BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 1. Juli 2018 cmburns schrieb vor 1 Minute: Schulferien? Auch on a serious note: ich bin ja gerade bei Gericht und meine Richterin hatte eine einvernahmetagsatzung für nächste Woche anberaumt und eine Verhandlung, bei beiden kam kurz nach ausschreiben die Vertagungsbitte weil zumindest einer der Anwälte nicht konnte, dann wär die Richterin auf Urlaub und das überschneidet sich bis September laufend 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2018 Im Sommer geht bei Gerichten wirklich wenig. Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?), aber es ist eigentlich ständig wer im Urlaub. Richter, Anwälte, Parteien, Zeugen etc. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2018 Neocon schrieb vor 23 Minuten: Die Gerichtferien gib's zwar soweit ich weiß nicht mehr (oder reduziert?), stimmt so, heißen jetzt oder hießen zumindest eine zeit lang verhandlungsfreie Zeit, aber um eine Person von gestern sinngemäß zu zitieren: "niemand der noch ganz bei trost ist verhandelt im Sommer, da hat man immer nur das ganze Vertagungsgschistigschasti weil eh keiner da ist" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2018 Im Sommer reißt sich bei keinem Amt und Co. jemand den Haxn aus, da müssen sich die Leute halt gedulden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 5. Juli 2018 Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz. Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde. Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt. Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede. Jetzt meine Frage: Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten? oder In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft? Daungschee 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 5. Juli 2018 wieso nicht einfach beim bauträger/deren anwaltskanzlei nachfragen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 5. Juli 2018 Ich würd die Sache schon klären und nicht einfach drauf pfeiffen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 5. Juli 2018 Relii schrieb vor 2 Stunden: wieso nicht einfach beim bauträger/deren anwaltskanzlei nachfragen? Aegis schrieb vor 3 Stunden: Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz. Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde. Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt. Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede. Jetzt meine Frage: Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten? oder In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft? Daungschee Herr Max schrieb vor 2 Stunden: Ich würd die Sache schon klären und nicht einfach drauf pfeiffen. Eh... Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt. Wenn ich es richtig verstanden hab beglaubigt der Notar den Kaufvertrag (wo ja alles fehlerfrei drin steht). Die Beglaubigungsbestätigung mit Honorarnote die ich gestern bekommen hab (und wo der Stellplatz nicht drin steht) ist ja meines Verständnisses nach nur die Rechnung für die notarielle Leistung und steht nicht über einem gültigen Vertrag. Aber anrufen wird ich morgen am Vormittag sicher nochmal. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 17. Juli 2018 Cookies, siehe > 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Aegis schrieb am 5.7.2018 um 14:47 : Habe letzte Woche den Kaufvertrag für meine/unsere Wohnung unterschrieben. Im Kauf inkludiert sind das Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz. Gestern bekam ich das Beglaubigungsschreiben vom Notar in welchem nur die Wohnung sowie das Kellerabteil drinnen stehen. Bei einer Nachbarin nachgefragt habe ich aber gesehen, dass der Stellplatz dort vermerkt wurde. Beim Anruf in der Notariatskanzlei sagte mir die Dame, dass sie nur das schreiben, was die Anwaltskanzlei des Bauträgers übermittelt. Nach dortiger Auskunft ist aber im Kaufvertrag eindeutig von Wohnung, Stellplatz und Kellerabteil die Rede. Jetzt meine Frage: Prinzipiell wurscht was in dem Brief vom Notar steht, weil eh nur Kaufvertrag und die dort verzeichneten Modalitäten gelten? oder In 10 Jahren geht ma wer am Oasch und sagt ich hätte den Stellplatz gar nicht gekauft? Daungschee gelten tut das, was dann im grundbuch steht. wer stellt denn den entsprechenden antrag? und hast du auch jemanden, der dich juristisch berät? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Devil Jin schrieb vor 21 Minuten: Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig. Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers Also z.B.: Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Neocon schrieb vor 13 Minuten: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig. Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers Also z.B.: Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Relii schrieb vor 19 Minuten: Wobei eigentlich "Sebastian Kurz, Wien" auch reichen sollte (oder?) Da bin ich mir nicht ganz sicher. § 24 Abs 3 Mediengesetz sagt: Zitat (3) In jedem wiederkehrenden elektronischen Medium sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers anzugeben. Unter Anschrift würde ich schon mehr als nur den Ort verstehen. Zumal es bei großen Orten und häufigen Namen wohl nicht wirklich aussagekräftig ist (z.B. Werner Huber, Wien). Auf der sicheren Seite ist man sicherlich mit der Adresse. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Beitrag melden Geschrieben 18. Juli 2018 Devil Jin schrieb vor 13 Stunden: Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? Gar nix, die Bäume kommen eh weg. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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