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Kriegst eine Strafverfügung.

auf wien.gv steht etwas von Anonymverfügung oder Strafverfügung.

Hoffe auf ersteresm gehe von zweiterem aus.

Wegen gestern? :feier:

Aber da war doch nix oder? :ratlos:

Na, eh nur bei mir daheim :facepalm:

War eh aufgelegt dass ich um 22:30 keinen Parkplatz mehr find.

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Im ASB-Olymp

auf wien.gv steht etwas von Anonymverfügung oder Strafverfügung.

Hoffe auf ersteresm gehe von zweiterem aus.

Na, eh nur bei mir daheim :facepalm:

War eh aufgelegt dass ich um 22:30 keinen Parkplatz mehr find.

Bei einer Anonymverfügung wäre ja gleich ein Zahlschein dabei, also wirds schon eine Strafverfügung sein.

Kostet normalerweise das Doppelte...

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

+1

+1

gern geschen!

noch eine idee bezügl beweise: wenn er beim zurückfahren auf dich aufgefahren wäre, während du noch in bewegung warst, müsste das unfallbild ja anders aussehen, als wenn ein bewegendes auf ein stehendes auto auffährt. (man stelle sich jetzt physik in der ahs/htl vor 2 kräfte wirken aufeinander, heben sich teilweise gegenseitig auf usw. usf.) hast du fotos gemacht? vllt kann ein gutachter da etwas feststellen?

Das sollte nicht notwendig sein, er hat ja den Unfallbericht unterschrieben wo draufsteht dass ich gestanden bin...

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Person A kauft einen Kugelschreiber zur Eigenbenutzung und lässt die Rechnung von Person B über dessen Firma versteuern.

Unter welchen Delikt fällt dies steuerrechtlich? Gefälligkeitsrechnung?

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für leiwand, gegen oasch.

Im Steuerrecht gibt es keine Delikte. Im Finanzstrafrecht gibt's aber den Abgabenbetrug, wenn man durch Scheingeschäfte eine Abgabenverkürzung herbeiführt wird.

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Im Steuerrecht gibt es keine Delikte. Im Finanzstrafrecht gibt's aber den Abgabenbetrug, wenn man durch Scheingeschäfte eine Abgabenverkürzung herbeiführt wird.

Und bei dem von mir angesprochenen Sachverhalt würde es sich de jure um ein Scheingeschäft handeln?

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für leiwand, gegen oasch.

Und bei dem von mir angesprochenen Sachverhalt würde es sich de jure um ein Scheingeschäft handeln?

Genaugenommen handelt es sich um eine Scheinhandlung, weil zwischen Person A und Person B keine vertragliche Beziehung herrscht und der Verkäufer normalerweise nichts davon weiß. Aber ja, das fällt dann unter das Finanzstrafgesetz und ob es ein Abgabenbetrug (mögliche Haftstrafe) oder Abgabenhinterziehung (lediglich Geldstrafe) ist hängt vom Wert ab.

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Genaugenommen handelt es sich um eine Scheinhandlung, weil zwischen Person A und Person B keine vertragliche Beziehung herrscht und der Verkäufer normalerweise nichts davon weiß. Aber ja, das fällt dann unter das Finanzstrafgesetz und ob es ein Abgabenbetrug (mögliche Haftstrafe) oder Abgabenhinterziehung (lediglich Geldstrafe) ist hängt vom Wert ab.

Merci

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Bunter Hund im ASB

Ich bräuchte einen Rat der Experten hier:

Meine Frau hat über willhaben eine Damenhandtasche von Burberry verkauft. Der Käufer hat die Tasche auch erhalten.

Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen, dass die Tasche ein paar Abfärbungen hat. Dies hat der Käufer offensichtlich überlesen und fordert jetzt von ihr einen Teil des Geldes zurück.

Meiner Meinung nach kann die Forderung nicht rechtens sein, denn erstens hat sie ihn per E-Mail schriftlich auf den Makel hingewiesen, zweitens waren die Abfärbungen auch auf den Fotos zu sehen.

Ich sehe daher keinen Grund, einen Teil des vereinbarten Betrages zurück zu überweisen.

Die Käuferin droht ihr mit weiteren Schritten (wie auch immer die aussehen mögen).

Was meinen die Rechtsexperten wie meine Frau weiter vorgehen soll?

Ich bin der Meinung einfach ignorieren und gut sein lassen oder?


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ASB-Legende

Ich habe mir heuer am Ostermontag ein gebrauchtes ktm e mtb über willhaben um 1600 Euro gekauft. Der Verkäufer legte mir einen Reservierungsschein im wert von 2700 Euro vor und ich glaubte ihm da er ein super auftreten hatte Tiroler War Geschäftsmann ist und einen sauteuren BMW fuhr. Auf jeden Fall ist jetzt mein Rad kaputt und Sportsdirekt bemerkte dass er Schlüssel für zwei Räder hat also ist er möglicherweise ein dieb oder Betrüger denn er kaufte anscheinend zwei bikes in kurzer Zeit und als ich die Originalrechnung verlangte schickte er mir zwei unterschiedliche.. ich kenne einen Fall wo jemand wegen so einem Fall drei jahre im Häfen sitzt. Ich verlange zuerst geldrückgabe wenn das nicht klappt zeige ich ihn an und verklage ihn..

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ASB-Legende

Ich habe mir heuer am Ostermontag ein gebrauchtes ktm e mtb über willhaben um 1600 Euro gekauft. Der Verkäufer legte mir einen Reservierungsschein im wert von 2700 Euro vor und ich glaubte ihm da er ein super auftreten hatte Tiroler War Geschäftsmann ist und einen sauteuren BMW fuhr. Auf jeden Fall ist jetzt mein Rad kaputt und Sportsdirekt bemerkte dass er Schlüssel für zwei Räder hat also ist er möglicherweise ein dieb oder Betrüger denn er kaufte anscheinend zwei bikes in kurzer Zeit und als ich die Originalrechnung verlangte schickte er mir zwei unterschiedliche.. ich kenne einen Fall wo jemand wegen so einem Fall drei jahre im Häfen sitzt. Ich verlange zuerst geldrückgabe wenn das nicht klappt zeige ich ihn an und verklage ihn..

Wozu brauchst du noch Rechtsexperten, hast dir den Fall doch schon von ganz alleine gelöst Sherlock :davinci:

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