Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2020 Wenn du den Ingenieurstitel allein auf Grund der Berufserfahrung beantragen kannst, würde ich das unter sonstige Werbungskosten eintragen. Weiterbildung nur dann, wenn du speziell einen Kurs besucht hast, auf Grund dessen du dich dann Ingenieur nennen darfst. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rattlesnake ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2020 wie rennt das jetz mit der kirchensteuer ab wird die automatisch irgendwo gutgeschrieben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2020 rattlesnake schrieb vor 10 Minuten: wie rennt das jetz mit der kirchensteuer ab wird die automatisch irgendwo gutgeschrieben? wird automatisch bis ende Februar an die Finanz übermittelt und dann wie Spenden & Co berücksichtigt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Morpheno Wöeina Beitrag melden Geschrieben 10. Januar 2020 habe im Jahr 2019 für eine genossenschaftswohnung (neubau - erstbezug) genossenschaftsanteil gezahlt & klarerweise alles neu eingerichtet...kann man beim steuerausgleich davon was abschreiben und wenn ja, was alles? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 10. Januar 2020 Morpheno schrieb vor 5 Stunden: habe im Jahr 2019 für eine genossenschaftswohnung (neubau - erstbezug) genossenschaftsanteil gezahlt & klarerweise alles neu eingerichtet...kann man beim steuerausgleich davon was abschreiben und wenn ja, was alles? Leider nein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Botsch ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 11. Januar 2020 Ich mache momentan in meinem Beruf denn Meister Kurs, begonnen vorigen November und dauert noch bis April, die Kosten vom Kurs wurden im Oktober eingezahlt. Schreibe ich die Gesamten Kurskosten (4900€) beim Steuerausgleich für 2019 unter Weiterbildung ab?? Die Spritkosten die ich 2019 schon hatte auch heuer?? Und die Spritkosten von diesem Jahr und die Prüfungsgebühren, einbezahlt jetzt im Jänner, dann nächstes Jahr beim Ausgleich für 2020?? Kann ich sonst noch irgendwas "besonderes" abschreiben?? Jetzt noch eine "spezielle" Frage, wird überprüft ob ich die Kurskosten selbst bezahlt habe . 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 11. Januar 2020 Botsch schrieb vor 9 Minuten: Ich mache momentan in meinem Beruf denn Meister Kurs, begonnen vorigen November und dauert noch bis April, die Kosten vom Kurs wurden im Oktober eingezahlt. Schreibe ich die Gesamten Kurskosten (4900€) beim Steuerausgleich für 2019 unter Weiterbildung ab?? Die Spritkosten die ich 2019 schon hatte auch heuer?? Und die Spritkosten von diesem Jahr und die Prüfungsgebühren, einbezahlt jetzt im Jänner, dann nächstes Jahr beim Ausgleich für 2020?? Kann ich sonst noch irgendwas "besonderes" abschreiben?? Jetzt noch eine "spezielle" Frage, wird überprüft ob ich die Kurskosten selbst bezahlt habe . Alles in 2019 jetzt, Rest dann nächstes Jahr. Prüfen wird keiner ob du sie selbst bezahlt hast, aber wenn derjenige Sie auch absetzt (Arbeitgeber?) dann könnte es bei einer Überprüfung blöd sein wenns beide haben oder die Rechnung nicht auf dich is. Musst halt 7 Jahre glaub ich Geduld haben ob was passiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Botsch ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2020 cmburns schrieb vor 21 Stunden: Alles in 2019 jetzt, Rest dann nächstes Jahr. Prüfen wird keiner ob du sie selbst bezahlt hast, aber wenn derjenige Sie auch absetzt (Arbeitgeber?) dann könnte es bei einer Überprüfung blöd sein wenns beide haben oder die Rechnung nicht auf dich is. Musst halt 7 Jahre glaub ich Geduld haben ob was passiert. Ja Arbeitgeber. Ich werde es einfach probieren... Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2020 Botsch schrieb vor 20 Minuten: Ja Arbeitgeber. Ich werde es einfach probieren... Danke Muss dir aber klar sein wenns draufkommen werdens wohl den Vorsatz abei abstrafen, weil du ja fix gewusst hast, dass dein Arbeitgeber bezahlt hat. Keine Ahnung was man dann zu erwarten hat als Strafe, nur zurückzahlen wirds nicht sein. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2020 Botsch schrieb vor 55 Minuten: Ja Arbeitgeber. Ich werde es einfach probieren... Danke spätestens beim zu erwartenden Ergänzungsersuchen würd ich nicht mehr lügen § 33 Finanzstrafgesetz (1) Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. 5) Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erkennen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Botsch ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 12. Januar 2020 onkelandy schrieb vor 55 Minuten: spätestens beim zu erwartenden Ergänzungsersuchen würd ich nicht mehr lügen Ja das ist eh klar. Ich schau mal bei der Vorberechnung was raus kommt wenn ichs absetzt oder nicht und werde dann entscheiden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
simsala Liga oida ! Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2020 Kurze Frage an die Fachmänner unter euch: Wie bring ich 3 verschiedene "Arten" der Pendlerpauschale unter? Jänner - März ==> Firma alt, Pendlerpauschale bei monatlichem Lohn dabei März - August ==> Firma neu - Dienstort A August - Dezember ==> Dienstort B Weiters hab ich bei der neuen Firma Gleitzeit. Was geb ich hier für Arbeitszeiten an? Ungefähr (bin ja eigtl immer früher in der Firma und gehe später als Normalarbeitszeit) oder muss ich die Normalarbeitszeit angeben? Danke und lg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Beitrag melden Geschrieben 14. Januar 2020 mido456 schrieb am 10.1.2020 um 20:39 : Leider nein Tatsache ? Ich bekomme immer wieder einen Schrieb der Genossenschaft über den Absetzbetrag beim Steuerausgleich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Januar 2020 stifflor schrieb vor 2 Stunden: Tatsache ? Ich bekomme immer wieder einen Schrieb der Genossenschaft über den Absetzbetrag beim Steuerausgleich. Du musst vor 2016 eingezogen sein und das ist er nicht... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 14. Januar 2020 stifflor schrieb vor 4 Stunden: Tatsache ? Ich bekomme immer wieder einen Schrieb der Genossenschaft über den Absetzbetrag beim Steuerausgleich. Das gilt nur für Kredite/... zur Wohnraumschaffung/Sanierung und Personenversicherungen, die vor dem Jahr 2016 schon bestanden sind, was danach abgeschlossen wurde, kann man nicht mehr absetzen. Absetzen kann man es übrigens nur noch dieses Jahr, dann endet die Übergangsfrist. Ab 2021 kann man weder Wohnraumschaffung noch Personenversicherungen als Sonderausgaben geltend machen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.