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Postinho
raumplaner schrieb am 18.7.2018 um 09:46 :

gelten tut das, was dann im grundbuch steht. wer stellt denn den entsprechenden antrag?

und hast du auch jemanden, der dich juristisch berät?

Gut möglich, dass der Stellplatz nicht im Grundbuch eingetragen ist. Bis vor wenigen Jahren gar nicht so unüblich.
Im Kaufvertrag muß dieser aber schon vermerkt werden.

Um den Parkplatz und wohl noch weitere in das Grundbuch eintragen zu können, bedarf es auch eines neuen Nutzwertgutachtens.

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Bunter Hund im ASB
Aegis schrieb am 5.7.2018 um 18:00 :

 

 

Eh...

Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt. Wenn ich es richtig verstanden hab beglaubigt der Notar den Kaufvertrag (wo ja alles fehlerfrei drin steht). Die Beglaubigungsbestätigung mit Honorarnote die ich gestern bekommen hab (und wo der Stellplatz nicht drin steht) ist ja meines Verständnisses nach nur die Rechnung für die notarielle Leistung und steht nicht über einem gültigen Vertrag.

Aber anrufen wird ich morgen am Vormittag sicher nochmal.

Der Notar hat in diesem Fall offenbar lediglich die Echtheit eurer Unterschriften beglaubigt. Es wird nur einen Kaufvertrag geben, von dem Anwalt errichtet, von euch unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Wenn im Vertrag etwas von Keller und Abstellplatz steht, ist es gut, andernfalls schlecht.

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Postinho
GreatWhiteDope schrieb vor 18 Minuten:

Der Notar hat in diesem Fall offenbar lediglich die Echtheit eurer Unterschriften beglaubigt. Es wird nur einen Kaufvertrag geben, von dem Anwalt errichtet, von euch unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Wenn im Vertrag etwas von Keller und Abstellplatz steht, ist es gut, andernfalls schlecht.

Sehe ich ähnlich.
Sollte aber in einem Nutzwertgutachten oder dem Wohnungseigentumsvertrag eindeutig ersichtlich sein, dass Abstellplatz X zu Wohnung Y gehört, wird es nicht zwangsläufig im Kaufvertrag stehen müssen. Allerdings würde ich als Käufer darauf bestehen, dass der Abstellplatz im Kaufvertrag berücksichtigt wird. Sollte, wider Erwarten doch kein Stellplatz zur Wohnung gehören, sehe ich den Verkäufer (Immobilienmakler) in der Schuld. In der Praxis wird wohl nur selten ein Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten den Käufer eines Bestandsobjektes vorgelegt werden.

bearbeitet von MC MarkusW

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  • 2 weeks later...
so is des

Ich möchte hier keine politische Diskussion starten aber ich habe eine juristische Frage die mich beschäftigt und wo ich noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen habe.

Der OGH hat ja jetzt entschieden, dass man den Behörden nur glaubhaft darlegen muss ob man sich als Mann/Frau oder X fühlt. Kann man sich also einfach als Mann mit Penis im Personenstandsregister als Frau eintragen lassen und damit der Wehrpflicht entgehen und mit 60 in Pension gehen?

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DIE Firma für Ihr Posting!
sdfsdf schrieb vor 2 Stunden:

Der OGH hat ja jetzt entschieden, dass man den Behörden nur glaubhaft darlegen muss ob man sich als Mann/Frau oder X fühlt. Kann man sich also einfach als Mann mit Penis im Personenstandsregister als Frau eintragen lassen und damit der Wehrpflicht entgehen und mit 60 in Pension gehen?

Wenn du mehrere psychologische Gutachten vorlegst, die dich als Transgender ausweisen und dich im Alltag (bzw. bei den Behördengängen) entsprechend verhältst und kleidest, sollte es möglich sein. Weitere Voraussetzungen könnten eine entsprechende Hormontherapie und operative Maßnahmen zur Anpassung an das Wunschgeschlecht sein. (Und dann warst du mal ein Mann mit Penis :davinci:)

Denke, dass die Behörden da sehr restriktiv sein werden, was Änderungen betrifft. Ein X bekommst du noch eher als das andere Geschlecht.

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so is des
PostingGmbH schrieb vor einer Stunde:

Wenn du mehrere psychologische Gutachten vorlegst, die dich als Transgender ausweisen und dich im Alltag (bzw. bei den Behördengängen) entsprechend verhältst und kleidest, sollte es möglich sein. Weitere Voraussetzungen könnten eine entsprechende Hormontherapie und operative Maßnahmen zur Anpassung an das Wunschgeschlecht sein. (Und dann warst du mal ein Mann mit Penis :davinci:)

Denke, dass die Behörden da sehr restriktiv sein werden, was Änderungen betrifft. Ein X bekommst du noch eher als das andere Geschlecht.

Ich dachte, dass die Behörden gerade die medizinischen Gutachten nun nicht mehr verlangen dürfen. Zumindest behauptet dass einer der Anwälte die diesen Fall vors OGH gebracht haben.

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DIE Firma für Ihr Posting!
sdfsdf schrieb vor 7 Minuten:

Ich dachte, dass die Behörden gerade die medizinischen Gutachten nun nicht mehr verlangen dürfen. Zumindest behauptet dass einer der Anwälte die diesen Fall vors OGH gebracht haben.

Was soll eine Behörde sonst prüfen, wenn keine Gutachten verlangt werden dürfen? Soll der Beamte am Schalter dann ein Gespräch mit dem Antragsteller führen und das beurteilen? :ratlos:

Edit: Kurze Google-Suche bestätigt, was du sagst. Medizinische Dokumente dürfen nicht mehr verlangt werden. In der Praxis wird es aber weiterhin so bleiben, dass du ohne offizielle Bestätigungen beim Amt brausen gehen kannst.

bearbeitet von PostingGmbH

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Devil Jin schrieb am 18.7.2018 um 09:31 :

Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 

 

Neocon schrieb am 18.7.2018 um 09:59 :

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html

Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig.

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers

Also z.B.:

Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien

Und ganz wichtig, die Datenschutzerklärung. Die muss seit DSGVO immer. Selbst dann, wenn man eine leere Seite komplett ohne Inhalt online stellt.

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  • 3 weeks later...
Im ASB-Olymp

Wie ist das mit Sondergenehmigungen Seitens der Behörden? Kann ein Magistrat, bzw. eine BH eine Sondergenehmigung einfach erteilen oder müssen bestimmte Auflagen und Regeln befolgt werden?

 

Konkretes Beispiel:

Bei uns gab es gestern eine open-air techno party mitten in einem Wohngebiet. Eine freie Fläche (ca so groß wie zwei Fußballplätze, rundherum in einem Umkreis von ca. 5 Kilometer dicht besiedeltes Wohngebiet mit Einfamilienhäuser, Reihenhäuser etc.  Wenn das bis 10 Uhr dauert, ist das zwar mühsam, aber insofern kein Problem, als das es den Regeln entspricht und wir uns darauf einstellen können. Wenn es allerdings eine Sondergenehmigung gibt und es bis Mitternacht wummwumm macht, die Kinder weinen, weil sie nicht schlafen können, dann hört es sich auf.

 

Deswegen eben die Frage: Gibt es bestimmte Regeln, können die einfach so nach Gutdünken Sondergenehmigungen erteilen oder kann man da im Vorhinein Einspruch erheben (wie bei jedem anderen Schas)?

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Knows how to post...

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

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