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ASB-Legende
Der Athletiker schrieb vor 6 Minuten:

Du bist kein Arzt? Ned mal Gynäkologe? 

 

Der Athletiker schrieb vor 6 Minuten:

Du bist kein Arzt? Ned mal Gynäkologe? 

Nein ich bin nur Sekretär 

stifflor schrieb vor 5 Minuten:

dann also doch Martinovix := 

oder du hast schon Eier, die dir zwischen den Knien baumeln - was wieder Weiberln anziehen würde, ob der geballten Zeugungsfähigkeit :davinci: Fragen über Fragen 

Ich wichse nicht mal. Ich habe keine Lust auf Sex und schau auch keine pornos!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Martinovic schrieb vor 45 Minuten:

Naja sie hat nicht mehr so brav gearbeitet, hat meine Befehle nicht mehr so genau ausgeführt. Man hat gemerkt dass sie wusste dass der Sex nicht richtig war und das sie mich jetzt in der Hand hat. Ich hatte natürlich Angst dass sie das jemanden erzählt z.b Kollegen, ihren Eltern oder gar der Polizei . Man kann nie wissen was so einem jungen Menschen einfällt doch zum Glück war sie nicht mehr lange bei mir in der Arbeit.

Und hast du was draus gelernt, oder ... eher nicht?

(Immerhin steht am Schluss deiner Erzählung, du würdest es wieder tun.)

Martinovic schrieb vor 43 Minuten:

Dazu müsste ich schon Arzt sein damit das so leicht geht! Ab und zu ist eine dabei aber die Zeiten sind leider mit 35 Jahren vorbei. Ich hatte seit einem Jahr keinen Sex mehr!

Vielleicht solltest du einfach deine Zielgruppe überdenken. Selber net so anspruchsvoll und hinter den Teenies her sein, dann klappt es auch wieder mit dem Schnackseln!

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Und hast du was draus gelernt, oder ... eher nicht?

(Immerhin steht am Schluss deiner Erzählung, du würdest es wieder tun.)

Ich würde vielleicht abwarten bis sie die Dienststelle gewechselt hat. Ich hatte auch drei Jahre eine Beziehung mit einer Ärztin aus meiner Arbeit was aber gut funktioniert hat.

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V.I.P.
Martinovic schrieb vor 10 Stunden:

Sagt mir nichts aber sie war 17 Jahre alt und somit nicht minderjährig. Außerdem war es einvernehmlicher Sex und ich habe sie nicht dazu gezwungen.

 

 

Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses

§ 212. (1) Wer

1.

mit einer mit ihm in absteigender Linie verwandten minderjährigen Person, seinem minderjährigen Wahlkind, Stiefkind oder Mündel oder

2.

mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person

eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer

1.

als Arzt, klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut, Angehöriger eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes oder Seelsorger mit einer berufsmäßig betreuten Person,

2.

als Angestellter einer Erziehungsanstalt oder sonst als in einer Erziehungsanstalt Beschäftigter mit einer in der Anstalt betreuten Person oder

3.

als Beamter mit einer Person, die seiner amtlichen Obhut anvertraut ist,

unter Ausnützung seiner Stellung dieser Person gegenüber eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

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Martinovic schrieb vor 4 Stunden:

Ich hoffe und denke meine Straftaten sind bereits verjährt!

Möglich!

Die äusserst peinliche Selbstdarstellung bleibt - aber bitte mach weiter, es ist besser als Liebe,Sex&Zärtlichkeit in der BRAVO! Dort wusste mal halt nur, dass es sich um 14jährige Pubertätsmonster handelt.

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bunny is back
Dylan schrieb vor 16 Stunden:

 

Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses

§ 212. (1) Wer

                     

1.

 

2.

mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person

eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer

                     
   
   
   
 

wobei ja explizit die "ausnützung seiner stellung" gegeben sein muss. das wissen wir ja nicht. so oder so ist's auf jeden fall fishy und im normalfall darf man sich sowas eigentlich nicht leisten.

Fuxxl schrieb vor 5 Stunden:

revierinspektor meyer wird sich diesbezüglich bei dir melden

ehrenmann

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Ich fordere drakonische Strafen.
Petroleum schrieb vor 18 Minuten:

wobei ja explizit die "ausnützung seiner stellung" gegeben sein muss. das wissen wir ja nicht. so oder so ist's auf jeden fall fishy und im normalfall darf man sich sowas eigentlich nicht leisten.

Naja die Stellung wird er uns sicher sagen können. :looolguy:

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ASB-Legende
Christo schrieb vor 11 Minuten:

Jetzt hät ich mir mehr erwartet und bin ernsthaft enttäuscht.

  not 

Wenn man eine junge Frau entjungfert wird man sie wohl kaum gleich im Doggy style wie verrückt durchnageln!

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V.I.P.
Petroleum schrieb vor einer Stunde:

wobei ja explizit die "ausnützung seiner stellung" gegeben sein muss. das wissen wir ja nicht. so oder so ist's auf jeden fall fishy und im normalfall darf man sich sowas eigentlich nicht leisten.

 

Sagt er ja explizit. 

Martinovic schrieb am 3.10.2019 um 09:17 :

. Ich würde es wieder tun und würde meine Position definitiv ausnutzen. 

 

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