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Weltklassecoach

Eine konkludente (zB Mieter bleibt drinnen, Vermieter verlangt weiter die Miete) wäre ja eine einvernehmliche Änderung des Vertrages, daher dieVerlängerung möglich.

Beim ersten Mal auf weitere 3 Jahre, beim zweiten mal unbefristet.

bearbeitet von Hibenosa

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Gast

Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden.

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V.I.P.

Darf ich Inhalte eines (Lehr)-Buches Wort für Wort auf meiner nicht kommerziellen Website veröffentlichen? Besucher meiner Website hätten dann schließlich keinen Anreiz mehr, das Buch zu kaufen, da sie alles Notwendige auch auf meiner Website finden.

Tippe auf folgendes:

Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss.

Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen...

bearbeitet von sulza

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Gast

Tippe auf folgendes:

Nur einen Teil, der aber korrekt zitiert werden muss.

Es steht meistens in den Lehrbüchern selber drinnen...

Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal.

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V.I.P.

 

Hab jetzt im Buch nachgesehen und da steht das kein Teil des Inhaltes ohne Erlaubnis reproduziert werden darf. Also sind eigentlich alle Zusammenfassungen von Studenten zu bestimmten Uniprüfungen die ja immer wieder im Internet zu finden sind, illegal.

wenn man es zitiert, darf mans glaub ich schon. abdrucken nicht

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  • 1 month later...
DIE Firma für Ihr Posting!

Frage zum Mietrecht:

Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so?

PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich :D

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Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht...

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V.I.P.

Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht...

auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden

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auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden

Nicht nur an dich (der 2te Hauptmieter bleibt ja dennoch der Andere) dauerhafte Lösung ist das sowieso keine und es ist mit enormen Risiko verbunden.... (daher auch die Frage... sowas würde ich aller, aller höchstens bei meinem Bruder machen wenn überhaupt)

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Style und das Geld

Die Haftung bekommst du nicht weg, der Vermieter ist ja nicht blöd und verzichtet freiwillig auf einen Mieter der für mögliche Ausfälle oder Schäden haftet.

Du kannst im Innenverhaltnis der WG was machen, viel mehr geht da nicht.

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für leiwand, gegen oasch.

Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte.

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Frage zum Mietrecht:

Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so?

PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich :D

Hast du ein Untermietverbot drinnen?

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Hast du ein Untermietverbot drinnen?

Ja, die Untervermietung ist einer der wenigen Punkte, die wir vertraglich geregelt haben.

Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte.

Wie soll ich mir das vorstellen? Seine Eltern verbürgen sich dann quasi mir gegenüber, falls er nicht mehr zahlen würde und die Vermieterin auf mich zurück greift? bearbeitet von PostingGmbH

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Rapid. Immer. Überall.

Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem.

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DIE Firma für Ihr Posting!

Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem.

Genau das ist das Problem. Die Vermieterin hat die Wohnung inzwischen an ihren Sohn überschrieben. Von ihr haben wir noch einen günstigen Mietzins bekommen, er will aber nen Haufen Kohle und ist noch dazu Jus-Student :nein:

Also ja, er is ein Arschloch :fuckthat:

bearbeitet von PostingGmbH

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