BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2014 frage: 2011 hab ich teilzeit gearbeitet und vom sozialamt etwas dazugeschossen bekommen. als ich dann anfing vollzeit zu arbeiten habe ich noch 1x das geld vom SA bekommen, merkt das die finanz bzw. wäre es eher ratsam den ausgleich für dieses jahr bleiben zu lassen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Trujillo Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2014 (bearbeitet) frage: 2011 hab ich teilzeit gearbeitet und vom sozialamt etwas dazugeschossen bekommen. als ich dann anfing vollzeit zu arbeiten habe ich noch 1x das geld vom SA bekommen, merkt das die finanz bzw. wäre es eher ratsam den ausgleich für dieses jahr bleiben zu lassen? machst den ausgleich online? falls ja, schau einfach bei den lohnzetteln nach ob die vom sa online sind. oder lass gleich alles vom system vorberechnen. den antrag musst ja eh nicht abschicken. bearbeitet 21. Oktober 2014 von Trujillo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 30. Oktober 2014 Ein "Bekannter" von mir ist Vollzeitbeschäftigt (Angestellter) und wird zukünftig in seiner Freizeit einer Tätigkeit als Auditor nachgehen. Er tritt für einen Verein als Zertifizierungs-Auditor auf. Für seinen Aufwand stellt er dem Unternehmen eine Honorarnote. Einnahmen aus dem Titel werden pro Jahr bei ca. 2.000-3.000 EUR liegen. Wie genau versteuert er die Gschicht am Ende des Jahres beim Finanzamt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neuling Postaholic Beitrag melden Geschrieben 30. Oktober 2014 Aufgrund von Studium und Teilzeit-Beschäftigung brauch ich das Internet auch zu hause - die Kosten dieses kann man mWn ja bis zu 60% abschreiben. Geht das auch, wenn das Internet NICHT auf mich angemeldet ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RBS Max BUH! Beitrag melden Geschrieben 30. Oktober 2014 Ein "Bekannter" von mir ist Vollzeitbeschäftigt (Angestellter) und wird zukünftig in seiner Freizeit einer Tätigkeit als Auditor nachgehen. Er tritt für einen Verein als Zertifizierungs-Auditor auf. Für seinen Aufwand stellt er dem Unternehmen eine Honorarnote. Einnahmen aus dem Titel werden pro Jahr bei ca. 2.000-3.000 EUR liegen. Wie genau versteuert er die Gschicht am Ende des Jahres beim Finanzamt? https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Gewinnermittlung--Aufzeichnung/Die_Mitteilungspflicht_gemaess_109a_EStG.html http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E109a.pdf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 Aufgrund von Studium und Teilzeit-Beschäftigung brauch ich das Internet auch zu hause - die Kosten dieses kann man mWn ja bis zu 60% abschreiben. Geht das auch, wenn das Internet NICHT auf mich angemeldet ist? natürlich nicht - wenn du keine Kosten hast kannst logischerweise auch nichts abschreiben. Wenn du dich allerdings "offiziell" an den Kosten beteiligst (oder sie sogar ganz trägst) wär das schon anders. Dann kannst es zumindest versuchen und mit der Kostentragung argumentieren (schlimmstenfalls schmeissens dir das halt raus - mehr kann da aber nicht passieren) Auf eventuelle Nachfrage sollt halt der Anschlussinhaber dann auch was davon wissen, dass du dich an den Kosten beteiligst. Und ihr solltet insgesamt nicht über 60 % kommen (falls der Anschlussinhaber auch schon was davon abschreibt) https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Gewinnermittlung--Aufzeichnung/Die_Mitteilungspflicht_gemaess_109a_EStG.html http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E109a.pdf das wären dann die Informationen und Formulare die der Verein vielleicht braucht - bringt dem Bekannten aber gar nichts. So wie die Schilderung oben ist (Stellen einer Honorarnote, kein (freier) Dienstvertrag) fällt die Tätigkeit mMn auch nicht unter die Mitteilungspflicht (da bin ich mir aber nicht 100% sicher) Ein "Bekannter" von mir ist Vollzeitbeschäftigt (Angestellter) und wird zukünftig in seiner Freizeit einer Tätigkeit als Auditor nachgehen. Er tritt für einen Verein als Zertifizierungs-Auditor auf. Für seinen Aufwand stellt er dem Unternehmen eine Honorarnote. Einnahmen aus dem Titel werden pro Jahr bei ca. 2.000-3.000 EUR liegen. Wie genau versteuert er die Gschicht am Ende des Jahres beim Finanzamt? Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mittels Verf24 dem Finanzamt melden (sollte auch über Finanz Online gehen). Danach dann Einkommensteuererklärung (E1 + E1a) statt Arbeitnehmerveranlagung. Honorarnote ohne Umsatzsteuer austellen (Kleinunternehmerregelung). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 Aufgrund von Studium und Teilzeit-Beschäftigung brauch ich das Internet auch zu hause - die Kosten dieses kann man mWn ja bis zu 60% abschreiben. Geht das auch, wenn das Internet NICHT auf mich angemeldet ist? natürlich, wenn du nachweisen kannst, dass du die tatsächlichen aufwendungen hattest. vorsteuerabzug hättest halt keinen, wenn die rechnungen nicht auf dich lauten. kommst du mit den 60% echt über die werbungskostenpauschale? ansonsten ist das eh manufaktur. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 Ein "Bekannter" von mir ist Vollzeitbeschäftigt (Angestellter) und wird zukünftig in seiner Freizeit einer Tätigkeit als Auditor nachgehen. Er tritt für einen Verein als Zertifizierungs-Auditor auf. Für seinen Aufwand stellt er dem Unternehmen eine Honorarnote. Einnahmen aus dem Titel werden pro Jahr bei ca. 2.000-3.000 EUR liegen. Wie genau versteuert er die Gschicht am Ende des Jahres beim Finanzamt? als einkünfte aus selbständiger tätigkeit mittels e/a-rechnung. und nicht vergessen: §17 betriebsausgabenpauschalierung ist immer zu empfehlen, wenn man mit den von der pauschalierung belegen nicht recht eindeutig und ohne viel diskussionspotential rund um die 12% der einnahmen liegt (bindet einen allerdings zwei jahre). details zb hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/pauschalierung/basispauschalierung_einkommensteuer/40937.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 Danke an alle, denk ich gönne mir nen steuerberater 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 vorsteuerabzug hättest halt keinen, wenn die rechnungen nicht auf dich lauten. wat? Danke an alle, denk ich gönne mir nen steuerberater das sowieso und immer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Beitrag melden Geschrieben 31. Oktober 2014 so, habe mir am mittwoch endlich mal meine zugangsdaten vom FA geholt. Hatte schon lange vor, den Steuerausgleich zu machen, aber irgendwie dann doch nie bock gehabt. Zuhause gleich frohen mutes eingeloggt und auf millionen gehofft. dann die ernüchterung. 2013 war ich durchgehen beschäftigt, habe natürlich nichts zum abziehen, da ich mit meiner freundin in ihrer wohnung wohne, keinen kirchenbeitrag zahle und in der arbeit alle materialien bezahlt bekomme (anzug, hemden... nur schuhe nicht, aber da hätt ich auch keine rechnung gehabt). Gutschrift 0,00 ^^ na gut, vlt irgendwas falsch gemacht, mit 2012 probiert... selbes ergebnis dann überlegt, für wie lange im nachhinein man das denn machen könnte und mal 2009 ausprobiert. schon besser. gutschrift 0,02 € ja damn shit, gut krieg ich halt keine kohle. nur interessenshalber doch noch 2010 ausgewählt und siehe da: 785,00 € gutschrift. in dem Jahr war ich zwei monate arbeitslos und hatte 3 verschiedene geldgeber. 2011 warens noch 458,00 bei 6 monten arbeitslosen und 2 verschiedenen arbeitsgebern. Dazu möchte ich sagen, dass ich in den monaten der arbeitslosigkeit kein artbeitslosengeld bezogen habe, ausser 2011 ein monat lang, da ich schon den unterschriebenen vertrag hatte. Warum bekomm ich da geld? wie gesagt, ich hab immer nur angegeben von wie vielen arbeitgebern ich geld bekommen habe, mehr nicht. warum bekomme ich für jahre wo ich arbeitslos war so viel geld? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 1. November 2014 (bearbeitet) Warum bekomm ich da geld? wie gesagt, ich hab immer nur angegeben von wie vielen arbeitgebern ich geld bekommen habe, mehr nicht. warum bekomme ich für jahre wo ich arbeitslos war so viel geld? weil jeder dienstgeber die abzuziehende lohnsteuer grundsätzlich so berechnet, als würdest du das brutto das ganze jahr über beziehen. das führt in der regel zu gutschriften beispielsweise wenn du eben nicht das ganze jahr beschäftigt bist. bearbeitet 1. November 2014 von Lichtgestalt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 29. November 2014 zu meiner frage von paar tagen -> beeinträchtigt meine selbständige arbeit die zahlungen meines arbeitsgebers? sprich verdien ich dort dann weniger? irgendwer meinte mal ich könnte mein 13. und 14. gehalt verlieren 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 29. November 2014 zu meiner frage von paar tagen -> beeinträchtigt meine selbständige arbeit die zahlungen meines arbeitsgebers? sprich verdien ich dort dann weniger? irgendwer meinte mal ich könnte mein 13. und 14. gehalt verlieren Natürlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 29. November 2014 Natürlich nicht. Vielleicht gehts um höhere Steuerklasse bzw. Sozialabgaben die halt dann dazukommen beim Ausgleich und is so vermischt worden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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