-28 Punkte Abzug rückgängig - erste Meldungen aus Wien


gakfan

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asb-graz-finanzminister

...para, gakfan, inquisitor und bam_magera sowie ultra16 und alle anderen auch nicht zu vergessen!

ge was los, para hat er eh schon erwähnt :eviltongue:;)

@Caijiao

Es tut mir ja soviel leid, dass ich soviel Mist gewirtschaftet hab :laugh:

oder heißts, dass ich soviele Misses bewirtschaftet hab :lol:

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für leiwand, gegen oasch.

ge was los, para hat er eh schon erwähnt :eviltongue:;)

@Caijiao

Es tut mir ja soviel leid, dass ich soviel Mist gewirtschaftet hab :laugh:

oder heißts, dass ich soviele Misses bewirtschaftet hab :lol:

Du bist wohl der schlechteste Finanzminister, den das ASB jemals gehabt hat!

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Weltklassekicker

@Caijiao

Es tut mir ja soviel leid, dass ich soviel Mist gewirtschaftet hab :laugh:

oder heißts, dass ich soviele Misses bewirtschaftet hab :lol:

willkommen im kindergarten, sogar die gak fans brauchen schon einen Sachwalter...

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Postinho

ge was los, para hat er eh schon erwähnt :eviltongue:;)

@Caijiao

Es tut mir ja soviel leid, dass ich soviel Mist gewirtschaftet hab :laugh:

oder heißts, dass ich soviele Misses bewirtschaftet hab :lol:

Ich wollt die Liste nur nahtlos bei para fortsetzen...

Wie viele Misses hast denn bewirtschaftet :x ?

Edit: Sachwalter? Walter Sach? Der böse Wolf? Der Finanzminister? Verwirrung macht sich breit... :confused:

bearbeitet von schurlibua

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Ergänzungsspieler

1. beim öfb und der admira handelt es sich um den unmittelbar geschädigten...

Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren, die auf einer fraglichen rechtsgrundlage basieren, als mafiös zu bezeichnen, ist schlichtweg ein unsinn. jeder kann eine forderung anmelden. wenn sie der masseverwalter ablehnt, müsste der betreffende gläubiger sowieso auf sein prozesskostenrisiko hin einen prozess führen...

Das einzige dass in diesem zusammenhang in irgendeiner form als mafiös bezeichnet werden könnte, ist das fragwürdige missmanagment der grazer vereine, wo so einige strafrechtlich fragwürdige vorwürfe im raum stehen (gak als unzuverlässiger schuldner, mehrfachverträge, steuerhinterziehung, grob fahrlässige beeinträchtigung von gläubigerinteressen,...)

Das Stellen von Forderungen auf dem zivilrechtlichen Weg als Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung darzustellen, zeigt schon zu welchen Hirngespinsten gak fans greifen um ihre misswirtschaft zu rechtfertigen!

2. Ich darf aber daran erinnern, dass es sich in diesen Fällen um Schiedsveträge handelt, wo sich die Vereine an die Gerichtsbarkeit von Schiedsgerichten binden. Diesfalls steht der Anrufung eines ordentlichen Gerichtes die prorogalbe Unzuständigkeit des Gerichtes entgegen.

3. Behaupten, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, kann man schnell.... beweisen soll er es mal...

1. Bei der Admira geb ich dir Recht, die Forderung der Admira ist zu bestreiten, eine Rücklage müsste (wenn das Geld vorhanden ist) gebildet werden und das gerichtliche Verfahren müsste abgewartet werden (da würde sich auch entscheiden, ob ein mündlicher Vertrag vorlag oder nicht).

Der ÖFB ist meiner Ansicht nach nicht unmittelbar Geschädigter, unmittelbar Geschädigter ist nur Daniel Kimoni, der sein Geld nicht bekommen hat!

2. Der Schiedsvertrag wurde aber mit dem Verein abgeschlossen, wir haben es nun mit einer Zwangsverwaltungs-/Konkursmasse zu tun, die von einem Masseverwalter geführt wird und der verpflichtet ist, alle rechtlichen Möglichkeiten

auszuschöpfen um das Beste für "seine" Gläubiger herauszuholen!

Ich bin der Letzte, der behauptet, dass der GAK nicht der Hauptschuldige an der derzeitigen Situation ist, aber an der Eskalation haben auch andere Schuld!

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Postinho

sport.orf.at:

Protestkomitee lehnt GAK-Einspruch ab

Das Protestkomitee der Bundesliga hat in seiner Sitzung am Dienstagabend den vom insolventen Ex-Meister GAK eingebrachten Protest gegen eine FIFA-Entscheidung (sechs Punkte Abzug im Fall Daniel Kimoni) abgewiesen.

Auf Grund einer aufrechten Einstweiligen Verfügung durch das Landesgericht Graz kann der Punkteabzug in der aktuellen Tabelle der T-Mobile Bundesliga jedoch weiterhin nicht umgesetzt werden.

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asb-graz-finanzminister

Du bist wohl der schlechteste Finanzminister, den das ASB jemals gehabt hat!

?

Es tut mir leid! Übrigens mit dem ASB hab ich nix am Hut :)

willkommen im kindergarten, sogar die gak fans brauchen schon einen Sachwalter...

Ja willkommen, auch schon draufgekommen! Ganz ein schneller dieser Walter ... :augenbrauen:

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Weltklassecoach

jaja, diese misswirtschaft von traxi, schuasch, schurlibua, gennaro, para und co. hat den gak in den ruin getrieben... :mad::angry:

Danke fürs nicht erwähnen Goal-Esel!

Ich verklage dich also auf 42 Million Euro! Warum 42? Na weil 42 einfach die Antwort auf alles ist!

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Bester Mann im Team

Die Forderungen sind bitter, vorallem die der Admira. Ich kann aber wirklich nicht verstehen wie man einfach so sagen kann ,dass Mattersburg z.B. einen Schaden von einer Million € erleidet, wie haben die das berechnet? Skurill find ich auch die Forderung von Altach bzw. Tirol, die sind nun wirklich die letzten Vereine, die eine Chance auf ein Europacupspiel haben...

Die Präsidenten der Vereine sind in letzter Zeit wahrscheinlich öfters in Griechenland anzutreffen, vorallem in der umgebung von Delphi...

...hab grad eine Nachricht vom Roth bekommen, wegen meiner Misswirtschaft, der Walter hat auch schon nachgefragt

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Weltklassekicker

2. Der Schiedsvertrag wurde aber mit dem Verein abgeschlossen, wir haben es nun mit einer Zwangsverwaltungs-/Konkursmasse zu tun, die von einem Masseverwalter geführt wird und der verpflichtet ist, alle rechtlichen Möglichkeiten

auszuschöpfen um das Beste für "seine" Gläubiger herauszuholen!

Nun ja, aber der Masseverwalter hat nicht mehr bzw. nur soviel Rechte als derjenige hat den er vertritt! In unserem Fall vertritt er eine juristische Person, den verein gak. da der gak sich schiedsvertraglich verpflichtet hat sich in streitigkeiten an das sportgericht (schiedsgericht) zu wenden und nicht an das ordentliche, müsste eigentlich eine unzuständigkeit vorliegen. dies sollte dann auch für den masseverwalter gelten. denn es macht keinen unterschied ob es sich um den vertragspartner selbst handelt oder seinen Stellvertreter...

aber ich kenn ja nicht die genauen verträge...(nur eine ferndiagnose)

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Ergänzungsspieler

Nun ja, aber der Masseverwalter hat nicht mehr bzw. nur soviel Rechte als derjenige hat den er vertritt! In unserem Fall vertritt er eine juristische Person, den verein gak. da der gak sich schiedsvertraglich verpflichtet hat sich in streitigkeiten an das sportgericht (schiedsgericht) zu wenden und nicht an das ordentliche, müsste eigentlich eine unzuständigkeit vorliegen. dies sollte dann auch für den masseverwalter gelten. denn es macht keinen unterschied ob es sich um den vertragspartner selbst handelt oder seinen Stellvertreter...

aber ich kenn ja nicht die genauen verträge...(nur eine ferndiagnose)

Meiner Meinung nach ist der Masseverwalter der Vertreter der Gläubiger und des Vermögens, sein Verhalten und seine Vorgehensweise verpflichtet ihn nicht gegenüber dem Verein sondern gegenüber den Gläubigern.

Die Verbandsstatuten decken nur Streitigkeiten zwischen den Vereinen und dem Verband ab, wäre kein Konkursverfahren anhängig, so wären Gläubiger durch den Punkteabzug maximal mittelbar geschädigt (ihre Forderung würde nicht geschmälert werden), durch die Konkurseröffnung wird aber direkt das Vermögen der Gläubiger beeinträchtigt und der Masseverwalter als Vertreter der Gläubiger ist dazu verpflichtet dagegen vorzugehen. Daher besteht die Streitigkeit zwischen Bundesliga und dem Vertreter der Gläubiger und die Schiedsklausel ist in diesem Fall nicht anwendbar.

Weitere Rechtfertigungsmöglichkeit für den Gang vor ein ordentliches Gericht: Ein Schiedsvertrag kann nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden, über die auch ein zivilrechtlicher Vergleich möglich ist. Ein Vergleich während eines Konkusverfahrens würde aber eine Gläubigerbevorzugung bedeuten!

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Europaklassespieler

Meiner Meinung nach ist der Masseverwalter der Vertreter der Gläubiger und des Vermögens, sein Verhalten und seine Vorgehensweise verpflichtet ihn nicht gegenüber dem Verein sondern gegenüber den Gläubigern.

Die Verbandsstatuten decken nur Streitigkeiten zwischen den Vereinen und dem Verband ab, wäre kein Konkursverfahren anhängig, so wären Gläubiger durch den Punkteabzug maximal mittelbar geschädigt (ihre Forderung würde nicht geschmälert werden), durch die Konkurseröffnung wird aber direkt das Vermögen der Gläubiger beeinträchtigt und der Masseverwalter als Vertreter der Gläubiger ist dazu verpflichtet dagegen vorzugehen. Daher besteht die Streitigkeit zwischen Bundesliga und dem Vertreter der Gläubiger und die Schiedsklausel ist in diesem Fall nicht anwendbar.

so sehe ich das auch :allaaah:

freut mich dass es da da 2 juristische fachkollegen gibt :augenbrauen:

tatsache ist dass die forderungen der vereine im konkurs selbstverständlich angemeldet werden können und nun vom mv geprüft werden müssen. ich bin schon gespannt welche als zu recht bestehend eingestuft werden, sollten zumindest jene der bundesliga zu recht bestehen, dann wird der gak die 20% wohl kaum aufbringen können. in wie weit die zu recht bestehen, könnte wohl auch wieder vom schiedsvertrag abhängen falls ich das richtg sehe.

komplett unabhängig davon wird der punkteabzug aufgrund des schiedsvertrages wohl nach abschluss des ausgleichsverfehrens, falls denn ein solches zustandekommt, auf jeden fall auf den gak zukommen.

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Weltklassekicker

in meinem zivilprozessrechtsbuch (rechberger-simotta) steht, dass die stellung des Masseverwalters strittig ist.

Aber beide vertretenen Theorien sprechen davon, dass die Konkursmasse bzw. der Konkursschuldner vertreten wird und nicht die Gläubiger. Entweder MV = Gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners in Bezug auf die Konkursmasse oder der Konkursmasse selbst ist.

Oder MV = Organ der Konkursmasse.

Die Bestimmung, dass ein Schiedsvertrag nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden kann, über die auch ein zivilrechtlicher Vergleich möglich ist, sagt nur aus, was nicht Regelungsgegenstand eines Schiedsvertrages sein kann. In unserem Fall Schiedsvertrag klar möglich.

Was im Falle eines Insolvenzverfahren mit Schiedsverträgen passiert, ist der Konkursordnung zu entnehmen.

Konkurs bewirkt §6 KO Prozesssperre. Nicht zugeschnitten auf Vereinsstreitigkeiten zugegebener maßen. man kann sich streiten, ob der streit über den punkteabzug, ein anspruch ist, der das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft. Weil die Konkursmasse wird ja durch den Punkteabzug nicht beeinträchtigt, lediglich die chance auf zukünfige Sponsoren schwindet durch den drohenden Abstieg...

Prinzipiell wird wohl sinngemäß die Prozesssperre auch auf Streitigkeiten vor Schiedsgerichten wirken, fraglich ist aber ob §6/3 KO es sich um einen anspruch handelt, der die masse überhaupt nicht betrifft und daher weiter geführt werden kann.

bearbeitet von Caijiao

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Gast
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