht?

Ehrlich gesagt nicht so, paar Basics sind noch da halt^^

Aber hab gesehen du hast eh eine PN geschrieben, was brauchst denn, kann ja Mal nachschlagen ? :)

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ASB-Messias

Als Erbe schließt du mit den Pflichtteilsberechtigten ein Übereinkommen, wo üblicherweise nur auf das derzeit bekannte Nachlassvermögen abgestellt wird. Sollte also später der reine Nachlass (Aktiva-Passiva) reduziert oder erhöht werden, müsste das Übereinkommen adaptiert werden. Und das hat nichts mit einer bedingten/unbedingten Erbantrittseeklärung zu tun.

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ASB-Legende
Herr Max schrieb am 17.5.2018 um 22:19 :

Ja, das kannst du dir aussuchen natürlich, wobei auch bei einer bedingten Erbantrittserklärung ein Sachverständiger die Erbschaftshöhe und alles genau schätzt, was auch wieder was kostet und sich zeitlich recht ziehen kann.

Also wenn du weißt, dass die Schulden höher sind als der Nachlass, würde ich das Erbe einfach ausschlagen, du hast dann keinerlei Probleme und das was in der Verlassenschaft ist, wird dann ähnlich wie in einem Konkursverfahren zwischen den Gläubigern aufgeteilt.

 

Eine unbedingte Einantwortung ist zwar verlockend und einfach, würde ich aber nie riskieren weil man nie weiß, das vl alles noch auftaucht.

dem Haider seine Erben werden schon gewusst haben warum.... ;)

https://kurier.at/politik/inland/werden-haider-erben-zur-kassa-gebeten/55.318.242

NIE eine unbedingte Erbserklärung abgeben, so sicher kann man sich gar nicht sein, dass nix ist. Lieber den Sachverständigen löhnen, das geht sich mit der Erbschaft schon aus. Und wenn nicht, dann die Erbschaft gleich ausschlagen.

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ASB-Messias

Selbst bei einer bedingten Erbantrittserklärung ist ein Sachverständiger nicht zwingend, jedenfalls bei Liegenschaften nicht. Nichtsdestotrotz werden bei weitem mehr unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben; in der Praxis weiß man zumeist, wie der Verwandte gewirtschaftet hat.

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ASB-Legende
GreatWhiteDope schrieb vor 5 Minuten:

Selbst bei einer bedingten Erbantrittserklärung ist ein Sachverständiger nicht zwingend, jedenfalls bei Liegenschaften nicht. Nichtsdestotrotz werden bei weitem mehr unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben; in der Praxis weiß man zumeist, wie der Verwandte gewirtschaftet hat.

"glaubt man zu wissen"

 

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  • 2 weeks later...
Gast

Folgende Situation hab eine Reiseversicherung und wegen einer Krankheit eine Fluguntauglichkeit bescheinigt bekommen

Antrag gestellt bei der Versicherung alles so weit in Ordnung .Ab einer Summer von 3k euro duerfte es dort als neue Auflage geben das ma die Patientenakte hinschicken muss

Mein Arzt weigert sich aber diese auszuhaendigen im wissen das es die Versicherung bekommt

Der Arzt hat mir eine Rechtstelle gefaxt wo drinnen steht keine Versicherung hat das Recht in besagte Akte zu sehen 

Die Versicherung meint aber ich koenne es und damit machen was ich will

Die Versicherung schlaegt vor dem Arzt mit einer Klage zu drohen ... Der Arzt meint ich soll die Versicherung klagen

Wenn aber die Versicherung unabhaengig von allen gar kein Recht auf Einsicht hat muessten sie mich dann nicht Auszahlen da alle anderen Unterlagen eingebracht wurden und abgesegnet worden sind ?

Weil selbst wenn ich die Akte bekomme muesste ich sie denen ja nicht geben ergo waere eine Verweigerung der Auszahlung Aufgrund dessen Rechtswiedrig ?

Ich duerfte zurzeit nicht der einzige mit dem Problem sein laut Versicherung ruft gefuehlt jeder 2te deswegen an

Iwelche Tipps was der beste Schritt ist ?

 

Edit von mir aus koennen sie gerne reinsehen aber ich krieg den wisch nicht ohne Klage wie es aussieht 

 

bearbeitet von Grauer Prophet

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V.I.P.
Grauer Prophet schrieb vor 1 Stunde:

Folgende Situation hab eine Reiseversicherung und wegen einer Krankheit eine Fluguntauglichkeit bescheinigt bekommen

Antrag gestellt bei der Versicherung alles so weit in Ordnung .Ab einer Summer von 3k euro duerfte es dort als neue Auflage geben das ma die Patientenakte hinschicken muss

Mein Arzt weigert sich aber diese auszuhaendigen im wissen das es die Versicherung bekommt

Der Arzt hat mir eine Rechtstelle gefaxt wo drinnen steht keine Versicherung hat das Recht in besagte Akte zu sehen 

Die Versicherung meint aber ich koenne es und damit machen was ich will

Die Versicherung schlaegt vor dem Arzt mit einer Klage zu drohen ... Der Arzt meint ich soll die Versicherung klagen

Wenn aber die Versicherung unabhaengig von allen gar kein Recht auf Einsicht hat muessten sie mich dann nicht Auszahlen da alle anderen Unterlagen eingebracht wurden und abgesegnet worden sind ?

Weil selbst wenn ich die Akte bekomme muesste ich sie denen ja nicht geben ergo waere eine Verweigerung der Auszahlung Aufgrund dessen Rechtswiedrig ?

Ich duerfte zurzeit nicht der einzige mit dem Problem sein laut Versicherung ruft gefuehlt jeder 2te deswegen an

Iwelche Tipps was der beste Schritt ist ?

 

Edit von mir aus koennen sie gerne reinsehen aber ich krieg den wisch nicht ohne Klage wie es aussieht 

 

Geh zum Anwalt und lass dir deine Daten besorgen.

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Gast
PjotrTG schrieb vor 36 Minuten:

Geh zum Anwalt und lass dir deine Daten besorgen.

Mach ich

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Wien nur du allein!
Grauer Prophet schrieb vor 2 Stunden:

Mein Arzt weigert sich aber diese auszuhaendigen im wissen das es die Versicherung bekommt

Also dass dir der Arzt deine Gesundheitsunterlagen nicht aushändigen will, finde ich schon ziemlich heftig. Ich würde also auch beim Arzt die Herausgabe verlangen (notfalls gerichtlich).

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