Recommended Posts

I'll be back!
firewhoman schrieb vor 5 Stunden:

Was - Geschichten von anderen geklaut und selber als eigene verkauft?!?

selber 1 buch geschrieben (1 BDSM-story). eigentlich hat sie sogar 2 bücher veröffentlicht. das 2. buch mit eigenen illustrationen und in 1 ganz anderen genre, die sexstory kam deshalb unter 1 pseudonym raus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

The Pezident of Bäristan

Wie schauts denn mit der aktuellen Rückforderung von Servicepauschalen bei Ö-Ticket aus? Kann ich den Musterbrief aus 2018 verwenden oder gibt es abgesehen von der erfolgreichen Klage wegen des Ed Sheeran Konzerts etwas noch aktuelleres?

Bärigster Dank! :pezi:

 

Ö-Ticket verorscht schon wieder. Nicht erbrachte Leistung von Ö-Ticket kostet 2,5€.

Spoiler

(Warum ned glei 100€ - weil dann die Verarschung noch offensichtlicher wäre).

Der VKI hat bereits mehrmals erfolgreich gegen Ö-Ticket prozessiert und Recht bekommen, jedoch werden aktuell die früher offensichtlich ausgewissenen 2,5€ Servicepauschale für print@home (Onlinetickets) nun versteckt im Kaufpreis verrechnet.

Sprich:
Karte (.pdf) für Turbobier kostet 40€, auf Ö-Ticket verlangt 42,5€.

 

Die AGB:
IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung bzw. Produkt und Bestellmodalitäten per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express oder Diners), Vorauszahlung, Online Banking, Sofortüberweisung und durch Rechnungs- oder Ratenkauf möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte,  Sofortüberweisung und Online Banking nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorauszahlung der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von der CTS Eventim Austria GmbH benannte Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna ist der Rechnungsbetrag 30 Kalendertage nach dem Kaufdatum zur Zahlung an die Klarna Bank AB (publ) fällig. Beim Kauf auf Raten tritt die Fälligkeit entsprechend des im Kaufprozess erläuterten und per E-Mail von Klarna übermittelten Teilzahlungsplans ein. Die Zahlungsarten Rechnungs- oder Ratenkauf bestehen nicht für alle Angebote und setzen unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB (publ) voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung oder Raten ermöglicht wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Klarna, an die CTS Eventim Austria GmbH ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Kunde kann in diesem Fall nur an Klarna mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsarten Rechnungskauf bzw. Ratenkauf gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna Bank AB (publ). Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die Muttergesellschaft CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75A, 28195 Bremen, Deutschland. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.
  2. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung bzw. gewähltem Produkt variieren können. Bei einem Ticketpreis unter € 25 fällt keine Servicegebühr an. Ab einem Ticketpreis von € 25 ist eine Servicegebühr von € 2,50 im ersichtlichen Gesamtkaufpreis eines Tickets, der im Warenkorb angezeigt wird, bereits enthalten; darüber hinaus entstehen – abgesehen von den Versandkosten bzw. € 1,50 Internationale Sales Fee pro Ticket bei Veranstaltungen im Ausland - keine weiteren Kosten. Eine vom Kunden gewünschte Geschenkverpackung wird mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
Pezi schrieb vor 1 Stunde:

Wie schauts denn mit der aktuellen Rückforderung von Servicepauschalen bei Ö-Ticket aus? Kann ich den Musterbrief aus 2018 verwenden oder gibt es abgesehen von der erfolgreichen Klage wegen des Ed Sheeran Konzerts etwas noch aktuelleres?

Bärigster Dank! :pezi:

 

Ö-Ticket verorscht schon wieder. Nicht erbrachte Leistung von Ö-Ticket kostet 2,5€.

  Inhalt unsichtbar machen

(Warum ned glei 100€ - weil dann die Verarschung noch offensichtlicher wäre).

Der VKI hat bereits mehrmals erfolgreich gegen Ö-Ticket prozessiert und Recht bekommen, jedoch werden aktuell die früher offensichtlich ausgewissenen 2,5€ Servicepauschale für print@home (Onlinetickets) nun versteckt im Kaufpreis verrechnet.

Sprich:
Karte (.pdf) für Turbobier kostet 40€, auf Ö-Ticket verlangt 42,5€.

 

Die AGB:
IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung bzw. Produkt und Bestellmodalitäten per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express oder Diners), Vorauszahlung, Online Banking, Sofortüberweisung und durch Rechnungs- oder Ratenkauf möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte,  Sofortüberweisung und Online Banking nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorauszahlung der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von der CTS Eventim Austria GmbH benannte Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna ist der Rechnungsbetrag 30 Kalendertage nach dem Kaufdatum zur Zahlung an die Klarna Bank AB (publ) fällig. Beim Kauf auf Raten tritt die Fälligkeit entsprechend des im Kaufprozess erläuterten und per E-Mail von Klarna übermittelten Teilzahlungsplans ein. Die Zahlungsarten Rechnungs- oder Ratenkauf bestehen nicht für alle Angebote und setzen unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB (publ) voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung oder Raten ermöglicht wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Klarna, an die CTS Eventim Austria GmbH ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Kunde kann in diesem Fall nur an Klarna mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsarten Rechnungskauf bzw. Ratenkauf gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna Bank AB (publ). Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die Muttergesellschaft CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75A, 28195 Bremen, Deutschland. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.
  2. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung bzw. gewähltem Produkt variieren können. Bei einem Ticketpreis unter € 25 fällt keine Servicegebühr an. Ab einem Ticketpreis von € 25 ist eine Servicegebühr von € 2,50 im ersichtlichen Gesamtkaufpreis eines Tickets, der im Warenkorb angezeigt wird, bereits enthalten; darüber hinaus entstehen – abgesehen von den Versandkosten bzw. € 1,50 Internationale Sales Fee pro Ticket bei Veranstaltungen im Ausland - keine weiteren Kosten. Eine vom Kunden gewünschte Geschenkverpackung wird mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

bist du da beim gleichen konzert dabei wie ich? am 30.3. im gasometer?

das müsst ich mir dann auch mal bzgl. den karten genauer anschauen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

The Pezident of Bäristan
Iniesta schrieb vor einer Stunde:

bist du da beim gleichen konzert dabei wie ich? am 30.3. im gasometer?

das müsst ich mir dann auch mal bzgl. den karten genauer anschauen.

Welches mei Bua, welches?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Top-Schriftsteller
firewhoman schrieb am 4.9.2023 um 11:47 :

Bin da gerade auf was draufgekommen ...

Ich hab früher Kurzgeschichten geschrieben, einige davon im Netz hochgeladen. Mir ist natürlich klar, dass man dann keine Kontrolle mehr darüber hat, wer was wohin kopiert und weiter verteilt.

Jetzt hab ich aber entdeckt, dass eine meiner (längeren) Geschichten 1:1 (so weit ich es der Leseprobe nach beurteilen kann) als Buch veröffentlicht worden ist, natürlich unter einem anderen Autorennamen. Die größte Frechheit ist, dass auf dem Cover noch dazu steht "Urheberrechtlich geschütztes Material", und der hat das selber von A-Z gestohlen! Erhältlich auf Amazon und anderen Plattformen wie Eurobuch, abebooks, Weltbild etc.

Verlag gibt es keinen, das Buch ist mit "CreateSpace Independent Publishing Platform" produziert worden, die inzwischen von Kindle übernommen worden ist. Ist aber nicht nur als e-book, sondern auch als Paperback erhältlich.

Hat wer eine Ahnung, welche Möglichkeiten ich da habe, oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen? Ich möchte den eigentlich nicht so davonkommen lassen, dass er mit meinem geistigen Eigentum Geld macht!
Habe schon überlegt, ob ich den Autor selber kontaktieren soll, aber ich finde keine Kontaktdaten von ihm, und Verlag gibt es eben keinen.

Hört sich ja richtig interessant an, also der "Fall". Halte uns auf den laufenden!

Erinnert mich an diesen jungen Künstler an dem vor kurzem eine recht hohe Summe an Entschädigungsgeldern und Anteilen ausbezahlt wurden. Der hat vor 7 Jahren oder so eines von diesen kitschigen Wolfsmotiven in blau/lila geschaffen (galaxy wolf).

Das wurde dann mal aufgeschnappt und plötzlich haben zig Firmen dieses Motiv für die verschiedensten Produkte verwendet. Hoodies, Wandtattoos, Schuhe, Taschen, Unterhosen, Bettwäsche, sogar auf der Straße als Kunstdruck.

Der hat sich dann an eine Kanzlei gewendet und 16 Anwälte haben diesen (für die Kanzlei bisher größten) Fall bearbeitet und mit bisher über 2000 Online Shops "abgerechnet".

Für ihn war die illegale Kettenreaktion an Kunstdiebstahl letztendlich sicher das Beste was ihm passieren hätte können. Jojoesart heißt der Junge.

IMG_20180607_091045_un23cQHgHH.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

The Pezident of Bäristan
Iniesta schrieb am 6.9.2023 um 21:52 :

turbobier. liest du deine eigenen posts nicht? :D 

LInz. Wobei Linz hoffentlich nicht juristisch relevant ist :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Stimmt es, dass man als Zuschauer bei Gemeinderats- oder Bezirksvertretungssitzungen in Wien keine Fotos/Videos machen darf, sofern das Verbot nicht explizit aufgehoben wurde? Und generell in Amtshäusern auch?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
Devil Jin schrieb vor 50 Minuten:

Stimmt es, dass man als Zuschauer bei Gemeinderats- oder Bezirksvertretungssitzungen in Wien keine Fotos/Videos machen darf, sofern das Verbot nicht explizit aufgehoben wurde? Und generell in Amtshäusern auch?

ich meine ja, kann aber nicht mit fixer sicherheit sagen ob das noch immer so ist. da müsst ich mal den dortigen links-klubobmann fragen. :davinci:

ich hab bei der eröffnungssitzung der BV im 15. bez. anno 2015 jedenfalls keine fotos gemacht, und das obwohl diese sitzung sogar inoffiziell gestreamt wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident
Iniesta schrieb vor 27 Minuten:

ich meine ja, kann aber nicht mit fixer sicherheit sagen ob das noch immer so ist. da müsst ich mal den dortigen links-klubobmann fragen. :davinci:

ich hab bei der eröffnungssitzung der BV im 15. bez. anno 2015 jedenfalls keine fotos gemacht, und das obwohl diese sitzung sogar inoffiziell gestreamt wurde.

Tatsächlich, aber da wir in Wien sind, wurscht:

Zitat

Die SPÖ ist in Ottakring zweifelsohne für viel Gutes verantwortlich. Während einer Sitzung auf Social Media ein Bild, Fotografieren ist übrigens verboten, mit der Unterschrift von "unglaublich sinnvollen" Anfragen der ÖVP zu posten, gehört sicher nicht dazu.

https://www.meinbezirk.at/ottakring/c-politik/sachlichkeit-beruht-auf-noetigem-respekt_a5185108

Zitat

Wir zahlen der ehemaligen Umweltstadträtin Sima 15.000 EUR dafür, dass sie ein Foto mit Arnold Schwarzenegger machen kann. [...] Ich würde mir als Stadtrechnungshof ja verhöhnt vorkommen, wenn ich einen desaströsen Bericht hier hinlege, im dem steht, dass eine Stadträtin, trotz Fotoverbot ... aber die 48er dürfen es zahlen.

http://service.magwien.gv.at/mdb/gr/2022/gr-025-w-2022-06-27.txt

Außerdem versteh ich den Sinn dahinter nicht. Es ist doch eh alles öffentlich zugänglich. (Livestreams, Protokolle...)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!

k.a. woran das liegt, aber die protokolle sind mwn anders als im parlament nicht völlig ident mit dem was in den sitzungen gesagt wurde. möglich dass man früher so wie bspw. in innsbruck gerne mal in den mitunter relativ faden sitzungen auch schon mal gebierschtelt hat. das fördert das ansehen des amts halt nicht wenn es davon bildmaterial gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Iniesta schrieb vor 44 Minuten:

k.a. woran das liegt, aber die protokolle sind mwn anders als im parlament nicht völlig ident mit dem was in den sitzungen gesagt wurde. möglich dass man früher so wie bspw. in innsbruck gerne mal in den mitunter relativ faden sitzungen auch schon mal gebierschtelt hat. das fördert das ansehen des amts halt nicht wenn es davon bildmaterial gibt.

Säufer wären das geringste Problem in der Politik.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Top-Schriftsteller

Ich habe 05/22 meinen privaten Hybrid Internet Tarif (auf anraten Magentas), wegen schlechter Performance auf einen mit fixer Leitung umstellen lassen. 

Erst letzte Woche ist mir aufgefallen, dass der alte Tarif (zusätzlich zum neuen) aber trotzdem seitdem monatlich abgebucht wurde inkl. 2x jährlicher Servicegebühr.

Nach par Anrufen habe ich heute die Info erhalten, dass Magenta mir nur die letzten 3 falsch abgebuchten Monats Beträge gutschreiben will, worauf ich natürlich nicht gut zu sprechen war. Bin bei Magenta Privat- als auch Firmenkunde.

Nächste Woche erwarte ich einen Anruf von einem höher gestellten Mitarbeiter, der vielleicht Entscheidungsgewalt hat (hat auch erst funktioniert als ich mein Firmenkonto erwähnt habe).

Es wurde damals auch der Router getauscht, das heißt auch technisch war es nicht möglich vom alten Tarif noch weiter zu profitieren. Sprich Null Leistung, für volle Verrechnung.

Mein Fehler war es, dass es mir erst so spät aufgefallen ist.

Wie ist das aber rechtlich mit dem Rechnung kontrollieren? Gibt's da Verpflichtungen meinerseits die juristisch gegen eine komplette Erstattung sprechen? Muss ich da rein auf Kulanz hoffen?

Bin da noch guter Dinge, aber hätte mich rechtlich bissl vor informiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.