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V.I.P.

Für die Schuldfrage meinst du? Ja, das kann gut sein. Blind zurückschieben darf er auf keinen Fall, könnte ja auch einer aus Chilis Spur kommend gerade links abbiegen wollen.

Ja. Ein Mitverschulden kann ich mir dabei eigentlich so gut wie nie vorstellen, wenn man bereits längere Zeit (also 1-2 Minuten wie genannt) sein Auto sichtbar (also möglich, zu sehen) hinter einem anderen Auto abstellt. Kann mir da eigentlich kaum eine Norm vorstellen, deren Schutzzweck das umfassen würde.

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Er hat nur gerumgesudert, wollte nichtmal einen Bericht ausfüllen (hab natürlich drauf bestanden) und hat immer auf die Stopptafel verwiesen.

War ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug.

Schlecht. Ist aus dem Unfallbericht wenigstens der unfallhergang klar ersichtlich? Das wär, falls das zu Gericht geht, nicht unwichtig. Grundsätzlich würde ich sagen Alleinverschulden unfallgegner, aber bei sowas spielen immer auch beweisfragen eine wichtige Rolle.

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Das mit der Haltezeit steht nicht drin, aber es steht drin dass ich gehalten habe und er zurückgesetzt hat...

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Das mit der Haltezeit steht nicht drin, aber es steht drin dass ich gehalten habe und er zurückgesetzt hat...

Ok, das ist mal das wichtigste. Ich würd da mal auf Alleinverschulden des Gegners bestehen. Würde nicht einschätzen dass der Gegner da was einklagt, aber 100% ist man da nie sicher. Kommt auch drauf an wie hoch der Schaden ist.

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

Dürfte bei meinem Ford Ka nicht allzu teuer werden :D

Jedenfalls mal vielen Dank an alle für die Meinungen und speziell auch an k3nny fürs Paragrafen raussuchen!

Wird schon schiefgehen :)

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Fr33sp4m3r

Es liegt sicher keine Vorrangverletzung vor.

+1

Ja. Ein Mitverschulden kann ich mir dabei eigentlich so gut wie nie vorstellen, wenn man bereits längere Zeit (also 1-2 Minuten wie genannt) sein Auto sichtbar (also möglich, zu sehen) hinter einem anderen Auto abstellt. Kann mir da eigentlich kaum eine Norm vorstellen, deren Schutzzweck das umfassen würde.

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Dürfte bei meinem Ford Ka nicht allzu teuer werden :D

Jedenfalls mal vielen Dank an alle für die Meinungen und speziell auch an k3nny fürs Paragrafen raussuchen!

Wird schon schiefgehen :)

gern geschen!

noch eine idee bezügl beweise: wenn er beim zurückfahren auf dich aufgefahren wäre, während du noch in bewegung warst, müsste das unfallbild ja anders aussehen, als wenn ein bewegendes auf ein stehendes auto auffährt. (man stelle sich jetzt physik in der ahs/htl vor 2 kräfte wirken aufeinander, heben sich teilweise gegenseitig auf usw. usf.) hast du fotos gemacht? vllt kann ein gutachter da etwas feststellen?

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Kriegst eine Strafverfügung.

auf wien.gv steht etwas von Anonymverfügung oder Strafverfügung.

Hoffe auf ersteresm gehe von zweiterem aus.

Wegen gestern? :feier:

Aber da war doch nix oder? :ratlos:

Na, eh nur bei mir daheim :facepalm:

War eh aufgelegt dass ich um 22:30 keinen Parkplatz mehr find.

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Im ASB-Olymp

auf wien.gv steht etwas von Anonymverfügung oder Strafverfügung.

Hoffe auf ersteresm gehe von zweiterem aus.

Na, eh nur bei mir daheim :facepalm:

War eh aufgelegt dass ich um 22:30 keinen Parkplatz mehr find.

Bei einer Anonymverfügung wäre ja gleich ein Zahlschein dabei, also wirds schon eine Strafverfügung sein.

Kostet normalerweise das Doppelte...

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

+1

+1

gern geschen!

noch eine idee bezügl beweise: wenn er beim zurückfahren auf dich aufgefahren wäre, während du noch in bewegung warst, müsste das unfallbild ja anders aussehen, als wenn ein bewegendes auf ein stehendes auto auffährt. (man stelle sich jetzt physik in der ahs/htl vor 2 kräfte wirken aufeinander, heben sich teilweise gegenseitig auf usw. usf.) hast du fotos gemacht? vllt kann ein gutachter da etwas feststellen?

Das sollte nicht notwendig sein, er hat ja den Unfallbericht unterschrieben wo draufsteht dass ich gestanden bin...

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Person A kauft einen Kugelschreiber zur Eigenbenutzung und lässt die Rechnung von Person B über dessen Firma versteuern.

Unter welchen Delikt fällt dies steuerrechtlich? Gefälligkeitsrechnung?

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für leiwand, gegen oasch.

Im Steuerrecht gibt es keine Delikte. Im Finanzstrafrecht gibt's aber den Abgabenbetrug, wenn man durch Scheingeschäfte eine Abgabenverkürzung herbeiführt wird.

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