Picard Chivalry is not dead... Geschrieben 27. Mai 2005 Letztendlich ist der Belgier so schwer verletzt, dass er im Cupfinale wieder spielen will. Ich forder nachträglich eine Sperre für den Simulanten Ist ihm das jetzt auch noch vorzuwerfen? Bei euch ist es ja vielleicht normal, dass die Leute nur spielen wollen, wenns unbedingt sein muss. Die Mentalitäten unterscheiden sich eben. Ich fordere eine Sperre für intellektuellen Dünnpfiff... 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pezi The Pezident of Bäristan Geschrieben 27. Mai 2005 Ich biete: möglicherweise es hätte passieren können es hätte sein können beinahe fast 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Geschrieben 27. Mai 2005 Burnsi, willst es du machen? U n i n t e r e s s a n t Also, alles halb so schlimm. :aaarrrggghhh: Was habt ihr alle für eigenartige Vorstellungen? "Der ist 70 statt 50 gefahren. Man muss da den Worst Case heranziehen, wenn da jetzt eine Person hervorgesprungen wäre, wär die sicherlich schwer verletzt worden". Na genau! Schon mal Fußball gespielt oder in irgendeiner Situation innerhalb von wenigen Sekundenbruchteilen etwas entschieden? Hast dir sicher auch lange überlegt was danach alles passieren könnte!? Didulica hatte das Bein nie ausgefahren. Er hatte es immer angewinkelt. :laugh: Du bist eine Witzfigur! Jetzt waren es schon mehrere Male? Den Tod riskiert? 1. "Wenn" ist genauso ein deutsches Wort wie jedes Andere und kann von dir leider nicht aus dem Wörterbuch entfernt werden, nur weil es deiner Argumentation dienen könnte 2. Also wenn du diese Verletzungen als halb so schlimm empfindest, ist das deine Sache. Ich finde es zwar etwas gestört, aber das ist immer noch meine private Ansicht. Allerdings spiele ich hier (wie es im Beitrag auch klar wird) darauf an, dass wenige zentimeter weiter unten oder oben den Tod (oder zumindest weit schwere verletzungen) bedeutet hätten. Dein "halb so schlimm" ist deshalb hier duetlich deplaziert. 3. Du scheinst ein geniales juristisches Verständnis zu haben. Um es für dich extra noch mal zu erklären, hier ein Beispiel wobei es noch der letzte Depp verstehen würde: Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. 4. Also meiner Meinung nach kann kein Mensch so gestört sein und sich denken: "Verdammt, wie kann ich den Ball weghauen. Versuch ichs mit den Händen oder hupf ich dem Spieler ins Gesicht und treff mit Glück den Ball? Ich hupf!" Außer dem D., wie er gestern bewiesen hat. 5. Na gut, dann hat er eben sein Knie ausgefahren. Ändert nichts am Sachbestand. 6. Ich habe damit auf die Attacke von "eurem" D. im Europacup angespielt. Wenn er da ein bischen höher springt trifft er dann den Spieler auch am Kopf. Er hat Glück gehabt und nur die Seite getroffen, aber trotzdem. Eine Chance auf den Ball hat er nicht gehabt. Wenn du willst, ändere ich es in "Hat einmal den Tod und einmal eine schwere Verletzung riskiert": 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pezi The Pezident of Bäristan Geschrieben 27. Mai 2005 2. Also wenn du diese Verletzungen als halb so schlimm empfindest, ist das deine Sache. Ich finde es zwar etwas gestört, aber das ist immer noch meine private Ansicht. Allerdings spiele ich hier (wie es im Beitrag auch klar wird) darauf an, dass wenige zentimeter weiter unten oder oben den Tod (oder zumindest weit schwere verletzungen) bedeutet hätten. Dein "halb so schlimm" ist deshalb hier duetlich deplaziert. Wirklich wahr. Joey wäre über Lawaree drübergesprungen und der anschließende Hauch des Todes hätte ihn umgeblasen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Sache gibts, die gibts gar nicht. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Geschrieben 27. Mai 2005 Wirklich wahr. Joey wäre über Lawaree drübergesprungen und der anschließende Hauch des Todes hätte ihn umgeblasen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Sache gibts, die gibts gar nicht. Und wieder so ein Schmähbruder. Zu deiner Information: Ein Kopf hat vom Nasenbein nach oben leider mehr als 3 Zentimeter Länge! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 27. Mai 2005 (bearbeitet) 1. "Wenn" ist genauso ein deutsches Wort wie jedes Andere und kann von dir leider nicht aus dem Wörterbuch entfernt werden, nur weil es deiner Argumentation dienen könnte Sehr gut erkannt, Einstein. Aber "wenn" hier uninteressant. Siehe auch aragorns Posting. Hätti wari wäri... das ist in dieser Diskussion unerheblich. Allerdings spiele ich hier (wie es im Beitrag auch klar wird) darauf an, dass wenige zentimeter weiter unten oder oben den Tod (oder zumindest weit schwere verletzungen) bedeutet hätten. Dein "halb so schlimm" ist deshalb hier duetlich deplaziert. Wie ich ebenfalls schon des öfteren geschrieben habe: HÄTTE er ihn UNTER UMSTÄNDEN weiter unten erwischt, dann HÄTTE das und das passieren KÖNNEN... es ist einfach wurscht! Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. Häh? Wenn man wegen versuchten Mordes angeklagt wird, hat man noch ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung am Hals? Eine Chance auf den Ball hat er nicht gehabt. Wenn du willst, ändere ich es in "Hat einmal den Tod und einmal eine schwere Verletzung riskiert": Den Tod hat er in keinem Fall riskiert! bearbeitet 27. Mai 2005 von Relii 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Geschrieben 27. Mai 2005 Ist ihm das jetzt auch noch vorzuwerfen?Bei euch ist es ja vielleicht normal, dass die Leute nur spielen wollen, wenns unbedingt sein muss. Die Mentalitäten unterscheiden sich eben. Ich fordere eine Sperre für intellektuellen Dünnpfiff... Ich werfe es ihm nicht vor, aber wenn man das Forum hier liest muss man davon ausgehen, dass er schon ein Licht am Ende eines Tunnels sah und nur durch den beherzten Einsatz unter Aufbietung allen menschlichen medizinschen Wissens vor einem tragischen Tod gerettet werden konnte. Dafür finde ich es bemerkenswert, dass er 6 Tage später wieder spielt. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gaukebecker Europaklassespieler Geschrieben 27. Mai 2005 Das arme Känguruh Didulica sollte eine Klage wegen dieser menschenverachtenden Hetzkampagne gegen seine Person vorbringen, nur weil er dem Gegenspieler ein kleines Nasenreiberl verpaßt hat und dafür auch noch gesperrt wird. Vorzubringen in Den Haag. Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte. Die wenigen Veilchen, die mit ihrer bemerkenswerten Beharrlichkeit das Verhalten des Känguruhs bagatellisieren / heroisieren, könnten sich mit einer Sammelklage anschließen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Geschrieben 27. Mai 2005 Sehr gut erkannt, Einstein. Aber "wenn" hier uninteressant. Siehe auch aragorns Posting. Hätti wari wäri... das ist in dieser Diskussion unerheblich.Wie ich ebenfalls schon des öfteren geschrieben habe: HÄTTE er ihn UNTER UMSTÄNDEN weiter unten erwischt, dann HÄTTE das und das passieren KÖNNEN... es ist einfach wurscht! Häh? Wenn man wegen versuchten Mordes angeklagt wird, hat man noch ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung am Hals? Den Tod hat er in keinem Fall riskiert! 1. Es ist in dieser Diskussion keinesfalls unerheblich sondern ausgesprochen wichtig. Bitte schreib mal, wieso es nicht wichtig ist. Bis jetzt höre ich immer nur "Wenn etc. ist für die Diskussion nicht für Bedeutung". Ich habe einen Grund angegeben, weshalb ich es für eichtig halte. Also mach du das bitte auch, vorausgesetzt du hast einen guten. 2. siehe 1. 3. Wieder mal dein juristisches Können: Ist dir vielleicht schln mal aufgefallen, dass man vor Gericht wegen verschiedener Tatbestände angeklagt werden kann? Zum Beispiel "Versuchte Vergewaltigung, Fahrerflucht und Hausfriedensbruch" oder was auch immer. Jedenfalls kommt dann da alles zusammen, was mit diesem speziellen Fall in Zusammenhang steht. In meinem Beispiel würde in der Anklageschrift dann eben stehen: "Versuchter Mord sowie schwere Körperverletzung". 4. Dann zeig bitte mal dem Arzt deines Vertrauens das Video vom Foul und frag ihn, ob in dem Fall der Tod des Spielers möglich gewesen wäre. Ich wette mein Leben drauf, dass er das bestätigt. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fex ... on the warpath Geschrieben 27. Mai 2005 Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du! Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Picard Chivalry is not dead... Geschrieben 27. Mai 2005 Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du! Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie! Das geht. Wenn er daneben schießt und ihn überhaupt net trifft... Allerdings tritt ein Körperverletzungsdelikt im Vergleich zum Mord (sei er auch versucht) mittels Scheinkonkurrenz zurück. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 27. Mai 2005 (bearbeitet) Zum Beispiel "Versuchte Vergewaltigung, Fahrerflucht und Hausfriedensbruch" oder was auch immer. Jedenfalls kommt dann da alles zusammen, was mit diesem speziellen Fall in Zusammenhang steht. Ja, aber das sind ja ganz andere Delikte! Wennst wem umbringst wirst auch nicht wegen versuchten und Mord angeklagt. 4. Dann zeig bitte mal dem Arzt deines Vertrauens das Video vom Foul und frag ihn, ob in dem Fall der Tod des Spielers möglich gewesen wäre. Ich wette mein Leben drauf, dass er das bestätigt. Was hätte passieren können ist uninteressant. Wie oft soll ich es noch schreiben? Ansonsten muss ein Tormann bei jedem herauskommen/wegfausten er ja den Tod eines Spielers in Kauf nehmen (wäre ja schließlich nicht auszudenken was passieren würde, wenn der rausstürmt, den Ball wegfausten will und den Kehlkopf eines Spielers trifft ). bearbeitet 27. Mai 2005 von Relii 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fex ... on the warpath Geschrieben 27. Mai 2005 3. Wieder mal dein juristisches Können: Ist dir vielleicht schln mal aufgefallen, dass man vor Gericht wegen verschiedener Tatbestände angeklagt werden kann? Zum Beispiel "Versuchte Vergewaltigung, Fahrerflucht und Hausfriedensbruch" oder was auch immer. Jedenfalls kommt dann da alles zusammen, was mit diesem speziellen Fall in Zusammenhang steht. In meinem Beispiel würde in der Anklageschrift dann eben stehen: "Versuchter Mord sowie schwere Körperverletzung". Wird ja immer besser! So wie du das sagst STIMMT ES NICHT! Glaubs mir! Du kannst niemanden aufgrund von Mord UND schwerer KV anklagen!! Das eine beinhaltet das andere. Naja, jeder wie er meint 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidforever Simba Geschrieben 27. Mai 2005 Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du! Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie! Also bitte, extra für dich hier ein beispiel. Ich weiß, dass es weit hergeholt ist, aber du wolltest unbedingt eines: Was ist, wenn jemand beispielsweise eine Bombe installiert und den Auslöser an einem Ort platziert, wo B jeden Tag als erstes hingreift (beispielsweise am Wecker-ausschaltknopf). B greift aber zufällig nicht dorthin und entdeckt später die Bombe. Dann ist er unverletzt, aber die Bombe ist da. Also hat A versucht ihn umzubringen, ohne ihn zu verletzten. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fex ... on the warpath Geschrieben 27. Mai 2005 Nehmen wir an A sticht B ein Messer ins Herz. Dieser hat aber Glück und das Messer geht wenige Zentimeter am Herz vorbei, weshalb er nur eine tiefe Fleischwunde hat. Dann wird gegen A nicht wegen "Schwerer Körperverletzung", sondern wegen versuchten Mordes ermittelt. "Schwere Körperverletzung" kommt dann da noch hinzu. Herrlich! Schwere Körperverletzung kommt da bestimmt nicht hinzu du Jurist du! Versuchter Mord beinhaltet die KV ja schon - versuch mal wen zu ermorden ohne ihn zu verletzen du Genie! Das geht. Wenn er daneben schießt und ihn überhaupt net trifft... Allerdings tritt ein Körperverletzungsdelikt im Vergleich zum Mord (sei er auch versucht) mittels Scheinkonkurrenz zurück. Klar. Trotzdem kannst du niemanden gleichzeitig wegen 1. §§15,75 oder nur §75 und 2. noch dazu wegen KV bzw Veruches FÜR EINE EINZIGE TAT anklagen - das geht beim besten Willen nicht 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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