-28 Punkte Abzug rückgängig - erste Meldungen aus Wien


gakfan

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Europaklassespieler

in meinem zivilprozessrechtsbuch (rechberger-simotta) steht, dass die stellung des Masseverwalters strittig ist.

Aber beide vertretenen Theorien sprechen davon, dass die Konkursmasse bzw. der Konkursschuldner vertreten wird und nicht die Gläubiger. Entweder MV = Gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners in Bezug auf die Konkursmasse oder der Konkursmasse selbst ist.

Oder MV = Organ der Konkursmasse.

Die Bestimmung, dass ein Schiedsvertrag nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden kann, über die auch ein zivilrechtlicher Vergleich möglich ist, sagt nur aus, was nicht Regelungsgegenstand eines Schiedsvertrages sein kann. In unserem Fall Schiedsvertrag klar möglich.

Was im Falle eines Insolvenzverfahren mit Schiedsverträgen passiert, ist der Konkursordnung zu entnehmen.

Konkurs bewirkt §6 KO Prozesssperre. Nicht zugeschnitten auf Vereinsstreitigkeiten zugegebener maßen. man kann sich streiten, ob der streit über den punkteabzug, ein anspruch ist, der das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft. Weil die Konkursmasse wird ja durch den Punkteabzug nicht beeinträchtigt, lediglich die chance auf zukünfige Sponsoren schwindet durch den drohenden Abstieg...

Prinzipiell wird wohl sinngemäß die Prozesssperre auch auf Streitigkeiten vor Schiedsgerichten wirken, fraglich ist aber ob §6/3 KO es sich um einen anspruch handelt, der die masse überhaupt nicht betrifft und daher weiter geführt werden kann.

ich würde sagen dass durch den punkteabzug klar die gläubigerinteressen beeinträchtigt werden, weil dadurch der abstieg fix wäre und natürlich weniger sponsorengelder etc. fliessen würden....

kann weder dem rechberger noch den orac skripten was sinnvolles dazu entnehmen....ufff das motivirt mich ja nicht gerade für meine zgv prüfung nächste woche..... :aaarrrggghhh:

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Weltklassekicker

ich würde sagen dass durch den punkteabzug klar die gläubigerinteressen beeinträchtigt werden, weil dadurch der abstieg fix wäre und natürlich weniger sponsorengelder etc. fliessen würden....

Also ich wäre da nicht so vorschnell. Geschützt wird die Konkursmasse. Diese sind alle vorhandenen und ausstehenden Vermögenswerte des Gemeinschuldners (GAK). Mögliche Sponsoren in der Zukunft fallen da eigentlich nicht darunter.

Auch die Streitigkeit über einen Punkteabzug, sind eigentlich nicht Streitigkeiten über die Konkursmasse und schmälern die Konkursmasse NICHT.

Denn durch den Punkteabzug wird die Konkursmasse nicht weniger, höchstens ein mögliches "Mehr" wird erschwert.

Deswegen hätte ich auch gesagt, der Punkteabzug ein Anspruch ist, der das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft, weil das konkursvermögen ja mit oder ohne punkteabzug weder vergrößert noch geschmälert wird.

bearbeitet von Caijiao

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Posting-Pate

Habe gestern gelesen, dass Bundestaat Bayern aufgrund eines Gesetzes (Werbeverbot von privaten Wettanbietern) dem AC Milan anordnen wollte ohne ihren Sponsoraufdruck "bwin" aufzulaufen. Milan hat angekündigt, dieser Forderung nicht nachzukommen. Bayern hätte jetzt heute die Möglichkeit, mit einem Polizeiaufgebot das Einlaufen der Milanakteure zu verhindern.

Das Machtwort der UEFA: Wenn der AC Milan mit seinem durch die UEFA genehmigter Sponsoraufschrift nicht einlaufen darf, dann wird die Partie mit 3:0 für den AC Milan gewertet. Leidtragender wäre der FC Bayern, das fußballerische Aushängeschild von Bayern.

Gegen eine solche Wertung könnte man gegen die UEFA nichts machen, und man kann sich sicher sein, dass der AC Milan mit seinem Sponsoraufdruck einlaufen wird und es keine Konsequenzen für die italienischen "Rechtsbrecher" kommen wird.

Aber hier glauben anscheinend einige, der ÖFB könnte sich über die Fifa hinwegsetzen, ohne Konsequenzen zu beziehen. Der Fifa ist die österreichische Rechtssprechung ziemlich egal, der GAK kann nur dem österreichischen Fußball schaden. Desweiteren haben sowohl die FIFA, die UEFA und auch der ÖFB Teilnahmebedingen an ihren Wettbewerben. Ich kenn jetzt die genauen Satzungen nicht, aber man kann davon ausgehen, dass es gewisse Absicherungen und Auschlussberechtigungen für diese Verbände gibt, welche zivile Klagen gehörig erschweren und keine großen Aussichten auf Erfolg bringen. Für Problemfälle wurden zahlreiche Sportgerichte eingerichtet, an die alle teilnehmende Vereine eigentlich gebunden sind.

Kaum jemand wagt es, außerhalb dieser Gremien zu klagen, nicht einmal Juventus Turin (einer der ganz großen Vereine bitte) hat dies bei ihrem Zwangsabstieg gewagt.

Natürlich kann es der ÖFB bzw. der GAK wagen und bis zum europäischen Gerichtshof gehen, aber wie blind muss man sein, wenn man glaubt, dass man da eine Chance hat, wenn man selbst derjenige ist, der einem ehemaligen Arbeitnehmer sein Gehalt seit 2001verwehrt? Außer diese Angelegenheit unnötig in die Länge zu ziehen, und selbst den Schaden hat, muss der GAK auch andere Vereine in den Dreck mithineinziehen, den man selbst verbockt hat.

Desweiteren soll der GAK froh sein, wenn die Konsequenzen nicht noch weit höher werden, den der ehemalige Präsident hat ja bereits Betrug im Lizenzierungsverfahren gestanden. Ich würde mal im Falle eines zivilrechtliches Prozesses in diesem Falle aufgrund der schwere der Konsequenzen auf saftige Konsequenzen schließen. Die Admira hat ja bereits den GAK geklagt, was sie ansonsten wohl nur gegen die Bundesliga gemacht hätten um Mißstande aufzuzeigen.

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Postinho

Wird der Konkurs nicht aufgehoben, sondern durchgeführt, werden alle offenen Forderungen eingetrieben, um die KOnkursmasse anzufüllen. Da roth und co. haften, sind sie schuldner des gak. sie müssten die schulden an den masseverwalter zahlen, der dann das geld gleichmäßig unter den konkursgläubigern verteilt.

stiegt dann nicht die ausgleichsquote an?

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Bester Mann im Team

Ich würde mal im Falle eines zivilrechtliches Prozesses in diesem Falle aufgrund der schwere der Konsequenzen auf saftige Konsequenzen schließen. Die Admira hat ja bereits den GAK geklagt, was sie ansonsten wohl nur gegen die Bundesliga gemacht hätten um Mißstande aufzuzeigen.

Die Admira kann aber nur den GAK klagen, denn die Bundesliga zu verklagen bringt nichts, weil sie die falsche Adresse wäre. Der GAK könnte möglicherweise für die Vorgabe falscher Tatsachen gerichtlich belangt werden - wem dem so war. Daher ist der Schritt von der Admira richtig und logisch!

ad Punkteabzüge: ich glaube, dass der Einspruch gegen die Abzüge den GAK mittlerweile mehr kostet als er bringt. Imagetechnisch erleichtert das aktuelle Auftreten vermutlich nicht gerade die Sponsorensuche. Außer das BZÖ hätte Interesse - die fühlen sich ja auch so wie viele GAK-Fans derzeit: verfolgt von allen anderen!

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Fuck Heraldry!
Habe gestern gelesen, dass Bundestaat Bayern aufgrund eines Gesetzes (Werbeverbot von privaten Wettanbietern) dem AC Milan anordnen wollte ohne ihren Sponsoraufdruck "bwin" aufzulaufen. Milan hat angekündigt, dieser Forderung nicht nachzukommen. Bayern hätte jetzt heute die Möglichkeit, mit einem Polizeiaufgebot das Einlaufen der Milanakteure zu verhindern.

Das Machtwort der UEFA: Wenn der AC Milan mit seinem durch die UEFA genehmigter Sponsoraufschrift nicht einlaufen darf, dann wird die Partie mit 3:0 für den AC Milan gewertet. Leidtragender wäre der FC Bayern, das fußballerische Aushängeschild von Bayern.

Gegen eine solche Wertung könnte man gegen die UEFA nichts machen, und man kann sich sicher sein, dass der AC Milan mit seinem Sponsoraufdruck einlaufen wird und es keine Konsequenzen für die italienischen "Rechtsbrecher" kommen wird.

EU-weites Recht (Dienstleistungsfreiheit) müsse auch im Fussball über lokaler Rechtsauslegung stehen, so bwin. Bei der UEFA beissen sie allerdings auf Granit. „Das Landesgesetz hat Vorrang, der Klub muss einlenken", so ein Sprecher der UEFA zu wirtschaftsblatt.at.

wirtschaftsblatt.at

...

bearbeitet von DerFremde

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für leiwand, gegen oasch.

stiegt dann nicht die ausgleichsquote an?

Ja, wenn die Punkte nicht abgezogen werden und genügend Geldgeber für den Zwangsausgleich deshalb gefunden werden. Wenn die Punkte aber abgezogen werden, dann schmälert sich die Konkursmasse dadurch nicht. So glaube ich, hat er das gemeint.

wirtschaftsblatt.at

...

Das wäre mir neu, dass Landesgesetze über EU-Recht stehen.

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Postinho

http://sport.orf.at/070411-8841/index.html

Noch keine fixen Zahlen

Der GAK soll sich "intern bereits mit einem Abstieg abgefunden" haben.

Die Forderungen im Konkursverfahren des insolventen Bundesliga-Klubs Liebherr GAK könnten bis zu 49 Mio. Euro ausmachen. Das teilte der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Mittwoch mit.

Wie viel davon allerdings aus "bedingten" oder "unbedingten" Summen besteht, konnte man vorerst nicht sagen. Inkludiert darin seien laut KSV die Forderungen von ÖFB und den Vereinen an den GAK.

Es ist davon auszugehen, dass einige der bis zur Gläubigerausschusssitzung am Mittwoch angemeldeten Posten vom Masseverwalter nicht anerkannt bzw. bestritten werden.

Verhandlungen bis nächste Woche

Im Anmeldeverzeichnis habe man, so der KSV, bis Mittwoch rund 24 Mio. Euro (zum größten Teil unbedingte Forderungen) registriert. Eine genaue Aufschlüsselung der Posten war vorerst nicht zu erhalten.

Die weitere Vorgangsweise sehe nun wie folgt aus, so ein Vertreter des KSV gegenüber der APA: "Bis Donnerstag, dem 19. April, gibt es noch Verhandlungen mit den Gläubigern, dann muss das Konzept für den 20-prozentigen Zwangsausgleich stehen."

Mit dem Abstieg abgefunden?

Der GAK habe sich "intern bereits mit einem Abstieg abgefunden", berichtete am frühen Mittwochnachmittag ein Vertreter des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV), der an der Gläubigerausschusssitzung teilgenommen hatte. So könne sich der Verein leichter tun, die Verbindlichkeiten zu regeln.

Man wolle durch diese Signalwirkung herbeirufen, dass der Zwangsausgleich möglich werden könnte, habe es bei der Sitzung geheißen, so der AKV-Vertreter.

Signal an die anderen Klubs

Mit diesem Signal könnten auch u. a. die Bundesliga-Vereine ihre Ansprüche fallen lassen und ein wesentlicher Streitpunkt wäre aus dem Weg, womit der GAK auch wieder mehr Spielraum hätte.

So wäre es auch möglich, die Zwangsausgleichsquote von 20 Prozent zu schaffen, zehn Prozent kurzfristig, also wahrscheinlich bis Juni, und die restlichen zehn Prozent in einem Jahr.

Womit sich die Sache "Bundesliga" erledigt haben dürfte...

bearbeitet von schurlibua

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Posting-Pate

Die Admira kann aber nur den GAK klagen, denn die Bundesliga zu verklagen bringt nichts, weil sie die falsche Adresse wäre. Der GAK könnte möglicherweise für die Vorgabe falscher Tatsachen gerichtlich belangt werden - wem dem so war. Daher ist der Schritt von der Admira richtig und logisch!

Also der GAK-Expräsident hat öffentlich zugegeben bei den Unterlagen geschummelt zu haben, damit man eine Lizenez erhält.

Falsch man ausschließen kann, dass es sich nicht um den größten Idioten der Geschichte handelt, gehe ich davon aus, dass man betrogen hat. Durch diese Aussage entstanden auch die 12 Punkte Abzug, mit denen der GAK noch gut davon kommt, denn hier handelt es sich um vorsätzlichen Betrug und dürfte gar nicht mehr in den beiden obersten Spielklassen spielen.

Wenn diese Aussagen auch beweisbar sind, dann müsste man sie umgehend aus sämtlichen Bewerben ausschließen und ein paar Klassen runter versetzen, anstatt ihnen 12 lächerliche Punkte dafür abzuziehen, damit sie vielleicht noch in der Red Zag spielen dürfen, obwohl sie vermutlich in der Landesliga neu starten hätten müssen. So leid es mir für den GAK tut, aber ein Betrug im Lizensierungsverfahren darf nicht geduldet werden.

Dies wäre ja für jeden Verein ein Aufruf, unvernünftig zu wirtschaften, bei der Lizenz zu bescheißen und wenn die Sch... am Dampfen ist gehe ich einfach in Konkurs und beginne vom Neuen, aber bleibe in der höchsten Spielklasse.

Wer es sich nicht leisten kann, muss eben in Kauf nehmen, abzusteigen und in unteren Spielklassen zu agieren. Wer dies mißachtet, muss auch alle Konsequenzen zu tragen bekommen, ansonsten ist ein Rückentwicklung zu geordneten Strukturen unmöglich.

Die Admria könnte die Bundesliga sehr wohl klagen, nur rauskommen würde nichts, genau wie bei der Klage des GAK´s beim Landesgericht. Die Admira hätte sogar einen wirklichen Grund zu klagen bei der Bundesliga, denn die Bundesliga hat Sturm und GAK die Lizenz erteilt, obwohl die Haftungserklärung vom Land Steiermark nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Diese Haftungserklärungen hätten laut Lizenzbestimmungen vollkommen gültig bis irgendwann im Mai 2006 vorgelegt werden müssen, mündliche Zusagen sind nicht anzuerkennen. Der definitive Beschluss für die Haftung wurde aber erst im Juli 2006 entschieden und noch dazu mit zahlreichen Ausstiegsklauseln, die logischerweise von der Bundesliga nicht anerkannt werden dürften. Da man aber die Lizenz bereits zu Unrecht gewährt hat, war dann der Senat 5 machtlos.

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Weltklassekicker

stiegt dann nicht die ausgleichsquote an?

beim Konkurs:

würde die quote steigen, weil ja die schuldner des gak mit ihren zahlungen die konkursmasse vergrößern und so mehr verteilt wird.

beim Zwangsausgleich:

kommt es auf die vereinbarung an, mind. 20%, in praxis aber eigentlich nie mehr.

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Postinho

Um Himmels Willen, zwar noch unbestätigt:

www.g-a-k.at:

AKTUELLES: 14:30

Meldung von der soeben zu Ende gegangenen Revisionsverhandlung zur e.V.

Keine Stellungnahme von Scherbaum, Urteil ergeht in den nächsten Tagen schriftlich

Unbestätigte News:

51 Millionen von Gläubigern eingebracht, bedingt davon 25,8 Millionen ÖFB 8,7 Millionen 1.Liga ca.17 Millionen Admira – 3,6 Millionen (unbedingt) Sonstige: 22 Millionen (Finanz, Banken usw.)

Das wichtigste Ziel des GAK ist, dass der Zwangsausgleich durchgeht! Danach wird der Verein um die Lizenz in der RZL ansuchen, da es in jüngster Vergangenheit immer wieder Probleme mit möglichen Investoren gab.

bearbeitet von schurlibua

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Postinho

beim Konkurs:

würde die quote steigen, weil ja die schuldner des gak mit ihren zahlungen die konkursmasse vergrößern und so mehr verteilt wird.

beim Zwangsausgleich:

kommt es auf die vereinbarung an, mind. 20%, in praxis aber eigentlich nie mehr.

bei konkurs:

wenn am ende des tages dann die forderungen von oefb und den vereinen wegfallen, bleiben die urspruenglichen 15, 16 mio. plus 3,8 mio. der admira, kommt man auf ca. 20mio. euro. mit den behafteten 10 mio. von roth & co. kommt man auf eine quote von rund 50%. fuehrt sich da der konkurs nicht ad absurdum, bei so einer hohen quote?

bei zwangsausgleich:

dachte, da bleiben die 10 mio. beim gak? roth & co. muessten trotzdem zahlen?

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für leiwand, gegen oasch.

bei konkurs:

wenn am ende des tages dann die forderungen von oefb und den vereinen wegfallen, bleiben die urspruenglichen 15, 16 mio. plus 3,8 mio. der admira, kommt man auf ca. 20mio. euro. mit den behafteten 10 mio. von roth & co. kommt man auf eine quote von rund 50%. fuehrt sich da der konkurs nicht ad absurdum, bei so einer hohen quote?

bei zwangsausgleich:

dachte, da bleiben die 10 mio. beim gak? roth & co. muessten trotzdem zahlen?

Sag das mal dem verstorbenen Gründer von Atomic, Alois Rohrmoser. Die hatten 93 % Konkursquote...

Die 10 Mio. verschwinden wegen der Bürgschaft von Roth & Co auch nicht, denn sollte die privaten Haftungen tragend werden, dann schuldet der GAK halt Roth und Konsorten € 10 Mio.

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Gast
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