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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 2 Minuten:

Setz eine Frist

Für einen Juristen wohl eine kleine Sache, aber als Laie hab ich davon halt keinen Tau..."Wenn der Vertrag nicht bis XY zustande kommt, dann...?"

Noch ein Detail: Der Übergabetermin des Hauses ist im Vertrag sogar festgesetzt (1.4.2021). Der steht explizit so drinnen. Angenommen sie würden erst nach dem 1.4.2021 unterschreiben, werden sie das ja alleine schon deshlab nicht machen können, weil dann der Übergabetermin bereits in der Vergangenheit liegt?

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 7 Minuten:

Für einen Juristen wohl eine kleine Sache, aber als Laie hab ich davon halt keinen Tau..."Wenn der Vertrag nicht bis XY zustande kommt, dann...?"

Noch ein Detail: Der Übergabetermin des Hauses ist im Vertrag sogar festgesetzt (1.4.2021). Der steht explizit so drinnen. Angenommen sie würden erst nach dem 1.4.2021 unterschreiben, werden sie das ja alleine schon deshlab nicht machen können, weil dann der Übergabetermin bereits in der Vergangenheit liegt?

Der Übergabetermin ist einzuhalten, sonst ist der Bauträger zumindest schadensersatzpflichtig (zB anfallende Mietzahlungen, Zwischenlagerung von Möbeln etc)

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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 11 Minuten:

Der Übergabetermin ist einzuhalten, sonst ist der Bauträger zumindest schadensersatzpflichtig (zB anfallende Mietzahlungen, Zwischenlagerung von Möbeln etc)

Selbst wenn sie rechtzeitig vorher sagen, dass der Termin nicht gehalten werden kann?

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 17 Minuten:

Selbst wenn sie rechtzeitig vorher sagen, dass der Termin nicht gehalten werden kann?

 

Effektiv ist der Übergabestichtag ein essentieller Punkt im Kaufvertrag, der offenbar nicht eingehalten wird oder eingehalten werden kann. Vergleichbar mit einem Zahlungsverzug durch den Käufer.  Lass dir einen neuen Termin geben, der definitiv eingehalten werden kann, sofern überhaupt gesichert ist,  dass das Projekt überhaupt durchgeführt wird. Ewig kannst nicht in der Luft hängen

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Junior Vizepräsident

Wenn man den befristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist im Juli beenden will, muss man dann "Ich kündige im Juli." oder "Ich kündige im Mai." schreiben? (Natürlich ist das simpel ausgedrückt.) Oder sollte man gleich ausführlicher à la "Unter Einhaltung der Frist wird das Verhältnis im Juli beendet blabla." werden? Es geht eigentlich mehr um die Logik, weil sich da nicht alle einig sind. Die Einen sagen die Frist wird automatisch angerechnet, während die Anderen meinen, dass man diese selber berechnen muss.

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Jahrhunderttalent

 

Devil Jin schrieb vor 15 Stunden:

Wenn man den befristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist im Juli beenden will, muss man dann "Ich kündige im Juli." oder "Ich kündige im Mai." schreiben? (Natürlich ist das simpel ausgedrückt.) Oder sollte man gleich ausführlicher à la "Unter Einhaltung der Frist wird das Verhältnis im Juli beendet blabla." werden? Es geht eigentlich mehr um die Logik, weil sich da nicht alle einig sind. Die Einen sagen die Frist wird automatisch angerechnet, während die Anderen meinen, dass man diese selber berechnen muss.

Du müsstest aber noch im April kündigen, damit du Ende Juli "fertig" bist!

Ich würde den Satz einfach erweitern, dann ist man auf der sicheren Seite und kann auch nichts falsch machen: "Mit dem heutigen Tag, XX.04.2020 gebe ich bekannt, dass ich die Wohnung TopXX in XX-Sraße in 1140 Wien kündige. Unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist endet somit des Mietverhältnis am 31.07.2020."

So oder so ähnlich halt... 

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Im ASB-Olymp
flanders schrieb am 4.2.2020 um 21:35 :

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

bearbeitet von bw_sektionsbg

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#27 Branko Boskovic
bw_sektionsbg schrieb vor 49 Minuten:

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

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Im ASB-Olymp
flanders schrieb vor 6 Minuten:

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Ich hab sicher über die Jahre schon über 200 Deals abgewickelt und immer war alles gut. Jedoch werde ich in Zukunft nicht mehr ohne Foto von Ausweis und Bekanntgabe einer Adresse Beträge größer 50 überweisen. Wenn ich denke das ich wildfremden Menschen schon 500 € überwiesen habe muss ich nachträglich eh danke sagen. Aber wegen 95 € kriminell werden bringt es halt auch nicht. Jetzt hat sie die Anzeige, die Bank wird sich nach Anfrage der Polizei ihren Teil denken. Trotzdem gehe ich davon aus die 95 nicht wieder zu sehen. Wollte aber mit der Anzeige auch in erster Linie verhindern das die Tante weitere Menschen schädigt.

bearbeitet von bw_sektionsbg

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flanders schrieb vor 45 Minuten:

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Hast du eigentlich Willhaben selbst darüber informiert? Das hat nämlich bei mir einmal sehr gut funktioniert.
Ansonsten seit Jahren gekauft/verkauft und hatte eben bei zig Käufen nur einmal ein Problem, Paket kam dann aber recht rasch nach der Konversation mit Willhaben.

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flanders schrieb vor 1 Stunde:

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Panikmache.
Ich weiß nicht ob es offizielle Statistiken gibt, aber der Prozentsatz an vorsätzlichen Straftaten auf solchen Portalen wird wohl sehr gering sein.
Ich spreche da jetzt von wirklichen Privatpersonen die sich die Kohle dann einfach behalten.

Viel eher sind es dann wirklich organisierte Banden die aus dem Ausland dann ihre krummen Dinger drehen. Die kann man aber meist mit ein bisschen Hausverstand und Vorsicht eh meistens relativ easy entlarven.
Wer für ein in schlechtem Deutsch verfasstes Inserat für ein iPhone 11 500€ auf ein moldawisches PayPal-Konto überweist der hats eh verdient. :laugh:

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legende
bw_sektionsbg schrieb vor 4 Stunden:

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

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Relii schrieb vor 12 Minuten:

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

nein

bw_sektionsbg schrieb vor 6 Minuten:

nicht das ich wüsste  sobald gutgeschrieben am empfängerkonto ist meines Wissens nach der Zug abgefahren.

nein

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Relii schrieb vor 7 Stunden:

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

Nein nur Einzüge bzw Lastschriften. Eine Überweisung ist von dir in Auftrag gegeben, quasi du gibst jemanden Geld in die Hand. Ergo: Fehler bei dir. Einzug/Lastschrift: Du lässt jemanden in dein Geldbörserl greifen, aber plötzlich nimmt er mehr raus als abgemacht oder jemand hat sich zu der illustren Runde dazugesellt und stibitzt dir etwas. Dann holt es die Bank zurück und verrechnet dem Unhold Spesen.

bw_sektionsbg schrieb vor 6 Stunden:

nicht das ich wüsste  sobald gutgeschrieben am empfängerkonto ist meines Wissens nach der Zug abgefahren.

Es gibt Ausnahmen, aber prinzipiell ja.

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