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Fr33sp4m3r

ok, stimmt

ich bezweifle aber, dass 1.) die religionsausübung durch einen tuttlbär gestört wird und 2.) dass das konzept der religion derart schützenswert bzw. schutzbedürftig wäre, dass es so eine aktion nicht verkraftet

aber, und da stehen wir 100% auf derselben linie: solange diese gesetze rechtsstaatlich-demokratisch erlassen wurden, müssen sie anwendung finden

gleich wie dämlich sie sein mögen

es störte die religionsausübung jetzt natürlich nicht in wahnsinnigen umfang, ja, aber dennoch verstößt es - anscheinend - gegen das gesetz.

wenn das nackt herumlaufen schon in der öffentlichkeit unter strafe fällt (die aussage muss man je nach staat, in dem das statt findet relativieren), dann wohl auch im kleinen bei religionen, weil diese eben wiederum von öffentlicher hand/vom staat von übergriffen anderer geschützt werden.

das soll genauso geahndet werden wie ein flitzer im st.hanappi. warum soll ein gottesdienst auch schützenswerter sein als ein fußballspiel bzw eine unterbrechung von ersterem schwerer wiegen?

vermischung von birnen mit äpfeln. der flitzer im hanappi verstößt privatrechtlich gegen die hausordnung des betreibers und wird sich mit div zivilrechtlichen dingen herumschlagen müssen. eine klage wegen landfriedensbruch wäre strafrechtlich zu verfolgen. in diesem fall ist es, auch wenn es in deutschland war und das dt u österr verwaltungssytem nicht unbedingt 1:1 gegenseitig aufeinander anwendbar sind, zu einer anzeige gekommen, was zu einer verwaltungsstrafe führen sollte.

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Wien nur du allein!

es störte die religionsausübung jetzt natürlich nicht in wahnsinnigen umfang, ja, aber dennoch verstößt es - anscheinend - gegen das gesetz.

wenn das nackt herumlaufen schon in der öffentlichkeit unter strafe fällt (die aussage muss man je nach staat, in dem das statt findet relativieren), dann wohl auch im kleinen bei religionen, weil diese eben wiederum von öffentlicher hand/vom staat von übergriffen anderer geschützt werden.

vermischung von birnen mit äpfeln. der flitzer im hanappi verstößt privatrechtlich gegen die hausordnung des betreibers und wird sich mit div zivilrechtlichen dingen herumschlagen müssen. eine klage wegen landfriedensbruch wäre strafrechtlich zu verfolgen. in diesem fall ist es, auch wenn es in deutschland war und das dt u österr verwaltungssytem nicht unbedingt 1:1 gegenseitig aufeinander anwendbar sind, zu einer anzeige gekommen, was zu einer verwaltungsstrafe führen sollte.

Ein Flitzer allein kann keinen Landfriedensbruch begehen. Da braucht es einen Platzsturm mit mind. 50 Leuten und noch ein paar andere Sachen (weshalb das Verfahren zum Derby-Platzsturm eingestellt wurde).

Aber da sind wir jetzt sehr Off-Topic

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Hötting ist ein Könígreich und rundherum liegt Österreich

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bei Pussy Riot hat man sich noch aufgeregt. Dieser Femenaktivisten drohen jetzt in Deutschland bis zu 3 Jahre Haft.

Auf den Domvorplatz zerren dann an die erstbeste Ampel binden, Reisigbündel herankarren und dann anzünden das ganze Ketzerpack!

:ironie:

Ernstgemeinte Frage: In welchem Dom war das?

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Fr33sp4m3r

steht im artikel: kölner dom.


Ein Flitzer allein kann keinen Landfriedensbruch begehen. Da braucht es einen Platzsturm mit mind. 50 Leuten und noch ein paar andere Sachen (weshalb das Verfahren zum Derby-Platzsturm eingestellt wurde).

Aber da sind wir jetzt sehr Off-Topic

@landfrbr: stimmt natürlich, hab ich vergessen.

@offtopic: stimm ich auch zu. ;)

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es störte die religionsausübung jetzt natürlich nicht in wahnsinnigen umfang, ja, aber dennoch verstößt es - anscheinend - gegen das gesetz.

wenn das nackt herumlaufen schon in der öffentlichkeit unter strafe fällt (die aussage muss man je nach staat, in dem das statt findet relativieren), dann wohl auch im kleinen bei religionen, weil diese eben wiederum von öffentlicher hand/vom staat von übergriffen anderer geschützt werden.

vermischung von birnen mit äpfeln. der flitzer im hanappi verstößt privatrechtlich gegen die hausordnung des betreibers und wird sich mit div zivilrechtlichen dingen herumschlagen müssen. eine klage wegen landfriedensbruch wäre strafrechtlich zu verfolgen. in diesem fall ist es, auch wenn es in deutschland war und das dt u österr verwaltungssytem nicht unbedingt 1:1 gegenseitig aufeinander anwendbar sind, zu einer anzeige gekommen, was zu einer verwaltungsstrafe führen sollte.

Ich finde die Fälle sind eigebtlich sehr gut vergleichbar. egal ob flitzer oder diese Frau, sie stören bewusst eine Veranstaltung die viele Anwesende sehen wollen, insofern finde ich eine kleine Strafe auch in Ordnung (Landfriedensbruch ist natürlich weder das eine noch das andere). Der Rest der das in der Kirche juristisch schlimmer macht als das im Stadion ist mmn eigentlich nicht gerechtfertigt auch wenn es da Paragraphen geben mag (Herabwürdigung von Religionen oder ähnliches). Juristische Sonderstellung von Religion ist mmn halt irgendwie nicht mehr zeitgemäß bearbeitet von oberkampf

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Captain Awesome

das soll genauso geahndet werden wie ein flitzer im st.hanappi. warum soll ein gottesdienst auch schützenswerter sein als ein fußballspiel bzw eine unterbrechung von ersterem schwerer wiegen?

Im Hanappi wär's absolut absurd, weil der echte (Fußball-)Gott de facto neben ihr stehen würde. Außerdem würde sie damit keine Gemüter sondern maximal die breite Masse erregen. :augenbrauen:

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formerly known as FCSalzburg15

in einer demokratie muss ich es bei öffentlichen veranstaltungen ertragen, wenn eben jene durch nicht gewalttätigen aktionismus gestört und kritisiert wird

Ich finde es ist doch etwas anderes, wenn jemand anderer bei einer religiösen Feier gestört wird, als wenn jemand bei einer Unterhaltungsveranstaltung gestört wird. Nur weil einem selbst nichts heilig ist, gibt einem das nicht das Recht andere Leute in der Ausübung dessen zu stören, was sie heilig finden. Aber Beisl pls.

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die alte soll das mal in saudi arabien in einer moschee machen ... das wäre richtig mutig

egal wie man dazu steht, es ist auch hier mutig, und sowas ähnliches hats eh in Tunesien schon gemacht und war dort schon ein halbes Jahr im Hefn. Verwaltungsstrafe und gut ist.

Ich finde es ist doch etwas anderes, wenn jemand anderer bei einer religiösen Feier gestört wird, als wenn jemand bei einer Unterhaltungsveranstaltung gestört wird. Nur weil einem selbst nichts heilig ist, gibt einem das nicht das Recht andere Leute in der Ausübung dessen zu stören, was sie heilig finden. Aber Beisl pls.

Mir wär heilig dass ich meinen Rausch ausschlafen kann und dann läuten die Jehova an der Türe. Da fragt auch keiner.

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Fr33sp4m3r

Ich finde es ist doch etwas anderes, wenn jemand anderer bei einer religiösen Feier gestört wird, als wenn jemand bei einer Unterhaltungsveranstaltung gestört wird. Nur weil einem selbst nichts heilig ist, gibt einem das nicht das Recht andere Leute in der Ausübung dessen zu stören, was sie heilig finden. Aber Beisl pls.

+1

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ASB-Legende

In einer Moschee hätt sie sich das wohl nicht getraut. Und da gäbe es zu Thema Sexismus wohl noch viel mehr anzuprangern.

Das wäre allerdings auch rassistisch und islamophob!!

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bitteschön Femen waren auch schon bei Moscheen aktiv.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/femen-aktion-in-berlin-nackter-protest-vor-moschee/8021590.html

auch schon in Moscheen

http://www.welt.de/politik/ausland/article117571453/Femen-protestiert-barbusig-in-Moschee-in-Schweden.html

da hier noch ein gutes Video ;)

bearbeitet von Mark Aber

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V.I.P.

Ich finde es ist doch etwas anderes, wenn jemand anderer bei einer religiösen Feier gestört wird, als wenn jemand bei einer Unterhaltungsveranstaltung gestört wird. Nur weil einem selbst nichts heilig ist, gibt einem das nicht das Recht andere Leute in der Ausübung dessen zu stören, was sie heilig finden. Aber Beisl pls.

Definiere religiöse Feier.

Wenn ich mitn Mist runtergeh, es als religiöse Feier empfinde und der Nachbar grüßt mich am Gang, stört er genauso damit meine religiöse Feier.

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