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Postinho

Nochwas zum Thema, diesmal vom Herrn Vizepräsidenten:

"Aufruf zu ungesetzlichem Verhalten"

GAK-Vize Manfred Rath: Aufforderung an Vereine, im Konkursver­fahren Schadenersatz anzumelden ist unge­setzlich - Ried-Ehren­präsident Vogl reagiert gelassen

Wien/Graz – "Niemand hat einen Schaden durch den GAK erlitten, ausgenommen natürlich die Gläubiger im Konkursverfahren." Manfred Rath, Vizepräsident und Anwalt des GAK, bezeichnet die vom Rieder Anwalt Peter Vogl initiierte Anmeldung "bedingten Schadens" im Konkursverfahren des GAK als "einen Aufruf zu ungesetzlicher Vorgangsweise. Das ist fast ein Fall für die Anwaltskammer." Vogl forderte ÖFB und Bundesligavereine auf, potentiellen Schaden (etwa aufgrund des eventuellen Entfalls von Europacup-Einnahmen oder TV-Geldern) zu eruieren und im GAK-Konkursverfahren anzumelden, der GAK würde die Quote nicht mehr zusammenbringen, wäre ein Liquidationsfall und keine Gefahr mehr. Rath: "Falls solche Methoden zulässig wären, könnte jeder Zwangsausgleich durch mutwillige Schadenersatzforderungen zu Fall und die Gläubiger um die Quote gebracht werden."

Rath glaubt daher nicht an die Realisierung der Vogl-Initiative: "Wenn die Vereine die rechtliche Lage prüfen, werden sie einsehen, dass sie sich auf gefährliches Terrain begeben." Sie würen nach Meinung Raths gegen das sogenannte "Schikaneverbot" (§1295, Absatz 2 ABGB) verstoßen, sich also einer sittenwidrigen und nur auf den Nachteil der gegmerischen Partei abzielenden Handlungsweise schuldig machen. Außerdem riskierten sie wegen "mutwilliger Rechtsverfolgung" laut Zivilprozessordnung hohe Geldstrafen. Rath: "Selbstverständlich ist Schaden eingetreten, und zwar durch den Konkurs des GAK. Aber wer kann etwaige drohenden Schaden für Liga und ÖFB dem GAK allein zumessen? Schaden tritt auch durch die FIAF ( :ratlos: ), durch die Bundesliga, durch das Platzen des Premiere-TV-Vertrages und so weiter ein."

"Interessanter Rechtszugang"

Rieds Ehrenpräsident Peter Vogl reagierte auf Raths Vorwürfe gelassen: "Das ist ein interessanter Rechtszugang, die Anmeldung von drohenden Schaden als Aufruf zu ungesetzlicher Vorgangsweise zu bezeichnen." Vogl, der neben Ried (kolportierte Schadensanmeldung 1,7 Mio €) noch einen weiteren Klub im GAK-Konkursverfahren vertreten wird: "Die Bundesliga und der ÖFB werden der Hauptgläubiger des GAK. Das ist Tatsache. Und ich bin nicht der Erste, der die FIFA-Statuten und die Konkursordnung gelesen hat."

Der Abzug von zehn Punkten vom Konto des SK Sturm habe beispielsweise die neuen Geldgeber und Funktionäre massiv geschädigt, so Rath. "Der Richter hat den Konkurs aufgehoben, seriöse Geschäftsleute haben Sturm gerettet, die Liga hat im Verfahren sich nie gemeldet, und zehn Wochne später straft sie. Wer misst hier den Schaden?"

FIFA sei im Fall Kimoni nicht zuständig

Manfred Rath vertrat den GAK als Anwalt im Arbeitsstreit mit dem belgischen Fußballprofi Daniel Kimoni vor der FIFA und dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS). In beiden Verfahren wendete der Anwalt "als Erstes die Unzuständigkeit der jeweiligen Schiedsgerichte ein", wie er sagt. Doch erst die FIFA (100.000 € für Kimoni, anschließend der CAS (rund 470.000 € für Kimoni) urteilten dennoch. Rath: "FIFA und CAS haben auf unsere Unzuständigkeitseinwendungen in einem Arbeitskonflikt nicht einmal geantwortet." Die Verfahren zu ignorieren "haben wir uns einfach nicht getraut", so Rath. Alle angeblichen Präzedenzfälle, in denen das Schweizer Höchstgericht die Zuständigkeit der FIFA bestätigte, seien Sportrechtsangelegenheiten. Weder in den Statuten der FIFA noch in der Gerichtsordnung des CAS finde sich, so Rath, die Zuständigkeit für Arbeitsrechtskonflikte. Rath: "Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Spieler statt vor ein Arbeitsgericht zu gehen, die FIFA als Schiedsrichter bemüht hat."

Es sei sinnvoll, Schiedsgerichte von Arbeitskonflikten zwingend auszuschießen. Rath: "Sonst würde sich jedes Unternehmen eines Schiedsgerichts bedienen, auf das es massiven Einfluss ausübt." Normalerweise nehmen Arbeitsnehmer zum Arbeitsgericht Zuflucht, und nicht Arbeitgeber wie der GAK. Arbeitsrechtsverfahren sind billig, um jedermann Zugang zum Recht zu sichern, sie kosten 2000 bis 4000 €. Das CAS-Verfahren hingegen machte 80.000 Schweizer Franken aus, rund 40.000 €. Die Parteien mussten je 30.000 Franken Vorschuss hinterlegen. Kimoni wurde am Vorabend der Verhandlung ein Kredit bewilligt, andernfalls wäre die Klage gar nicht angenommen worden. Im CAS-Verfahren wurden sämtliche Beweisanträge des GAK abgewiesen und dem Spieler alle Prämien für Punkte und erreichten Ziele zugesprochen, seine Verdienste bei Augsburg jedoch nicht (wie im FIFA-Verfahren) abgezogen.

"Durften nicht zahlen"

Kimoni und sein Anwalt Luc Misson setzten das Verfahren durch, es wurde in französischer Sprache geführt. Um nicht die FIFA, die das CAS-Urteil per Urgenzschreiben und Punkteabzugsanordnung schließlich durchsetzte, nicht gegen sich aufzubringen, handelte der GAK mit Kimoni einen Vergleich aus. Von den vereinbarten 375.000 € wurden 170.000 sofort gezahlt, die zweite Rate (100.000) im Dezember 2006 "durfte der GAK nicht mehr zahlen", so Rath. In dem absehbaren Konkurs wäre das nämlich "Gläubigerbevorzugung" (Rath) und strafbar gewesen. Rath wirft Kimoni auch vor, die Auflösungsvereinbarung des Vertrags teilweise nicht eingehalten" zu haben. So soll das Leihauto vom GAK erst drei Jahre später in Belgien beschlagnahmt worden sein und noch immer dort auf einem Polizeiparkplatz stehen.

Eine Klage gegen die FIFA habe der GAK nie erwogen, so Rath. Damit hätte man eine sofortige Sperre riskiert. Außerdem seien die Erfolgschancen nach dem Urteil eines vom GAK für das CAS-Verfahren engagierten schweizer Spezialisten "gleich Null" gewesen.

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no one expects the spanish inquisition!

Wenn ich es richtig verstanden habe ist das aber ziemlich egal ob dies gerechtfertigt ist oder nicht. Der GAK müsste anscheinend jedenfalls bis zum Ausgleichsdatum eine Rücklage in der 20% Höhe auftreiben - bei 15 Mil. immerhin 3 Mil. was wohl unmöglich ist und wohl das Aus bedeuten würde. Ob die Forderung gerechtfertigt war ist danach ja egal, dh. dem Vogl is es wurscht ob er Recht bekommt oder nicht.

Und so ein ähnliches System versucht der MV ja auch, die Klageflut soll alles in die Länge ziehen und dh. eine Aufstockung erzwingen. Ob er Recht bekommt oder nicht spielt dann ja auch nicht die große Rolle.

Da hat der GAK Vize die Antwort schneller gegeben... auch wenns weh tut, das zu sagen; Zumindest in ersterem Teil hat er nicht unrecht.

Einen Prozess anzuzetteln oder unnötig zu verschleppen, mit dem Ziel, dem Gegner zu schaden (was in diesem Fall das Ziel sein dürfte; Nämlich durch die Verschleppung dem GAK Zeit wegzunehmen, damit er die Fristen für die Lizenzierung nicht einhalten kann bzw. schlichtweg verhindern, dass der GAK den Ausgleich schafft) ist tatsächlich sittenwidrig. Und nicht ungefährlich... denn das ist rechtswidriges Verhalten und sowas macht schadenersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Schuss ganz gewaltig nach hinten losgehen kann. Nämlich, dass Ried plötzlich die Zeche zahlt... denn sollte der GAK den Ausgleich dadurch nicht schaffen und die Gläubiger um Geld umfallen, dann ist nicht schwer zu erraten, wo sie sich das zurückholen werden.

Was die Kimoni Punkte angeht; Da hab ich keine Ahnung, wann die Zahlungsaufforderung kam. Wenn sie nach der Konkurseröffnung kam, dann durfte der GAK gar nicht mehr zahlen. Das wäre eine Gläubigerbegünstigung gewesen. Und das ist sogar strafrechtlich relevantes Verhalten. Dadurch hinge das FIFA "Urteil" in der Luft... schließlich darf niemand dazu gezwungen werden, sich strafbar zu machen...

Aber wie gesagt, wie das innerhalb der FIFA gelaufen ist, keine Ahnung...

bearbeitet von Inquisitor

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Top-Schriftsteller

Lt. Ö3-Nachrichten um 12:00 wird der ÖFB (Gigi Ludwig) die Klage stellvertretend für die Vereine einbringen. Schadensersatz für mögliche Europacupsperre etc.

Ich hoffe, ich hab alles richtig verstanden, wenn nicht, bitte um Korrektur.

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für leiwand, gegen oasch.

[...]

Was die Kimoni Punkte angeht; Da hab ich keine Ahnung, wann die Zahlungsaufforderung kam. Wenn sie nach der Konkurseröffnung kam, dann durfte der GAK gar nicht mehr zahlen. Das wäre eine Gläubigerbegünstigung gewesen. Und das ist sogar strafrechtlich relevantes Verhalten. Dadurch hinge das FIFA "Urteil" in der Luft... schließlich darf niemand dazu gezwungen werden, sich strafbar zu machen...

Aber wie gesagt, wie das innerhalb der FIFA gelaufen ist, keine Ahnung...

Also dieser ominöse Kimoni war ja Spieler des GAK und die ausständigen Zahlungen an Angestellte fallen unter keinem Fall in die Konkursforderung, da es sich hierbei um Masseforderungen handelt und die sind vorweg VOLL zu befriedigen.

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Im ASB-Olymp

Jetzt kommt es für den GAK knüppeldick

ÖFB setzt die Forderung der FIFA um und meldet eine Millionenforderung im Konkursfall der "Rotjacken" an

Wien - Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) wird am kommenden Dienstag in Graz sowohl vor Gericht als auch bei GAK-Masseverwalter Norbert Scherbaum eine Millionenforderung im Konkurs des steirischen Traditionsklubs anmelden. Zuvor wird der ÖFB am Freitag gemeinsam mit anwaltlichen Konkursspezialisten den diesbezüglichen möglichen Schaden in der "Causa Kimoni" bei einer allfälligen Verurteilung durch den Fußball-Weltverband FIFA festlegen.

Ludwig pro Klarheit

Dies bestätigte ÖFB-Generalsekretär Alfred Ludwig am Donnerstag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur (APA). "Mit dem Polemisieren muss endlich Schluss ein, es muss endlich Klarheit herrschen. Wir wollen die hundertprozentige Umsetzung der FIFA-Forderung sowie des CAS-Urteils", erklärte Ludwig und betonte: "Das hat nichts mit dem Insolvenzverfahren des GAK zu tun. Der Masseverwalter sieht sich dann aber einer Forderung gegenüber, die er bis jetzt noch nicht gehabt hat."

Besondere Bedeutung erlangt die angekündigte Forderung des ÖFB, der am Freitag eine außerordentliche Präsidiumssitzung abhält, dadurch, dass der Masseverwalter 20 Prozent der angemeldeten Forderungen als Barquoten-Sicherstellung benötigt. Bei der zu erwartenden Höhe der ÖFB-Forderung von mehreren Millionen Euro ein fast unmögliches Unterfangen für Scherbaum.

Dem GAK waren am 14. März 2007 in der laufenden Meisterschaft sechs Punkte abgezogen worden, weil der Senat 1 der österreichischen Fußball-Bundesliga ein Urteil der FIFA-Disziplinarkommission umsetzte. Hintergrund des Punkte-Abzugs war eine Klage des ehemaligen, belgischen GAK-Spielers Daniel Kimoni. Der GAK hatte einem rechtskräftigen Urteil durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne sowie mehrfach erfolgter Zahlungsaufforderungen und Fristen der FIFA nicht Folge geleistet.

Der GAK hat aber mittlerweile per Einstweiliger Verfügung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz erwirkt, dass ihm sämtliche 28 in dieser Saison von den Senaten der Fußball-Bundesliga aberkannten Punkte bis auf weiteres rückerstattet wurden. Die Bundesliga hat am Donnerstag beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz aber bereits Einspruch gegen die Einstweilige Verfügung erhoben. (APA)

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Postinho

Also, wie oft es für uns noch knüppeldick kommen soll, möcht ich echt einmal wissen :D.

Was ich in anderen Meldungen gehört hab, will man von Seiten des GAK zwecks Deeskalation die 6 Punkte aus dem Fall Kimoni "als Strafe anerkennen", um eine Bestrafung Österreichs von der FIFA zu verhindern. Quellen? Ich glaube im "Standard" sowie irgendwo auf der offiziellen (www.gak.at) und der inofiziellen (www.g-a-k.at), bin mir aber bei den HPs nicht mehr sicher. Würde dann die Ludwigsche bzw. die Klage durch die Vereine wegfallen?

Ich packs sowieso nimmer: Wir diskutieren hier über juridische Sptzfindigkeiten anstatt über Mannschaftsleistungen, schöne Tore oder tolle Choreographien :aaarrrggghhh: :nein: :aaarrrggghhh: .

Apropos Choreos, apropos 20.000 € Strafe für den GAK. Diesbezüglich hat sich der Herr Pulko heute Mittag gemeldet:

www.g-a-k.at

Zweierlei Maß bei Sanktionen 20.000 €!

Dass im Falle des LIEBHERR GAK durch verschiedene Herrschaften im österreichischen Fußball offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, bedurfte eigentliche keiner weiteren Bestätigung. Und doch zeigte dies die Verurtei- lung des Vereins im Zusammenhang mit den Vorkommnissen beim Grazer Derby wieder deutlich auf.

Das beginnt schon mit etwaigen Schiedsrichterreaktionen bei Fanaktivitäten in Form des Abbrennens bengalischer Feuer oder des Zündens von Rauchbomben, als Teil durchaus stimmungsvoller, wenn auch innerhalb der Fans nicht unumstrittener Choreographien, zumeist von den sogenannten aktiven Fans initiiert. Sah dies Schiedsrichter Plautz anlässlich des Grazer Derbys bei den Fans des LIEBHERR GAK als einen möglichen Grund für einen Spielabbruch, wird das von Schiedsrichtern in den anderen Stadien, vornehmlich der Bundeshauptstadt, als durchaus üblicher Ausdruck gelebter Fan- begeisterung angesehen und drohen deswegen zumeist keine Sanktionen. Wie viele Spiele hätten dann schon zuvor abgebrochen und wie viele Strafen ausgesprochen werden müssen, eventuell sogar Strafverifizierungen ? So aber beschränkt man sich mit Sanktionen bei diesen Vereinen auf handfeste Publikumsausschreitungen und das Abschießen von Feuerwerks-körpern auf das Spielfeld mit hochgradiger Gefährdung der Akteure und setzt derartige Vorkommnisse bei der Beurteilung des Strafausmaßes gleich mit dem bloßen Abbrennen bengalischer Feuer und Zünden von Rauchbomben bei Spielen des LIEBHERR GAK.

Noch am letzten Wochenende konnte man sich bei der TV-Übertragung von der Wirkung grün-weißer Rauchbomben bei einem Spiel der Bundesliga überzeugen, jedoch sah der Schiedsrichter dabei keinen Anlass für einen etwaigen Spielabbruch. Welch gegensätzliche Ansichten. Im besagten Falle wurde das Verhalten der Fans vom TV-Moderator ausgesprochen gelobt, auch ein anwesender namhafter Vertreter des Fußballsports in unserem Nachbarland, war von der Stimmung im Stadion positiv überrascht. Mag es für diesen wohl seine Richtigkeit haben, muss man das Verhalten jener Herrschaften im österreichischen Fußball, die letztendlich auch für die Verurteilung des LIEBHERR GAK und Verhängung der Sanktionen verantwortlich sind, als absolute Heuchelei bezeichnen.

Heinz Pulko

Fankoordinator

Liebherr GAK

bearbeitet von schurlibua

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...personifizierte Torgefahr...

Ist dieses permanente "Aber die Wiener..." niemanden irgendwann mal peinlich?

Warum :hää?deppat?:

In dem Fall stimmt's doch wirklich!

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Warum :hää?deppat?:

Weil sowas Volksschulniveau ist. Aber bis zum Landesvater hinauf scheint ja kaum wer davor gefeit zu sein. Und da wird auch falscher Blödsinn wissentlich immer wieder abgeladen.

In dem Fall stimmt's doch wirklich!

Wirklich? Ich glaub mich nämlich zu erinnern, daß in Wien sowas bei vorheriger Anmeldung nämlich erlaubt ist.

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für leiwand, gegen oasch.

Warum :hää?deppat?:

In dem Fall stimmt's doch wirklich!

Im einen Fall war der Plautz und im anderen Fall der Einwallner. Willst dem Plautz jetzt vorwerfen Bestandteil der Wiener Mafia zu sein?

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Postinho

Warum :hää?deppat?:

In dem Fall stimmt's doch wirklich!

Jo mei, du, der Pulko sollt lieber einmal mit den Fans selber reden, bevor er ständig mit irgendwelchen öffentlichkeitswirksamen Statements daherkommt. Ich erinnere an seine großartige T-shirt-Aktion, die er nach der "offiziellen" Fan-Shirt-Aktion initiiert hat. Brauchst ja nur einmal in andere Foren schauen, was da über den Pulko so geredet wird, ich find ihn persönlich nicht schlecht, da er was zu bewegen versucht, aber sein Problem ist, dass er zwar als "Fancoordinator" geführt wird, aber irgendwie nicht wahnsinnig viel weiterbringt, was an mehreren Faktoren liegt, von denen uns etliche bekannt sind.

Edit: In Graz darfst Bengalos, Rauchtöpfe etc... nicht einmal mehr gegen Anmeldung abbrennen, wenn ich mich nicht irre. Landesgesetz bzw. Stadionordnung war mein letzter Informationsstand, oder lieg ich da falsch?

bearbeitet von schurlibua

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Dallmayr > Nespresso

Im einen Fall war der Plautz und im anderen Fall der Einwallner. Willst dem Plautz jetzt vorwerfen Bestandteil der Wiener Mafia zu sein?

Scheiß Tiroler Mafia. Die wollen nur ihren Vorarlberger Nachbarn helfen.

;)

mfg,

Flucky

AMG

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Warum :hää?deppat?:

In dem Fall stimmt's doch wirklich!

Na, die Austria hat auch schon locker 1-2 mal eine Strafe in dieser Höhe ausgefasst wegen quasi dem selben Vergehen, der gute Mann sollte seinen Verfolgungswahn auskurieren lassen...

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Superkicker

@cmburns

ihr habt bereits zweimal den platz gestürmt. weiters wurden von euch feuerwerkskörper aufs spielfeld bzw. auf spieler (!) geworfen. bei uns wurde lediglich auf der tribüne gezündelt, was weltweit üblich ist.

da besteht doch ein gewaltiger unterschied!

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Im ASB-Olymp

@cmburns

ihr habt bereits zweimal den platz gestürmt. weiters wurden von euch feuerwerkskörper aufs spielfeld bzw. auf spieler (!) geworfen. bei uns wurde lediglich auf der tribüne gezündelt, was weltweit üblich ist.

da besteht doch ein gewaltiger unterschied!

für den Platzsturm gab es eine Platzsperre (+ Geldstrafe) und für den Bengalenwurf beim Derby 50.000

das ist auch ein gewaltiger Unterschied zu 20.000

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Gast
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