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Fr33sp4m3r

+Störung der Religionsausübung, weils sies während der Mette gemacht hat. Der Pfaffe musste danach den Altar neu segnen. die drohende Haftstrafe wird ihr aber ziemlich wurscht sein, weils vor kurzem schon ein halbes Jahr in einem tunesischen Gefägnis verbracht hat. Aufgrund von diplomatischen Bemühungen kam sie dann frei.

so kann man auch seine dankbarkeit zeigen. :davinci:

lächerlich

lächerlich? freie religionsausübung bzw. respekt vor andersgläubigen kann man durchaus als verletzt sehen durch diese aktion.

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... und ein Fußball-Team zu supporten
lächerlich? freie religionsausübung bzw. respekt vor andersgläubigen kann man durchaus als verletzt sehen durch diese aktion.

in einer demokratie muss ich es bei öffentlichen veranstaltungen ertragen, wenn eben jene durch nicht gewalttätigen aktionismus gestört und kritisiert wird

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Fr33sp4m3r

in einer demokratie muss ich es bei öffentlichen veranstaltungen ertragen, wenn eben jene durch nicht gewalttätigen aktionismus gestört und kritisiert wird

du bringst da jetzt ein paar sachen durcheinander. die demokratie gibt dem volk die möglichkeit die geschicke des staates mal mehr, mal weniger mitzubestimmen. das handeln einzelner hat trotz "die macht geht vom volk aus" innerhalb der gesetze, die ja vom volk -quasi- selbstbestimmt wurden, zu bleiben. und das sogar ganz sicher, wenn es um den bruch von (verfassungsrechtlichen) grundrechten wie die ausübung von religiöser rituale geht.

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ok, stimmt

ich bezweifle aber, dass 1.) die religionsausübung durch einen tuttlbär gestört wird und 2.) dass das konzept der religion derart schützenswert bzw. schutzbedürftig wäre, dass es so eine aktion nicht verkraftet

aber, und da stehen wir 100% auf derselben linie: solange diese gesetze rechtsstaatlich-demokratisch erlassen wurden, müssen sie anwendung finden

gleich wie dämlich sie sein mögen

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Fr33sp4m3r

ok, stimmt

ich bezweifle aber, dass 1.) die religionsausübung durch einen tuttlbär gestört wird und 2.) dass das konzept der religion derart schützenswert bzw. schutzbedürftig wäre, dass es so eine aktion nicht verkraftet

aber, und da stehen wir 100% auf derselben linie: solange diese gesetze rechtsstaatlich-demokratisch erlassen wurden, müssen sie anwendung finden

gleich wie dämlich sie sein mögen

es störte die religionsausübung jetzt natürlich nicht in wahnsinnigen umfang, ja, aber dennoch verstößt es - anscheinend - gegen das gesetz.

wenn das nackt herumlaufen schon in der öffentlichkeit unter strafe fällt (die aussage muss man je nach staat, in dem das statt findet relativieren), dann wohl auch im kleinen bei religionen, weil diese eben wiederum von öffentlicher hand/vom staat von übergriffen anderer geschützt werden.

das soll genauso geahndet werden wie ein flitzer im st.hanappi. warum soll ein gottesdienst auch schützenswerter sein als ein fußballspiel bzw eine unterbrechung von ersterem schwerer wiegen?

vermischung von birnen mit äpfeln. der flitzer im hanappi verstößt privatrechtlich gegen die hausordnung des betreibers und wird sich mit div zivilrechtlichen dingen herumschlagen müssen. eine klage wegen landfriedensbruch wäre strafrechtlich zu verfolgen. in diesem fall ist es, auch wenn es in deutschland war und das dt u österr verwaltungssytem nicht unbedingt 1:1 gegenseitig aufeinander anwendbar sind, zu einer anzeige gekommen, was zu einer verwaltungsstrafe führen sollte.

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Wien nur du allein!

es störte die religionsausübung jetzt natürlich nicht in wahnsinnigen umfang, ja, aber dennoch verstößt es - anscheinend - gegen das gesetz.

wenn das nackt herumlaufen schon in der öffentlichkeit unter strafe fällt (die aussage muss man je nach staat, in dem das statt findet relativieren), dann wohl auch im kleinen bei religionen, weil diese eben wiederum von öffentlicher hand/vom staat von übergriffen anderer geschützt werden.

vermischung von birnen mit äpfeln. der flitzer im hanappi verstößt privatrechtlich gegen die hausordnung des betreibers und wird sich mit div zivilrechtlichen dingen herumschlagen müssen. eine klage wegen landfriedensbruch wäre strafrechtlich zu verfolgen. in diesem fall ist es, auch wenn es in deutschland war und das dt u österr verwaltungssytem nicht unbedingt 1:1 gegenseitig aufeinander anwendbar sind, zu einer anzeige gekommen, was zu einer verwaltungsstrafe führen sollte.

Ein Flitzer allein kann keinen Landfriedensbruch begehen. Da braucht es einen Platzsturm mit mind. 50 Leuten und noch ein paar andere Sachen (weshalb das Verfahren zum Derby-Platzsturm eingestellt wurde).

Aber da sind wir jetzt sehr Off-Topic

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Hötting ist ein Könígreich und rundherum liegt Österreich

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bei Pussy Riot hat man sich noch aufgeregt. Dieser Femenaktivisten drohen jetzt in Deutschland bis zu 3 Jahre Haft.

Auf den Domvorplatz zerren dann an die erstbeste Ampel binden, Reisigbündel herankarren und dann anzünden das ganze Ketzerpack!

:ironie:

Ernstgemeinte Frage: In welchem Dom war das?

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