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Anstoß für neues Trainingszentrum des SK Sturm

Landesregierung beschließt Förderung über 4,8 Mio. Euro
 

Details zum geplanten Trainingszentrum:
Das neue Zentrum wird auf dem Grundstück Puntigamer Straße in Graz errichtet, das zu gleichen Teilen von der Stadt Graz und dem SK Puntigamer Sturm Graz erworben wird. Die Stadt Graz wird dem Verein ein Superädifikat einräumen und ein mindestens 15-jähriges Nutzungsrecht garantieren, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Das geplante Trainingszentrum soll auf 32.000 Quadratmetern folgende Einrichtungen für die Nachwuchsabteilungen von Sturm Graz sowie die Burschen- und Damenakademie erhalten:

  • 1 Naturrasenplatz mit Flutlicht (105m x 68m)
  • 1 Kunstrasenplatz mit Flutlicht (100m X 64m)
  • 1 kleinerer Trainingsplatz (90m x 45m)
  • 96 Parkplätze
  •   4 Parkplätze für Busse
  • 1.650 m² Gebäudefläche (BGF) mit
    -) acht Kabinen für die Jugend, Akademie und Damen sowie vier zusätzliche Trainerkabinen und zwei    Schiedsrichterkabinen inkl. Sanitäranlagen
    -) medizinische Abteilungen mit zwei getrennten Physioräumen
    -) Kraftraum (94,5 m²) und Functional Area (89,9 m² mit Kunstrasen)
    -) drei Büros für die sportliche Leitung, Trainer und Videoanalyse
    -) Räume für Mentaltraining sowie ein großer (39,4 m²) und ein kleiner (11,3 m²) Besprechungsraum

https://www.politik.steiermark.at/cms/beitrag/12966162/2494255/#:~:text=Landesregierung beschließt Förderung über 4%2C8 Mio. Euro&text=Graz (19. November 2024),und Damenfußballförderung in der Steiermark.

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Im ASB-Olymp

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Gast

Why 15 Jahre Nutzungsrecht und Superädifikat tho? Warum hat man da nicht einfach ein 100-jähriges Baurecht? So wie das im Artikel steht, kann die Stadt nach 15 Jahren sagen, gehts scheißen, wir wollen das Trainingszentrum nicht mehr und bauen da jetzt eine Remise hin.

bearbeitet von GrazTiefschwarz

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ASB-Messias
GrazTiefschwarz schrieb vor 1 Minute:

Why 15 Jahre Nutzungsrecht und Superädifikat tho? Warum hat man da nicht einfach ein 100-jähriges Baurecht? So wie das im Artikel steht, kann die Stadt nach 15 Jahren sagen, gehts scheißen, wir wollen das Trainingszentrum nicht mehr und bauen da jetzt eine Remise hin.

Das Grundstück soll zur Hälfte Sturm gehöre, oder? Also so einfach wirds dann nicht gehen...

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Gast
GreatWhiteDope schrieb vor 5 Minuten:

Das Grundstück soll zur Hälfte Sturm gehöre, oder? Also so einfach wirds dann nicht gehen...

Achja, hab ich überlesen und ich konnte mich nur an die Version erinnern, in der die Stadt das Grundstück alleine kauft. 

Was aber für mich trotzdem die Argumentation im Artikel nicht stimmiger macht, 15 Jahre sind nämlich alles andere, als „langfristig“.

Wenn ich ein Baurecht habe, möcht ich das länger haben. Wenn ich ein Superädifikat errichten darf, möcht ich es auch bitte länger als 15 Jahre nutzen. Wobei mein Wissen dabei endet, ob man bei einem 50-50 Grundeigentum überhaupt ein Superädifikat errichten kann? Kein Plan.

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Posting-Pate
21 minutes ago, GrazTiefschwarz said:

Why 15 Jahre Nutzungsrecht und Superädifikat tho? Warum hat man da nicht einfach ein 100-jähriges Baurecht? So wie das im Artikel steht, kann die Stadt nach 15 Jahren sagen, gehts scheißen, wir wollen das Trainingszentrum nicht mehr und bauen da jetzt eine Remise hin.

Soweit ich mich erinnern kann hat die Stadt ein Recht die weiteren 50% des Grundstückes zu kaufen. 

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Im ASB-Olymp
santaa1909 schrieb vor 7 Minuten:

Soweit ich mich erinnern kann hat die Stadt ein Recht die weiteren 50% des Grundstückes zu kaufen. 

Sie haben ein Vorkaufsrecht falls es Sturm irgendwann verkaufen will oder muss. 

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Kennt das ASB in und auswendig
GrazTiefschwarz schrieb vor 29 Minuten:

Wobei mein Wissen dabei endet, ob man bei einem 50-50 Grundeigentum überhaupt ein Superädifikat errichten kann? Kein Plan.

Kann man, sonst wäre es ja kein Superädifikat vulgo Luftkeusche.

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Gast
sanktpetri schrieb vor 17 Minuten:

Kann man, sonst wäre es ja kein Superädifikat vulgo Luftkeusche.

Das war eher so gemeint, ob es dann überhaupt ein Superädifikat ist…  wenn ich als Hälfteeigentümer mit Zustimmung des anderen Eigentümers baue, dann ist es doch kein Superädifikat, oder nicht? Kennt sich da wer aus. Ist ja nicht so unwichtig, wie das rechtlich ausgestaltet ist.

bearbeitet von GrazTiefschwarz

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Kennt das ASB in und auswendig

Wenn du auf einem Grund, der dir nicht (zur Gänze) gehört, baust, ist es ein Superädifikat und braucht die Zustimmung des anderen  Eigentümers. Wenn der Grund für dein Häusl nur dir gehört, brauchts niemand fragen, dann ist es ja auch keine Luftkeuschen. 

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Gast
sanktpetri schrieb Gerade eben:

Wenn du auf einem Grund, der dir nicht (zur Gänze) gehört, baust, ist es ein Superädifikat und braucht die Zustimmung des anderen  Eigentümers. Wenn der Grund für dein Häusl nur dir gehört, brauchts niemand fragen, dann ist es ja auch keine Luftkeuschen. 

Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Gebäude auf in Hälfteeigentum befindlichen Liegenschaften per Definition Superädifikate sein müssen? Das wusste ich nicht und überrascht mich sehr, erklärt aber auch den Artikel. 15 Jahre sind mir trotzdem zu kurz. :(

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Kennt das ASB in und auswendig
GrazTiefschwarz schrieb vor 1 Minute:

Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Gebäude auf in Hälfteeigentum befindlichen Liegenschaften per Definition Superädifikate sein müssen? Das wusste ich nicht und überrascht mich sehr, erklärt aber auch den Artikel. 15 Jahre sind mir trotzdem zu kurz. :(

Das ist ein Zirkelschluss, sie müssen es nicht sein, sie sind es einfach. :D Vereinfacht gesagt: Ein Gebäude, das auf fremden Grund gebaut ist, ist ein Superädifikat. Wenn was auf 100% eigenem Grund gebaut ist, ist es eben kein S. 

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ASB-Messias
sanktpetri schrieb vor 9 Minuten:

Das ist ein Zirkelschluss, sie müssen es nicht sein, sie sind es einfach. :D Vereinfacht gesagt: Ein Gebäude, das auf fremden Grund gebaut ist, ist ein Superädifikat. Wenn was auf 100% eigenem Grund gebaut ist, ist es eben kein S. 

Nein, das stimmt so definitiv nicht. Ein Gebäude muss bereits vor Baubeginn als Superädifikat gewidmet sein, es muss also schon zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Vereinbarung bestehen. Ansonsten gehört alles dem Liegenschaftseigentümer, der allenfalls mit Bereicherungsansprüchen des unglücklichen Gebäudeerrichters konfrontiert ist.

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