Wux シ Geschrieben 3. Oktober 2014 Im Steuerrecht gibt es keine Delikte. Im Finanzstrafrecht gibt's aber den Abgabenbetrug, wenn man durch Scheingeschäfte eine Abgabenverkürzung herbeiführt wird. Und bei dem von mir angesprochenen Sachverhalt würde es sich de jure um ein Scheingeschäft handeln? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 3. Oktober 2014 Und bei dem von mir angesprochenen Sachverhalt würde es sich de jure um ein Scheingeschäft handeln? Genaugenommen handelt es sich um eine Scheinhandlung, weil zwischen Person A und Person B keine vertragliche Beziehung herrscht und der Verkäufer normalerweise nichts davon weiß. Aber ja, das fällt dann unter das Finanzstrafgesetz und ob es ein Abgabenbetrug (mögliche Haftstrafe) oder Abgabenhinterziehung (lediglich Geldstrafe) ist hängt vom Wert ab. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 3. Oktober 2014 Genaugenommen handelt es sich um eine Scheinhandlung, weil zwischen Person A und Person B keine vertragliche Beziehung herrscht und der Verkäufer normalerweise nichts davon weiß. Aber ja, das fällt dann unter das Finanzstrafgesetz und ob es ein Abgabenbetrug (mögliche Haftstrafe) oder Abgabenhinterziehung (lediglich Geldstrafe) ist hängt vom Wert ab. Merci 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gazza8 Bunter Hund im ASB Geschrieben 5. Oktober 2014 Ich bräuchte einen Rat der Experten hier: Meine Frau hat über willhaben eine Damenhandtasche von Burberry verkauft. Der Käufer hat die Tasche auch erhalten.Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen, dass die Tasche ein paar Abfärbungen hat. Dies hat der Käufer offensichtlich überlesen und fordert jetzt von ihr einen Teil des Geldes zurück.Meiner Meinung nach kann die Forderung nicht rechtens sein, denn erstens hat sie ihn per E-Mail schriftlich auf den Makel hingewiesen, zweitens waren die Abfärbungen auch auf den Fotos zu sehen.Ich sehe daher keinen Grund, einen Teil des vereinbarten Betrages zurück zu überweisen. Die Käuferin droht ihr mit weiteren Schritten (wie auch immer die aussehen mögen). Was meinen die Rechtsexperten wie meine Frau weiter vorgehen soll? Ich bin der Meinung einfach ignorieren und gut sein lassen oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 5. Oktober 2014 Ich habe mir heuer am Ostermontag ein gebrauchtes ktm e mtb über willhaben um 1600 Euro gekauft. Der Verkäufer legte mir einen Reservierungsschein im wert von 2700 Euro vor und ich glaubte ihm da er ein super auftreten hatte Tiroler War Geschäftsmann ist und einen sauteuren BMW fuhr. Auf jeden Fall ist jetzt mein Rad kaputt und Sportsdirekt bemerkte dass er Schlüssel für zwei Räder hat also ist er möglicherweise ein dieb oder Betrüger denn er kaufte anscheinend zwei bikes in kurzer Zeit und als ich die Originalrechnung verlangte schickte er mir zwei unterschiedliche.. ich kenne einen Fall wo jemand wegen so einem Fall drei jahre im Häfen sitzt. Ich verlange zuerst geldrückgabe wenn das nicht klappt zeige ich ihn an und verklage ihn.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 5. Oktober 2014 Ich habe mir heuer am Ostermontag ein gebrauchtes ktm e mtb über willhaben um 1600 Euro gekauft. Der Verkäufer legte mir einen Reservierungsschein im wert von 2700 Euro vor und ich glaubte ihm da er ein super auftreten hatte Tiroler War Geschäftsmann ist und einen sauteuren BMW fuhr. Auf jeden Fall ist jetzt mein Rad kaputt und Sportsdirekt bemerkte dass er Schlüssel für zwei Räder hat also ist er möglicherweise ein dieb oder Betrüger denn er kaufte anscheinend zwei bikes in kurzer Zeit und als ich die Originalrechnung verlangte schickte er mir zwei unterschiedliche.. ich kenne einen Fall wo jemand wegen so einem Fall drei jahre im Häfen sitzt. Ich verlange zuerst geldrückgabe wenn das nicht klappt zeige ich ihn an und verklage ihn.. Wozu brauchst du noch Rechtsexperten, hast dir den Fall doch schon von ganz alleine gelöst Sherlock 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 5. Oktober 2014 Wozu brauchst du noch Rechtsexperten, hast dir den Fall doch schon von ganz alleine gelöst Sherlock habe eine gute rechtsschutzversicherung und ein Freund meinte dass ich keine Chance habe was ich aber bezweifle denn wenn er wirklich Geschäftsmann ist hat er viel zu verlieren 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 5. Oktober 2014 habe eine gute rechtsschutzversicherung und ein Freund meinte dass ich keine Chance habe was ich aber bezweifle denn wenn er wirklich Geschäftsmann ist hat er viel zu verlieren wenn er viel zu verlieren hät, würd er wohl net mit e bikes rumtricksen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 5. Oktober 2014 wenn er viel zu verlieren hät, würd er wohl net mit e bikes rumtricksen dachte ich mir auch aber welcher betrüger fährt sauteure autos 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 5. Oktober 2014 dachte ich mir auch aber welcher betrüger fährt sauteure autos Ein Betrüger lebt vom Ersteindruck oder hättest das Fahrrad von einem Sandler gekauft? Die Autos sind entweder geleast, gemietet, geborgt oder wurden mit Schwarzgeld gekauft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 7. Oktober 2014 Ich bräuchte einen Rat der Experten hier: Meine Frau hat über willhaben eine Damenhandtasche von Burberry verkauft. Der Käufer hat die Tasche auch erhalten. Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen, dass die Tasche ein paar Abfärbungen hat. Dies hat der Käufer offensichtlich überlesen und fordert jetzt von ihr einen Teil des Geldes zurück. Meiner Meinung nach kann die Forderung nicht rechtens sein, denn erstens hat sie ihn per E-Mail schriftlich auf den Makel hingewiesen, zweitens waren die Abfärbungen auch auf den Fotos zu sehen. Ich sehe daher keinen Grund, einen Teil des vereinbarten Betrages zurück zu überweisen. Die Käuferin droht ihr mit weiteren Schritten (wie auch immer die aussehen mögen). Was meinen die Rechtsexperten wie meine Frau weiter vorgehen soll? Ich bin der Meinung einfach ignorieren und gut sein lassen oder? es wär halt schon immer gut, wenn man die ganze geschichte erfährt. "Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen" warum? hat er danach gefragt? oder warum hat sie geglaubt, dass sie darauf hinweisen muss? andererseits: warum hat sie das nicht gleich auf der willhaben-homepage getan? bzw. wie wurde denn dort die tasche beschrieben? grundsätzlich gilt: je genauer ein artikel beschrieben ist, umso weniger probleme gibt's danach (bei schlechten artikeln aber natürlich auch umso weniger geld...). fotos sind diesbezüglich eh sehr hilfreich, aber leider trifft das halt nur auf gute fotos zu, welche auf willhaben meiner erfahrung nach eher die ausnahme sind, das sind oft irgendwelche halbscharfen fotos mit mangelhafter ausleuchtung, wo man zwar erkennen kann, um welches produkt es sich handelt, aber irgendeinen zustand daraus zu schließen ist alles andere als einfach. und willhaben limitiert die größe der bilder leider auch deutlich. ohne die fotos zu kennen ist hier erst recht keine aussage möglich. entscheidend ist, ob jemand, der das produkt noch nie in realität gesehen hat und keine ahnung von den schäden hat, auf den fotos unschwer erkennen sollte, dass es schäden gibt. wenn man letzteres bejahen kann, dann gibt's einen grund weniger sich sorgen zu machen. wenn das hingegen strittig ist, dann ist wie oben erwähnt noch interessant, wie der text der kleinanzeige lautete. wenn der dann auch noch einen besseren zustand verspricht bzw. fehler verschweigt, dann kann's ungut werden, wenn sich die käuferin wirklich traut energie reinzustecken. aber wie schon von anfang erwähnt: ohne vollständige info ist's ohnehin schwierig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gazza8 Bunter Hund im ASB Geschrieben 7. Oktober 2014 "Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen" warum? hat er danach gefragt? oder warum hat sie geglaubt, dass sie darauf hinweisen muss? andererseits: warum hat sie das nicht gleich auf der willhaben-homepage getan? bzw. wie wurde denn dort die tasche beschrieben? Es war in der Anzeige beschrieben. Es war auf den Fotos ersichtlich. Per E-Mail hat meine Frau etxra nochmal drauf hingewiesen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 7. Oktober 2014 Es war in der Anzeige beschrieben. Es war auf den Fotos ersichtlich. Per E-Mail hat meine Frau etxra nochmal drauf hingewiesen. na dann ist nur mehr die frage relevant, ob's eh ein privatverkauf war oder ob es ein rückgaberecht geben könnte. dennoch wär's halt toll, wenn du diese info gleich mitgegeben hättest. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gazza8 Bunter Hund im ASB Geschrieben 7. Oktober 2014 na dann ist nur mehr die frage relevant, ob's eh ein privatverkauf war oder ob es ein rückgaberecht geben könnte. dennoch wär's halt toll, wenn du diese info gleich mitgegeben hättest. Ja war ein Privatverkauf. In der Hitze des Gefechts kann man schon mal ein paar Infos vergessen. Ich war in der Zwischenzeit auch bei einem Rechtsanwalt,dieser hat mir nach Sichtung aller Unterlagen gesagt, dass meine Frau hier nichts zu befürchten hat, da von ihrer Seite aus alles korrekt war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Geschrieben 9. Oktober 2014 Bekomme ich fürs Übersiedeln auch Sonderurlaub, wenn für mich kein Kollektivvertrag anwendbar ist? Ist das überhaupt im KV geregelt, oder doch im AngG? (ich mache kein Arbeitsrecht, deshalb kenn ich mich da Nüsse aus) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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