Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Rapid. Immer. Überall.
cmburns schrieb vor 1 Minute:

Schulferien?:=

Auch :=

on a serious note: ich bin ja gerade bei Gericht und meine Richterin hatte eine einvernahmetagsatzung für nächste Woche anberaumt und eine Verhandlung, bei beiden kam kurz nach ausschreiben die Vertagungsbitte weil zumindest einer der Anwälte nicht konnte, dann wär die Richterin auf Urlaub und das überschneidet sich bis September laufend 

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Wien nur du allein!

Im Sommer geht bei Gerichten wirklich wenig. Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?), aber es ist eigentlich ständig wer im Urlaub. Richter, Anwälte, Parteien, Zeugen etc.

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 23 Minuten:

Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?),

stimmt so, heißen jetzt oder hießen zumindest eine zeit lang verhandlungsfreie Zeit, aber um eine Person von gestern sinngemäß zu zitieren: "niemand der noch ganz bei trost ist verhandelt im Sommer, da hat man immer nur das ganze Vertagungsgschistigschasti weil eh keiner da ist"

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Im ASB-Olymp

Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.

Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde.

Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt.

Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede.

Jetzt meine Frage:

Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten?

oder

In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft?

Daungschee

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Im ASB-Olymp
Relii schrieb vor 2 Stunden:

wieso nicht einfach beim bauträger/deren anwaltskanzlei nachfragen?

 

Aegis schrieb vor 3 Stunden:

Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.

Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde.

Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt.

Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede.

Jetzt meine Frage:

Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten?

oder

In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft?

Daungschee

 

Herr Max schrieb vor 2 Stunden:

Ich würd die Sache schon klären und nicht einfach drauf pfeiffen.

Eh...

Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt. Wenn ich es richtig verstanden hab beglaubigt der Notar den Kaufvertrag (wo ja alles fehlerfrei drin steht). Die Beglaubigungsbestätigung mit Honorarnote die ich gestern bekommen hab (und wo der Stellplatz nicht drin steht) ist ja meines Verständnisses nach nur die Rechnung für die notarielle Leistung und steht nicht über einem gültigen Vertrag.

Aber anrufen wird ich morgen am Vormittag sicher nochmal.

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Aegis schrieb am 5.7.2018 um 14:47 :

Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.

Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde.

Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt.

Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede.

Jetzt meine Frage:

Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten?

oder

In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft?

Daungschee

gelten tut das, was dann im grundbuch steht. wer stellt denn den entsprechenden antrag?

und hast du auch jemanden, der dich juristisch berät?

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Wien nur du allein!
Devil Jin schrieb vor 21 Minuten:

Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html

Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig.

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers

Also z.B.:

Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien

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legende
Neocon schrieb vor 13 Minuten:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html

Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig.

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers

Also z.B.:

Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien

Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?)

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Wien nur du allein!
Relii schrieb vor 19 Minuten:

Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?)

Da bin ich mir nicht ganz sicher. § 24 Abs 3 Mediengesetz sagt:

Zitat

(3) In jedem wiederkehrenden elektronischen Medium sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers anzugeben.

Unter Anschrift würde ich schon mehr als nur den Ort verstehen. Zumal es bei großen Orten und häufigen Namen wohl nicht wirklich aussagekräftig ist (z.B. Werner Huber, Wien). Auf der sicheren Seite ist man sicherlich mit der Adresse.

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Workaholic
Devil Jin schrieb vor 13 Stunden:

Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 

Gar nix, die Bäume kommen eh weg. :davinci:

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