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Road to Zion
1.) Weil ich Rechtsanwalt bin? Die quasi "Beamtenlaufbahn" eines Richters war halt nicht so meines.

2) rigobert.song würd ich zB nicht unbedingt als Veilchen bezeichnen. Wenn Laien das Urteil als passend empfinden, hat das für mich doch ein wenig einen anderen Stellenwert, als wenn es Kollegen tun, verständlich oder?

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touchè!!!

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Im ASB-Olymp
Wenn ich das richtig verstehe würde das heissen, jedes absichtliche Foul welches eine Verletzung mit sich ziehen könnte, ist versuchte Körperverletzung???

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Das bedeutet, dass jedes Foul bei dem der "Täter" eine Verletzung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, eine versuchte Körperverletzung darstellt.

Wobei sich nach wie vor die Frage stellt, wo die Grenze der Einwilligung des Verletzten bei der jeweiligen Sportart verläuft (wurde zu diesem Thema eh schon X-mal durchgekaut)

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www.mspeu.at

Danke für die juristische Aufklärung! :winke:

Irgendwann sind wir so weit, dass Revanchfouls, die mit Rot geahndet werden, immer vor dem Richter landen. Immerhin ist das ja auch absichtlich und somit versuchte Körperverletzung oder? Der Fall Totti gegen Ramelow ist natürlich das Paradebeispiel. Gabs da irgendwelche gerichtlichen Nachspiele? Nicht das ich wüßte! Und da war eindeutiger zu sehen, dass es pure Absicht war. Da sieht man wieder, sowas kanns nur in Ländern geben, wo man fast keine Ahnung vom Fußball hat. Unser schönes Österreich! :hää?deppat?:

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Wahnsinniger Poster
Danke für die juristische Aufklärung!  :winke:

Irgendwann sind wir so weit, dass Revanchfouls, die mit Rot geahndet werden, immer vor dem Richter landen. Immerhin ist das ja auch absichtlich und somit versuchte Körperverletzung oder? Der Fall Totti gegen Ramelow ist natürlich das Paradebeispiel. Gabs da irgendwelche gerichtlichen Nachspiele? Nicht das ich wüßte! Und da war eindeutiger zu sehen, dass es pure Absicht war. Da sieht man wieder, sowas kanns nur in Ländern geben, wo man fast keine Ahnung vom Fußball hat. Unser schönes Österreich!  :hää?deppat?:

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Bin zwar kein Jurist, aber das Urteil besagt doch, daß Joey hier keine Absicht nachgewiesen werden kann. Es handelt sich also um fahrlässige Körperverletzung, ein Tatbestand der - wie schon mehrfach in diesem Thread festgestellt wurde - wohl für jedes Foul mit Verletzungsfolge gegeben ist. Meines Erachtens nach muß nun also konsequenter Weise bei jedem Foul mit Verletzungsfolge ein Strafverfahren eröffnet werden, was dann aber wohl bedeuten würde, daß das Fußballspielen in Österreich am besten generell eingestellt werden sollte. :ratlos:

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... on the warpath

Ohne mir jetzt die über 20 Seiten durchgelesen zu haben hier meine Meinung zum Urteil:

Skandalös ist nicht nur, dass Joey verurteilt wurde, sondern vielmehr, dass er wegen Fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde! Bei der Sportausübung muss man dem Täter Absichtlichkeit nachweisen, denn die Teilnahme an der Sportausübung ist ein eigener Rechtfertigungsgrund und schließt bei Fahrlässiger KV die Strafbarkeit aus!!! Die Richterin beruft sich darauf, dass Didulica es ernstlich für möglich hielt Lawaree zu verletzen und sich damit abfand - blöd nur, dass das bei jedem verdammten Foul der Fall ist! Dieses Urteil ist schlicht lachhaft und wird niemals in der 2. Instanz bestand haben!

Entweder Absichtliche Schwere Körperverletzung oder straffrei - Kompromiss gibts da keinen!

€ oha - seh grad, dass aragorn eh schon in dieselbe Kerbe geschlagen hat. :shy:

bearbeitet von Fex

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Superstar
Ohne mir jetzt die über 20 Seiten durchgelesen zu haben hier meine Meinung zum Urteil:

Skandalös ist nicht nur, dass Joey verurteilt wurde, sondern vielmehr, dass er wegen Fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde! Bei der Sportausübung muss man dem Täter Absichtlichkeit nachweisen, denn die Teilnahme an der Sportausübung ist ein eigener Rechtfertigungsgrund und schließt bei Fahrlässiger KV die Strafbarkeit aus!!! Die Richterin beruft sich darauf, dass Didulica es ernstlich für möglich hielt Lawaree zu verletzen und sich damit abfand - blöd nur, dass das bei jedem verdammten Foul der Fall ist! Dieses Urteil ist schlicht lachhaft und wird niemals in der 2. Instanz bestand haben!

Entweder Absichtliche Schwere Körperverletzung oder straffrei - Kompromiss gibts da keinen!

€ oha - seh grad, dass aragorn eh schon in dieselbe Kerbe geschlagen hat. :shy:

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schwachsinn. wenn axel beim sprung keine schwere verletzung fortgetragen hätte, dann ist deine argumentation schlüssig. natürlich ist ein normales foul mit wenig verletzungsfolgen straffrei zu behandeln (fussballspieler setzen sich nun mal einem geringen risiko aus). es handelt sich aber hier nicht um ein normales foul, und auch nicht um geringe verletzungsfolgen. und wie gesagt: entscheidend ist das ausmaß der verletzung. und dieser schweregrad dürfte auch für die bestätigung in der nächsten instanz reichen.

bearbeitet von zion

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* 1911 - 2021 * die Austria ist tot - lang lebe die Austria *
Wie werden die Tagessätze berechnet?

Nach dem Einkommen ist schon klar, nur gibts da eine Art Formel? Bzw. wie hoch wäre ein Tagessatz bei einem Einkommen von z.B. Netto € 1000?

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ich nehm mal an 1000€ durch 30 Tage ... wären dann 33,33€

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Jeder darf mal drüber...
schwachsinn. wenn axel beim sprung keine schwere verletzung fortgetragen hätte, dann ist deine argumentation schlüssig. natürlich ist ein normales foul mit wenig verletzungsfolgen straffrei zu behandeln (fussballspieler setzen sich nun mal einem geringen risiko aus). es handelt sich aber hier nicht um ein normales foul, und auch nicht um geringe verletzungsfolgen. und wie gesagt: entscheidend ist das ausmaß der verletzung. und dieser schweregrad dürfte auch für die bestätigung in der nächsten instanz reichen.

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Bullshit!!!

Was hat der lustige Belgier für Folgeschäden außer dass sein Burli nimma aufn Fußballplatz gehen will ? Keine - Kopfweh hama alle ab und zu ^^

Was meiner Meinung nach bestraft (verurteilt) werden sollte sind Fouls a la Toni Pfeffer an Robert Ibertsberger (31. Mai 1997 falls sich wer erinnern kann)Edit: War natürlich Rene Glatzer sry . Er hat ihm praktisch die Karriere versaut... sowas sind Folgeschäden!

Aber ned das Geraunze vom A.L. Wenn er 1 Woche später scho wieder spielen konnte war's wohl ned so schlimm wie's ausgschaut hat oder ?

Just my 0,02€

Edith: Typos

<Gr33ts>

bearbeitet von JackBauer

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the beautiful
entscheidend ist das ausmaß der verletzung.

1038109[/snapback]

uff..

inwiefern ist das ausmaß einer davongetragenen verletzung ausschlaggebend, ob ein foul vor dem richter landet?

ein foul resultiert daraus, wenn ein körperkontakt in kauf genommen wird

wenn ein körperkontakt in kauf genomen wird, der vielleicht in einer verletzung resulitert, handelt man bereits fahrlässig

wenn man einen solchen köperkontakt nicht in kauf nehmen will/darf, braucht man sich die packeln gar nicht erst schnüren

für profisportler gilt das noch viel mehr

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... on the warpath
Wie werden die Tagessätze berechnet?

1038114[/snapback]

- durchschnittliches Nettoeinkommen

- 13. und 14. Monatsgehalt auch einzuberechnen

- Unterhaltspflichten (~110 Euro/Kind, Frau) und Existenzminimum (~660 Euro) werden abgezogen

- /30

- Anzahl der Tagessätze richtet sich nach Unrecht und Schuld

@ zion: die Verletzungsfolgen sind so ziemlich tuttl. Vor allem wenn man sich das Urteil ansieht = Fahrlässige KV!!! btw ist da jemand mit einem Kreuzbandriss sicher schlimmer dran als unser aller geliebter Axel.

bearbeitet von Fex

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wie man aus der urteilsbegruendung herauslesen kann, dass jetzt jede fahrlaessige koerperverletzung zu einem strafprozess fuehren muss, ist mir aber schon ein raetsel.

die richterin hat ja ausdruecklich ausgefuehrt, dass didulica deswegen verurteilt wurde, weil es sich um eine fuer den sport atypische (und deshalb nicht von der einwilligung erfasste!) situation handelte.

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legende

Jeder Ellbogencheck mit Verletzungsfolge wäre atypisch (und diese sollen ja nicht allzu selten vorkommen).

Bin jedenfalls schon gespannt ob es nächste Saison den einen oder anderen Kickerprozess noch geben wird.

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Anti Bauernmafia
Wie werden die Tagessätze berechnet?

Nach dem Einkommen ist schon klar, nur gibts da eine Art Formel? Bzw. wie hoch wäre ein Tagessatz bei einem Einkommen von z.B. Netto € 1000?

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StGB:

Geldstrafen

§ 19. (1) Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen. Sie

beträgt mindestens zwei Tagessätze.

(2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt

des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch

mindestens mit 2 Euro und höchstens mit 500 Euro festzusetzen.

(3) Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine

Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe

entspricht dabei zwei Tagessätzen.

(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 762/1996)

Didulica ist sicher in der höchsten Stufe.

Ich habe keine Lust, die ersten 27 Seiten durchzulesen, also sorry wenn das schon diskutiert wurde. Für mich war es ja eigentlich nur entscheidend, dass Didulica auf der Anklagebank sitzen musste, alles andere ist mir nicht so wichtig.

Aber mMn kann dieses Urteil nicht richtig sein - fahrlässige Körperverletzung kann für einen Fußballer in dieser Situation nicht vorwerfbar sein. Ich wäre sehr überrascht, wenn in der 2. Instanz nicht entweder eine Verurteilung wegen schwerer Körperverltzung oder ein Freispruch rauskommt.

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