Flummi Beruf: ASB-Poster Geschrieben 3. März 2017 Chemical neighborhood schrieb am 8.2.2017 um 15:13 : Ich bekomm 1/3 von dem raus, was er mir bei der Vorberechnung angezeigt hat. Erfahrungsgemäß stimmt da eigentlich sonst immer der Betrag den er mir zuvor anzeigt..hmm Steht im Bescheid was anderes drinnen, bzw. wurde etwas nicht berücksichtigt?? Bei uns wurde der Lohnzettel von der Firma wohl schon weggeschickt, scheint aber noch nicht im online Verzeichnis beim Finanzamt selbst auf ?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-grünweiß- ASB-Legende Geschrieben 3. März 2017 johnny_knoxville schrieb am 20.2.2017 um 17:20 : Arbeitsmittel und ja, der Privatanteil muss selbst berechnet werden. Wie errechnet sich der? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 4. März 2017 Steht im Bescheid was anderes drinnen, bzw. wurde etwas nicht berücksichtigt?? Bei uns wurde der Lohnzettel von der Firma wohl schon weggeschickt, scheint aber noch nicht im online Verzeichnis beim Finanzamt selbst auf ?! Meines Wissens nach haben die Firmen bis Ende Februar Zeit den Lohnzettel der GKK zu senden. Von dort geht es weiter an das Finanzamt.Kann also Grad gegen Ende Februar etwas dauern, bis das sichtbar ist. Erwartungsgemäß sind größere Firmen beim Absenden etwas später dran und dann staut es sich etwas bis man es sieht.Ansonsten einfach anrufen und nachfragen. Die sind eigentlich sehr angenehm und freundlich, wenn du eine Auskunft beim Finanzamt brauchst. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 4. März 2017 Wie errechnet sich der?Wenn du zb in der IT Branche arbeitest und dir privat einen PC kaufst, den du auch für Home Office für die Firma verwendest, darfst du 60% vom Kaufpreis als Arbeitsmittel anführen. Aufpassen musst halt, wann das Gerät gekauft wurde (Google Mal AFA). Kaufst du einen PC unter 400€, kannst ihn auf einmal zu 60% abschreiben - 40% wird als Privatanteil angenommen und ist nicht abschreibbar. Kostet das Teil mehr musst den Kaufpreis in drei gleiche Teile teilen, wenn du ihn bis 30. Juni gekauft hast. Jedes Jahr schreibst du dann einen der drei Teile zu 60% ab. Kaufst du nach dem 30. Juni teilst du einen der drei Teile in zwei Teile und du schreibst die daraus resultierenden Teile auf vier Jahre ab, wobei die kleineren Teile im ersten und vierten Jahr drankommen.Soll heißen, wenn der PC 1800€ kostet und im Juli gekauft wurde, hast du 600/2 + 600 + 600 + 600/2. Also 300 im ersten und vierten Jahr und 600 in den zwei Jahren dazwischen (jeweils eben 60% davon nicht vergessen).Steht aber auf dutzenden Webseiten gut beschrieben.Lies sicherheitshalber nochmal nach. Es ist schon spät . 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerozene Solo Viola Geschrieben 4. März 2017 Dieses Jahr warens ausnahmsweise auch bei mir mal flott. Lohnzettel war am 27. da, gestern kam der Bescheid. Die letzten Jahre hats immer bis Mitte April gedauert... dafür geht mir die Einschleifregelung aufn Sack - da kann ich mir das Abschreiben meiner Hausfinanzierung sparen... Werbungskosten schreib ich nicht extra ab - ich nehm die Vertreterpauschale... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 4. März 2017 lois schrieb vor 5 Stunden: Ist eh schon beschrieben worden. Aber bei den meisten Sachen ist das eine Gefühlssache. Bei einem Laptop bist mit 40% Privatanteil schon mal gut dabei. E: aber ntl lässt sich der Privatanteil auch errechnen. Nutzt du ein Gerät eine Stunde für die Firma und eine Stunde privat hast du eine Privatanteil iHv 50% (und dürftest das Gerät nicht anschreiben, da du eine überwiegende Nutzung für den Betrieb brauchst) ja eh. habs sogar scho mal vor 20-30 seiten beschrieben. aber um die uhrzeit am handy einen post verlinken....da erschien mir nochmal erklären als einfacher 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flummi Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. März 2017 m4v3rick_mts schrieb vor 12 Stunden: Meines Wissens nach haben die Firmen bis Ende Februar Zeit den Lohnzettel der GKK zu senden. Von dort geht es weiter an das Finanzamt. Kann also Grad gegen Ende Februar etwas dauern, bis das sichtbar ist. Erwartungsgemäß sind größere Firmen beim Absenden etwas später dran und dann staut es sich etwas bis man es sieht. Ansonsten einfach anrufen und nachfragen. Die sind eigentlich sehr angenehm und freundlich, wenn du eine Auskunft beim Finanzamt brauchst. Ja die haben bis Ende Februar Zeit. Ich war nur verwundert das es laut Firma schon weg ist bei ihnen, aber eben nicht aufscheint. Ich werd Montag nochmal schauen und dann anrufen wenn nötig. Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 4. März 2017 lois schrieb vor 7 Stunden: Ist eh schon beschrieben worden. Aber bei den meisten Sachen ist das eine Gefühlssache. Bei einem Laptop bist mit 40% Privatanteil schon mal gut dabei. E: aber ntl lässt sich der Privatanteil auch errechnen. Nutzt du ein Gerät eine Stunde für die Firma und eine Stunde privat hast du eine Privatanteil iHv 50% (und dürftest das Gerät nicht anschreiben, da du eine überwiegende Nutzung für den Betrieb brauchst) ich wär ja bislang davon ausgegangen, dass die 60/40 eine mehr oder wenige fixe regel wären. wie wird denn eine etwaige abweichung überprüft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2017 (bearbeitet) Nachdem ich das ja noch wie im 20. Jahrhundert mit dem Formular erledige warte ich noch auf meinen Bescheid im Postkasten. bearbeitet 4. März 2017 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flummi Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. März 2017 PostingGmbH schrieb vor 10 Minuten: Nachdem ich das ja noch wie im 20. Jahrhundert mit dem Formular erledige warte ich noch auf meinen Bescheid im Postkasten. Warum tust denn das 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2017 Flummi schrieb vor 19 Minuten: Warum tust denn das War noch nie ein Freund von Online-Aktivitäten. Dauert wohl noch ein paar Jahre bis ich da mit der Zeit gehe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flummi Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. März 2017 PostingGmbH schrieb vor 8 Minuten: War noch nie ein Freund von Online-Aktivitäten. Dauert wohl noch ein paar Jahre bis ich da mit der Zeit gehe Ich verstehe bei mir ist es andersrum. Mich nervt die Zettelwirtschaft 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2017 Weil das Thema bei mir dieses Jahr wohl sehr relevant wird, frag ich jetzt gleich einmal: Welche Teile meines Einkommens muss ich bei der Berechnung zum Zuverdienst für die Familienbeihilfe berücksichtigen? Das fixe Bruttoeinkommen (ausgenommen 13. und 14.) ist mir klar, aber wie sieht es mit Zulagen (zB für Arbeiten auf Montage/ Arbeiten am Sonntag) oder mit Provisionen (in meinem neuen Job relevant) aus? Bzw. wohin sollte ich mich da am besten wenden, wenn ich mir das durchrechnen lassen möchte? Finanzamt oder AK? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 5. März 2017 Ich werd nächste woche auch mal wieder alle unterlagen dem steuerberater übermitteln - der checkt dann wieder meinen einkommenssteuerbescheid und den lohnsteuerausgleich der frau! gleich mal ne frage an die profis - 2015 und 2016 hatte ich nebeneinkünfte, 2017 wird da nichts kommen, erst wieder 2018 -> macht man dann 2017 einen lohnsteuerausgleich oder einen einkommenssteuerausgleich?? Laptop könnt nämlich 2017 noch einmal abgeschrieben werden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rainman80 ASB-Legende Geschrieben 5. März 2017 PostingGmbH schrieb vor 9 Stunden: Weil das Thema bei mir dieses Jahr wohl sehr relevant wird, frag ich jetzt gleich einmal: Welche Teile meines Einkommens muss ich bei der Berechnung zum Zuverdienst für die Familienbeihilfe berücksichtigen? Das fixe Bruttoeinkommen (ausgenommen 13. und 14.) ist mir klar, aber wie sieht es mit Zulagen (zB für Arbeiten auf Montage/ Arbeiten am Sonntag) oder mit Provisionen (in meinem neuen Job relevant) aus? Bzw. wohin sollte ich mich da am besten wenden, wenn ich mir das durchrechnen lassen möchte? Finanzamt oder AK? Zulagen (wenn im rahmen deinr unselbständigen tätigkeit erbracht) sollten ja ohnehin beim Bruttoeinkommen durch den Arbeitgeber gemeldet worden sein indem hoffentlich versteuert zwei freigestellt worden sein. Wenn du Provisionen aus selbständigen vermittlungstätigkeiten erzielt, dann idR Meldepflicht. Musst auch Aufzeichnungen haben, wieviel du Einnahmen erzielt hast bzw welche Ausgaben du hattest (evtl kannst eine BA-PAUSCHAle geltend machen) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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