Joey drohen bis zu 3 Jahre Haft


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Chivalry is not dead...

Es geht um die Versäumung gerichtlicher Termine und nicht polizeilicher Einvernahmen. Das wird praktisch sehr wohl berücksichtigt, weil es eben auch einen Mangel an Einsicht zeigt.

Außerdem ist Vorsatz immer schwierig vorzuweisen. Ich persönlich glaube kaum, dass man damit durchkommen wird. Allerdings gibt sein Verhalten danach sehr wohl Hinweise dazu, die auch in die Beweiswürdigung einfließen könnten. Wenn kolportiert wird, dass "mit bis zu 3 Jahren" rechnen kann, dann zeigt es, dass auch die vorsätzliche Körperverletzung vom Staatsanwalt angepeilt wird (§84 StGB).

MMn wird sich alles am groben Verschulden aufhängen und mit einer Geldstrafe enden (§88/4 StGB).

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Wir sind M&N. Gibt es sonst noch Fragen?
@Picard:

Also Vorsatz ist für mich keineswegs klar. Den Grinser so zu deuten ist schon ziemlich kühn, "Mangel an Reue" - vielleicht liegt's ja auch daran, daß der Joey es eben nicht mit Absicht getan hat und sich deshalb keiner schuld bewußt ist?

951197[/snapback]

Deshalb auch der fette "Den hab ich schön ausgeknockt"-Grinser?

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legende
Deshalb auch der fette "Den hab ich schön ausgeknockt"-Grinser?

951223[/snapback]

Für mich sah das aber eher nach "Stuchlik, du schaust einfach nur worm aus wenn du eine Rote Karte zeigst" Grinser ausgesehen.

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Austr(al)ia!

Dazu hätte ich gerne ein Judikat (in dem angeführt wird, dass die Versäumung von Gerichtsterminen - übrigens war der damals kolportierte Termin einer vor der Polizei, woher weißt du also, das er Gerichtstermine versäumt hat?- im Sinne mangelnder Einsicht strafverschärfend berücksichtigft werden!)

Sollte es zu einer Verurteilung kommen (wovon auszugehen ist), ist §88 Abs 4 StGB ein guter Tip (wobei das "grobe Verschulden" da keine Rolle spielt; fahrlässig ist fahrlässig).

Übrigens: Welche Verletzungen hatte Lawaree überhaupt nochmal? Eine davon muss ja "an sich schwer gewesen sein", denn mit der Berufsunfähigkeit bzw Gesundheitsschädigung komme ich sicher zu keiner schweren Körperverletzung.

bearbeitet von aragorn

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Chivalry is not dead...
Dazu hätte ich gerne ein Judikat (in dem angeführt wird, dass die Versäumung von Gerichtsterminen - übrigens war der damals kolportierte Termin einer vor der Polizei, woher weißt du also, das er Gerichtstermine versäumt hat?- im Sinne mangelnder Einsicht strafverschärfend berücksichtigft werden!)

Sollte es zu einer Verurteilung kommen (wovon auszugehen ist), ist §88 Abs 4 StGB ein guter Tip (wobei das "grobe Verschulden" da keine Rolle spielt; fahrlässig ist fahrlässig).

Übrigens: Welche Verletzungen hatte Lawaree überhaupt nochmal? Eine davon muss ja "an sich schwer gewesen sein", denn mit der Berufsunfähigkeit bzw Gesundheitsschädigung komme ich sicher zu keiner schweren Körperverletzung.

951236[/snapback]

Das mit den Gerichtsterminen hab ich irgendwo gelesen, keine Ahnung, ob es stimmt. Es ist ihm damals mit der Vorführung vor Gericht gedroht worden.

Grobes Verschulden spielt insofern eine Rolle, als dass leichtes Verschulden von der Einwilligung in den Berufssport gedeckt wäre, und grobes eben nicht.

Ein verschobener Nasenbeinbruch gilt nach ständiger Rechtsprechung als schwere Körperverletzung iSd §84 und demnach auch iSd §88/4, der sich auf ersteren beruft.

bearbeitet von Picard

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Anti Bauernmafia
Wenn kolportiert wird, dass "mit bis zu 3 Jahren" rechnen kann, dann zeigt es, dass auch die vorsätzliche Körperverletzung vom Staatsanwalt angepeilt wird (§84 StGB).

MMn wird sich alles am groben Verschulden aufhängen und mit einer Geldstrafe enden (§88/4 StGB).

Ich weiß nicht, das könnte ich nicht wirklich nachvollziehen. Wenn das Gericht zur Erkenntnis kommt, dass die Körperverletzung nur fahrlässig begangen wurde, dann könnte er auch freigesprochen werden, weil ein Fußballer durch die Ausübung dieser Sportart in ein gewisses (nicht jedes!) Verletzungsrisiko einwilligt.

Ich glaube aber, dass ihm Eventualvorsatz durchaus nachgewiesen werden könnte, das ist nicht sonderlich weit hergeholt (denkt nochmal an die Bilder).

Mal sehen, ob das ganze nicht wirklich nur eine Luftblase ist, es gibt noch keine seriöse Quelle dafür.

Falls es stimmt, werd ich mir die Verhandlung aber anschauen. :D

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Anti Bauernmafia
Übrigens: Welche Verletzungen hatte Lawaree überhaupt nochmal? Eine davon muss ja "an sich schwer gewesen sein", denn mit der Berufsunfähigkeit bzw Gesundheitsschädigung komme ich sicher zu keiner schweren Körperverletzung.

951236[/snapback]

Lawaree ahtte einen komplizierten Nasenbeinbruch und eine Prellung der Augeninnenhöhle oder sowas wenn ich mich richtig erinnere. Ist wohl eher ein Grenzfall der schweren Körperverletzung, aber da gibt es sicher massenhaft Judikatur dazu, also nehme ich an, dass das in der Hinsicht schon wasserdicht sein wird, wenn der Staatsanwalt dieses Delikt anklagt.

bearbeitet von Space Janitor

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Chivalry is not dead...
Ich glaube, du erinnerst dich da an eine polizeiliche Vernehmung.

951245[/snapback]

Laut dem Standard:

Joey Didulica verärgert die Justiz

Austria-Tormann verzögert die Vorerhebungen nach Foul an Rapids Axel Lawaree - nun droht ihm polizeiliche Vorführung vor U-Richterin

Der U-Richter ist kein behördlicher Vernehmungsvorgang.

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legende
Laut dem Standard:

Der U-Richter ist kein behördlicher Vernehmungsvorgang.

951255[/snapback]

Ah, okay. Dann hat er das wohl auch gemacht. Kann mich glaub ich nur an eine geplanten Zeugenaussage erinnern, zu der er nicht aufgekreuzt ist. :D

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Kennt das ASB in und auswendig

Was immer bei der Sache herauskommt.

WENN er verurteilt wird (zu was auch immer), hat dies eigentlich Folgewirkungen für den gesamten Fußball bzw. eigentlich für den gesamten Sport.

Im Grunde kann dann jeder jeden verklagen, wenn er ihn foult und verletzt (ob mit Absicht oder nicht - das ist ja ohnehin schwer nachweisbar).

Ich denke da nur an Eishockey - da wurde ja heuer ein Spieler von einem anderen halb totgecheckt - meines Wissens gab es hier keine Anklage.

Ganz unabhängig davon bleibt selbst für den Klagenden ein bitterer Beigeschmack, denn immerhin ist er ja ein Mensch, der in der Öffentlichkeit steht. Und wenn ich mich daran erinnere, was das letzte Mal im Horrstadion schon los war, dann wage ich zu bezweifeln, daß ihn die Justiz ausreichend schützen kann.

Wenn Didulica aus unerfindlichen Gründen angelehnt hat, mit Waisenkindern zu kicken, dann spricht das auch nicht gerade für ihn.

Joey ist ein großartiger Torhüter, aber menschlich verstehe ich ihn überhaupt nicht.

In meinen Augen sind aber beide - Didulica und Lawaree - charakterschwach. Hätten sie Charakter, dann hätten sie die Angelegenheit längst abseit aller Gerichte geregelt. Aber offensichtlich sind sie sich dafür selbst zu wichtig.

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Was immer bei der Sache herauskommt.

WENN er verurteilt wird (zu was auch immer), hat dies eigentlich Folgewirkungen für den gesamten Fußball bzw. eigentlich für den gesamten Sport.

Im Grunde kann dann jeder jeden verklagen, wenn er ihn foult und verletzt (ob mit Absicht oder nicht - das ist ja ohnehin schwer nachweisbar).

951265[/snapback]

Bitte Bitte Bitte lies das Posting vom Ernesto mit den Klagen die er auf die Gachn auftreiben konnte.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Wird sowieso nichts herauskommen...

Ajo, auch mal ein Lob an die Diskutanten, man kann auch über heikle Themen im normalen Rahmen diskutieren, hätte eher damit gerechnet so einen Fredl mal wieder schließen zu müssen! :super:

bearbeitet von cmburns

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Chivalry is not dead...
Ganz unabhängig davon bleibt selbst für den Klagenden ein bitterer Beigeschmack, denn immerhin ist er ja ein Mensch, der in der Öffentlichkeit steht. Und wenn ich mich daran erinnere, was das letzte Mal im Horrstadion schon los war, dann wage ich zu bezweifeln, daß ihn die Justiz ausreichend schützen kann.

Wenn Didulica aus unerfindlichen Gründen angelehnt hat, mit Waisenkindern zu kicken, dann spricht das auch nicht gerade für ihn.

Joey ist ein großartiger Torhüter, aber menschlich verstehe ich ihn überhaupt nicht.

In meinen Augen sind aber beide - Didulica und Lawaree - charakterschwach. Hätten sie Charakter, dann hätten sie die Angelegenheit längst abseit aller Gerichte geregelt. Aber offensichtlich sind sie sich dafür selbst zu wichtig.

951265[/snapback]

Noch einmal in Punkto Strafverfahren. Schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, das unabhängig von einer persönlichen Klagseinbringung von Amts wegen vom Staatsanwalt zu verfolgen ist. Damit hat Lawaree überhaupt nichts zu tun.

Außerdem wurde das Institut der Diversion geschaffen, um eben ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden (z.B mit Waisenkindern spielen, Entschädigungszahlungen, öffentliche Dienste etc.). Darauf wollte aber Didulica offenbar keinen Rückgriff nehmen.

Das zivilgerichtliche Verfahren zwischen Didulica und Lawaree ist eine andere Geschichte. Und sowas gibts laufend in jedem Sport, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt.

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